DIN VDE 0105-100 wird überarbeitet: Was Entscheider jetzt wissen müssen
DIN VDE 0105-100 wird überarbeitet: Was Entscheider jetzt wissen müssen
Ein Regelwerk, das seit über zehn Jahren nahezu unverändert galt, steht vor einer der größten Überarbeitungen seiner Geschichte - und die Änderungen betreffen weit mehr als technische Detailwerte. Am 4. September 2026 erscheint der Norm-Entwurf E DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2026-10, ein 95-seitiges Dokument, das eine Einspruchsfrist bis zum 4. November 2026 durchläuft. Zuständig ist das Gremium DKE/K 224 „Betrieb elektrischer Anlagen“. Bis zur endgültigen Veröffentlichung bleibt die bisherige DIN VDE 0105-100:2015-10 samt Änderung A1 und Berichtigung die geltende Regelwerksbasis.
Wenn Sie jetzt denken, das sei ein Thema für die Elektroabteilung und gehe die Geschäftsführung nichts an, irren Sie gewaltig. Die offizielle Änderungsliste zeigt deutlich: Es geht um Verantwortungsrollen, Organisation, Arbeitsstellen, Arbeitsverfahren und Abstände - also um genau die Bereiche, in denen viele Unternehmen schon heute Organisationslücken haben. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was sich ändert, warum das für Sie als Entscheider relevant ist und mit welchem Selbstcheck Sie Ihre eigene Elektroorganisation schon jetzt auf den Prüfstand stellen können.
Was sich in der Norm konkret ändert
Die DIN VDE 0105-100 regelt die wesentlichen Anforderungen an Personenorganisation, Arbeitsorganisation, Anlagenorganisation und Arbeitsverfahren beim Betrieb elektrischer Anlagen. Damit betrifft sie nicht nur den Menschen am Schaltschrank, sondern die grundsätzliche Frage: Wie organisiert Ihr Unternehmen den sicheren Betrieb seiner elektrischen Anlagen? Insgesamt 18 Änderungsbereiche sind gegenüber der Ausgabe von 2015 angekündigt. Fasst man sie zusammen, ergeben sich fünf große Themenfelder.

Viele Änderungen in Themenfelder zusammengefasst.
Verantwortungsrollen werden schärfer gefasst
Geplant sind neue Abkürzungen für Verantwortungsrollen sowie überarbeitete Begriffe und Definitionen. Das bisherige System kennt drei Ebenen: den Anlagenbetreiber mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb, den Anlagenverantwortlichen mit unmittelbarer Verantwortung für den betroffenen Anlagenteil während der Arbeiten, und den Arbeitsverantwortlichen, der für die konkrete Durchführung der Arbeit zuständig ist.
Genau hier liegt in der Praxis oft das größte Problem. Viele Betriebe haben zwar qualifizierte Elektrofachkräfte, aber keine sauber dokumentierte Verantwortungskette. Wer trägt die Anlagenverantwortung? Wer darf eine Anlage freigeben? Wer übernimmt bei Urlaub oder Krankheit die Rolle? Wer ist bei einer Fremdfirmenarbeit wofür zuständig? Solche Fragen bleiben in vielen Unternehmen unbeantwortet - und genau an diesem Punkt setzt die Überarbeitung sichtbar an.
Arbeitsstellen sollen eindeutig gekennzeichnet werden
Eine weitere zentrale Neuerung ist die einheitliche Arbeitsstellenkennzeichnung in Abschnitt 4.5. Das klingt zunächst unspektakulär, hat aber erhebliche praktische Tragweite. Stellen Sie sich vor, ein Instandhalter bekommt lediglich die Information „Schaltschrank Linie 3 ist frei“. In einer komplexen Produktionsanlage kann das gefährlich wenig sein. Welche Einspeisung ist gemeint? Welche Abgänge? Welche Nachbarfelder bleiben unter Spannung? Wer hat freigeschaltet, wer gibt frei? Eine Arbeitsstelle muss für alle Beteiligten eindeutig abgegrenzt sein - das ist kein Schild am Schaltschrank, sondern Teil einer funktionierenden Freigabeorganisation.
