bKV-Tarif im Test: HanseMerkur Tarif BKB
bKV-Tarif im Test: HanseMerkur Tarif BKB
Analyse | Betriebliche Krankenversicherung | Stand: 03/2026
HanseMerkur Budget-Tarif BKB – Flexibles Gesundheitsbudget mit versteckten Grenzen
1. Das Budget und seine Sublimits: Was wirklich zur Verfügung steht
Der HanseMerkur Budget-Tarif BKB stellt Arbeitnehmern ein jährliches Gesundheitsbudget zur freien Verfügung, aus dem Leistungen in verschiedenen Kategorien erstattet werden können. Das klingt nach maximaler Freiheit – und wird von HanseMerkur auch genau so beworben. Was der Tarif in der Praxis aber zeigt: Das volle Budget steht nicht in jedem Bereich unbegrenzt zur Verfügung.
Die konkreten Sublimits laut AVB:
- Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung): 80–120 EUR jährlich (budgetabhängig)
- Sehhilfen: 200–300 EUR, jedoch in der Praxis nur alle zwei Jahre nutzbar
- Krankenhaustagegeld: 10 EUR pro Tag, maximal 28 Tage pro Jahr
- Kieferorthopädie: Nur bei Unfall oder schwerer Krankheit – 100 % Erstattung
- Heilmittel, Hilfsmittel, Arznei- und Verbandsmittel: 100 % der verordneten Kosten
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter hat ein Beispielbudget von 600 EUR. Er reicht im Januar eine Rechnung über eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 150 EUR ein – und erfährt, dass maximal 100 EUR erstattet werden. Die restlichen 50 EUR gehen zu seinen Lasten, obwohl das Jahresbudget längst nicht ausgeschöpft ist. Genau dieser Moment – der erste abgelehnte Teilbetrag – erzeugt Frust, den kein Arbeitgeber will.
Besonders beim Sehbereich ist Vorsicht geboten: Offiziell füllt sich das Sehhilfen-Budget jährlich auf. De facto erstattet HanseMerkur aber nur dann, wenn entweder die GKV/PKV ebenfalls leistet oder sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. Beides ist selten – der Sehhilfen-Zuschuss ist in der Praxis ein Zweijahresbudget, auch wenn er als jährliche Leistung vermarktet wird.
2. Tarifstruktur und Funktionsweise
Der BKB ist ein Ergänzungstarif zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der im Rahmen eines arbeitgeberfinanzierten Gruppenversicherungsvertrags ab mindestens fünf versicherten Personen abgeschlossen werden kann. Der Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer auf; die Leistungsabrechnung läuft direkt zwischen HanseMerkur und den Mitarbeitern – der Arbeitgeber hat keinen Einblick in Gesundheitsdaten.
Das Budget steht mit Vertragsbeginn sofort vollständig zur Verfügung; Wartezeiten werden erlassen. Auch laufende und bereits angeratene Behandlungen sind erstattungsfähig – ein klarer Vorteil für Arbeitgeber, die keine Verzögerung bei der Mitarbeiterversorgung wollen.
Kalkuliert wird der Tarif nach Altersklassen (0–14, 15–69, 70–104 Jahre). Der Beitrag steigt entsprechend mit dem Lebensalter der Belegschaft. Der BKB ist nicht gleichzeitig mit dem BKBT oder dem Tarif BKA versicherbar.
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen mit gemischter Altersstruktur und Beispielbudget von 600 EUR stellt fest, dass ältere Mitarbeiter deutlich höhere Beiträge auslösen als jüngere – bei identischer Leistung. Die Kostenplanung für den Arbeitgeber ist damit weniger planbar als bei beitragsflachen Alternativen.
Eine optionale Erweiterung ist das sogenannte Budget+1-Modell: Für einen Euro Mehrbeitrag monatlich pro Person wird das Budget bei Leistungsfreiheit nach einem Jahr um 25 %, nach zwei Jahren um 50 % erhöht. Wird das Budget danach wieder genutzt, fällt es im Folgejahr auf die ursprüngliche Tarifstufe zurück.

