bKV-Tarif im Test: NÜRNBERGER BudgetSelect

bKV-Tarif im Test: NÜRNBERGER BudgetSelect

bKV-Tarif im Test: NÜRNBERGER BudgetSelect

Analyse | Betriebliche Krankenversicherung | Stand: 03/2026

NÜRNBERGER BudgetSelect inkl. Zahnersatz – bKV-Analyse: Was der Tarif wirklich leistet

1. Das Budget und seine Sublimits: Was wirklich zur Verfügung steht

Der BudgetSelect inkl. Zahnersatz (Tarif BudZ3b / BudZ6b / BudZ9b / BudZ1b) der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG stellt Mitarbeitern ein jährliches Gesamtbudget zur Verfügung, das flexibel über verschiedene Leistungsbereiche eingesetzt werden kann. Der Tarif kommuniziert maximale Flexibilität – tatsächlich enthält er jedoch eine wesentliche bereichsspezifische Deckelung, die im Alltag regelmäßig zu Unmut führt.

Die konkreten Sublimits laut AVB:

  • Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen, auch Sonnenbrillen mit Korrekturgläsern): maximal das hälftige Jahresbudget
  • Laserverfahren (LASEK, LASIK) und refraktiver Linsenaustausch: 100 % aus dem Gesamtbudget, kein separates Sublimit
  • Alle übrigen Leistungsbereiche (Zahnersatz, Naturheilverfahren, Vorsorge, Arznei- und Heilmittel, Zahnprophylaxe): 100 % aus dem Gesamtbudget
  • Nicht genutztes Budget verfällt zum Jahresende – kein Übertrag ins Folgejahr

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin mit Beispielbudget von 600 EUR benötigt eine neue Gleitsichtbrille für 550 EUR. Erstattet werden laut AVB maximal 300 EUR – exakt die Hälfte des Jahresbudgets. Die 250 EUR Differenz trägt sie selbst. Gleichzeitig ist das verbleibende Restbudget von 300 EUR für den restlichen Jahresablauf verfügbar – aber die Enttäuschung beim ersten Einreichen ist programmiert.

Das Sublimit bei Sehhilfen ist das einzige explizit im Tarif verankerte bereichsspezifische Limit – alle anderen Bereiche teilen sich das Gesamtbudget frei. Das ist ein struktureller Vorteil gegenüber Tarifen mit mehreren bereichsbezogenen Einzelobergrenzen. Der Sehhilfen-Deckel bleibt dennoch eine handgreifliche Einschränkung für die vielleicht häufigste Einzeleinreichung in diesem Tarif.

2. Tarifstruktur und Funktionsweise

Der BudgetSelect inkl. Zahnersatz ist ein reiner Erstattungstarif: Der Arbeitgeber wählt eine Budgetstufe und zahlt den monatlichen Beitrag. Der Mitarbeiter reicht Belege ein, die NÜRNBERGER erstattet bis zum Jahresbudget. Versicherungsbeginn ist ohne Wartezeit – laufende Behandlungen bei Versicherungsbeginn sind ebenfalls abgedeckt.

Das Budget gilt pro Kalenderjahr. Beginnt der Versicherungsschutz unterjährig, steht das volle Jahresbudget trotzdem von Beginn an zur Verfügung – ein klarer Vorteil für Arbeitgeber, die im Jahresverlauf neue Mitarbeiter einbeziehen.

Der Tarif bietet weltweiten Versicherungsschutz – mit der Einschränkung, dass im Ausland entstandene Kosten maximal nach dem deutschen Kostenmaßstab (GOÄ/GOZ/GebüH) erstattet werden. Höhere Auslandskosten bleiben beim Mitarbeiter.

Der besondere Zusatz dieses Tarifs gegenüber dem reinen BudgetSelect: Zahnersatz inklusive Füllungen ist vollständig im Budget enthalten. Das umfasst Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Inlays, Onlays, Kunststoff- und Komposit-Füllungen sowie die damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungen, zahntechnische Laborarbeiten, Röntgenaufnahmen und den Heil- und Kostenplan.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR nutzt im ersten Halbjahr 200 EUR für Osteopathie und Zahnprophylaxe. Im zweiten Halbjahr benötigt er eine Krone – 400 EUR verbleibend decken einen Teil des Zahnersatzes. Der integrierte Zahnersatzschutz ist echter Mehrwert gegenüber dem Basisbudgettarif ohne Zahnersatz.

Georg Soller – Ihr Spezialist für betriebliche Krankenversicherung. Unabhängig. Persönlich. Seit 1951.

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3. Was ist versichert – Überblick

Laut AVB sind folgende Leistungen aus dem Gesamtbudget erstattungsfähig:

  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, auch Sonnenbrillen mit Korrekturgläsern) – max. hälftiges Budget
  • Laserverfahren zur Sehschärfenkorrektur (LASEK, LASIK) inkl. Vor-/Nachuntersuchungen
  • Refraktiver Linsenaustausch (RLE) inkl. Vor-/Nachuntersuchungen
  • Heilbehandlung durch Heilpraktiker (nach GebüH bis zum Höchstsatz)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte (nach Hufeland-Leistungsverzeichnis)
  • Osteopathische Leistungen (mit Privatrezept, von anerkanntem Leistungserbringer)
  • Vorsorge / Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): umfangreicher Katalog (allgemeine Vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge, Kinder-/Jugendlichenvorsorge)
  • Schutzimpfungen inkl. Impfstoff (STIKO, Reise, FSME, Gelbfieber, Hepatitis, Tollwut, Typhus)
  • Gesetzliche Zuzahlungen nach SGB V (Arznei-/Heilmittel, Hilfsmittel, stationäre Zuzahlungen, Reha, Transportkosten)
  • Arznei- und Verbandmittel (verschreibungspflichtig und ärztlich empfohlen, nicht verschreibungspflichtig)
  • Heil- und Hilfsmittel (ärztlich verordnet, inkl. Reparatur und Wartung)
  • Zahnprophylaxe (inkl. professioneller Zahnreinigung, Fissurenversiegelung)
  • Zahnbehandlung (Wurzel- und Parodontosebehandlung inkl. Wurzelspitzenresektion, Dentallaser)
  • Zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching in/durch zahnärztliche Praxis)
  • Zahnersatz inkl. Füllungen (Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Inlays, Kunststofffüllungen)
  • Kieferorthopädie infolge eines Unfalls

Nicht versichert:

  • Arznei-/Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel ohne ärztliche Verordnung
  • Mittel zur Potenzsteigerung, Gewichtsreduzierung, Haarwuchs, Schwangerschaftsverhütung, Nähr-/Stärkungsmittel, kosmetische Mittel, Vitaminpräparate
  • Ersatz intakter plastischer Füllungen (z. B. intaktes Amalgam)
  • Hilfsmittel, für die Pflege- oder Krankenversicherung dem Grunde nach zuständig ist
  • Behandlungen durch Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder) – Sachkosten ausnahmsweise erstattungsfähig
  • Stationäre Krankenhausleistungen (Chefarzt, Einzel-/Zweibettzimmer) ohne gesonderten Krankenhaus-Baustein

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR benötigt nicht verschreibungspflichtige Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate. Keine Erstattung – der Tarif schließt diese Mittel explizit aus. Auch ein Vitamin-D-Präparat ohne ärztliche Verordnung läuft ins Leere, selbst wenn es empfohlen wurde.

4. Kein Leistungsfreiheitsbonus: Was passiert, wenn das Budget nicht genutzt wird?

Der BudgetSelect inkl. Zahnersatz enthält keinen Leistungsfreiheitsbonus. Laut AVB gilt ausdrücklich: Nicht voll beanspruchtes Budget kann nicht ins darauffolgende Kalenderjahr übertragen werden. Das Budget verfällt zum 31. Dezember – ohne Rückzahlung, ohne Bonus, ohne Übertrag.

Für Arbeitgeber ist das eine relevante Kostenüberlegung: Der Beitrag wird monatlich unabhängig von der tatsächlichen Nutzung fällig. Mitarbeiter, die wenig einreichen – sei es aus Gesundheitsgründen, Unkenntnis über die erstattungsfähigen Leistungen oder schlicht wegen eines lückenhaften Onboarding-Prozesses – erzeugen keinen Leistungsäquivalent für den aufgewendeten Arbeitgeberbeitrag.

Praxisbeispiel: Bei einem Beispielbudget von 600 EUR pro Mitarbeiter und einer angenommenen 35-prozentigen Nicht-Nutzungsquote (branchenüblich bei Tarifen ohne aktives Benefit-Management) verpuffen die Mittel. Für einen Arbeitgeber mit 40 Mitarbeitern summiert sich das auf erhebliche jährliche Ausgaben ohne Gegenwert in Form von Gesundheitsleistungen.

Tarife mit echtem Leistungsfreiheitsbonus oder zumindest teilweisem Budgetübertrag schaffen hier strukturell eine fairere Balance zwischen Arbeitgeber-Investment und tatsächlichem Mitarbeiternutzen.

Erfahrung seit 1951 – und ein klarer Fokus: die beste bKV-Lösung für Ihre Belegschaft.

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5. Stationäre Absicherung: Nicht enthalten

Der BudgetSelect inkl. Zahnersatz enthält keine stationären Wahlleistungen. Das AVB listet zwar gesetzliche Zuzahlungen nach § 39 Abs. 4 SGB V (stationäre Krankenhausbehandlung) als erstattungsfähig – aber das ist nicht dasselbe wie echter stationärer Zusatzschutz.

Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Zweibettzimmer, erweiterte vor- und nachstationäre Behandlung sowie Ersatz-Krankenhaustagesgeld sind ausschließlich über separate Krankenhaus-Bausteine zugänglich (SW1b, SW2b, SW1Ub) – und diese sind nicht Bestandteil des Kerntarifs BudZ.

Die relevanten Einschränkungen im Überblick:

  • Keine Chefarztbehandlung als Standardschutz
  • Kein Einzel- oder Zweibettzimmer ohne Zusatzbaustein
  • Kein Ersatz-Krankenhaustagesgeld ohne Zusatzbaustein
  • Stationärer Unfallschutz nur über SW1Ub buchbar
  • Gesetzliche stationäre Zuzahlung (10 EUR/Tag, max. 28 Tage) ist erstattungsfähig – das ist aber Kostenbeteiligung, kein Komfortschutz

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR unterzieht sich einer Hüft-OP. Er liegt im Mehrbettzimmer, wird vom Dienstarzt versorgt, zahlt gesetzliche Zuzahlungen. Die stationären Zuzahlungen können aus dem Budget erstattet werden. Für Chefarzt oder Einzelzimmer braucht er einen Zusatzbaustein – den sein Arbeitgeber in der Regel nicht mitgebucht hat.

Arbeitgeber, die bKV als echtes Gesundheits-Benefit positionieren wollen, sollten die fehlende stationäre Komponente im Basis-Budgettarif explizit in der internen Kommunikation thematisieren – oder von Beginn an einen integrierten stationären Schutz mitbuchen.

6. Auslandsschutz: Keine eigenständige Reiseversicherung

Der BudgetSelect inkl. Zahnersatz bietet laut AVB weltweiten Versicherungsschutz – das klingt zunächst nach umfassendem Auslandsschutz. Die entscheidende Einschränkung folgt jedoch im gleichen Satz: Erstattet werden im Ausland maximal die Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstanden wären.

Das bedeutet: Höhere Auslandskosten, unterschiedliche Abrechnungssysteme, teure Notfallversorgung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen – all das geht zulasten des Mitarbeiters. Eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport, erweiterten Deckungssummen oder direkter Kostenübernahme ist der Tarif nicht.

Praxisbeispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR erleidet auf einer Geschäftsreise in die USA einen Sportunfall. Die amerikanischen Krankenhauskosten übersteigen die deutschen Vergleichswerte um ein Vielfaches. Der BudgetSelect erstattet maximal den deutschen Kostenmaßstab – der Unterschied bleibt beim Mitarbeiter. Ohne private Reisekrankenversicherung ist das ein erhebliches Risiko.

Für Unternehmen mit international tätiger Belegschaft oder Mitarbeitern mit hoher privater Reisetätigkeit ist dieser Punkt bei der Tarifentscheidung explizit zu adressieren.

Als unabhängiger Dienstleister arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse. Echte Beratung.

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7. Vertragsende und Weiterführung

Das AVB regelt den Versicherungsschutz bei Vertragsende klar: Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus oder endet die Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und NÜRNBERGER, kann die versicherte Person innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beantragen, den Vertrag in der gleichen Budgetstufe als Einzelversicherung fortzuführen (Tarife BudZ3/BudZ6/BudZ9/BudZ12).

Die Einzeltarife enthalten dieselben Leistungsinhalte wie der Gruppentarif – allerdings ohne die Möglichkeit der Beitragsfreistellung bei Pandemie. Es gelten die individuellen Einzeltarif-Beiträge, die üblicherweise höher liegen als im Gruppenvertrag.

Relevant für Arbeitgeber: Kündigt der Arbeitgeber die Rahmenvereinbarung, informiert die NÜRNBERGER die Mitarbeiter darüber. Die 3-Monats-Frist für den Überleitungsantrag läuft ab Kenntnis – nicht ab Vertragsende. Das schafft eine handhabbare Übergangssituation.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR wechselt nach fünf Jahren den Arbeitgeber. Ohne aktiven Antrag innerhalb von 3 Monaten verliert er seinen bKV-Schutz. Mit Antrag kann er zur gleichen Budgetstufe privat weiterversichert werden – zu dann marktüblichen Einzeltarifen ohne Gesundheitsprüfung.