Abstände und Gefahrenzonen werden systematischer geregelt
Auch die bisherigen Tabellen zu Gefahren- und Annäherungszonen werden komplett neu strukturiert. Geplant sind aktualisierte Werte für Wechsel- und Gleichspannung, eine neue Systematik zur Bestimmung von Mindestarbeitsabständen sowie ein neuer Anhang mit Richtwerten für Abstände in Luft. Das betrifft längst nicht nur Elektrofachkräfte, sondern auch Instandhaltung, Reinigungspersonal, Gerüstbauer, Dacharbeiter oder Kranführer - überall dort, wo Menschen in die Nähe elektrischer Anlagen kommen können, ohne selbst Elektriker zu sein.
Arbeiten im spannungsfreien Zustand und unter Spannung werden überarbeitet
Die fünf Sicherheitsregeln bleiben zentral: Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen sowie benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken. Für Sie als Führungskraft zählt aber nicht, ob Ihre Elektriker diese Regeln auswendig kennen. Entscheidend ist, ob Ihr Unternehmen einen Prozess geschaffen hat, in dem diese Regeln überhaupt zuverlässig angewendet werden können - mit eindeutiger Anlagenidentifikation, klaren Schaltberechtigungen, funktionierenden Freischaltmöglichkeiten und geregelter Kommunikation zwischen Produktion und Elektrotechnik.
Auch Arbeiten unter Spannung werden überarbeitet. Hier lohnt sich vor allem eine Frage: Hat Ihr Unternehmen eindeutig festgelegt, ob solche Arbeiten überhaupt zulässig sind und wer darüber entscheiden darf? Sätze wie „Das machen unsere Elektriker eben“ oder „Das ist doch nur eine Messung“ sind in der Praxis häufig - und organisatorisch hochriskant.
Annäherungszonen werden klarer getrennt
Der bisherige Bereich „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ wird künftig aufgeteilt in Arbeiten innerhalb und außerhalb der Annäherungszone. Das mag redaktionell klingen, hat aber eine wichtige Botschaft: Elektrische Sicherheit endet nicht an der Schaltschranktür. Auch mechanische Instandhalter, Reinigungsfirmen oder Produktionsmitarbeiter können durch ihre Tätigkeit in einen Bereich geraten, in dem elektrische Gefährdungen mitgedacht werden müssen.
Was das für Ihre Verantwortung als Unternehmensleitung bedeutet
Hier wird aus einem technischen Thema ein unternehmerisches. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie nicht nur zu einzelnen Schutzmaßnahmen. Paragraf 3 verlangt eine geeignete Organisation samt notwendiger Mittel, eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen. Paragraf 5 fordert eine Gefährdungsbeurteilung, die auch Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und unzureichende Qualifikation berücksichtigt. Paragraf 13 regelt die verantwortlichen Personen und erlaubt die schriftliche Übertragung von Aufgaben auf zuverlässige, fachkundige Mitarbeiter. Und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Sie, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig zu überprüfen und dabei den Stand der Technik zu berücksichtigen - notfalls mit externer fachkundiger Beratung.

Fragen Sie einen Experten, welche Änderungen für Sie entscheidend sind!
