Basisrente für Gutverdiener: Steueroptimierung nach Trennung
Basisrente für Gutverdiener: Steueroptimierung nach Trennung
30.826 Euro: So viel kannst du 2026 in eine Basisrente einzahlen und zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzen, bei Zusammenveranlagung sogar 61.652 Euro. Nach einer Trennung klingt das nach dem perfekten Hebel: Steuern sparen und gleichzeitig das unterhaltsrelevante Einkommen drücken.
So einfach ist es nicht. Ob die Basisrente für dich funktioniert, hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig bist, und wann deine nächste Unterhaltsneuberechnung ansteht. Dieser Artikel zeigt dir, wie viel Spielraum dir wirklich bleibt, wo der Unterhaltshebel greift, wo er ins Leere läuft und für wen sich die Gestaltung am Ende rechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Höchstbetrag für die Basisrente liegt 2026 bei 30.826 Euro. Verheiratete, die sich gemeinsam veranlagen lassen, also eine einzige Steuererklärung für beide abgeben, kommen zusammen auf 61.652 Euro. Die Beiträge sind zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzbar.
- Bei Angestellten schrumpft dieser Spielraum erheblich, weil Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente angerechnet werden. An der Beitragsbemessungsgrenze bleiben rechnerisch rund 11.966 Euro übrig.
- Unterhaltsrechtlich zählt nicht der steuerliche Höchstbetrag, sondern eine Quote deines Bruttoeinkommens: in der Regel 4 Prozent für Angestellte, bis zu 24 Prozent für Selbstständige.
- Die Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug erhöht im Jahr des Zuflusses dein unterhaltsrelevantes Einkommen und holt einen Teil des Effekts wieder zurück.
- Das Kapital ist bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn mit 62 Jahren gebunden. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, und ohne Zusatzbaustein ist die Basisrente nicht vererbbar.
- Ob die Gestaltung wirkt, hängt am Timing: Entscheidend ist, wann die nächste Unterhaltsneuberechnung ansteht.
Wie viel du 2026 wirklich einzahlen darfst
Die Basisrente, oft auch Rürup-Rente genannt, gehört zur Schicht 1 der Altersvorsorge, gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag leitet sich vom Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung ab und liegt 2026 bei 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 61.652 Euro.
Genau hier entsteht das häufigste Missverständnis. Der Höchstbetrag ist kein zusätzliches Kontingent, sondern eine Obergrenze für die gesamte Schicht 1. Wenn du angestellt bist, zählen deine Beiträge zur gesetzlichen Rente dagegen, und zwar dein eigener Anteil und der deines Arbeitgebers. Bei einem Bruttoeinkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro sind das 18,6 Prozent, also rund 18.860 Euro. Vom Höchstbetrag bleiben dir rechnerisch etwa 11.966 Euro. Selbstständige ohne Versicherungspflicht können den vollen Betrag ausschöpfen.
| Merkmal | Angestellter an der Beitragsbemessungsgrenze | Selbstständiger ohne Rentenversicherungspflicht |
|---|---|---|
| Höchstbetrag 2026 | 30.826 Euro | 30.826 Euro |
| Davon bereits verbraucht | rund 18.860 Euro Beiträge zur gesetzlichen Rente, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen | 0 Euro |
| Verbleibender Spielraum | rund 11.966 Euro | 30.826 Euro |
| Unterhaltsrechtlich absetzbar | in der Regel 4 Prozent vom Brutto als zusätzliche Altersvorsorge | bis zu 24 Prozent vom Brutto, 20 Prozent Basisvorsorge plus 4 Prozent zusätzlich |
Ein zweiter Punkt gehört von Anfang an auf den Tisch: Was du heute sparst, holt sich der Staat später anteilig zurück. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Besteuerungsanteil bei 84 Prozent und steigt für jeden späteren Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte, bis er bei Rentenbeginn 2058 die vollen 100 Prozent erreicht. Der Vorteil entsteht also aus der Differenz zwischen deinem heutigen Grenzsteuersatz und dem späteren Steuersatz im Ruhestand. Genau deshalb lohnt sich die Basisrente vor allem bei hohem Einkommen.

3-Schichten-Modell: Basisrente als Teil der Gesamtstrategie
Der Unterhaltshebel: wo die Basisrente wirkt und wo nicht
Für den Unterhalt gilt eine völlig andere Rechnung als für die Steuer. Das Familiengericht interessiert der steuerliche Höchstbetrag nicht. Maßgeblich ist eine Quote deines Bruttoeinkommens. Nach den Unterhaltsleitlinien NRW, Stand 01.01.2026, kannst du als Angestellter zusätzlich zur gesetzlichen Rente in der Regel 4 Prozent deines Bruttoeinkommens als weitere Altersvorsorge geltend machen. Selbstständige, die keine Pflichtbeiträge zahlen, kommen laut Bundesgerichtshof auf insgesamt bis zu 24 Prozent, zusammengesetzt aus 20 Prozent für die eigene Basisvorsorge und 4 Prozent zusätzlich (BGH, Beschluss vom 15.12.2021, Az. XII ZB 557/20). Maßgeblich ist dabei das laufende Kalenderjahr, nicht das Vorjahr.
