CO₂-Kosten aufteilen: Was Vermieter und Verwalter jetzt wissen müssen
CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung und was 2027/2028 kommt
Auf den ersten Blick wirkt der CO₂-Preis wie ein Posten unter vielen auf der Gasrechnung. In der Heizkostenabrechnung entscheidet er aber darüber, wer wie viel zahlt: Mieter oder Vermieter. Wer die Aufteilung falsch rechnet, riskiert Streit mit den Mietern und im schlimmsten Fall Korrekturen bei der Abrechnung.
Das Gesetz dazu, das CO2KostAufG, gilt für alle Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (§ 11). Dazu kommt Bewegung beim Preis: 2027 bleibt der CO₂-Preis voraussichtlich gedeckelt, ab 2028 kommt der europäische Emissionshandel. In diesem Artikel erfährst du, wie die Aufteilung funktioniert, was auf die Rechnung gehört und worauf du dich einstellen solltest.
So funktioniert die Aufteilung der CO₂-Kosten
Das Stufenmodell für Wohngebäude
Für Wohngebäude gilt ein 10-Stufen-Modell. Entscheidend ist, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt, gemessen in kg. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr trägst du als Vermieter.
| CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr | Anteil Vermieter |
|---|---|
| unter 12 kg | 0 % |
| ab 52 kg | 95 % |
Dazwischen liegen weitere Stufen, die sich nach und nach steigern. Die genauen Zwischenwerte entnimmst du der Anlage zu § 5 CO2KostAufG, bevor du rechnest.
Was auf der Gasrechnung stehen muss
Die Grundlage deiner Berechnung liefert der Brennstofflieferant. Nach § 3 CO2KostAufG muss er auf der Rechnung unter anderem ausweisen:
- die CO₂-Emissionen in kg,
- den CO₂-Kostenanteil,
- den Emissionsfaktor,
- den Energiegehalt in kWh.
Fehlen diese Angaben, kannst du die Aufteilung nicht sauber nachvollziehen. Prüfe deshalb jede Rechnung auf Vollständigkeit und fordere bei Lücken eine korrigierte Fassung an.
Was in die Heizkostenabrechnung gehört
In der Abrechnung für die Mieter muss die Aufteilung nachvollziehbar sein. Dazu gehören die Werte aus der Lieferantenrechnung, der berechnete CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, die daraus folgende Stufe und der Anteil, den du als Vermieter übernimmst. Der Mieter soll auf einen Blick sehen, wie sich sein Betrag zusammensetzt.
Preisentwicklung: Von 2026 bis zum Emissionshandel

CO₂-Kosten aufteilen: Was Verwalter und Vermieter jetzt wissen müssen
CO₂-Preis 2026 und 2027
Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7869) denselben Korridor vor. Beschlossen ist das noch nicht. Plane vorsichtig und rechne mit der Möglichkeit, dass sich Details ändern.
Ab 2028: ETS-2 und was das bedeutet
Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, kurz ETS-2, startet laut Drucksache am 01.01.2028 statt 2027. Der feste Korridor ist dann nicht mehr der Maßstab, der Preis bildet sich im europäischen System. Wie hoch er ausfällt, lässt sich seriös nicht vorhersagen. Wichtig ist: Die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter bleibt ein Thema, und deine Abrechnungsprozesse sollten darauf vorbereitet sein.
Was Verwalter jetzt tun sollten
- Rechnungen prüfen: Enthalten sie alle Pflichtangaben nach § 3?
- Gebäude einstufen: Ermittle den CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche und die passende Stufe.
- Abrechnung dokumentieren: Mache die Aufteilung für Mieter verständlich.
- Gesetzesstand beobachten: Verfolge, ob der Korridor für 2027 beschlossen wird.
- 2028 vorbereiten: Plane für den Start des ETS-2 ohne feste Preisannahmen.
Fazit
Die CO₂-Kostenaufteilung ist für Vermieter kein Randthema mehr: Je ineffizienter das Gebäude, desto höher dein Anteil. Sorge für vollständige Lieferantenrechnungen, saubere Einstufung und eine transparente Abrechnung. Wirf heute noch einen Blick auf deine letzte Gasrechnung und prüfe, ob alle Pflichtangaben drinstehen.
Ab wann gilt das CO2KostAufG?
Es gilt für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen.
Wie hoch ist der Vermieteranteil?
Bei Wohngebäuden liegt er je nach CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter zwischen 0 % (unter 12 kg) und 95 % (ab 52 kg).
Was muss der Lieferant auf der Rechnung angeben?
Unter anderem CO₂-Emissionen in kg, CO₂-Kostenanteil, Emissionsfaktor und Energiegehalt in kWh.
Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026 und 2027?
2026 liegt der Korridor bei 55 bis 65 € pro Tonne. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf dasselbe vor, beschlossen ist das aber noch nicht.
Wann startet der ETS-2?
Laut Drucksache am 01.01.2028 statt 2027.