Hitze am Arbeitsplatz: Was Unternehmen ab 2026 wirklich tun müssen

Betriebsarzt erklärt das Thema Hitze am Arbeitsplatz und was Arbeitgeber tun müssen.

Dr. Lecheler klärt über Maßnahmen zum Hitzeschutz auf

Über 30 Grad im Lagerhalle, brütende Sonne auf der Baustelle, stickige Büros ohne funktionierende Klimaanlage – Hitze am Arbeitsplatz ist längst kein Randthema mehr. Die Zahl der heißen Tage in Deutschland hat sich seit den 1950er-Jahren verdreifacht, und das Robert Koch-Institut zählt allein für 2023 und 2024 jeweils rund 3.000 hitzebedingte Todesfälle. Trotzdem erkennen laut aktuellem TK-Gesundheitsreport nur vier von zehn Arbeitgebern den Klimawandel überhaupt als reales Risiko für ihren Betrieb.

Genau hier setzt dieser Ratgeber an. Als Betriebsarzt erlebe ich immer wieder, dass Führungskräfte glauben, Hitze sei einfach hinzunehmen – eine Art höhere Gewalt, gegen die man nichts tun kann. Das ist ein Irrtum mit rechtlichen Konsequenzen. Denn Hitze ist längst eine ganz normale Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, die genauso beurteilt und gemanagt werden muss wie Lärm, Chemikalien oder Absturzgefahr. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur kranke Mitarbeitende, sondern auch Bußgelder und Haftungsfragen. Die gute Nachricht: Mit klaren Regeln, ein paar Grundkenntnissen und der Unterstützung deines Betriebsarztes lässt sich das Thema gut in den Griff bekommen.

Was mit dem Körper passiert, wenn es heiß wird

Unser Körper ist ein Gleichwarm-Organismus. Gehirn und Organe brauchen konstant etwa 37 Grad Celsius – mit einer Toleranz von gerade einmal einem halben Grad nach oben oder unten. Schon ab etwa 25 bis 26 Grad Lufttemperatur reicht die normale Wärmeabgabe über Haut und Atmung nicht mehr aus. Der Körper schaltet auf Schwitzen um, denn nur verdunstender Schweiß kühlt tatsächlich – abtropfender Schweiß ist reine Verschwendung von Flüssigkeit.

Wer regelmäßig unter Hitze arbeitet, kann sich anpassen. Diese sogenannte Akklimatisation beginnt nach vier bis sieben Tagen und ist nach zehn bis 14 Tagen gut ausgeprägt: Das Blutplasmavolumen steigt, der Körper schwitzt früher und effizienter, das Herz muss weniger arbeiten. Genau deshalb sind neue Mitarbeitende und Rückkehrer aus dem Urlaub in den ersten zwei Wochen besonders gefährdet – sie haben diesen Schutzmechanismus schlicht noch nicht aufgebaut.

Bauarbeiter ohne Hemd tragen Holzplatten bei Hitze am Arbeitsplatz.

Anpassungsfähig: Unter regelmäßiger Hitzearbeit passt sich der Körper an

Wenn es kritisch wird: Die vier Hitze-Krankheitsbilder

Steigt die Kerntemperatur trotzdem an, drohen abgestufte Beschwerden bis hin zum lebensbedrohlichen Notfall:

KrankheitsbildSymptomeHandlungsbedarf
HitzekrämpfeMuskelkrämpfe durch SalzverlustSchatten, Elektrolyte
HitzekollapsKurze Ohnmacht, BlutdruckabfallHinlegen, meist schnelle Erholung
HitzeerschöpfungStarkes Schwitzen, Schwäche, schneller PulsKühlen, Flüssigkeit, beobachten
HitzschlagKerntemperatur über 40 °C, Verwirrtheit, trockene heiße HautNotruf 112, sofort kühlen

Die Rechtslage: Ab wann der Betrieb wirklich handeln musst

Hier wird es für das Unternehmen konkret. Die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Basis von allem – sie ist Pflicht, nicht Kür. Darauf aufbauend gilt das (S)TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen vor organisatorischen, vor personenbezogenen. Erst wenn Klimaanlage, Beschattung oder Isolierung nicht ausreichen, kommen Pausenregelungen und persönliche Schutzausrüstung ins Spiel.