Damit wird die Rechnung für Angestellte schnell ernüchternd. Bei 101.400 Euro Brutto sind 4 Prozent rund 4.056 Euro im Jahr. Alles, was du darüber hinaus in die Basisrente einzahlst, senkt zwar deine Steuerlast, aber nicht mehr deinen Unterhalt. Für einen Selbstständigen mit demselben Brutto sind es dagegen bis zu 24.336 Euro, und die passen fast vollständig in den Basisrenten-Höchstbetrag.
Dazu kommt ein Haken, den viele übersehen. Rechne ihn einmal in Zeitlupe durch: Du zahlst dieses Jahr in die Basisrente ein und bekommst im nächsten Jahr über die Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurück. Diese Erstattung zählt in dem Jahr, in dem sie bei dir ankommt, selbst als unterhaltsrelevantes Einkommen. Dein Einkommen steigt also, und damit kannst du in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe nach oben rutschen und zahlst mehr Unterhalt. Was du im ersten Schritt gewonnen hast, frisst dir der zweite Schritt teilweise wieder weg. Unterm Strich bleibt ein Vorteil, aber er fällt kleiner aus als der Sonderausgabenabzug vermuten lässt, und er gehört durchgerechnet statt geschätzt.
Für wen sich die Basisrente lohnt
Für die richtige Zielgruppe ist die Basisrente eines der stärksten Werkzeuge, die es im deutschen Steuerrecht gibt. Nirgends sonst kannst du einen fünfstelligen Betrag zu 100 Prozent von der Steuer absetzen, das Kapital ist während der Ansparphase vor Pfändung geschützt und bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet. Am klarsten rechnet sie sich für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ohne gesetzliche Rentenversicherung: Sie schöpfen den vollen Höchstbetrag aus, haben die höchste unterhaltsrechtliche Quote und profitieren am stärksten vom Grenzsteuersatz. Für angestellte Gutverdiener ist sie ein sinnvoller Baustein, aber selten der Haupthebel.
Für wen sie nicht passt, und welche Alternative es gibt
So stark der Steuerhebel ist, so klar sind die Spielregeln: Das Kapital ist bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn mit 62 Jahren gebunden, ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht, und eine Einmalauszahlung ist ausgeschlossen. Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt der Vertrag im Todesfall, und dieser Schutz gilt nur für Ehe- oder eingetragene Partner sowie kindergeldberechtigte Kinder. Wer niedrige oder schwankende Einkünfte hat, kurzfristig an sein Geld können muss oder nahe am Selbstbehalt liegt, ist deshalb woanders besser aufgehoben.
Für diesen Fall gibt es eine Alternative: die ETF-Rentenversicherung. Sie bringt nicht den vollen steuerlichen Hebel der Basisrente, dafür aber ein Kapitalwahlrecht und damit Zugriff auf dein Geld. Welche der beiden Varianten für dich die bessere ist, oder ob eine Kombination aus beiden Sinn ergibt, lässt sich seriös nur an deinen konkreten Zahlen klären. Genau dafür ist das Erstgespräch da.
„Die eigentliche Stärke liegt in der Kombination: Eine ETF-Basisrente lässt sich nicht nur steuerlich optimal gestalten, sondern gleichzeitig so terminieren, dass sie bei der nächsten Unterhaltsneuberechnung ihre volle Wirkung entfaltet. Diese Schnittstelle zwischen Vorsorge und Familienrecht wird in der klassischen Beratung kaum abgedeckt.“
Rolf Prost, Geschäftsführer, Prost Consulting GmbH

Die Beratung mit einem spezialisierten Finanzberater verbindet die steuerliche und unterhaltsrechtliche Gestaltung mit einem konkreten Vertrag.
Timing: warum der Zeitpunkt über die Wirkung entscheidet
Unterhalt wird nicht dauerhaft neu gerechnet, sondern immer dann, wenn ein Titel entsteht oder abgeändert wird. Die Vorsorgeaufwendungen, die dabei zählen, sind die, die im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich geflossen sind. Wer seinen Vertrag erst nach der Neuberechnung abschließt, hat für diese Runde nichts gewonnen und muss auf die nächste Abänderung warten.
Deshalb steht am Anfang keine Produktfrage, sondern eine Terminfrage: Wann wird dein Unterhalt das nächste Mal festgesetzt oder überprüft, und ist der Vertrag bis dahin belegbar bespart? Ob laufende Beiträge oder eine Zuzahlung sinnvoller sind, ergibt sich daraus, nicht umgekehrt.
So gehst du vor
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:
- Kläre, ob du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst oder nicht. Davon allein hängt ab, ob deine Quote bei 4 oder bei bis zu 24 Prozent liegt, nicht davon, ob auf deinem Vertrag Angestellter oder Selbstständiger steht.
