bKV-Tarif im Test: SIGNAL IDUNA GesundAKTIV+

bKV-Tarif im Test: SIGNAL IDUNA GesundAKTIV+

bKV-Tarif im Test: SIGNAL IDUNA GesundAKTIV+

Analyse | Betriebliche Krankenversicherung | Stand: 03/2026

SIGNAL IDUNA GesundAKTIV+: Breite Leistungspalette, aber ein Budget trägt alles

Der Tarif GesundAKTIV+ der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. positioniert sich als ambulanter und zahnmedizinischer Ergänzungstarif innerhalb der betrieblichen Krankenversicherung. Auf den ersten Blick beeindruckt die Leistungsliste: Sehhilfen, Naturheilkunde, Zahnersatz, Prophylaxe, Prävention, gesetzliche Zuzahlungen – der Tarif deckt ein breites Spektrum ab. Doch wer genauer hinschaut, stellt fest: All diese Leistungen teilen sich ein einziges Jahresbudget. Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern echten Mehrwert bieten möchten, lohnt sich daher eine nüchterne Analyse – bevor die erste Rechnung eingereicht wird.

1. Das Budget und seine Sublimits: Was wirklich zur Verfügung steht

Der GesundAKTIV+ funktioniert als klassischer Budgettarif: Sämtliche Leistungen aus den Bereichen ambulante Behandlung und Zahnmedizin werden aus einem gemeinsamen Jahreshöchstbetrag erstattet. Es gibt keine separaten Töpfe für Zahn oder Ambulant – alles läuft zusammen.

Innerhalb dieses Gesamtbudgets gibt es jedoch konkrete Obergrenzen für einzelne Leistungsbereiche, die schneller erreicht sind, als viele Versicherte erwarten:

Die konkreten Sublimits laut AVB:

  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen): maximal 300 EUR pro Versicherungsjahr
  • Kinesiologisches Taping: maximal 100 EUR pro Versicherungsjahr
  • Professionelle Zahnreinigung und prophylaktische Maßnahmen: maximal 300 EUR pro Versicherungsjahr
  • Zahnaufhellung (z. B. Bleaching): maximal 100 EUR pro Versicherungsjahr
  • Laserkorrektur (LASIK/LASEK): erst nach drei Versicherungsjahren, maximal zweimal in der gesamten Vertragslaufzeit

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Beispielbudget von 600 EUR lässt im Frühjahr eine neue Brille anfertigen – 300 EUR gehen dafür ab. Kurz darauf steht die jährliche professionelle Zahnreinigung an, weitere 80 EUR. Im Herbst möchte sie einen Präventionskurs belegen und den Eigenanteil für ein Hilfsmittel erstattet bekommen. Das Budget ist zu diesem Zeitpunkt bereits stark dezimiert – und das Versicherungsjahr läuft noch. Das „volle" Budget existiert auf dem Papier. Im Alltag ist es ein Verteilungskampf zwischen konkurrierenden Leistungsbereichen.

2. Tarifstruktur und Funktionsweise

GesundAKTIV+ ist ausschließlich als arbeitgeberfinanzierter Kollektivtarif im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung erhältlich. Er setzt entweder eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankheitskostenvollversicherung voraus – der Tarif ergänzt, ersetzt aber keine Basisabsicherung.

Positiv hervorzuheben: Es gibt keine Wartezeiten. Der Schutz greift ab Versicherungsbeginn, auch für Behandlungen, die auf Vorerkrankungen zurückgehen – sofern die Behandlung selbst nach Versicherungsbeginn stattfindet. Das ist für Arbeitgeber ein echter Vorteil bei der Neueinstellung.

Endet der Kollektivvertrag oder scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Eine individuelle Weiterführung ist im Tarif nicht vorgesehen – dazu mehr in Abschnitt 7.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen schließt GesundAKTIV+ für seine Belegschaft ab. Ein neuer Mitarbeiter, der bereits eine Brille trägt, kann ab dem ersten Tag Erstattungen beantragen. Das ist komfortabel. Wer jedoch im selben Jahr plant, die Sehhilfe zu erneuern, merkt schnell: Der Sublimit von 300 EUR für Brillen begrenzt die Erstattung unabhängig vom gewählten Budgetrahmen.

