Höhere GKV-Beitragsgrenzen und Zuschlag für Ehepartner ab 2027
Report KW42/2026
Mehr Brutto, weniger Netto:
Für viele Fach- und Führungskräfte wird dieser Effekt ab dem kommenden Jahr deutlicher. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigen die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze 2027 stärker als üblich, ab 2028 kostet zudem die bislang beitragsfreie Mitversicherung vieler Ehepartner Geld. Für Unternehmen wächst damit der Druck, Wertschätzung auf anderen Wegen als über das Gehalt auszudrücken.
Was sich 2027 und 2028 ändert
Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden, wird 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung um 300 Euro im Monat angehoben, also um 3.600 Euro im Jahr. Gutverdienende zahlen dadurch höhere Beiträge, selbst wenn der Beitragssatz ihrer Krankenkasse stabil bleibt. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt um zusätzliche 3.600 Euro jährlich. Sie entscheidet, ab welchem Einkommen Beschäftigte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.
Ab 2028 wird außerdem die Familienversicherung eingeschränkt. Beitragsfrei bleiben Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner, die Kinder unter 12 Jahren oder Kinder mit Behinderung im Haushalt betreuen, Angehörige pflegen, die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihren Ehepartner einen Zuschlag von 2,5 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Alleinverdiener mit 5.000 Euro beitragspflichtigem Monatseinkommen, dessen Partnerin keine kleinen Kinder betreut, zahlt ab 2028 rund 125 Euro im Monat zusätzlich, also etwa 1.500 Euro im Jahr. Bei Gutverdienenden kommt die höhere Beitragsbemessungsgrenze hinzu. Der Effekt trifft nicht nur die Beschäftigten: Da Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags bis zur Bemessungsgrenze tragen und diese Grenze auch für die Pflegeversicherung gilt, steigen für Unternehmen ebenfalls die Lohnnebenkosten.

Georg Soller – Ihr Spezialist für betriebliche Krankenversicherung. Unabhängig. Persönlich. Seit 1951.
Warum das eine Frage der Mitarbeiterbindung wird
Gerade die Gruppe, die Unternehmen am schwersten halten können, spürt die Reform am stärksten: erfahrene Fach- und Führungskräfte mit höheren Einkommen und häufig mit Familie. Eine Gehaltserhöhung, die im Netto kaum ankommt, verpufft als Bindungsinstrument. „Viele unserer Kunden merken, dass eine Gehaltserhöhung beim Mitarbeiter kaum noch als solche wahrgenommen wird. Eine Leistung, die im Ernstfall ganz konkret hilft, bleibt dagegen im Gedächtnis“, sagt Georg Soller, der mit seinem Team knapp 2.000 Arbeitgeber und über 45.000 versicherte Mitarbeitende betreut.
Hinzu kommt: Durch die höhere Versicherungspflichtgrenze bleiben mehr Gutverdienende in der gesetzlichen Krankenversicherung, die früher in die private hätten wechseln können. Für sie wird eine ergänzende Absicherung auf privatem Niveau über den Arbeitgeber besonders interessant.
Wie easyBKV die entstehende Lücke schließt
Mit easyBKV können Unternehmen Wertschätzung so gestalten, dass sie ohne Abzüge bei den Mitarbeitenden ankommt. Statt einer Brutto-Erhöhung, von der ein großer Teil in Steuern und Sozialabgaben fließt, finanziert der Arbeitgeber Gesundheitsleistungen wie Zahnersatz, stationäre Leistungen oder ein Gesundheitsbudget, ohne dass Beschäftigte ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Je nach Tarif können Mitarbeitende zudem Familienangehörige zu Gruppenkonditionen auf eigene Kosten mitversichern.
„Der Staat holt sich mehr vom Brutto. Umso wichtiger wird alles, was ein Arbeitgeber direkt und ohne Umweg über die Gehaltsabrechnung geben kann“, erklärt Soller weiter.
Für Unternehmen kommt hinzu, dass entsprechende Beiträge unter den geltenden Voraussetzungen als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug gestaltet werden können und für den Arbeitgeber grundsätzlich als Betriebsausgabe gelten. Anders als eine Gehaltserhöhung erhöhen sie damit nicht die Lohnnebenkosten.

Tausende Unternehmen vertrauen auf die Expertise von Georg Soller
Jetzt handeln, bevor die neuen Grenzen greifen
Die höheren Beitragsgrenzen gelten ab dem 1. Januar 2027, der Zuschlag für Ehepartner ab 2028. Gerade in den anstehenden Gehaltsrunden für 2027 lohnt es sich deshalb, Benefits und Barvergütung gemeinsam zu betrachten. Wer jetzt eine bKV einführt, kann Mitarbeitenden ein Signal setzen, bevor die Reform auf dem Gehaltszettel sichtbar wird.
Fazit: Aus steigenden Abgaben wird ein Argument für Sachleistungen
Höhere Beitragsgrenzen und der neue Familienzuschlag belasten Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. Für Unternehmen sind sie ein Anlass, ihre Vergütungsstrategie neu zu denken und Gesundheitsleistungen stärker einzubinden. „Wer Mitarbeiter halten will, muss dort ansetzen, wo seine Leistung auch wirklich ankommt“, so Georg Soller abschließend.
Unternehmen, die ihre Vergütungs- und Benefit-Strategie vor der Reform neu aufstellen möchten, können sich bei Georg Soller und seinem Team von Betriebskranken.de melden und ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.