Konzessionsabgabe bei Gas: So sparst du mit dem richtigen Vertrag
Wie der richtige Vertrag die Abgabe senkt
Stell dir vor, zwei Gebäude in derselben Stadt verbrauchen exakt gleich viel Gas. Trotzdem zahlt das eine bei der Konzessionsabgabe bis zu elfmal mehr als das andere. Der Grund liegt nicht im Verbrauch, nicht in der Heizungsanlage und auch nicht im Netzbetreiber. Er liegt allein in der Vertragsart.
Gerade für Hausverwaltungen ist das ein unterschätzter Hebel. Die Konzessionsabgabe steckt unauffällig im Preis, wird kaum hinterfragt und kann doch spürbar kosten. In diesem Artikel erfährst du, was dahintersteckt, welche Höchstbeträge gelten, warum Gas hier deutlich einfacher funktioniert als Strom und wie du deine eigene Gasrechnung prüfst.
Das Grundprinzip: Was die Konzessionsabgabe ist und wer sie wie zahlt
Was die Konzessionsabgabe ist
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorger an Gemeinden zahlen, und zwar für die Nutzung öffentlicher Wege für Leitungen. Sie wird als Centbetrag je gelieferter Kilowattstunde festgelegt (§ 2 Abs. 1 KAV) und über den Preis an dich weitergegeben. Wichtig: Die gesetzlichen Werte sind Höchstbeträge. Die Gemeinde darf also auch weniger vereinbaren.
Tarifkunde oder Sondervertragskunde: der entscheidende Unterschied
Bei Gas entscheidet eine einzige Frage über die Höhe der Abgabe: In welchem Vertrag steckst du?
- Tarifkunden sind alle Kunden in der Grund- oder Ersatzversorgung.
- Sondervertragskunden sind alle anderen (§ 1 Abs. 3 KAV). Das hat auch das OLG Düsseldorf bestätigt (VI-3 Kart 1/11 (V), 19.10.2011).
Wer also in der Grundversorgung bleibt, zahlt nach dem Tarifkundensatz. Wer einen Sondervertrag hat, fällt in den deutlich günstigeren Bereich.
Die Höchstbeträge im Vergleich
Für Tarifkunden staffeln sich die Höchstbeträge nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Für Sondervertragskunden gilt ein einheitlicher Wert (§ 2 Abs. 3 KAV).
| Einwohner der Gemeinde | Tarif: nur Kochen und Warmwasser | Tarif: sonstige Lieferungen (z. B. Heizgas) | Sondervertrag |
|---|---|---|---|
| bis 25.000 | 0,51 ct/kWh | 0,22 ct/kWh | max. 0,03 ct/kWh |
| bis 100.000 | 0,61 ct/kWh | 0,27 ct/kWh | max. 0,03 ct/kWh |
| bis 500.000 | 0,77 ct/kWh | 0,33 ct/kWh | max. 0,03 ct/kWh |
| über 500.000 | 0,93 ct/kWh | 0,40 ct/kWh | max. 0,03 ct/kWh |
Für Heizgas, das in Hausverwaltungen der Normalfall ist, zählt die mittlere Spalte. Schon in kleinen Gemeinden liegt der Höchstbetrag mehr als siebenmal über dem Sondervertragswert.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Nehmen wir ein Gebäude mit 100.000 kWh Heizgas im Jahr in einer Stadt mit 300.000 Einwohnern:
- Grundversorgung: bis zu 0,33 ct/kWh, also bis zu 330 €.
- Sondervertrag: bis zu 0,03 ct/kWh, also bis zu 30 €.
Das sind Höchstbeträge, gerechnet nur für die Konzessionsabgabe und ohne Umsatzsteuer. Der mögliche Unterschied beträgt rund 300 € pro Jahr - bei identischem Verbrauch. Bei mehreren Objekten summiert sich das schnell.
Einordnung und Praxis: Gas ist einfach, Strom nicht

Das verändert sich
Warum das bei Gas so übersichtlich ist
Bei Gas gilt eine klare Trennlinie: Grund- oder Ersatzversorgung auf der einen Seite, alles andere auf der anderen. Verbrauchsmengen oder Leistungswerte spielen keine Rolle.
Bei Strom ist das anders (§ 2 Abs. 7 KAV). Lieferungen aus der Niederspannung gelten als Tariflieferungen, auch wenn du einen Sondervertrag hast. Den Sondervertragssatz von 0,11 ct/kWh gibt es nur, wenn beide Bedingungen zusammen erfüllt sind:
- Die gemessene Leistung liegt in mindestens zwei Monaten über 30 kW.
- Der Jahresverbrauch liegt über 30.000 kWh.
So prüfst du deine Gasrechnung
- Vertragsart klären: Steht auf der Rechnung Grund- oder Ersatzversorgung? Dann bist du Tarifkunde.
- Einwohnerzahl der Gemeinde ermitteln: Sie bestimmt die Staffel für den Höchstbetrag.
- Konzessionsabgabe suchen: Sie wird oft im Preisblatt oder in den Preisbestandteilen ausgewiesen. Frag sonst beim Versorger nach.
- Hochrechnen: Multipliziere den ct-Satz mit deinem Jahresverbrauch und vergleiche mit dem Sondervertragswert.
- Wechsel prüfen: Läuft das Objekt in der Grundversorgung, lohnt sich ein Sondervertrag. Wie du aus der Grundversorgung herauskommst, liest du in unserem Ratgeber zum Gasvertrag.
Fazit
Bei Gas sparst du Konzessionsabgabe nicht durch weniger Verbrauch, sondern durch den richtigen Vertrag. Die Grundversorgung ist bei der Konzessionsabgabe die teuerste Variante, ein Sondervertrag die günstigste. Wirf heute noch einen Blick auf deine letzte Gasrechnung und prüfe, in welcher Vertragsart deine Objekte laufen. Es kostet dich zehn Minuten und kann jedes Jahr bares Geld bringen.
Ist die Konzessionsabgabe bei Gas immer gleich hoch?
Nein. Für Tarifkunden hängt sie von der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Verwendung des Gases ab, für Sondervertragskunden gilt ein Höchstbetrag von 0,03 ct/kWh.
Wer gilt als Sondervertragskunde bei Gas?
Alle Kunden, die nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung sind (§ 1 Abs. 3 KAV). Maßgeblich ist die Vertragsart, nicht die Verbrauchsmenge.
Zahle ich mit jedem Gas-Sondervertrag genau 0,03 ct/kWh?
Nicht zwingend. Der Wert ist ein Höchstbetrag, die Gemeinde kann auch weniger vereinbaren.
Gilt dieselbe Regel auch für Strom?
Nein. Bei Strom gelten Lieferungen aus der Niederspannung auch mit Sondervertrag als Tariflieferungen. Der Satz von 0,11 ct/kWh greift nur, wenn die Leistung in mindestens zwei Monaten über 30 kW liegt und der Jahresverbrauch über 30.000 kWh beträgt.
Quellen: § 2 KAV (gesetze.legal/bund/kav/2), OLG Düsseldorf VI-3 Kart 1/11 (V)