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3. Was ist versichert – Überblick
Der BKB erstattet Leistungen aus diesen Bereichen (jeweils aus dem Jahresbudget):
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (nach GKV-Vorleistung)
- Zahnprophylaxe (mit Sublimit je nach Budgethöhe)
- Sehhilfen (mit Sublimit, de facto alle zwei Jahre nutzbar)
- Heilmittel (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) – 100 %
- Hilfsmittel und Hörhilfen – 100 %
- Arznei- und Verbandsmittel – 100 %
- Kieferorthopädie bei Unfall oder schwerer Krankheit – 100 %
- Krankenhaustagegeld: 10 EUR/Tag, max. 28 Tage jährlich
- Naturheilverfahren bei Ärzten und Heilpraktikern (außer psychologische Behandlungen beim Heilpraktiker)
- LASIK-Operationen bis zur vollen Budgethöhe
Außerdem inklusive – unabhängig vom Budget:
- Gesundheitstelefon (medizinische Beratung)
- Online-Arzt (Videosprechstunden inkl. Verordnungen und Überweisungen)
- Online-Hautarzt
- Arzt-Termin-Service
Nicht versichert:
- Stationäre Krankenhausleistungen (kein Einzel-/Zweibettzimmer, keine Chefarztbehandlung)
- Selbstständige Reisekrankenversicherung oder Auslandsschutz über 6 Monate
- Leistungsfreiheitsbonus (nur bei optionaler Budget+1-Zusatzoption, nicht im Standardtarif)
- Ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung (nur im Premium-Tarif BKBT)
- Schutzimpfungen für Auslandsreisen (nur im BKBT)
- Psychologische Behandlungen beim Heilpraktiker
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR nimmt im Laufe des Jahres Physiotherapie in Anspruch. Da diese zu 100 % erstattet wird, kann das Budget schnell aufgebraucht sein – bevor Zahnarzt oder Sehhilfe dran sind. Das Budget ist eben kein unbegrenztes Gesundheitskonto, sondern ein shared Pool mit konkurrierenden Verwendungszwecken.
Die relevanten Einschränkungen im Überblick:
- Sublimits bei Zahnprophylaxe und Sehhilfen begrenzen de facto die Nutzungsfreiheit
- Sehhilfen faktisch nur alle zwei Jahre abrufbar
- Kein stationärer Schutz im Grundtarif
- Keine Vorsorgeuntersuchungen (nur im Aufstiegstarif BKBT)
- Krankenhaustagegeld minimal (10 EUR/Tag) und auf 28 Tage begrenzt
4. Kein Leistungsfreiheitsbonus: Was passiert, wenn das Budget nicht genutzt wird?
Im Standardtarif BKB gibt es keine Belohnung für Mitarbeiter, die ihr Budget im laufenden Jahr nicht abrufen. Das angesparte Budget verfällt – es wird nicht auf das Folgejahr übertragen und erzeugt keinerlei Vorteil für den Arbeitgeber oder den Versicherten. Der Arbeitgeberbeitrag fließt, unabhängig davon, ob jemand eine einzige Rechnung eingereicht hat oder nicht.
Das ist kein Naturgesetz. Andere Tarifmodelle am Markt bieten echte Übertragungsoptionen oder automatische Bonusmechanismen, die den Arbeitgeber nicht für den gesunden Mitarbeiter bestrafen.
Praxisbeispiel: Ein junger Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR nutzt im gesamten Jahr keine Leistung – er braucht weder Zahnarzt noch Brille noch Physiotherapie. Der Arbeitgeber hat für ihn Beiträge bezahlt, ohne dass der Mitarbeiter auch nur einen Cent Gegenwert erhalten hat. Weder er noch das Unternehmen profitieren. Der Betrag ist weg.

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5. Stationäre Absicherung: Nicht enthalten
Der HanseMerkur BKB ist ein ambulanter Budgettarif. Stationäre Zusatzleistungen – Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Wahlarztstatus – sind im BKB nicht enthalten. Wer diese Leistungen absichern möchte, muss zusätzliche Bausteine (BKU oder BWL) buchen.