- Ermittle deinen tatsächlichen steuerlichen Spielraum, also den Höchstbetrag abzüglich deiner bereits geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rente.
- Lege den Termin der nächsten Unterhaltsneuberechnung fest und richte Beitragshöhe und Zahlungszeitpunkt danach aus.
- Rechne gegen, was die Steuererstattung im Folgejahr zurückholt, und prüfe, ob eine ETF-Rentenversicherung als flexiblerer Baustein danebengehört.

Drei-Schritte-Strategie: Analyse, Timing und Einzahlungshöhe optimal planen
Fazit: Ein starker Hebel, aber nicht für jeden
Die Basisrente kann steuerlich und unterhaltsrechtlich gleichzeitig wirken, und für Selbstständige ist sie in dieser Kombination kaum zu schlagen. Für Angestellte ist der Effekt deutlich kleiner, als die 30.826 Euro nahelegen, weil die gesetzliche Rente den Spielraum aufzehrt und die unterhaltsrechtliche Quote bei 4 Prozent gedeckelt ist. Entscheidend sind am Ende drei Größen: deine Einkommensart, dein verbleibender Höchstbetrag und der Zeitpunkt der nächsten Unterhaltsneuberechnung. Alle drei lassen sich in einem Gespräch klären, bevor du dich vertraglich bindest.
Die Prost Consulting GmbH ist der einzige Finanzberater in Deutschland, der sich auf die Unterhaltsoptimierung bei Trennung und Scheidung spezialisiert hat. Dazu gehört die Berechnung genauso wie die passende Altersvorsorge und der Vermögensaufbau danach.
Du willst wissen, wie viel von den 30.826 Euro bei dir tatsächlich ankommt und was das für deinen Unterhalt bedeutet?
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Häufige Fragen zum Thema
Wie viel kann ich 2026 in eine Basisrente einzahlen und absetzen?
Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 61.652 Euro. Die Beiträge sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Betrag ist allerdings eine Obergrenze für die gesamte Schicht 1, nicht ein zusätzliches Kontingent.
Warum bleibt Angestellten so wenig Spielraum?
Weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Höchstbetrag angerechnet werden, und zwar dein Anteil und der deines Arbeitgebers zusammen. An der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro sind das rund 18.860 Euro, sodass rechnerisch etwa 11.966 Euro übrig bleiben.
Senkt die Basisrente wirklich meinen Unterhalt?
Teilweise. Unterhaltsrechtlich zählt nicht der steuerliche Höchstbetrag, sondern eine Quote deines Bruttoeinkommens: in der Regel 4 Prozent für Angestellte, bis zu 24 Prozent für Selbstständige (BGH, Beschluss vom 15.12.2021, Az. XII ZB 557/20). Alles darüber wirkt nur steuerlich.
Was passiert mit meiner Steuererstattung?
Sie ist im Jahr des Zuflusses selbst unterhaltsrelevantes Einkommen und erhöht damit die Bemessungsgrundlage. Ein Teil des Vorteils fließt also zurück. Unterm Strich bleibt in der Regel ein Plus, es fällt aber kleiner aus als der reine Sonderausgabenabzug.
Was ist der Unterschied zwischen Basisrente und ETF-Rentenversicherung?
Die Basisrente gehört zur Schicht 1, ist voll absetzbar, dafür bis 62 gebunden und ohne Kapitalwahlrecht. Eine ETF-Rentenversicherung gehört zur Schicht 3, dokumentiert ebenfalls die Zweckbindung Altersvorsorge, bleibt aber flexibel verfügbar. Welche Variante passt, hängt von Einkommensart und Liquiditätsbedarf ab.
Welche Vorteile hat die Basisrente?
Sie ist die einzige Vorsorgeform, bei der du 2026 bis zu 30.826 Euro im Jahr zu 100 Prozent als Sonderausgabe absetzen kannst. Dazu kommt der Pfändungsschutz in der Ansparphase, die lebenslange Rentenzahlung und für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung die höchste unterhaltsrechtliche Abzugsquote. Für die passende Zielgruppe ist der Effekt kaum zu schlagen.
Welche Nachteile hat die Basisrente?
Das Kapital ist bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn mit 62 Jahren gebunden, eine Einmalauszahlung ist ausgeschlossen, und ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz verfällt der Vertrag im Todesfall. Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert, bei Rentenbeginn 2026 mit 84 Prozent.
Wann muss ich einzahlen, damit es unterhaltsrechtlich wirkt?
Vor der nächsten Festsetzung oder Abänderung des Unterhalts, und die Beiträge müssen im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich geflossen sein. Wer erst danach abschließt, wirkt frühestens bei der übernächsten Neuberechnung.
Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Alle genannten Zahlen und Werte entsprechen dem Stand der Recherche und können sich ändern. Ob und in welcher Höhe sich dein Unterhalt reduzieren lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem spezialisierten Fachberater sowie gegebenenfalls einem Rechtsanwalt geklärt werden.