Altersvorsorgedepot 2027: Das ist der Riester-Nachfolger
Lohnt sich das Altersvorsorgdepot für Selbständige und Geschäftsführer?
Zum 1. Januar 2027 startet in Deutschland das Altersvorsorgedepot – die neue, kapitalmarktorientierte private Altersvorsorge, die die Riester-Rente ablöst. Anders als bei vielen politischen Diskussionen handelt es sich hier nicht um einen Vorschlag, sondern um geltendes Recht: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Damit steht fest, was kommt. Als ehemalige Finanzbeamte kennen wir bei Schäfer & Soiné beide Seiten des Schreibtisches – die der Finanzverwaltung und die der Unternehmer. Genau aus dieser Perspektive ordnen wir für Sie ein, was das Altersvorsorgedepot leistet, wo die Förderung liegt und für wen es sich lohnt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Der entscheidende Unterschied zu Riester: Es gibt keinen Garantiezwang mehr. Sie können vollständig in Fonds, ETFs und weitere geeignete Anlageklassen investieren, die in einer gesetzlichen Positivliste festgelegt sind. Damit profitieren Sparer erstmals direkt von den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte, statt einen Großteil des Kapitals in renditeschwache Garantieanlagen zu zwingen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen.
Warum Riester abgelöst wird – die ehrliche Bilanz
Das Riester-Modell hat sein Ziel verfehlt: zu komplex, zu teuer, zu renditeschwach. Von rund 30 Millionen Berechtigten wurden zuletzt nur etwa 15 Millionen Verträge bespart, und gut ein Fünftel davon ruhte bereits. Die durchschnittliche monatliche Riester-Auszahlung lag 2024 bei knapp 145 Euro. Der Hauptgrund für die schwache Rendite war die Beitragsgarantie: Um zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge plus Zulagen garantieren zu können, mussten Anbieter überwiegend in schwach verzinste Anleihen investieren. Genau diesen Konstruktionsfehler behebt das Altersvorsorgedepot, indem es die Garantie optional macht.
Die neue Förderung – bis zu 540 Euro Grundzulage
Das Fördersystem bleibt im Kern erhalten, wird aber umgebaut und deutlich angehoben:
- Grundzulage: 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, danach 25 Prozent auf Beiträge bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro Grundzulage jährlich. Zum Vergleich: Bei Riester waren es bisher maximal 175 Euro.
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Jahr je kindergeldberechtigtem Kind, bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag voll erreichbar.
- Bonus für unter 25-Jährige: einmalig 200 Euro extra bei frühem Einstieg.
Zusätzlich bleibt der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG erhalten: Eigenbeiträge mindern im Rahmen der Höchstgrenze das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und setzt den jeweils höheren Vorteil aus Zulage oder Steuerersparnis an. In der Praxis profitieren niedrige und mittlere Einkommen vor allem von den Zulagen, höhere Einkommen oft zusätzlich vom Sonderausgabenabzug.
Kosten und Standarddepot
Für das Standardprodukt – ein besonders einfach gestaltetes Standarddepot, das jeder Anbieter führen muss – gilt ein Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr. Abschluss- und Vertriebskosten werden über die gesamte Laufzeit verteilt, was Frühkündiger weniger belastet. Zusätzlich darf ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten. Aus unserer Erfahrung als Ex-Finanzbeamte ist genau die Kostenseite der Punkt, an dem über Jahrzehnte die meiste Rendite verloren geht – hier lohnt der genaue Blick am meisten.
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Ex-Finanzbeamter erklärt die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Investmentprodukte. Quelle: Schäfer & Soiné
Steuer und Auszahlung
In der Ansparphase bleiben Kapitalerträge steuerfrei – der Zinseszinseffekt wirkt voll, ohne jährliche Besteuerung. In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, soweit die Beiträge gefördert wurden. Die Auszahlung ist deutlich flexibler als bei Riester: Der Beginn ist frühestens mit Vollendung des 65., spätestens des 70. Lebensjahres möglich. Sie wählen zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn der Auszahlung können einmalig bis zu 30 Prozent des Depotwerts entnommen werden, versteuert als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt. Sie können weiterbespart werden. Ab 2027 lassen sich allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen. Ein freiwilliger Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist möglich, und der Anbieterwechsel soll künftig erleichtert werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – das ist eine klassische Frage für eine fundierte Beratung.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick
| Merkmal | Altersvorsorgedepot |
|---|---|
| Start | 1. Januar 2027 |
| Rechtsgrundlage | Altersvorsorgereformgesetz, § 10a / §§ 79–99 EStG, AltZertG |
| Garantie | Optional (ohne Garantie oder 80 % / 100 %) |
| Anlage | Fonds, ETFs, Positivliste |
| Grundzulage | bis 540 €/Jahr |
| Kinderzulage | bis 300 €/Jahr je Kind |
| Kostendeckel (Standardprodukt) | 1,0 % p. a. |
| Auszahlung | 65–70 Jahre, Leibrente oder Auszahlungsplan |
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Wir sind keine Steuer- oder Rechtsberater im Sinne eines Mandats; für verbindliche Aussagen ist eine persönliche Beratung erforderlich.