Ihr Elektriker macht den Fehler - warum die Geschäftsführung trotzdem haftet

Ein Elektriker macht einen Fehler, während die Geschäftsführung zur Verantwortung gezogen wird.

Ihr Elektriker macht den Fehler - warum die Geschäftsführung trotzdem haftet

Ein Elektriker führt eine falsche Schalthandlung durch. Ein Kollege wird schwer verletzt. Auf den ersten Blick scheint die Sache klar: Der Elektriker hat einen Fehler gemacht, er trägt die Verantwortung. Fall erledigt, könnte man denken.

Doch nach einem schweren Arbeitsunfall stellt sich fast immer eine zweite, weit unangenehmere Frage: Warum konnte dieser Fehler überhaupt passieren? Und genau an diesem Punkt geht es nicht mehr nur um die Elektrofachkraft. Es geht plötzlich um Auswahl, Qualifikation, Verantwortlichkeiten, Organisation und Kontrolle - und damit sehr direkt um Sie als Geschäftsführer.

Ein Gerichtsfall, der Geschäftsführern die Augen öffnen sollte

In der VDE-Schriftenreihe zu Elektrotechnik und Stromunfällen vor Gericht findet sich ein Fall, der als Blaupause für dieses Problem dienen kann. Ein Unternehmen beschäftigte einen Mitarbeiter für Arbeiten an elektrischen Anlagen. Dieser hatte ursprünglich eine Ausbildung zum Elektroinstallateur absolviert, danach jedoch mehrere Jahre nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet. Später führte er wieder anspruchsvolle Arbeiten an Stromkabeln und Schaltanlagen aus.

Es kam zu einem Schaltfehler mit schwerem Schaden. Und jetzt wird es für jeden Geschäftsführer richtig interessant: Das Gericht schaute nicht nur auf den Fehler des Mitarbeiters. Es prüfte auch, wie dieser Mitarbeiter ausgewählt und kontrolliert worden war.

Das Gericht stellte klar, dass Arbeiten an Stromkabeln und die Bedienung von Schaltanlagen komplexe, verantwortungsvolle Tätigkeiten mit erheblichen Risiken für Dritte sind. Deshalb seien an Auswahl, Überwachung und Leitung entsprechend hohe Anforderungen zu stellen. Die ursprüngliche Berufsausbildung allein reichte dem Gericht nicht als Rechtfertigung. Weil der Mitarbeiter jahrelang nicht in seinem erlernten Beruf gearbeitet hatte, hätten seine Sachkunde und Zuverlässigkeit erneut überprüft werden müssen. Zudem fehlten ausreichende Nachweise über Kontrollen seiner Tätigkeit.

Der Geschäftsführer überwacht die elektrische Sicherheit während einer Inspektion.

Auswahl und Kontrolle der fachlichen Expertise muss organisiert werden.

Am Ende verpflichteten sich die Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich als Gesamtschuldner zur Zahlung von 325.000 Euro an die Berufsgenossenschaft.

Warum das Ihr Problem als Geschäftsführer sein kann

Viele Geschäftsführer denken: „Ich bin kein Elektriker, dafür beschäftige ich Elektrofachkräfte.“ Das ist grundsätzlich richtig. Eine Elektrofachkraft trägt für ihr fachliches Handeln eigene Verantwortung - das stellt auch die Fachliteratur zum Betrieb elektrischer Anlagen ausdrücklich klar.

Aber daraus folgt nicht, dass die Verantwortung der Unternehmensleitung damit verschwindet. Sie liegt nur auf einer anderen Ebene. Nicht die Frage, ob der Elektriker den richtigen Leiter abklemmt, betrifft die Geschäftsführung. Sondern die Frage, wie der elektrotechnische Bereich organisiert ist, wer eingesetzt wird und wie Auswahl und Kontrolle sichergestellt werden. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflichten sind Aufgaben, die ausdrücklich von Unternehmensleitung und Führungskräften zu beachten sind.

Zwei Ebenen, die Sie unbedingt trennen sollten

Um das greifbar zu machen, lohnt sich ein Blick auf zwei unterschiedliche Verantwortungsebenen:

EbeneZentrale FrageWer ist zuständig
FachverantwortungHat die Elektrofachkraft fachgerecht gearbeitet und Sicherheitsregeln eingehalten?Die Elektrofachkraft selbst
OrganisationsverantwortungWurde die richtige Person ausgewählt, qualifiziert und überwacht? Gab es klare Prozesse?Geschäftsführung und Führungskräfte

Genau die zweite Ebene ist es, die bei einem Unfall in den Fokus rückt - und die viele Geschäftsführer unterschätzen. § 130 OWiG verstärkt diesen Gedanken zusätzlich: Zu den Aufsichtspflichten des Betriebsinhabers gehören ausdrücklich Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.

Ein Geschäftsführer prüft Unterlagen zur elektrischen Sicherheit in seinem Büro.

Fachverantwortung und Organisationsverantwortung liegen immer zuerst bei der Geschäftsführung.

Ein Beispiel aus dem Produktionsalltag

Stellen Sie sich vor, Ihr Produktionsbetrieb beschäftigt fünf Elektriker. Einer davon arbeitet seit 15 Jahren im Unternehmen, jeder kennt ihn, er gilt als zuverlässig und „macht das schon immer so“. An einer Anlage tritt ein Fehler auf, er soll die Störung beheben. Dabei trifft er eine falsche Entscheidung: Eine Anlage wird geschaltet, obwohl ein Kollege noch daran arbeitet. Der Kollege erleidet einen schweren Stromunfall.

Jetzt könnten Sie sagen: „Das war doch der Fehler des Elektrikers, was habe ich damit zu tun?“ Doch genau jetzt tauchen die eigentlich entscheidenden Fragen auf:

  • Wer durfte überhaupt welche Schalthandlungen durchführen?
  • War die Elektrofachkraft für genau diese Tätigkeit ausreichend qualifiziert und aktuell befähigt?
  • Wer hat das überprüft?
  • Wer trägt die fachliche Verantwortung für die Elektrofachkräfte im Betrieb?
  • Gab es klare Arbeits- und Freigabeprozesse?
  • War geregelt, wer Anlagenverantwortlicher und wer Arbeitsverantwortlicher ist?
  • Gab es regelmäßige Unterweisungen und Kontrollen?
  • Waren Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse eindeutig dokumentiert?
  • Wurden bekannte Abweichungen möglicherweise stillschweigend toleriert?

Und die wichtigste Frage von allen: Wer im Unternehmen war dafür zuständig, dass dieses System überhaupt funktioniert?

Fünf Fragen, die Sie sich als Geschäftsführer stellen sollten

Damit Sie das Prinzip direkt auf Ihren eigenen Betrieb übertragen können, hilft folgende Checkliste:

  1. Haben Sie überhaupt systematisch festgestellt, wer für welche elektrotechnischen Tätigkeiten geeignet ist?
  2. Wer entscheidet bei Ihnen, welche Elektrofachkraft welche Arbeiten übernehmen darf?
  3. Wer führt und kontrolliert den elektrotechnischen Bereich fachlich - gibt es dafür eine klar benannte Person?
  4. Sind Schalt-, Arbeits-, Freigabe- und Eskalationsprozesse bei Ihnen eindeutig geregelt und dokumentiert?
  5. Könnten Sie im Ernstfall nachweisen, dass diese Organisation tatsächlich funktioniert - und nicht nur auf dem Papier existiert?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen ins Zögern kommen, lohnt sich ein zweiter Blick auf Ihre elektrotechnische Organisation - bevor ein Unfall Sie dazu zwingt.

Geschäftsführer mit Fokus auf elektrische Sicherheit, Organisation und Kontrolle.

Elektrische Sicherheit ist Chefsache!

Fazit: Elektrische Sicherheit ist Chefsache, nicht Fachfrage allein

Eine Elektrofachkraft schützt Sie als Geschäftsführer nicht automatisch vor Organisationsverantwortung. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, der bessere Elektriker zu sein. Ihre Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass die richtigen Personen die richtigen Aufgaben unter klar geregelten Bedingungen ausführen können. Genau deshalb ist elektrische Sicherheit kein reines Fachthema, sondern eine Organisationsaufgabe der Unternehmensführung.

Gehen Sie die fünf Fragen aus diesem Artikel noch heute in Ruhe durch - im Idealfall gemeinsam mit Ihrer verantwortlichen Elektrofachkraft. Sie werden schnell merken, ob Ihre Organisation im Ernstfall Bestand hätte.

Haftet der Geschäftsführer automatisch, wenn ein Elektriker einen Fehler macht?

Nein, das wäre zu pauschal. Es kommt darauf an, ob die Organisation, Auswahl und Kontrolle im Unternehmen angemessen waren - erst wenn hier Lücken bestehen, rückt die Geschäftsführung in den Fokus.

Reicht eine abgeschlossene Elektro-Ausbildung als Nachweis der Qualifikation aus?

Nicht zwangsläufig. Wenn ein Mitarbeiter längere Zeit nicht in seinem Fachberuf gearbeitet hat, muss seine aktuelle Sachkunde und Zuverlässigkeit erneut überprüft werden, bevor er anspruchsvolle Aufgaben übernimmt.

Was genau bedeutet Organisationsverantwortung in diesem Zusammenhang?

Damit ist gemeint, dass die Unternehmensleitung dafür sorgen muss, dass geeignete Personen ausgewählt, ausreichend qualifiziert, klar eingesetzt und regelmäßig kontrolliert werden - unabhängig von der fachlichen Verantwortung der Elektrofachkraft selbst.

Welche Rolle spielt § 130 OWiG in diesem Kontext?

Diese Vorschrift verpflichtet Betriebsinhaber dazu, Aufsichtspersonen sorgfältig auszuwählen, zu bestellen und zu überwachen. Sie verstärkt damit die Organisationspflichten, die auch im Bereich der Elektrosicherheit gelten.

Wie kann ich als Geschäftsführer konkret vorbeugen?

Beginnen Sie mit einer klaren Bestandsaufnahme: Wer darf welche Tätigkeiten ausführen, wer kontrolliert das, und sind Prozesse wie Freigaben und Eskalationswege eindeutig dokumentiert? Diese Basis lässt sich mit den fünf Fragen aus diesem Artikel gut überprüfen.

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