Das ist keine Kleinigkeit. Gerade für Führungskräfte und Leistungsträger ist eine hochwertige stationäre Absicherung häufig der eigentliche Motivationsfaktor bei der bKV-Entscheidung. Wer mit einem reinen Budgettarif startet und Chefarztbehandlung nicht einschließt, bietet seinen Mitarbeitern eine bKV, die im Ernstfall – bei einem stationären Aufenthalt – kaum sichtbar wird.
Praxisbeispiel: Ein Abteilungsleiter mit Beispielbudget von 600 EUR muss operiert werden und landet in einem Mehrbettzimmer. Der Budgettarif zahlt 10 EUR Krankenhaustagegeld pro Tag – für maximal 28 Tage. Das macht im besten Fall 280 EUR für einen schweren Krankenhausaufenthalt. Kein Chefarzt, kein Einzelzimmer, kein nennenswerter Unterschied zur GKV-Standardversorgung. Der Mitarbeiter fragt sich, wofür er eigentlich eine bKV hat.
Am Markt gibt es Budgettarife, die stationäre Leistungen mindestens als optionalen Baustein ohne Aufwand integrieren. Wer seinen Mitarbeitern ein vollständiges Versorgungspaket bieten möchte, muss beim HanseMerkur BKB zwingend nachrüsten – und zahlt dann entsprechend mehr.
6. Auslandsschutz: Keine eigenständige Reiseversicherung
Der BKB beinhaltet keinen echten Reisekrankenschutz. Was die AVB bieten: Abweichend von den Standardbedingungen besteht für bis zu sechs Monate bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Das klingt nach Auslandsabsicherung – ist es aber nicht.
Gemeint ist lediglich, dass die normalen Tarifleistungen während eines temporären Auslandsaufenthalts bis zu sechs Monaten gelten. Es gibt keine separate Auslandsreisekrankenversicherung, keine Kostenübernahme für medizinische Notfallversorgung im Ausland jenseits der Tarifleistungen, keine Rückholung, keine Krankenhauskosten vor Ort im internationalen Rahmen.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR erkrankt auf einer Dienstreise in die USA. Er braucht einen Arzt und zahlt 800 USD aus eigener Tasche – weit mehr als sein Jahresbudget. Der BKB erstattet anteilig aus dem Budget, wenn eine GKV-Vorleistung oder direkter Leistungsanspruch gegeben ist. Eine eigenständige Reisekrankenversicherung wäre gefragt gewesen – der BKB ist keine.
Für Unternehmen mit international tätigen Mitarbeitern oder regelmäßigen Dienstreisen in Nicht-EU-Länder ist diese Lücke strukturell relevant. Andere Tarifmodelle am Markt schließen ergänzende Reisekrankenversicherungsbausteine direkt ein.

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7. Vertragsende und Weiterführung
Endet der Gruppenversicherungsvertrag oder scheidet eine versicherte Person aus dem Unternehmen aus, endet der Versicherungsschutz. Die versicherte Person hat jedoch das Recht, die Versicherung im Rahmen einer Einzelversicherung fortzuführen – allerdings zu Beiträgen der Einzelversicherung, ohne Gruppenkonditionen oder Arbeitgeberrabatte.
Das ist das branchenübliche Modell. Für den Arbeitgeber bedeutet es: Das bKV-Paket ist an das Arbeitsverhältnis geknüpft. Es entsteht keine dauerhafte Verpflichtung über das Ausscheiden hinaus – ein klares Plus in der Planungssicherheit.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR verlässt das Unternehmen nach drei Jahren. Er hat die Option, den Tarif individuell weiterzuführen – zahlt dann aber aus eigener Tasche zum Einzeltarif. Für viele ist das keine attraktive Option. Die bKV endet faktisch mit der Stelle.
Für Mitarbeiter mit langjährigen Gesundheitsgewohnheiten, die von der bKV profitiert haben, ist die Portabilität ein relevanter Punkt – gerade wenn der neue Arbeitgeber keine vergleichbare Lösung anbietet.