Für Innenräume liefert die ASR A3.5 ein klares Stufenmodell:

  • Ab 26 Grad: Zusätzliche Maßnahmen sollen ergriffen werden, besonders bei Schutzkleidung oder schutzbedürftigen Personen.
  • Ab 30 Grad: Wirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden – das ist keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht.
  • Ab 35 Grad: Der Raum ist ohne Sondermaßnahmen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen gar nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Seit August 2025 gibt es mit der ASR A5.1 erstmals eine eigene Regel für Arbeitsplätze im Freien. Sie deckt UV-Strahlung, Niederschlag, Wind und Gewitter ab. Beim UV-Index gilt: Ab Stufe 3 müssen Schutzmaßnahmen geplant werden, ab Stufe 8 sind Kopfschutz, langärmlige Kleidung und Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 oder mehr zwingend vorgeschrieben.

Hitzearbeit ist nicht gleich Sommerhitze

Ein Punkt, der in der Praxis oft für Verwirrung sorgt: Die Pflichtvorsorge „Hitzearbeiten" nach AMR 13.1 greift nur bei extremer, meist betriebstechnisch bedingter Hitzebelastung – etwa an vorgewärmten Stahlpfannen, in Öfen oder bei Heißreparaturen. Ganz normale sommerliche Hitze im Büro, Lager oder auf der Baustelle löst diese Pflichtvorsorge nicht aus. Hier greifen stattdessen die allgemeinen Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung.

Mitarbeiter im Stahlwerk arbeitet bei Hitze am Arbeitsplatz mit einer Ofentür.

Pflichtvorsorge: Nur notwendig bei "extremer Hitzebelastung"

Wer besonders gefährdet ist

Nicht jeder verträgt Hitze gleich gut. Besondere Vorsicht ist geboten bei:

  • Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Nieren- oder Lungenleiden
  • Personen mit Suchterkrankungen, insbesondere Alkoholkrankheit
  • Schwangeren und Stillenden (hier gilt zusätzlich das Mutterschutzgesetz)
  • Jugendlichen (Schutz nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Älteren Beschäftigten und neuen, noch nicht akklimatisierten Mitarbeitenden
  • Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen – etwa Diuretika, Betablocker oder bestimmte Psychopharmaka, die die Thermoregulation beeinträchtigen

Genau bei dieser Einschätzung kommt der Betriebsarzt ins Spiel. Er kennt die individuellen Vorerkrankungen und Medikationen der Belegschaft und kann gezielt beraten, wer besonders geschützt werden muss – ohne dabei die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.

Was du konkret tun kannst

Ein paar praktische Sofortmaßnahmen, die sich in fast jedem Betrieb umsetzen lassen:

  1. DWD-Hitzewarnungen abonnieren und eine interne Reaktionskette daran koppeln (Pausen anpassen, Trinkerinnerungen, schwere Arbeiten verschieben).
  2. Getränke bereitstellen – ab 30 Grad Innentemperatur ist das Pflicht, bei Hitzearbeit ohnehin immer.
  3. Gefährdungsbeurteilung jährlich um Hitze und UV-Strahlung ergänzen, am besten gemeinsam mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  4. Schriftlichen Hitzeschutzplan erstellen – kostenfreie Mustervorlagen gibt es bei BG BAU und BMAS.
  5. Fördermittel nutzen: Die BG BAU übernimmt im Rahmen der Arbeitsschutzprämie bis zu 50 Prozent der Kosten für Kühlwesten, UV-Funktionskleidung und Sonnenbrillen.

