bKV-Beiträge 2027: Was die 50-Euro-Grenze für deinen Betrieb bedeutet

Ein Mitarbeiter im Einzelhandel steht zwischen Leuchten; die bKV-Beiträge 2027 betreffen die betriebliche Kostenplanung.

Was die 50-Euro-Grenze für deinen Betrieb bedeutet

Teil 3 der Serie 

Ein Fall aus der Praxis: Ein Einzelhandelsbetrieb mit 50 Beschäftigten plant seine bKV für 2027. Der Geschäftsführer hat passende Leistungen ausgewählt und möchte jetzt wissen, was ihn das Angebot insgesamt kostet. Dabei schaut er auf den Beitrag pro Mitarbeiter und auf die Folgen für die Lohnabrechnung.

bKV-Beiträge 2027: Was die 50-Euro-Grenze für deinen Betrieb bedeutet

Denn selbst ein kleiner Beitragsanstieg kann mehr auslösen, als du auf den ersten Blick vermutest. Wenn dadurch die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird, kommen zur höheren Versicherungsprämie möglicherweise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Das solltest du wissen, bevor du dein Budget für das nächste Jahr festlegst.

Mitarbeiter hebt die Hand zwischen leuchtenden Glühbirnen – passende Ideen für bKV-Beiträge 2027.

Das solltest du wissen, bevor du dein Budget für das nächste Jahr festlegst.

Was sich bei den bKV-Beiträgen für 2027 verändert

Die Beitragsentwicklung unterscheidet sich je nach Versicherer, Tarif und Vertrag. Deshalb brauchst du für deine Planung die Angaben zu genau dem Angebot, das du abschließen oder weiterführen möchtest.

Prüfe dabei, ob es sich um einen Neuabschluss, einen Tarifwechsel oder die Fortführung eines bestehenden Vertrags handelt und welche Konditionen jeweils gelten. Entscheidend für deine Kalkulation ist der Beitrag, der ab dem geplanten Starttermin tatsächlich für deinen Betrieb vorgesehen ist.

Mann blickt nachdenklich auf eine große Zahlentafel – bKV-Beiträge 2027 im Blick.

Lass dir den Beitrag für deinen Vertrag einschließlich möglicher Zuschläge nennen.

Für dich heißt das: Lass dir den Beitrag für deinen Vertrag einschließlich möglicher Zuschläge nennen. Wenn eine Beitragsgarantie angeboten wird, solltest du wissen, für welchen Tarif und bis zu welchem Termin sie gilt.

Die 50 Euro stehen nicht allein für die bKV zur Verfügung

Eine arbeitgeberfinanzierte bKV kann steuerlich als Sachbezug gelten. Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein; der Mitarbeiter darf beispielsweise ausschließlich Versicherungsschutz und keine alternative Geldzahlung beanspruchen können.

Für die Sachbezüge, die unter diese Regelung fallen, gilt nach aktuellem Rechtsstand eine gemeinsame Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Kalendermonat. Gewährst du weitere Leistungen, die ebenfalls dieser aktuellen Freigrenze unterliegen, musst du sie mitrechnen. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Begünstigung für den gesamten anzurechnenden Betrag. 

Gerade wenn du mehrere Benefits anbietest, lohnt sich deshalb der Blick auf die gesamte Abrechnung.

Vier Euro mehr können die Rechnung deutlich verändern

Nehmen wir für unseren Einzelhandelsbetrieb an, dass der bKV-Beitrag zum Januar 2027 von 40 auf 44 Euro steigt. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter einen weiteren Sachbezug zum Beispiel aus einem Gutscheinsystem in Höhe von zehn Euro, der auf dieselbe Freigrenze angerechnet wird.

Monatlicher Sachbezug je MitarbeiterBisherAb Januar 2027
bKV-Beitrag40 Euro44 Euro
Weiterer anzurechnender Sachbezug10 Euro10 Euro
Zusammen50 Euro54 Euro

Allein die vier Euro mehr für die Versicherung kosten den Betrieb bei 50 Beschäftigten zusätzlich 2.400 Euro im Jahr. Ohne eine andere zulässige steuerliche Gestaltung werden außerdem die gesamten 54 Euro steuerpflichtig. Es geht also um deutlich mehr als die vier Euro Beitragserhöhung. 

Ein Mann erklärt mit erhobenem Zeigefinger die bKV-Beiträge 2027 vor hellem Hintergrund.

Es geht also um deutlich mehr als die vier Euro Beitragserhöhung. 

Wenn du die zusätzliche Belastung für deine Mitarbeiter übernehmen möchtest, gehört auch dieser Aufwand in deine Rechnung.

Welche Möglichkeiten es bei der Besteuerung gibt

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kannst du Sachzuwendungen mit 30 Prozent pauschal versteuern. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei eigenen Mitarbeitern bleiben solche Zuwendungen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig; die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen spielen dabei eine Rolle. 

Wird der gesamte Sachbezugswert von 54 Euro aus unserem Beispiel zulässigerweise mit 30 Prozent pauschaliert, entstehen 16,20 Euro pauschale Einkommensteuer und rechnerisch 0,891 Euro Solidaritätszuschlag. Aus bisher 50 Euro Aufwand werden damit rund 71,09 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind darin noch nicht enthalten. 

Daneben gibt es die Möglichkeit einer Pauschalierung mit einem betriebsindividuell ermittelten Steuersatz. Dafür brauchst du unter anderem sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen und die Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts auf Antrag. Auch die einschlägige Grenze von 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr ist zu beachten. Bei passender Gestaltung, regelmäßig mit jährlicher Beitragszahlung, kann dieser Weg Sozialversicherungsfreiheit ermöglichen. Welcher Weg für deinen Betrieb infrage kommt, klärst du mit Steuerberater und Lohnabrechnung. 

Bei einem Tarifwechsel gehört der Nutzen mit in die Rechnung

Steigt der Beitrag, lohnt sich ein Vergleich. Dabei zählen für mich die Leistungen genauso wie der Preis. Deine Mitarbeiter sollen die Unterstützung weiterhin bekommen, für die du dich entschieden hast.

Unsere Benefit-Passungsdiagnostik hilft dir dabei, den erwarteten Nutzen und die Kosten gemeinsam zu betrachten. So kannst du entscheiden, ob du das Angebot weiterführst, anpasst oder eine andere Lösung auswählst.

Im vierten Teil geht es darum, was nach der Einführung passiert: Kennen deine Mitarbeiter die Leistungen, nutzen sie die Hilfe und was verändert sich im Betrieb?

Wenn du eure bKV für 2027 überprüfen möchtest, schauen wir im Orientierungsgespräch gemeinsam auf die Passung und den finanziellen Aufwand. Den Kontakt zu uns findest du auf unserer Website.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.