8. Servicekomponenten: Reines Erstattungsmodell

Der BudgetSelect inkl. Zahnersatz ist in seiner Kernstruktur ein klassischer Erstattungstarif: Leistung nach Belegeinreichung, Erstattung bis Budgetgrenze. Direkte Leistungserbringung oder Versorgungsnetzwerke sind nicht Bestandteil des Tarifs.

Das AVB enthält keine Regelungen zu digitalen Services, Gesundheitstelefon, Video-Sprechstunden oder Coaching-Programmen als Tarifbestandteil. Solche Komponenten können ergänzend über die digitale Gesundheitswelt der NÜRNBERGER angeboten werden, sind aber nicht Teil der AVB-Leistungsgarantie.

Ein echter Sonderfall ist der vertraglich verankerte Pandemieschutz: Stellt der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach dem Infektionsschutzgesetz fest, kann der Arbeitgeber einmalig für maximal 6 Monate eine Beitragsfreistellung in Anspruch nehmen. In dieser Zeit gilt eingeschränkter Versicherungsschutz (nur bereits begonnene Behandlungen, medizinisch unaufschiebbare Maßnahmen, Unfälle). Das Alleinstellungsmerkmal liegt also nicht in erweitertem Schutz während der Pandemie, sondern in der Möglichkeit zur Kostenentlastung des Arbeitgebers.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR nutzt das Gesundheitstelefon für eine schnelle Ersteinschätzung. Dieser Service läuft außerhalb der AVB-Erstattungslogik – er zählt nicht gegen das Budget. Das ist ein echter Zusatznutzen, auch wenn er nicht im Tarifwerk garantiert ist.

Das Modell bleibt reaktiv: Leistung kommt nach dem Arztbesuch, nicht davor. Für Arbeitgeber, die präventive Gesundheitssteuerung und aktives Benefit-Management anstreben, bietet der Tarif in seiner Grundkonstruktion wenig Anreizwirkung.

Georg Soller findet das Konzept, das wirklich passt – nicht das, das sich am besten verkauft.

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9. Einordnung: Stärken, Lücken und was Arbeitgeber abwägen sollten

Der NÜRNBERGER BudgetSelect inkl. Zahnersatz ist die konsequente Weiterentwicklung des reinen Budgettarifs: Zahnersatz vollständig integriert, kein separater Zahnersatz-Baustein notwendig, breiter Leistungskatalog über alle ambulanten Bereiche hinweg. Das macht diesen Tarif gegenüber dem Basisbudgettarif ohne Zahnersatz deutlich attraktiver – insbesondere für Belegschaften, in denen Zahnersatzbedarf realistisch einzuplanen ist.

Die strukturellen Schwachpunkte bleiben:

  • Das Sublimit bei Sehhilfen (50 % des Budgets) enttäuscht beim ersten konkreten Einreichvorgang
  • Kein Leistungsfreiheitsbonus, kein Budgetübertrag – nicht genutzte Mittel verfallen ersatzlos
  • Stationärer Komfortschutz (Chefarzt, Einzelzimmer) nur über kostenpflichtige Zusatzbausteine
  • Weltweiter Schutz mit deutschem Kostenmaßstab – kein echter Auslandskrankenschutz
  • Pandemieschutz ist primär eine Arbeitgeberentlastung, kein erweiterter Mitarbeiterschutz

Für Arbeitgeber, die einen etablierten Budgettarif mit Zahnersatz-Vollschutz suchen und kein stationäres Paket benötigen, ist der BudgetSelect inkl. Zahnersatz eine valide Option. Wer jedoch vollständigen Rundum-Schutz – ambulant, stationär, Zahn, Ausland – aus einem Tarif anstrebt, sollte entweder alle verfügbaren Zusatzbausteine mitbuchen oder alternative Tarifkonzepte am Markt prüfen, die stationäre Absicherung und Auslandsschutz als integrale Bestandteile liefern.

Die Auswahl des richtigen Tarifs setzt eine saubere Bedarfsanalyse der Belegschaft voraus – insbesondere hinsichtlich Altersstruktur, Reiseverhalten und dem realistischen Nutzungsverhalten bei Zahnersatz und Sehhilfen. Für eine strukturierte und herstellerunabhängige Einordnung lohnt sich eine Beratung auf betriebskranken.de – einem der erfahrensten Portale für betriebliche Krankenversicherung in Deutschland. Wir betreuen knapp 2.000 Arbeitgeber mit über 40.000 versicherten Mitarbeitern.

Die Georg Soller Unternehmensgruppe – Ihr Partner für betriebliche Absicherung. Gegründet 1951.

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