Abschaffung Ehegattensplitting: Warum die Debatte um Frauenrechte am Kern vorbeigeht

Abschaffung des Ehegattensplittings um Frauen zu stärken? Was Politiker nicht sagen

Abschaffung des Ehegattensplittings um Frauen zu stärken? Was Politiker nicht sagen

Eine Steuererhöhung als Emanzipation verkaufen – kann das funktionieren? Politiker wie SPD-Chef Lars Klingbeil fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings und argumentieren mit Frauenrechten. Die Botschaft klingt progressiv: Ohne Splitting würden mehr Frauen arbeiten, weil sich das finanziell mehr lohne. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich: Die Wahlfreiheit, die angeblich fehlt, existiert längst. Was auf den ersten Blick wie ein feministisches Anliegen wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als rhetorischer Kniff – und wirft die Frage auf, ob hier wirklich Gleichberechtigung gefördert oder einfach nur die Steuerlast erhöht werden soll.

Die Wahlfreiheit gibt es bereits – sie wird nur mangels Kenntnis selten genutzt

Das zentrale Argument der Splitting-Kritiker lautet: Ohne diese Steuervergünstigung würden Ehepartner – meist Frauen – mehr arbeiten, weil der finanzielle Anreiz größer wäre. Doch hier wird ein entscheidender Punkt übersehen: Verheiratete können heute schon frei wählen, wie sie steuerlich veranlagt werden möchten.

Das Einkommensteuergesetz bietet zwei Optionen:

  • Einzelveranlagung (§ 26a EStG): Jeder Partner wird steuerlich wie ein Single behandelt – ganz ohne Splitting-Effekt.
  • Zusammenveranlagung (§ 26b EStG): Hier kommt das Ehegattensplitting zum Tragen, bei dem die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann hälftig aufgeteilt werden.

Das Besondere daran: Die Wahl kann jedes Jahr neu getroffen werden. Und noch wichtiger: Ein Partner kann die Einzelveranlagung auch allein, ohne Zustimmung des anderen, wählen. Das Ehegattensplitting greift also nur dann, wenn beide Partner sich bewusst dafür entscheiden.

Steuerklasse 4: Der unterschätzte Mittelweg

Noch flexibler wird es mit der Wahl der Steuerklasse. Ehepartner können Steuerklasse 4 wählen und werden dann bei der monatlichen Lohnsteuer wie zwei Singles behandelt. Am Jahresende bleibt dennoch die Option offen, sich gemeinsam veranlagen zu lassen – oder eben nicht. Diese Flexibilität ermöglicht es, Arbeitsanreize individuell zu gestalten, ohne auf mögliche steuerliche Vorteile komplett zu verzichten.

Die entscheidende Frage lautet also: Wenn Frauen heute schon die Möglichkeit haben, auf das Splitting zu verzichten und steuerlich eigenständig behandelt zu werden – warum braucht es dann eine Abschaffung?

Frauenrechte oder Steuererhöhung? Eine Frage der Ehrlichkeit

Natürlich klingt „Frauenrechte stärken" politisch attraktiver als „Steuern erhöhen". Doch wenn die rechtliche Wahlfreiheit bereits besteht, wird die Argumentation fragwürdig. Denn faktisch würde die Abschaffung des Ehegattensplittings vor allem eines bedeuten: Ehepaare, die sich heute bewusst für die Zusammenveranlagung entscheiden, würden höher besteuert.

Das ist legitim – wenn man es denn so benennt. Problematisch wird es, wenn diese Steuererhöhung als emanzipatorischer Fortschritt getarnt wird. Denn damit wird suggeriert, Frauen seien aktuell in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt – obwohl das Gegenteil der Fall ist.

Was wirklich fehlt: Aufklärung statt Abschaffung

Statt das Ehegattensplitting ersatzlos zu streichen, wäre eine gezielte Aufklärungskampagne der ehrlichere Weg. Viele Paare wissen schlicht nicht, dass sie zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen können. Sie kennen die Steuerklassenkombinationen nicht im Detail und glauben möglicherweise, das Splitting sei verpflichtend.

Hier könnte der Staat ansetzen:

  • Informationskampagnen über die bestehenden Wahlmöglichkeiten
  • Beratungsangebote für Paare, die unsicher sind, welche Veranlagungsform sich für sie lohnt
  • Transparente Vergleichsrechner, die die finanziellen Auswirkungen verschiedener Optionen aufzeigen

So würden Frauenrechte tatsächlich gestärkt – durch Wissen und bewusste Entscheidung, nicht durch Bevormundung.

Fazit: Wahlfreiheit bewahren statt Optionen streichen

Das Ehegattensplitting abzuschaffen, löst kein Gleichberechtigungsproblem – es nimmt Paaren lediglich eine Option. Wer das Splitting als frauenfeindlich bezeichnet, ignoriert, dass jede Frau heute schon die Möglichkeit hat, darauf zu verzichten. Die eigentliche Frage lautet: Soll der Staat Bürgern Wahlfreiheit lassen oder sie durch Streichung von Optionen zu bestimmten Verhaltensweisen drängen?

Der Takeaway: Wenn du verheiratet bist und dich fragst, ob das Ehegattensplitting für dich Sinn ergibt – informiere dich über Einzel- und Zusammenveranlagung. Die Entscheidung liegt bei dir, nicht bei Politikern. Und genau so sollte es auch bleiben.

Betriebsrente - das optimale Investment für Geschäftsführer & Unternehmer mit hohen Steuersätzen

Betriebsrente - das optimale Investment für Geschäftsführer & Unternehmer mit hohen Steuersätzen

Tipp: Egal ob das Ehegattensplitting nun bleibt oder im Rahmen einer versteckten Steuererhöhung abgeschafft wird: Eine echte Betriebsrente ist und bleibt für alle Geschäftsführer & Unternehmer mit GmbH die erste Wahl, um steuerfrei in ETFs zu investieren! Damit können sie sich sowie den mitarbeitenden Ehepartner optimal gegen Altersarmut absichern und je höher der persönliche Steuersatz - umso lukrativer wird das Investment.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.