Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer: Folgen der Rentenreform
Rentenreform - Statusfrage für Gesellschafter-Geschäftsführer
Für GmbH-Geschäftsführer – insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) – stellt sich die Lage anders dar als für klassische Solo-Selbstständige. Die Empfehlung 22 der Rentenkommission zielt auf „Selbständige". Ob und wie GGF erfasst werden, hängt von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status ab. Dieser Beitrag ordnet ein, was für GGF wichtig wird – und warum die betriebliche Ebene hier ein entscheidender Hebel bleibt.
Sind GmbH-Geschäftsführer überhaupt betroffen?
Das hängt vom Status ab. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gilt sozialversicherungsrechtlich in der Regel als selbstständig und ist nicht in der GRV pflichtversichert. Genau diese Gruppe könnte von einer neuen Rentenversicherungspflicht erfasst werden. Fremdgeschäftsführer oder Minderheits-GGF ohne maßgeblichen Einfluss sind dagegen oft bereits sozialversicherungspflichtig angestellt. Da der Bericht hier keine GGF-spezifische Regelung trifft, bleibt die genaue Einordnung dem Gesetzgebungsverfahren überlassen.
Warum die betriebliche Versorgung für GGF der zentrale Hebel bleibt
Anders als Solo-Selbstständige haben GGF Zugang zur betrieblichen Altersversorgung über die eigene Gesellschaft. Die Kommission selbst empfiehlt in den Empfehlungen 29 und 30, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich zu erhöhen und sie attraktiver zu machen. Für GGF eröffnen betriebliche Versorgungswege Gestaltungsspielräume, die Solo-Selbstständigen fehlen – etwa über Versorgungszusagen oder rückgedeckte Konstruktionen. Welcher Weg passt, hängt von Gehaltsstruktur, Liquidität und steuerlicher Gesamtsituation ab und sollte individuell durchgerechnet werden.

Gesellschafter-Geschäftsführer haben sehr flexible Möglichkeiten vorzusorgen und sich zu schützen
Vermögensschutz – mehr als nur Rente
Für GGF geht es nicht nur um die Höhe der Altersvorsorge, sondern um deren Schutz. Vermögen, das in der Gesellschaft gebunden oder über die Gesellschaft aufgebaut wird, sollte gegen unternehmerische Risiken abgeschirmt sein. Eine durchdachte Trennung von betrieblichem und privatem Vermögen, die Absicherung gegen Haftungsrisiken und eine saubere vertragliche Gestaltung der Geschäftsführer-Versorgung gehören zusammen. Die anstehende Reform ist ein guter Anlass, die gesamte Struktur zu überprüfen.
Was GGF jetzt prüfen sollten
"Klären Sie zunächst Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status – beherrschend oder nicht. Prüfen Sie bestehende Versorgungszusagen auf Aktualität und steuerliche Tragfähigkeit. Und betrachten Sie Altersvorsorge, Vermögensaufbau und Vermögensschutz nicht getrennt, sondern als ein zusammenhängendes System. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einzelnen Bausteinen und einer durchdachten Gesamtstrategie".
Expertenteam von Ex-Finanzbeamten von Schäfer & Soiné