Was jetzt zu tun ist - und was nicht
Ein wichtiger Punkt für die Einordnung: Am 4. September 2026 erscheint zunächst nur der Entwurf, keine verbindliche neue Norm. Es wäre falsch zu behaupten, ab diesem Datum gälten neue Anforderungen. Genauso wenig sollten Sie jetzt hektisch die gesamte Elektroorganisation umstellen. Richtig ist vielmehr: Der Entwurf ist ein guter Anlass, die bestehende Organisation frühzeitig einem Soll-Ist-Abgleich zu unterziehen.
| Maßnahme | Sinnvoll jetzt? | Begründung |
|---|---|---|
| Vollständige Umstellung der Elektroorganisation | Nein | Es liegt erst ein Entwurf vor, keine verbindliche Norm |
| Soll-Ist-Abgleich der bestehenden Organisation | Ja | Deckt Lücken auf, unabhängig vom Entwurf |
| Verantwortungsstruktur klären | Ja | Betrifft geltendes Recht, nicht nur den Entwurf |
| Abwarten bis 2026 | Nein | Bestehende Lücken bestehen unabhängig vom Normtermin |
Daraus lässt sich ein praktischer Sieben-Punkte-Check ableiten, den Sie sich und Ihrer Organisation stellen sollten:
- Sind Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche und Arbeitsverantwortliche bei Ihnen überhaupt klar definiert?
- Ist eindeutig geregelt, welche Anlagen und Bereiche zu welcher Person gehören?
- Wer darf freischalten, freigeben und wieder in Betrieb nehmen?
- Welche eigenen Mitarbeiter und Fremdfirmen arbeiten regelmäßig in relevanten Annäherungsbereichen?
- Sind Arbeitsstellen eindeutig identifizierbar und gefährliche Nachbarbereiche sicher abgegrenzt?
- Welche Betriebsanweisungen und Unterweisungen hängen unmittelbar von dieser Norm ab?
- Wer prüft nach der endgültigen Veröffentlichung, welche Änderungen tatsächlich umgesetzt werden müssen?

Nutzen Sie die Fragen für einen systematischen Check Ihrer Organisation.
Fazit: Der Entwurf ist der Anlass, nicht das eigentliche Problem
Die eigentliche Erkenntnis liegt nicht in einzelnen Paragrafen oder Tabellenwerten, sondern in der Frage, ob Ihr Unternehmen überhaupt eine Organisation besitzt, die solche Normänderungen erkennen, bewerten und sicher umsetzen kann. Nehmen Sie den Entwurf zum Anlass, sich die sieben Fragen oben ehrlich zu stellen. Wenn Sie sie nicht eindeutig beantworten können, liegt das eigentliche Problem wahrscheinlich nicht erst bei der Norm von 2026 - sondern schon heute in Ihrer Elektroorganisation. Nutzen Sie die Zeit bis zur endgültigen Veröffentlichung, um genau das zu klären.
Muss mein Unternehmen ab September 2026 neue Anforderungen umsetzen?
Nein, am 4. September 2026 erscheint zunächst nur ein Norm-Entwurf mit Einspruchsfrist bis 4. November 2026. Verbindlich wird erst die spätere endgültige Ausgabe, in die zudem Stellungnahmen aus dem Einspruchsverfahren einfließen können.
Betrifft die Norm nur meine Elektrofachkräfte?
Nein. Die DIN VDE 0105-100 regelt die Personen-, Arbeits- und Anlagenorganisation und betrifft damit auch Instandhaltung, Fremdfirmen, Produktionsmitarbeiter und letztlich die gesamte Unternehmensorganisation.
Was ist der Unterschied zwischen Anlagenverantwortlichem und Arbeitsverantwortlichem?
Der Anlagenverantwortliche trägt die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb des betroffenen Anlagenteils während der Arbeiten, während der Arbeitsverantwortliche für die konkrete Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zuständig ist.
Sollte ich als Geschäftsführer bis zur endgültigen Norm warten?
Nein. Bestehende Organisationslücken bei Verantwortlichkeiten, Freigabeprozessen oder Arbeitsstellenkennzeichnung sollten Sie unabhängig vom Normtermin beheben, da sie bereits nach geltendem Arbeitsschutzrecht relevant sind.
Welche gesetzliche Grundlage verpflichtet mich zur Elektroorganisation?
Das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere die Paragrafen 3, 5 und 13, sowie die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten Sie zu einer geeigneten Organisation, regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen und der Berücksichtigung des Stands der Technik.