Als GmbH-Geschäftsführer steuerfrei & unbegrenzt über die GmbH investieren

Ein Geschäftsführer bespricht betriebliche Altersvorsorge mit einem Gesprächspartner im Büro.

Geschäftsführer können ihren Vermögensaufbau als Betriebsausgabe absetzen. Komplett legal.

Stell dir vor, du holst jeden Monat einen vierstelligen Betrag aus deiner Firma in dein Privatvermögen - und die GmbH setzt genau diesen Betrag auch noch als Betriebsausgabe ab. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es nicht. Als Gesellschafter-Geschäftsführer hast du eine besondere Doppelrolle, die sich steuerlich clever nutzen lässt.

Viele denken bei betrieblicher Altersversorge automatisch an Gehaltsumwandlung: Ein Teil vom Brutto wandert in den Vertrag, netto bleibt weniger. Das muss nicht sein. In diesem Artikel erfährst du, wie die GmbH die Vorsorge komplett bezahlt, dein Nettogehalt unberührt bleibt und die Bilanz sauber bleibt. Dafür gibt es zwei praxistaugliche Wege.

Die Grundlage: Deine Doppelrolle als Gesellschafter und Geschäftsführer

Damit das Modell funktioniert, brauchst du eine GmbH, an der du idealerweise mit mehr als 50 % beteiligt bist. Gleichzeitig bist du bei dieser GmbH als Geschäftsführer angestellt. Passt? Perfekt! Denn genau diese "Doppelrolle" eröffnet dir die Möglichkeit, dir von deiner eigenen Firma eine Zusage auf betriebliche Altersvorsorge geben zu lassen.

Und noch ein Punkt, weil dieses Thema gerne mal aufkommt: Beide Wege unten sind bilanzneutral. Es handelt sich nicht um eine klassische Pensionszusage oder Direktzusage, die in die Bilanz eingreift und dort Probleme machen kann.

Zwei Wege, die für die meisten wirklich Sinn ergeben

Level 1: 676 € pro Monat - früh und unkompliziert

Diesen Weg kannst du schon relativ früh in deinem Business einrichten. Die einzige Bedingung: Die GmbH muss natürlich Geld verdienen. Dann schließt du bei einem namhaften Versicherer einen Vertrag ab, und die GmbH zahlt 676 € monatlich ein - steuerfrei und sozialabgabenfrei.

Das Spannende daran:

  • Du kannst die 676 € zu 100 % in ETFs investieren, sodass sich dein Geld über Jahre aufzinst - wenn du den richtigen Vertrag hast.
  • Die Zahlung ist eine 100% Betriebsausgabe und fließt, bevor Gewerbe- und Körperschaftsteuer anfallen.
  • Du kaufst ETFs sozusagen über die GmbH, ohne eine aufwendige Holdingstruktur zu bauen.
  • Hast du bereits eine Holding, funktioniert es trotzdem.

Die Einrichtung ist unkompliziert. Das ist wirklich keine Raketenwissenschaft, wenn man den richtigen Berater an seiner Seite hat.

Level 2: Kein Limit in der Summe - mit den richtigen Voraussetzungen

Beim zweiten Weg müssen ein paar Rahmenbedingungen stimmen, damit das Finanzamt die Zahlungen als Betriebsausgabe akzeptiert. Es geht darum, dass die Behörde sieht: Du kannst ein Unternehmen führen und dein Unternehmen war schon paar Jahre wirtschaftlich aktiv.

VoraussetzungAnforderung
Bestehen der Firmamindestens 5 Jahre (Vorzeiten als Einzelunternehmer können angerechnet werden)
Deine Tätigkeit als Geschäftsführer3 Jahre
Finanzielle Lage der GmbHstabil (logischerweise)

Sind diese "Probezeiten" bestanden, kannst du zusätzlich zu den 676 € weiter einzahlen. Eine feste Obergrenze gibt es dann nicht mehr. Möglich sind 1.000, 2.000 oder 3.000 € monatlich. Auch hier investierst du in ETFs, dein Geld kann sich aufzinsen, und die GmbH trägt alles als Betriebsausgabe.

Woran sich die Höhe orientiert

Entscheidend ist der sogenannte Fremdvergleich. Das Finanzamt fragt sich, was andere Geschäftsführer in deiner Branche und Region aus ihren Firmen herausholen. Orientiere dich an diesen Punkten:

  1. Wie hoch ist dein Geschäftsführergehalt?
  2. Wie finanziell stabil ist deine GmbH?
  3. Was ist in deiner Branche und Region üblich?

Mit einem soliden Gehalt und einem gesunden Unternehmen bewegst du dich bei Beträgen im mittleren vierstelligen Bereich in der Regel auf der sicheren Seite.

Ein Geschäftsführer im Anzug unterzeichnet ein Dokument am Schreibtisch – passend zum Thema GmbH investieren.

Richtig umgesetzt, kann dir dieses Konzept einen sechsstelligen Betrag mehr bringen, als das private Investment.

Fazit: Betriebliches Vermögen sauber ins Privatvermögen holen

Mit beiden Wegen verlagerst du Geld aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen, ohne steuerliche Grauzonen und ohne Bilanzprobleme. Starte mit Level 1, sobald du mit deiner GmbH Geld verdienst und dir ein vernünftiges Geschäftsführergehalt zahlen kannst, und prüfe nach 5 Jahren, ob du auf Level 2 aufstocken kannst.

Was ist jetzt der nächste Schritt? Prüfe heute, wie lange deine GmbH und deine Geschäftsführertätigkeit schon bestehen, und lass dich individuell beraten, welche Variante zu deiner Situation passt.

Ändert sich mein Nettogehalt durch die betriebliche Altersvorsorge?

Nein. Wird die Vorsorge komplett von der GmbH bezahlt und richtig eingerichtet, bleibt dein Nettolohn unverändert.

Brauche ich für das Modell eine Holding?

Nein. Du kannst ETFs über die betriebliche Altersvorsorge der GmbH nutzen, ohne eine Holdingstruktur aufzubauen. Hast du eine Holding, funktioniert es aber ebenfalls. Wichtig ist halt, dass du ein Gehalt beziehst.

Gibt es eine Obergrenze bei Level 2?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach deinem Gehalt, der Stabilität der GmbH und dem Fremdvergleich.

Belastet die Zusage meine Bilanz?

Bei beiden beschriebenen Wegen nicht, wenn sie richtig umgesetzt werden. Es handelt sich nicht um eine Pensionszusage oder Direktzusage.

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