Energieversorger kündigt dir? So handelst du jetzt richtig und sparst Geld
Was ist jetzt zu tun?
Der Brief kommt unangekündigt: Der Energieversorger kündigt den Strom- oder Gasvertrag für euer Objekt. Oft passiert das mitten im Verwalterwechsel oder aus wirtschaftlichen Gründen des Anbieters. Auf einmal steht die Frage im Raum, ob das Flurlicht, der Aufzug und vor allem die Heizung weiterlaufen. Keine Panik: Die Versorgung bricht nicht einfach ab. Aber Zeit hast du trotzdem nicht zu verschenken.
Denn wer abwartet, zahlt drauf. Die automatische Notlösung ist bequem, aber teuer. In diesem Artikel erfährst du, welche Sofortmaßnahmen in den ersten Tagen zählen, wie du als Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Schritt für Schritt vorgehst und wann du sogar Schadensersatz fordern kannst.
Sofortmaßnahmen in den ersten Tagen
In der ersten Phase geht es darum, Beweise zu sichern, die Lage zu prüfen und Zeit zu gewinnen. Diese vier Punkte solltest du direkt angehen.
Zählerstände dokumentieren
Notiere sofort den aktuellen Stand aller Zähler: Strom, Gas und Wasser. Mach zusätzlich ein Foto, am besten mit erkennbarem Datum. So hast du einen klaren Beweis für den Stichtag und vermeidest später Streit über Verbrauchsabrechnungen.
Prüfen, ob die Kündigung wirksam ist
Nicht jede Kündigung hält einer Prüfung stand. Anbieter kündigen mitunter unberechtigt vorzeitig oder verwechseln beim Verwalterwechsel die Vollmachten. Ist die Kündigung unberechtigt, widersprich ihr schriftlich und bestehe auf Vertragserfüllung.
Ersatzversorgung: Sicherheitsnetz mit Preisschild

Die Zeitleiste für die Ersatzversorgung
Droht eine Unterbrechung, fließen Strom und Gas trotzdem weiter. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz springt automatisch die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers ein. Das ist beruhigend, hat aber einen Haken: Sie gilt höchstens drei Monate und ist meist deutlich teurer als ein regulärer Tarif. Danach rutscht die Liegenschaft in die normale Grundversorgung, sofern kein neuer Vertrag besteht.
Schritt für Schritt: Das tun Hausverwaltung und WEGs
Ist die erste Gefahr gebannt, folgt die eigentliche Arbeit. Mit dieser Reihenfolge behältst du den Überblick.
- Vertragspartner klären: Rechtlich ist die Eigentümergemeinschaft als Ganzes Vertragspartner des Versorgers, nicht die Hausverwaltung allein. Ein Verwalterwechsel ändert daran nichts. Er erfordert aber eine formgerechte Ummeldung samt Nachweis gegenüber dem Versorger.
- Neuen Anbieter finden: Schreibe umgehend einen neuen Strom- oder Gasvertrag für die Allgemeinbereiche aus und schließe ihn ab. Dazu zählen Flurlicht, Aufzug und Heizungsanlage. So entkommst du dem teuren Ersatz- oder Grundversorgungstarif.
- Beirat und Eigentümer einbinden: Informiere zeitnah den Verwaltungsbeirat. Je nach Vertragslage und Mehrkosten kann ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig sein.
- Schadensersatz prüfen: War die Kündigung vertragswidrig und entstehen durch den erzwungenen Wechsel höhere Kosten, kannst du diese Mehrkosten unter Umständen als Schadensersatz geltend machen.
Bei Streit: Schlichtungsstelle nutzen
Kommt es zum Konflikt mit dem alten Versorger, musst du nicht gleich vor Gericht. Die Schlichtungsstelle Energie hilft kostenfrei. Eine gute Dokumentation aus den ersten Tagen zahlt sich hier doppelt aus.
Dein Überblick auf einen Blick
| Phase | Was du tust | Ziel |
|---|---|---|
| Tag 1 | Zähler ablesen, fotografieren | Beweis für den Stichtag |
| Erste Tage | Kündigung prüfen, ggf. widersprechen | Vertrag erhalten oder Klarheit gewinnen |
| Parallel | Neuen Anbieter ausschreiben, Beirat informieren | Ersatzversorgung so kurz wie möglich halten |
| Danach | Mehrkosten prüfen, Schadensersatz fordern | Kosten zurückholen |
Fazit: Schnell handeln, sauber dokumentieren
Eine Kündigung durch den Energieversorger ist ärgerlich, aber beherrschbar. Die Versorgung ist durch die Ersatzversorgung gesichert, doch sie ist teuer und zeitlich begrenzt. Dokumentiere die Zählerstände, prüfe die Wirksamkeit der Kündigung und sorge schnell für einen neuen Vertrag. Binde dabei den Beirat ein und halte Schadensersatzansprüche im Blick.
Mein Tipp: Leg dir schon heute eine kleine Checkliste an, mit Vollmachten, Vertragsunterlagen und Ansprechpartnern. Dann bist du im Ernstfall nicht überrascht, sondern vorbereitet.
Hier für weitere Infos: https://energiehelden24.nrw/ratgeber-versorger-hat-gekuendigt
Wird bei einer Kündigung der Strom oder das Gas abgestellt?
Nein, in der Regel nicht. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz greift automatisch die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers, sodass Strom und Gas weiterfließen.
Wie lange gilt die Ersatzversorgung?
Maximal drei Monate. Danach landet die Liegenschaft in der normalen Grundversorgung, wenn du keinen neuen Vertrag abgeschlossen hast.
Wer ist Vertragspartner des Energieversorgers: Verwaltung oder WEG?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes. Bei einem Verwalterwechsel ist trotzdem eine formgerechte Ummeldung samt Nachweis beim Versorger nötig.
Kann ich Mehrkosten durch die Kündigung ersetzt bekommen?
Unter Umständen ja. War die Kündigung vertragswidrig und entstehen der WEG dadurch höhere Kosten, kommt Schadensersatz in Betracht. Bei Streit hilft die kostenfreie Schlichtungsstelle Energie.