Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Erstmals förderberechtigt

Selbstständiger hält Geldschein und spricht über Altersvorsorgedepot Selbstständige.

Ex Finanzbeamter klärt auf: Das neue Altersvorsorgedepot für Selbständige und Familien

Für Selbstständige und Gründer ist das Altersvorsorgedepot mehr als nur ein neues Produkt – es ist eine historische Öffnung. Erstmals werden rund 3,6 Millionen Selbstständige in die staatlich geförderte private Altersvorsorge einbezogen, die bisher außen vor waren. Wer als Unternehmer bislang ausschließlich privat oder gar nicht für das Alter vorsorgte, hat ab 2027 eine geförderte Alternative. Wir bei Schäfer & Soiné – beide ehemalige Finanzbeamte – sehen täglich, wie viel Vorsorge-Potenzial bei Selbstständigen ungenutzt bleibt. Dieser Beitrag zeigt faktenbasiert, was die Reform speziell für Sie bedeutet.

Der Durchbruch – Selbstständige sind jetzt förderberechtigt

Bisher scheiterte die Riester-Förderung für die meisten Selbstständigen an der fehlenden Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Altersvorsorgereformgesetz ändert das: Mit der Reform werden auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen (Quelle: BGBl. I Nr. 156 vom 29.5.2026). Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus profitieren. Ausgenommen bleiben einzelne Gruppen wie von der Rentenversicherung befreite Minijobber.

Was die Förderung für Selbstständige konkret bedeutet

Die Zulagensystematik gilt auch für Sie als Selbstständige:

  • Grundzulage bis 540 Euro/Jahr (50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag).
  • Kinderzulage bis 300 Euro/Jahr je Kind.
  • Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: Gerade für Selbstständige mit höherem zu versteuerndem Einkommen kann der Sonderausgabenabzug stärker wirken als die reine Zulage. Das Finanzamt prüft automatisch, welcher Weg günstiger ist.

Als ehemalige Finanzbeamte ist genau diese Günstigerprüfung ein Punkt, den wir aus erster Hand kennen: Für gut verdienende Selbstständige entscheidet oft das Zusammenspiel aus Zulage und Sonderausgabenabzug über die tatsächliche Förderquote – und die wird in der Praxis häufig unterschätzt.

Selbstständiger Mann auf Sofa, diskutiert das Altersvorsorgedepot für Selbstständige.

Ex-Finanzbeamter Thomas Schäfer und Gründer von Schäfer & Soiné 

Flexibilität, die zur unternehmerischen Realität passt

Selbstständige haben schwankende Einkommen – und genau hier punktet das neue Modell gegenüber starren Vorsorgekonzepten. Die Auszahlungsphase ist flexibel zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr wählbar, mit der Option auf Leibrente oder Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 Prozent des Depotwerts einmalig entnommen werden. In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, was den Zinseszinseffekt über die oft langen Anlagehorizonte von Unternehmern voll wirken lässt.

Altersvorsorgedepot, ETF-Depot oder bAV – was passt für Unternehmer?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein, nicht die ganze Antwort. Für Selbstständige und insbesondere GmbH-Geschäftsführer stellt sich die Frage, wie es sich zu anderen Wegen verhält:

  • Freies ETF-Depot: maximale Flexibilität und keine Bindung bis zum Rentenalter, aber ohne staatliche Zulagen und mit jährlicher Besteuerung (Vorabpauschale).
  • Altersvorsorgedepot: staatlich gefördert und steuerfrei in der Ansparphase, dafür Zweckbindung bis zum Rentenbeginn (vorzeitige Entnahme ist förderschädlich).
  • Betriebliche Wege (für GGF): über die eigene Gesellschaft oft mit zusätzlichen Gestaltungsspielräumen.

Welche Kombination optimal ist, hängt von Einkommen, Liquidität, Familiensituation und Unternehmensstruktur ab. Genau diese ganzheitliche Betrachtung – Absicherung und Vermögensaufbau als ein System statt einzelner Bausteine – ist der Kern unseres Protect-&-Growth-Ansatzes.

Was Selbstständige jetzt tun sollten

Erstens: Prüfen, ob Sie ab 2027 von der Förderung profitieren – für die meisten Selbstständigen lautet die Antwort erstmals ja. Zweitens: Die eigene Vorsorgestruktur durchrechnen lassen, statt vorschnell ein Produkt abzuschließen. Drittens: Die Günstigerprüfung und das Zusammenspiel mit Ihrer Gesamtsteuersituation gezielt nutzen. Als Ex-Finanzbeamte bringen wir bei Schäfer & Soiné das Insiderwissen aus der Finanzverwaltung mit – und stehen heute auf Ihrer Seite, der Seite der Unternehmer.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Die Förderberechtigung im Einzelfall hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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