bKV-Beiträge 2027: Was die 50-Euro-Grenze für deinen Betrieb bedeutet
Was die 50-Euro-Grenze für deinen Betrieb bedeutet
Teil 3 der Serie
Ein Fall aus der Praxis: Ein Einzelhandelsbetrieb mit 50 Beschäftigten plant seine bKV für 2027. Der Geschäftsführer hat passende Leistungen ausgewählt und möchte jetzt wissen, was ihn das Angebot insgesamt kostet. Dabei schaut er auf den Beitrag pro Mitarbeiter und auf die Folgen für die Lohnabrechnung.
bKV-Beiträge 2027: Was die 50-Euro-Grenze für deinen Betrieb bedeutet
Denn selbst ein kleiner Beitragsanstieg kann mehr auslösen, als du auf den ersten Blick vermutest. Wenn dadurch die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird, kommen zur höheren Versicherungsprämie möglicherweise Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Das solltest du wissen, bevor du dein Budget für das nächste Jahr festlegst.

Das solltest du wissen, bevor du dein Budget für das nächste Jahr festlegst.
Was sich bei den bKV-Beiträgen für 2027 verändert
Die Beitragsentwicklung unterscheidet sich je nach Versicherer, Tarif und Vertrag. Deshalb brauchst du für deine Planung die Angaben zu genau dem Angebot, das du abschließen oder weiterführen möchtest.
Prüfe dabei, ob es sich um einen Neuabschluss, einen Tarifwechsel oder die Fortführung eines bestehenden Vertrags handelt und welche Konditionen jeweils gelten. Entscheidend für deine Kalkulation ist der Beitrag, der ab dem geplanten Starttermin tatsächlich für deinen Betrieb vorgesehen ist.

Lass dir den Beitrag für deinen Vertrag einschließlich möglicher Zuschläge nennen.
Für dich heißt das: Lass dir den Beitrag für deinen Vertrag einschließlich möglicher Zuschläge nennen. Wenn eine Beitragsgarantie angeboten wird, solltest du wissen, für welchen Tarif und bis zu welchem Termin sie gilt.
Die 50 Euro stehen nicht allein für die bKV zur Verfügung
Eine arbeitgeberfinanzierte bKV kann steuerlich als Sachbezug gelten. Dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt sein; der Mitarbeiter darf beispielsweise ausschließlich Versicherungsschutz und keine alternative Geldzahlung beanspruchen können.
Für die Sachbezüge, die unter diese Regelung fallen, gilt nach aktuellem Rechtsstand eine gemeinsame Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Kalendermonat. Gewährst du weitere Leistungen, die ebenfalls dieser aktuellen Freigrenze unterliegen, musst du sie mitrechnen. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Begünstigung für den gesamten anzurechnenden Betrag.
Gerade wenn du mehrere Benefits anbietest, lohnt sich deshalb der Blick auf die gesamte Abrechnung.
Vier Euro mehr können die Rechnung deutlich verändern
Nehmen wir für unseren Einzelhandelsbetrieb an, dass der bKV-Beitrag zum Januar 2027 von 40 auf 44 Euro steigt. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter einen weiteren Sachbezug zum Beispiel aus einem Gutscheinsystem in Höhe von zehn Euro, der auf dieselbe Freigrenze angerechnet wird.
| Monatlicher Sachbezug je Mitarbeiter | Bisher | Ab Januar 2027 |
|---|---|---|
| bKV-Beitrag | 40 Euro | 44 Euro |
| Weiterer anzurechnender Sachbezug | 10 Euro | 10 Euro |
| Zusammen | 50 Euro | 54 Euro |
Allein die vier Euro mehr für die Versicherung kosten den Betrieb bei 50 Beschäftigten zusätzlich 2.400 Euro im Jahr. Ohne eine andere zulässige steuerliche Gestaltung werden außerdem die gesamten 54 Euro steuerpflichtig. Es geht also um deutlich mehr als die vier Euro Beitragserhöhung.

Es geht also um deutlich mehr als die vier Euro Beitragserhöhung.
Wenn du die zusätzliche Belastung für deine Mitarbeiter übernehmen möchtest, gehört auch dieser Aufwand in deine Rechnung.
Welche Möglichkeiten es bei der Besteuerung gibt
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kannst du Sachzuwendungen mit 30 Prozent pauschal versteuern. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei eigenen Mitarbeitern bleiben solche Zuwendungen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig; die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen spielen dabei eine Rolle.
Wird der gesamte Sachbezugswert von 54 Euro aus unserem Beispiel zulässigerweise mit 30 Prozent pauschaliert, entstehen 16,20 Euro pauschale Einkommensteuer und rechnerisch 0,891 Euro Solidaritätszuschlag. Aus bisher 50 Euro Aufwand werden damit rund 71,09 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind darin noch nicht enthalten.
Daneben gibt es die Möglichkeit einer Pauschalierung mit einem betriebsindividuell ermittelten Steuersatz. Dafür brauchst du unter anderem sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen und die Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts auf Antrag. Auch die einschlägige Grenze von 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr ist zu beachten. Bei passender Gestaltung, regelmäßig mit jährlicher Beitragszahlung, kann dieser Weg Sozialversicherungsfreiheit ermöglichen. Welcher Weg für deinen Betrieb infrage kommt, klärst du mit Steuerberater und Lohnabrechnung.
Bei einem Tarifwechsel gehört der Nutzen mit in die Rechnung
Steigt der Beitrag, lohnt sich ein Vergleich. Dabei zählen für mich die Leistungen genauso wie der Preis. Deine Mitarbeiter sollen die Unterstützung weiterhin bekommen, für die du dich entschieden hast.
Unsere Benefit-Passungsdiagnostik hilft dir dabei, den erwarteten Nutzen und die Kosten gemeinsam zu betrachten. So kannst du entscheiden, ob du das Angebot weiterführst, anpasst oder eine andere Lösung auswählst.
Im vierten Teil geht es darum, was nach der Einführung passiert: Kennen deine Mitarbeiter die Leistungen, nutzen sie die Hilfe und was verändert sich im Betrieb?
Wenn du eure bKV für 2027 überprüfen möchtest, schauen wir im Orientierungsgespräch gemeinsam auf die Passung und den finanziellen Aufwand. Den Kontakt zu uns findest du auf unserer Website.