8. Servicekomponenten: Reines Erstattungsmodell
Der HanseMerkur BKB ist ein klassisches Kostenerstattungsmodell: Rechnung beim Leistungserbringer bezahlen, Beleg einreichen, Erstattung erhalten. HanseMerkur bietet dafür eine digitale Lösung über die eigene ServiceApp, in der Rechnungen per Smartphone-Foto eingereicht werden können. Die Erstattung soll laut Anbieter innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto der versicherten Person eingehen.
Ergänzend stehen folgende Serviceleistungen zur Verfügung – unabhängig vom Budget und bis zu zweimal pro Kalenderjahr:
- Gesundheitstelefon (allgemeine medizinische Beratung und Reiseinformationen)
- Online-Arzt (ärztliche Videosprechstunde, inkl. Verordnungen und Überweisungen)
- Online-Hautarzt (Befundung verdächtiger Hautveränderungen durch Dermatologen)
- Arzt-Termin-Service (schneller Zugang zu Fachärzten und Kliniken)
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR nutzt die Videosprechstunde – unabhängig von seinem Budget. Er bekommt innerhalb von 48 Stunden eine ärztliche Einschätzung, ohne einen Facharzttermin zu brauchen. Das ist echter Mehrwert, der auch im Alltag spürbar ist – und vom Budget unberührt bleibt.
Die digitale Abwicklung ist ein echtes Argument für jüngere Belegschaften. Allerdings: Wer keine Smartphone-App nutzen will oder kann, ist auf den klassischen Postweg angewiesen. Das Erstattungsmodell setzt voraus, dass Mitarbeiter zuerst in Vorleistung gehen – ein kleines, aber reales Hindernis für Geringverdiener.

Georg Soller findet das Konzept, das wirklich passt – nicht das, das sich am besten verkauft.
9. Einordnung: Stärken, Lücken und was Arbeitgeber abwägen sollten
Der HanseMerkur Budget-Tarif BKB ist ein solider Einstieg in die betriebliche Krankenversicherung. Er bietet echte Flexibilität in der Leistungsnutzung, einen schnellen digitalen Erstattungsprozess und ein breites Leistungsspektrum für den ambulanten Bereich. Für Unternehmen, die mit überschaubarem Beitragsaufwand einen spürbaren Benefit anbieten wollen, ist der BKB ein valider Ausgangspunkt.
Gleichzeitig zeigt die Analyse, wo die Grenzen liegen:
- Sublimits bei Zahnprophylaxe und Sehhilfen enttäuschen Mitarbeiter, die das Budget maximal nutzen wollen
- Kein Leistungsfreiheitsbonus im Standardtarif: Der Arbeitgeberbeitrag verpufft für gesunde Mitarbeiter ohne Gegenwert
- Keine stationäre Absicherung: Im Ernstfall – Krankenhausaufenthalt – bleibt der Tarif fast unsichtbar
- Kein eigenständiger Auslandsschutz: Relevant für Unternehmen mit mobilen Mitarbeitern
- Sehhilfen de facto alle zwei Jahre: Was jährlich klingt, ist in der Praxis ein Zweijahresrhythmus
Wer mit dem BKB startet, sollte von Anfang an kalkulieren, ob nicht ein umfassenderes Konzept – mit stationärem Baustein und Leistungsfreiheitsbonus – das bessere Gesamtpaket für die Belegschaft darstellt. Andere Anbieter am Markt integrieren diese Leistungen ohne separaten Mehraufwand in ein einheitliches Budget.
Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Unternehmen mit 80 Mitarbeitern und Beispielbudget von 600 EUR setzt den BKB als Einstieg ein. Nach einem Jahr stellt die HR-Abteilung fest, dass die Stimmung durchwachsen ist: Mehrere Mitarbeiter ärgern sich über abgelehnte Zahnarztrechnungen oberhalb des Sublimits, ein Mitarbeiter hatte einen Krankenhausaufenthalt und war enttäuscht, dass die bKV kaum etwas geleistet hat. Das Ergebnis: Die bKV wird nicht als Premium-Benefit wahrgenommen, sondern als Versicherung mit Kleingedrucktem.
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Die Georg Soller Unternehmensgruppe – Ihr Partner für betriebliche Absicherung. Gegründet 1951.