Georg Soller – Ihr Spezialist für betriebliche Krankenversicherung. Unabhängig. Persönlich. Seit 1951.

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3. Was ist versichert – Überblick

GesundAKTIV+ deckt ein breites Leistungsspektrum ab:

  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) bis 300 EUR
  • Laserkorrektur (LASIK/LASEK) ab dem vierten Versicherungsjahr, max. zweimalig
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen inkl. Reiseimpfungen
  • Zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V
  • Heilpraktikerleistungen und naturheilkundliche Therapien inkl. Homöopathie, Osteopathie, Akupunktur
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (auf Verordnung)
  • Kinesiologisches Taping bis 100 EUR
  • Gesetzliche Zuzahlungen (Heilmittel, Hilfsmittel, Medikamente, Fahrtkosten)
  • Hilfsmittel (abzüglich GKV-Vorleistungen)
  • Zahnbehandlung inkl. Füllungen, Wurzelspitzenresektionen, Knirscherschienen
  • Zahnersatz inkl. Implantate, Kronen, Brücken
  • Prophylaxe/PZR bis 300 EUR
  • Zahnaufhellung bis 100 EUR
  • Kieferorthopädie nach Unfall
  • Besondere Schmerzausschaltung (Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Vollnarkose) im Zusammenhang mit Zahnbehandlung

Nicht versichert:

  • Stationäre Behandlungen (kein Krankenhausschutz)
  • Reisekrankenversicherung oder eigenständige Auslandskostenerstattung
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Verordnung durch Arzt oder Heilpraktiker
  • Nähr- und Stärkungsmittel, kosmetische Mittel, Verhütungsmittel, potenzfördernde Mittel
  • Zahnärztliche Leistungen, die während einer stationären Heilbehandlung erbracht werden

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin plant mit einem Beispielbudget von 600 EUR, ihren Zahnersatz, eine PZR und eine Osteopathie-Behandlung im selben Jahr einzureichen. Rechnerisch möglich – doch die 300-EUR-Obergrenze für Prophylaxe und der geteilte Topf mit allen anderen Leistungen sorgen dafür, dass das Budget früher erschöpft ist als die To-do-Liste.

4. Kein Leistungsfreiheitsbonus: Was passiert, wenn das Budget nicht genutzt wird?

GesundAKTIV+ bietet keinen Leistungsfreiheitsbonus. Wer das Jahr gesund übersteht und das Budget nicht oder nur teilweise nutzt, erhält keine Rückerstattung, keinen Bonus und keinerlei Gegenwert für den nicht genutzten Beitrag.

Das klingt zunächst nach einer Selbstverständlichkeit im Versicherungsmodell – aus Arbeitgeberperspektive ist es jedoch ein relevanter Faktor. Der monatliche Beitrag fließt in jedem Fall, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter tatsächlich Leistungen beansprucht. Tarife mit Bonussystem belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten und schaffen einen spürbaren Mehrwert, der über die reine Erstattungsfunktion hinausgeht. Das fehlt hier.

Praxisbeispiel: Zwei Mitarbeiter haben identische Verträge mit einem Beispielbudget von 600 EUR. Einer nutzt das Budget vollständig aus – der andere erkrankt nicht und reicht keine einzige Rechnung ein. Beide Arbeitgeber zahlen den gleichen Beitrag. Für den zweiten Mitarbeiter entsteht kein Mehrwert, keine Bindungswirkung, kein Anreiz. Am Markt gibt es Tarife, die genau für dieses Szenario einen Ausgleich vorsehen.

Erfahrung seit 1951 – und ein klarer Fokus: die beste bKV-Lösung für Ihre Belegschaft.

