Mehr als 676 € im Monat: Wie GmbH-Geschäftsführer ohne Deckelung steuerfrei vorsorgen
Mehr als 676 € im Monat: Wie GmbH-Geschäftsführer ohne Deckelung steuerfrei vorsorgen
Stell dir zwei Geschäftsführer vor: Beide verdienen 10.000 Euro im Monat, beide legen jeden Monat Geld für ihre Rente zurück. Der eine zahlt 676 Euro ein, der andere 2.000 Euro und auf beide Beträge zahlen sie heute keine Lohnsteuer.
Der Unterschied liegt nicht im Gehalt und nicht in einem Trick. Er liegt in einer einzigen Entscheidung: Über welchen Weg das Geld in die Altersvorsorge fließt. Für drei dieser Wege steht im Gesetz eine Obergrenze von 676 Euro im Monat. Für zwei andere steht dort gar keine Zahl.
Wenn dir deine GmbH gehört und du sie selbst führst, stehen dir diese zwei Wege offen. Dieser Artikel erklärt dir in einfachen Worten, wie sie funktionieren, wie du ausrechnest, wie viel bei dir möglich ist und worauf du achten musst, damit das Finanzamt später nicht alles wieder einkassiert.
Das Wichtigste in Kürze
- 676 Euro im Monat sind 2026 steuerfrei. Diese Grenze gilt aber nur für drei von fünf möglichen Wegen der betrieblichen Altersvorsorge.
- Für die zwei anderen Wege, Pensionszusage und Unterstützungskasse, steht im Gesetz kein Euro-Betrag. Dort ist deutlich mehr möglich.
- Der Grund ist einfach: Für diese zwei Wege gilt nicht der starre Deckel des § 3 Nr. 63 EStG. Stattdessen bildet dein Gehalt und die steuerliche Angemessenheit den Rahmen.
- Statt einer festen Zahl gilt eine Rechenregel: Deine gesamte Altersversorgung darf höchstens 75 Prozent deines letzten Gehalts betragen. Daraus ergibt sich dein persönlicher Rahmen.
- Steuerfrei ist das Einzahlen, nicht das Auszahlen. Die Rente wird später versteuert, meist aber zu einem niedrigeren Satz als heute.
- Damit das Finanzamt mitspielt, muss die Zusage bestimmte Regeln erfüllen. Nachträglich reparieren lässt sich fast nichts.
Die 676 Euro in einem Satz erklärt
Der Staat sagt: Wer über seine Firma für das Alter spart, muss auf einen Teil davon heute keine Lohnsteuer zahlen. Dieser Teil ist gedeckelt. 2026 liegt der Deckel bei 676 Euro im Monat.
Warum ausgerechnet 676 Euro? Weil der Betrag an eine andere Zahl gekoppelt ist. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt 2026 bei 8.450 Euro im Monat. 8 Prozent davon sind 676 Euro. Steigt die Grenze im nächsten Jahr, steigt auch der Deckel.
Der Denkfehler: Der Deckel gilt nicht für alles
Fast jeder Rechner im Internet zeigt dir die 676 Euro als Obergrenze deiner betrieblichen Altersvorsorge. Das ist falsch und der Grund dafür ist banal: Es gibt fünf verschiedene Wege, wie eine Firma Altersvorsorge aufbauen kann. Der Deckel steht im Gesetz nur bei dreien davon.
| Weg | Wie es funktioniert | Steuerfrei bis |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Deine Firma zahlt in einen Versicherungsvertrag, der auf dich läuft | 676 € im Monat |
| Pensionskasse | Deine Firma zahlt in eine externe Versorgungseinrichtung ein | 676 € im Monat |
| Pensionsfonds | Wie die Pensionskasse, nur mit mehr Freiheit bei der Geldanlage | 676 € im Monat |
| Pensionszusage | Deine GmbH verspricht dir die Rente selbst und legt dafür in der Bilanz Geld zurück | keine Grenze im Gesetz |
| Unterstützungskasse | Eine externe Kasse zahlt später die Rente, deine GmbH finanziert sie | keine Grenze im Gesetz |
Die ersten drei Wege sind die Standardlösung für Angestellte. Die letzten beiden sind die Wege, über die Geschäftsführer deutlich mehr aufbauen können.
Warum es bei zwei Wegen keine Grenze gibt
Der Grund klingt kompliziert, ist aber einfach, sobald man ihn in Alltagssprache übersetzt.
Bei den ersten drei Wegen überweist deine Firma Geld an eine Versicherung. Für das Finanzamt ist das ein Teil deines Lohns, den du sofort bekommst. Damit du darauf keine Steuer zahlst, braucht es eine ausdrückliche Ausnahme im Gesetz und wo eine Ausnahme steht, steht auch eine Obergrenze.
Bei einer Pensionszusage und einer Unterstützungskasse greift die starre Obergrenze von 676 Euro (§ 3 Nr. 63 EStG) gesetzlich nicht. Der Rahmen für die steuerliche Abziehbarkeit wird hier nicht durch einen festen Euro-Betrag begrenzt, sondern dynamisch über dein Gehalt und die steuerliche Angemessenheit. Bei der Pensionszusage bildet die GmbH dafür Rückstellungen in der eigenen Bilanz. Bei der Unterstützungskasse fließen die Beiträge an eine externe Kasse – so bleibt deine GmbH-Bilanz komplett frei von Rückstellungen.

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse entscheidet nicht die Beitragshöhe, sondern die schriftliche Ausgestaltung der Zusage.
Wie viel ist bei dir wirklich drin?
Keine Grenze im Gesetz heißt nicht: unbegrenzt. Es heißt nur, dass die Grenze nicht als Euro-Betrag festgeschrieben ist, sondern sich aus deinem Gehalt ergibt. Die wichtigste Regel dafür kannst du selbst ausrechnen.
Ein Beispiel mit einfachen Zahlen: Du verdienst 10.000 Euro im Monat. 75 Prozent davon sind 7.500 Euro. Wenn du im Alter rund 1.500 Euro gesetzliche Rente erwartest, bleibt Platz für etwa 6.000 Euro Betriebsrente im Monat.
Und genau hier wird der Unterschied greifbar: Eine Betriebsrente in dieser Größenordnung baust du mit 676 Euro Beitrag im Monat nicht auf, mit einer Pensionszusage oder einer Unterstützungskasse hingegen schon.
In der mobilen Ansicht bitte bei der nachfolgenden Tabelle nach rechts scrollen, um alles sehen zu können:
| Beispiele | Mit Deckel | Ohne Deckel (Beispiel) |
|---|---|---|
| Beitrag pro Monat | 676 € | 2.000 € |
| Beitrag pro Jahr | 8.112 € | 24.000 € |
| Eingezahlt in 20 Jahren | 162.240 € | 480.000 € |
| Unterschied | 317.760 € mehr Kapital |
Die 2.000 Euro in dieser Tabelle sind nur ein Beispiel: Wie viel bei dir möglich ist, hängt an deinem Gehalt, deinem Alter und daran, was du bereits an Anwartschaften hast. Das lässt sich nicht überschlagen, das muss man einmal sauber rechnen.
Hinweis: Bei Beitragsleistungen über 676 € im Monat ist entscheidend, ob diese arbeitgeberfinanziert sind (hier greift die 75-%-Prüfung für die Angemessenheit) oder über eine Entgeltumwandlung erfolgen (hier gilt die 75-%-Grenze nicht, dafür muss das Gesamteinkommen angemessen sein).
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Was deine GmbH davon hat
Das Geld, das deine GmbH für deine spätere Rente zurücklegt, ist für sie eine Betriebsausgabe. Es senkt den Gewinn und damit die Steuer der Firma. Je nach Standort zahlt eine GmbH auf ihren Gewinn grob 30 Prozent Steuern.
Vereinfacht gesagt: Von 100 Euro Gewinn wandern rund 30 Euro ans Finanzamt. Legst du dieselben 100 Euro stattdessen für deine Altersvorsorge zurück, bleiben sie im System und arbeiten für dich weiter.
Das ist der eigentliche Hebel: Die Verschiebung von Geld, das sonst sofort versteuert würde, in einen Topf, der erst im Alter besteuert wird.
Der Haken, den du kennen musst
Steuerfrei ist das Einzahlen, nicht das Auszahlen. Die Betriebsrente ist im Alter steuerpflichtig, genau wie ein Gehalt. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.
Für die meisten ist das trotzdem ein Vorteil, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als in den besten Verdienstjahren.
Der zweite Punkt wird fast immer übersehen: die Krankenversicherung. Auf Betriebsrenten werden Beiträge fällig, wenn du im Alter gesetzlich versichert bist. Bist du privat versichert, fallen sie weg. Bei über 20 Jahre Rentenlaufzeit entscheidet allein diese Frage über einen fünfstelligen Betrag.

Erdienungsdauer, Pensionsalter und Angemessenheit werden in der Betriebsprüfung einzeln abgeklopft.
Damit das Finanzamt mitspielt: Die Spielregeln
Eine Pensionszusage ist kein Produkt, das du abschließt. Sie ist ein Vertrag zwischen dir und deiner eigenen Firma. Genau deshalb schaut das Finanzamt besonders genau hin: Sieht dieser Vertrag so aus, wie ihn auch ein fremder Geschäftsführer bekommen hätte?
Fällt die Zusage durch diese Prüfung, wird aus der Betriebsausgabe eine verdeckte Gewinnausschüttung. Übersetzt heißt das: Deine GmbH darf das Geld nicht mehr abziehen und zahlt Steuern nach und du versteuerst denselben Betrag zusätzlich als Gewinnausschüttung.
Die wichtigsten Regeln lassen sich in sechs Punkten zusammenfassen.
- Zeit (Erdienungsdauer & Probezeit). Zwischen der Zusage und deinem Rentenbeginn müssen bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage in der Regel noch mindestens 5 Jahre liegen. Handelt es sich um eine reine Entgeltumwandlung aus deinem angemessenen Gehalt, entfällt die klassische Erdienbarkeitsfrist nach BFH-Rechtsprechung. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die GmbH kein zusätzliches finanzielles Risiko übernimmt und der Vertrag rechtzeitig vorab geschlossen wird.
- Alter. Die Zusage muss stehen, bevor du 60 wirst. Als Rentenbeginn gelten frühestens 62 Jahre.
- Wartezeit. Nach Gründung der GmbH wartet das Finanzamt üblicherweise eine Firmen-Probezeit von 2 bis 3 Jahren ab (um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu zeigen). Bist du als Geschäftsführer neu berufen, gilt ebenfalls eine persönliche Probezeit von 2 bis 3 Jahren.
- Höhe. Die 75-Prozent-Regel darf nicht gerissen werden. Wichtig: Sie kann auch später reißen, wenn dein Gehalt sinkt und die Zusage unverändert bleibt.
- Form. Alles gehört schriftlich festgehalten, mit Gesellschafterbeschluss. Mündliche Absprachen zählen steuerlich nicht.
- Kein Rückwirken. Nachträglich reparieren geht nicht. