Absturzsicherung auf Dächern: Diese neuen Pflichten musst du jetzt kennen!

Diese neuen Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächer musst du kennen!

Diese neuen Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächer musst du kennen!

Ein Sturz vom Dach kann tödlich enden – und die Verantwortung dafür liegt nicht nur beim ausführenden Handwerker. Die überarbeitete DGUV Information 201-056 hat die Spielregeln für Absturzsicherungen auf Dächern grundlegend verändert. Was früher mit praktischer Erfahrung und gesundem Menschenverstand geregelt wurde, ist heute streng dokumentiert, zertifiziert und haftungsrelevant. Egal, ob du Bauherr, Dachdeckerbetrieb oder Facility Manager bist – die neuen Anforderungen betreffen dich direkt. Und wer sie nicht kennt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch strafrechtliche Konsequenzen.

Wer trägt eigentlich die Verantwortung?

Eine der wichtigsten Klarstellungen der neuen DGUV-Information: Die Verantwortung für die Absturzsicherung liegt beim Bauherrn oder Auftraggeber – und zwar auch dann, wenn externe Firmen beauftragt werden. Du kannst die Montage delegieren, aber die Organisationspflicht bleibt bei dir. Das bedeutet: Du musst dafür sorgen, dass geeignete Sicherungssysteme ausgewählt, fachgerecht montiert und regelmäßig gewartet werden. Und du musst dich dabei fachkundig beraten lassen.

Auf der anderen Seite steht der ausführende Betrieb – meist ein Dachdeckerbetrieb oder Fachunternehmen. Hier hat sich einiges verschärft: Praktische Erfahrung allein reicht nicht mehr. Wer Absturzsicherungen montiert, muss geschult, zertifiziert und nachweislich qualifiziert sein. Nur zugelassene Systeme dürfen verbaut werden, und am Ende steht eine Übereinstimmungserklärung als Montagedokumentation. Dieses Dokument ist haftungsrelevant – es dient als Nachweis gegenüber dem Bauherrn, der Berufsgenossenschaft und Versicherungen. Fehlmontagen? Die gehen voll auf dein Konto, auch wenn das System selbst zugelassen ist.

Das neue Bewertungssystem: Nutzung und Personengruppen

Früher war vieles unklar: Wer darf welche Sicherung nutzen? Wie oft darf ein Dach betreten werden? Die neue DGUV räumt damit auf und führt zwei zentrale Bewertungskriterien ein:

  • Nutzungshäufigkeit: Wie oft wird die Dachfläche im Jahr betreten? (gering / mittel / hoch)
  • Personengruppe: Wer arbeitet dort? (Fachpersonal / Fremdfirmen / Öffentlichkeit)

Daraus ergibt sich eine Klassifizierungstabelle (A–C), die dir genau sagt, welches Sicherungssystem erforderlich ist. Keine Interpretationsspielräume mehr – nur noch klare Vorgaben.

Welches Sicherungssystem passt zu welcher Nutzung?

Die Wahl des richtigen Systems hängt direkt davon ab, wie oft und von wem das Dach genutzt wird. Hier die neue Logik im Überblick:

Geringe Nutzung (max. 2x pro Jahr)
Für seltene Begehungen – etwa zur jährlichen Dachinspektion – reichen Einzelanschlagpunkte aus. Voraussetzung: Die Nutzer sind fachkundig und in der Verwendung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) geschult.

Mittlere Nutzung (3–6 Begehungen pro Jahr)
Sobald das Dach häufiger betreten wird – zum Beispiel für Wartungen an Solaranlagen oder Lüftungstechnik – sind Seilsysteme oder Schienensysteme erforderlich. Sie ermöglichen eine sicherere und flexiblere Fortbewegung auf der Dachfläche.

Hohe Nutzung (über 6 Begehungen pro Jahr)
Bei regelmäßiger Nutzung greift die Pflicht zum Kollektivschutz, also zum Beispiel ein fest installiertes Geländer. PSAgA ist hier nicht mehr ausreichend, weil der Schutz für alle Personen automatisch gewährleistet sein muss – ohne individuelle Sicherung.

Öffentlicher Bereich
Sobald eine Dachfläche öffentlich zugänglich ist – etwa bei Dachterrassen oder begehbaren Grünflächen – greift das Baurecht. Hier sind ausschließlich Geländer zulässig. Der Grund: Auch nicht unterwiesene Personen können Zugang haben, und für die ist PSAgA keine Option.

Das Sicherungssystem muss zu deiner Dach-Nutzung passen!

Das Sicherungssystem muss zu deiner Dach-Nutzung passen!

Zugang zum Dach: Nicht jede Leiter ist erlaubt

Auch der Weg aufs Dach ist jetzt klar geregelt. Sichere Zugänge sind:

  • Steigleitern
  • Treppentürme
  • Dachausstiege

Mobile Zugänge wie Anlegeleitern sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt:

  • Maximaler Höhenunterschied: 5 Meter
  • Sicherer Stand muss gewährleistet sein
  • Maximale Traglast: 10 kg Werkzeug oder Material
  • Materialgröße: max. 1 m²

Wichtig: Mobile Zugänge gelten nur als temporäre Lösung, nicht als dauerhafter Dachzugang. Wer regelmäßig aufs Dach muss, braucht eine feste, sichere Zugangslösung.

Was musst du vor Ort organisieren?

Die neue Regelung verlangt klare organisatorische Pflichten direkt am Dachausstieg. Dort muss gut sichtbar ausgehängt sein:

  • Die Gefährdungsbeurteilung des Nutzers
  • Eine aktuelle Unterweisung in PSAgA (nicht älter als 12 Monate)

Das ist kein bürokratischer Schnickschnack, sondern überlebenswichtig. Denn wer aufs Dach geht, muss wissen, welche Gefahren dort lauern und wie die Sicherungssysteme funktionieren.

Darüber hinaus gilt:

  • Alleinarbeiten sind verboten. Niemand darf allein auf dem Dach arbeiten.
  • Jede Firma muss ein Rettungs- und Notfallkonzept vorhalten. Was passiert bei einem Sturz? Wie wird eine verunglückte Person gerettet? Ein Hängetrauma kann bereits nach wenigen Minuten lebensgefährlich werden – ohne Rettungskonzept wird es kritisch.

Diese Anforderungen mögen auf den ersten Blick aufwendig wirken, aber sie retten im Ernstfall Leben.

Anforderungen an Montagepersonal: Fachkunde ist Pflicht

Wer Absturzsicherungen montiert, trägt enorme Verantwortung. Deshalb sind die Anforderungen an Monteure deutlich gestiegen. Sie müssen:

  • Fachkundig sein und mit Befestigungssystemen sowie Anschlageinrichtungen vertraut sein
  • Schulungen und Zertifizierungen nachweisen können
  • Die Montage lückenlos dokumentieren
  • Sich während der Montage selbst fachgerecht sichern
  • Den Untergrund und die Einbausituation fachlich beurteilen können

Eine fehlerhafte Montage kann fatale Folgen haben – nicht nur für die Sicherheit, sondern auch rechtlich. Fehlmontagen führen zur vollständigen Haftung des Montagebetriebs, selbst wenn das verwendete System an sich zugelassen ist. Das Risiko liegt also eindeutig beim Ausführenden.

Fazit: Klare Regeln, klare Verantwortung

Die überarbeitete DGUV Information 201-056 mag auf den ersten Blick komplex wirken, aber sie bringt vor allem eines: Klarheit. Wer wofür verantwortlich ist, welche Sicherungssysteme wann erforderlich sind und welche Qualifikationen Monteure mitbringen müssen – all das ist jetzt eindeutig geregelt. Das schützt nicht nur Leben, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen.

Unser Tipp: Wenn du als Bauherr oder Betreiber Verantwortung für ein Gebäude trägst, lass dich frühzeitig fachkundig beraten. Wenn du als Handwerker Absturzsicherungen montierst, investiere in Schulungen und Zertifizierungen – sie sind nicht nur Pflicht, sondern auch deine beste Absicherung. Und wenn du regelmäßig auf Dächern arbeitest, prüfe, ob deine Sicherungssysteme und dein Rettungskonzept auf dem neuesten Stand sind. Denn eines ist sicher: Absturzschutz ist keine Verhandlungssache.

Paul Schmidt, Geschäftsführer der Bedachungen Schmidt GmbH

Paul Schmidt, Geschäftsführer der Bedachungen Schmidt GmbH

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