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5. Stationäre Absicherung: Nicht enthalten

GesundAKTIV+ ist ausschließlich ein ambulanter und zahnmedizinischer Ergänzungstarif. Krankenhausleistungen sind nicht Gegenstand des Tarifs – weder Chefarztbehandlung noch Einbettzimmer, weder Tagegeld noch Krankenhauskostenerstattung.

Für Arbeitgeber, die ein Rundum-sorglos-Paket in der bKV suchen, ist das eine strukturelle Lücke. Stationäre Ereignisse – Operationen, längere Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationen – fallen vollständig aus dem Leistungsrahmen. Wer seinen Mitarbeitern echten Schutz auch im Ernstfall bieten möchte, muss entweder einen separaten Krankenhauszusatztarif einschließen oder auf kombinierte Tarife zurückgreifen.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Beispielbudget von 600 EUR muss sich einer Knieoperation unterziehen. Die ambulante Nachsorge kann über GesundAKTIV+ laufen – die stationären Kosten, ein Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus hingegen nicht. Arbeitgeber, die diesen Unterschied nicht kommunizieren, riskieren enttäuschte Erwartungen im Ernstfall.

6. Auslandsschutz: Keine eigenständige Reiseversicherung

GesundAKTIV+ enthält keine eigenständige Reisekrankenversicherung. Schutzimpfungen für Reisen werden erstattet – das ist ein echter Mehrwert. Doch Behandlungskosten, die im Ausland entstehen, sind kein eigenständiger Leistungsbestandteil.

Mitarbeiter, die regelmäßig ins Ausland reisen oder im Ausland tätig sind, sind auf die Grundleistungen ihrer GKV oder PKV angewiesen. Die GKV leistet in vielen Nicht-EU-Ländern gar nicht oder nur sehr eingeschränkt. Ein Tarif, der hier keinen eigenständigen Schutz bietet, hinterlässt eine spürbare Versorgungslücke – insbesondere für Unternehmen mit internationalem Bezug.

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Beispielbudget von 600 EUR reist geschäftlich nach Nordamerika und benötigt dort medizinische Behandlung. GesundAKTIV+ greift nicht. Die GKV leistet in den USA ebenfalls nicht. Es entsteht eine Situation, in der der Arbeitgeber zahlt – und der Mitarbeiter trotzdem ungeschützt ist. Tarife, die einen echten Auslandsschutz integrieren, sind am Markt verfügbar.

Georg Soller findet das Konzept, das wirklich passt – nicht das, das sich am besten verkauft.

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7. Vertragsende und Weiterführung

Endet der Kollektivvertrag oder verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, erlischt der Versicherungsschutz nach GesundAKTIV+ automatisch. Eine individuelle Weiterführungsoption ist in den AVB nicht vorgesehen.

Das ist für viele Mitarbeiter ein kritischer Punkt: Wer im Laufe des Jahres ausscheidet, verliert seinen Schutz – ohne Übergangsregelung, ohne Umwandlungsoption. Gerade in Unternehmen mit höherer Fluktuation oder bei Vertragsauslauf entstehen so Schutzlücken, die weder Arbeitgeber noch Mitarbeiter vorab kommuniziert bekommen.

Tarife mit expliziten Weiterführungsoptionen – etwa als Einzelvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung – bieten hier eine deutlich fairere Lösung für alle Beteiligten.

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Beispielbudget von 600 EUR wechselt im März den Arbeitgeber. Das neue Unternehmen hat keinen bKV-Rahmenvertrag mit SIGNAL IDUNA. Der Schutz endet – eine angebrochene PZR, eine noch nicht eingereichte Rechnung und eine geplante Naturheilkunde-Behandlung fallen vollständig weg.

8. Servicekomponenten: Erstattungsmodell mit Assistance

GesundAKTIV+ ist ein reines Erstattungsmodell: Versicherte zahlen Rechnungen zunächst selbst und reichen diese anschließend zur Erstattung ein. Es gibt keine Direktabrechnung mit Leistungserbringern, keine App-gestützte Soforterstattung, kein integriertes digitales Einreichungssystem – zumindest ist nichts dergleichen aus den AVB ersichtlich.