Bei den Trinkregeln gilt als Faustformel: In der Ruhe reichen etwa 1,5 Liter am Tag, bei Hitze und körperlicher Arbeit sollten es zusätzlich ein halber bis ein Liter pro Stunde sein. Am besten eignen sich Wasser mit wenig Kohlensäure, Saftschorlen oder ungesüßter Tee – nicht eiskalt, und nicht erst trinken, wenn der Durst schon da ist.

Die Rolle des Betriebsarztes: Dein Partner beim Hitzeschutz

Hier schließt sich der Kreis. Der Betriebsarzt ist keine lästige Pflichtübung, sondern dein wichtigster Verbündeter beim Hitzeschutz. Er unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, klärt, ob in deinem Betrieb tatsächlich Pflichtvorsorge nach AMR 13.1 nötig ist oder ob normale Maßnahmen ausreichen, berät individuell zu Vorerkrankungen und Medikamenten, führt Unterweisungen durch und hilft beim Aufbau eines betrieblichen Hitzeschutzplans.

Gerade weil die Rechtslage komplex ist – Innenräume, Außenarbeitsplätze, UV-Strahlung, Sondervorschriften für Jugendliche und Schwangere – lohnt sich die frühzeitige Einbindung. Wer wartet, bis der erste Hitzenotfall passiert, hat bereits verloren.

Ein Betriebsarzt berät über Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Dein Partner für den Hitzschutz im Unternehmen: Betriebsarzt Dr. Lecheler

Fazit: Handle, bevor es zu spät ist

Hitze am Arbeitsplatz ist kein Schicksal, sondern eine ganz normale Gefährdung, die du aktiv managen kannst und musst. Die Rechtslage gibt dir dabei klare Schwellenwerte an die Hand: 26, 30 und 35 Grad innen, UV-Index 3 und 8 draußen. Nutze diese Grenzwerte als Auslöser für konkrete Maßnahmen, statt abzuwarten.

Sprich am besten noch in diesem Sommer mit deinem Betriebsarzt über eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung für Hitze und UV-Strahlung. Das schützt nicht nur deine Mitarbeitenden, sondern auch dich als Unternehmer vor rechtlichen Konsequenzen.

Muss ich als Arbeitgeber bei jeder Sommerhitze eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten?

Nein. Die Pflichtvorsorge „Hitzearbeiten" nach AMR 13.1 gilt nur bei extremer, meist betriebstechnisch bedingter Hitzebelastung, nicht bei normaler saisonaler Sommerhitze im Büro oder auf der Baustelle.

Ab welcher Temperatur muss ich als Arbeitgeber handeln?

Bei Innenräumen greifen ab 26 Grad erste Prüfpflichten, ab 30 Grad sind wirksame Maßnahmen Pflicht, und ab 35 Grad ist der Raum ohne Sondermaßnahmen nicht mehr nutzbar. Bei Außenarbeitsplätzen orientiert man sich am UV-Index sowie an der neuen ASTA-Beurteilungstemperatur.

Haben Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei?

Nein, ein solches Recht existiert in Deutschland nicht. Beschäftigte dürfen ihren Arbeitsplatz auch bei großer Hitze nicht eigenmächtig verlassen, wohl aber hat der Arbeitgeber gestufte Handlungspflichten.

Welche Rolle spielt der Betriebsarzt konkret beim Hitzeschutz?

Er berät bei der Gefährdungsbeurteilung, klärt die Notwendigkeit von Pflichtvorsorge, berät individuell zu Vorerkrankungen und Medikamenten und unterstützt beim Aufbau eines betrieblichen Hitzeschutzplans.

Gibt es finanzielle Unterstützung für Hitzeschutzmaßnahmen?

Ja, die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämie individuellen Sonnen- und Hitzeschutz wie Kühlwesten, UV-Funktionskleidung und Sonnenbrillen mit bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten.

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