Altersvorsorgedepot 2027: Relevant für GmbH-Geschäftsführer?
Gerade rentenversicherungsfreie Geschäftsführer haben eine große Rentenlücke.
Der Staat will es besser machen als bei Riester: Ab dem 1. Januar 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot starten, mit Fonds, ETFs, staatlicher Zulage und flexibler Auszahlung. Das Gesetz ist final verabschiedet, der Bundesrat hat zugestimmt. Und erstmals sind grundsätzlich auch Selbstständige förderberechtigt. Das war früher nicht so. Potenziell also auch du als Gesellschafter-Geschäftsführer?
Wer als GGF einen hohen Lebensstandard pflegt und nicht mehr in die gesetzliche Rente einzahlt, hat eine große Versorgungslücke. Ob das neue Depot sie schließen kann, entscheidest du am besten nüchtern mit Zahlen. Dieser Artikel zeigt dir, wie das Depot funktioniert, wo seine Grenzen liegen und ob du als GGF auch förderberichtigt bist.
Warum die Versorgungslücke beim GGF so groß ist
Als beherrschender GGF zahlst du in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Gleichzeitig ist dein Gehalt hoch und mit ihm dein Lebensstandard. Der verschwindet im Ruhestand nicht plötzlich einfach so. Die Lücke ist also groß und du musst sie selbst füllen.
Bisher gab es privat im Grunde nur die Basisrente als steuerlich geförderte Lösung. Das Altersvorsorgedepot kommt nun als weitere Option dazu.
So funktioniert das Altersvorsorgedepot
Die wichtigsten Neuerungen
- Aktien und ETFs ohne Garantiezwang: Du kannst renditeorientiert sparen.
- Vereinfachte Zulagenförderung: Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
- Flexible Auszahlung: Es gibt keinen Verrentungszwang. Du kannst dir Geld auch mal herausholen und mit einem Entnahmeplan arbeiten.
- Zwei Förderwege: Du erhältst eine direkte Zulage oder einen Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft automatisch, was für dich günstiger ist.
Die Zulage und ihr Deckel
Bei 30 Euro monatlich (360 Euro im Jahr) gibt es 180 Euro Zulage, also 50 Prozent. Je mehr du einzahlst, desto geringer fällt die prozentuale Förderung aus. Bei 150 Euro im Monat sind es 540 Euro Zulage. Mehr geht nicht.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr (Maximum) | 1.800 Euro |
| Staatliche Zulage (Maximum) | 540 Euro |
| Gesamt pro Jahr (Maximum) | 2.340 Euro |
Bekommst du als Geschäftsführer die Förderung überhaupt?
Die kurze Antwort: In der Regel nein. Zwar sind ab 2027 erstmals auch Selbstständige förderberechtigt. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer fällst du aber meist durchs Raster. Denn dein Geschäftsführergehalt zählt steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Gleichzeitig zahlst du in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Damit erfüllst du die Voraussetzungen für die direkte Förderung nicht.
Eine Ausnahme gibt es, wenn dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar von der Förderung profitieren. Allerdings ist deine Grundzulage auf maximal 175 Euro jährlich begrenzt. Die neue Grundzulage von bis zu 540 Euro bekommst du nicht. Kinderzulagen können gegebenenfalls hinzukommen.
Für dich als GGF bedeutet das: Der ohnehin kleine Vorteil wird für dich noch kleiner.
Warum du als Geschäftsführer lieber deine GmbH-Struktur für die Altersvorsorge nutzen solltest
Statt auf ein paar Hundert Euro staatliche Zulage zu hoffen, solltest du als Gesellschafter-Geschäftsführer vor allem einen Vorteil nutzen, den normale Arbeitnehmer und Selbstständige so nicht haben: deine eigene GmbH.
Über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kannst du deine Altersvorsorge direkt über die GmbH aufbauen. Der entscheidende Vorteil: Die Beiträge können bei entsprechender Gestaltung als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn deiner GmbH reduzieren. Heißt: deine GmbH zahlt deiner Altersvorsorge aus dem Bruttocashflow.
Das schlägt jedes staatliche Altersvorsorgedepots. Statt jährlich maximal 175 Euro Grundzulage zu erhalten, kannst du über deine GmbH mehrere Tausend Euro pro Jahr steuerbegünstigt für deinen Ruhestand zurücklegen.
Natürlich ist auch die bAV nicht steuerfrei geschenkt. Die späteren Leistungen müssen grundsätzlich versteuert werden. Aber bei richtiger Gestaltung zahlst du weniger als 25% darauf.

Für GmbH-Geschäftsführer gilt: Vermögensaufbau sollte auf Firmenebene stattfinden.
Dein Fahrplan in vier Schritten
- Förderberechtigung klären: Das Gesetz öffnet die Förderung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG). Dein Geschäftsführergehalt fällt typischerweise unter § 19 EStG, also nichtselbstständige Arbeit ohne Rentenversicherungspflicht. Lass es vorab mit deinem Steuerberater prüfen.
- GmbH-Konzept ausschöpfen: Prüfe zuerst, was du steueroptimiert über deine operative Gesellschaft tun kannst. Mit einer gute gestalteten betrieblichen Altersvorsorge holst du dir durch die steuerfreie Einzahlung und Absetzbarkeit als Betriebsausgabe viel mehr Vorteile, als durch staatliche Zulagen.
- Weitere Alternativen prüfen: Deine große Versorgungslücke braucht andere Summen, als bei normalen Arbeitnehmern. Gerade Gestaltungen mit Immobilien und Holdingkonstrukten können dir weitere Steuervorteile bringen.
Fazit
Das neue Altersvorsorgedepot klingt zunächst nach einer guten Nachricht für Selbstständige. Als beherrschender GGF profitierst du von der staatlichen Förderung allerdings meist nicht. Und selbst wenn du über deinen Ehepartner mittelbar förderberechtigt bist, bleibt die Grundzulage auf maximal 175 Euro jährlich begrenzt. Der größte Hebel bleibt weiterhin auf Unternehmensebene.