Positiv: Der Tarif bietet Assistance-Leistungen über eine dedizierte Hotline (0231-135 4950). Was genau darunter fällt, regelt ein separates „Leistungsverzeichnis für Assistance-Leistungen" der Produktlinie +. Das klingt nach einem Mehrwert – doch ohne Einblick in dieses Verzeichnis bleibt unklar, wie substanziell dieser Service im Alltag ist.

Für Arbeitgeber bedeutet das Erstattungsmodell: Mitarbeiter müssen in Vorleistung treten. Bei höheren Behandlungskosten – etwa bei Zahnersatz – kann das mehrere hundert Euro bedeuten, bevor die Erstattung eintrifft. Tarife mit Direktabrechnung oder digitaler Soforterstattung bieten hier einen spürbaren Komfortvorteil.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Beispielbudget von 600 EUR lässt eine Brücke einsetzen. Die Rechnung beläuft sich auf über 2.000 EUR, wovon ein Teil über GesundAKTIV+ abgedeckt wird. Er muss die gesamte Summe zunächst selbst bezahlen, Rechnungen einsammeln, beim Versicherer einreichen und auf die Erstattung warten. Das ist administrativer Aufwand – und für manche Mitarbeiter eine Hürde.

Georg Soller findet das Konzept, das wirklich passt – nicht das, das sich am besten verkauft.

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9. Einordnung: Stärken, Lücken und was Arbeitgeber abwägen sollten

GesundAKTIV+ ist ein solider Einstiegstarif mit breiter Leistungspalette. Die Kombination aus ambulantem Schutz, Naturheilkunde, Zahnmedizin und Prophylaxe bietet echten Mehrwert – wenn das Budget ausreicht und die Sublimits nicht bereits früh im Jahr ausgeschöpft sind.

Die Stärken:

  • Keine Wartezeiten – sofortiger Schutz ab Vertragsbeginn
  • Breite Leistungspalette: ambulant, zahnmedizinisch, Naturheilkunde
  • Inkl. Prophylaxe, PZR und Zahnersatz
  • Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen
  • Assistance-Leistungen inklusive

Die relevanten Einschränkungen im Überblick:

  • Ein gemeinsames Budget für alle Leistungsbereiche – kein separater Zahn- oder Ambulanttopf
  • Interne Sublimits (Sehhilfe, PZR, Zahnaufhellung, Taping) begrenzen einzelne Leistungen spürbar
  • Kein Leistungsfreiheitsbonus – kein Gegenwert für nicht genutzte Beiträge
  • Kein stationärer Schutz – Krankenhausleistungen vollständig ausgeschlossen
  • Keine eigenständige Auslandskostenerstattung
  • Keine Weiterführungsoption bei Vertragsende oder Arbeitgeberwechsel
  • Reines Erstattungsmodell – keine Direktabrechnung

Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen echten, lückenlosen Schutz bieten möchten, empfiehlt sich ein Vergleich mit Tarifen, die separate Leistungstöpfe, stationäre Zusatzleistungen und Weiterführungsoptionen integrieren. Der Markt bietet Konzepte, die diese Punkte deutlich besser abdecken – ohne zwangsläufig teurer zu sein.

Wer als Arbeitgeber eine fundierte Entscheidung treffen möchte, sollte die Tarifbedingungen sorgfältig prüfen und verschiedene Konzepte vergleichen. Auf betriebskranken.de finden Sie eine unabhängige Übersicht über die relevanten bKV-Tarife am Markt – transparent, verständlich und ohne Verkaufsdruck. Wir betreuen knapp 2.000 Arbeitgeber mit über 40.000 versicherten Mitarbeitern.

Die Georg Soller Unternehmensgruppe – Ihr Partner für betriebliche Absicherung. Gegründet 1951.

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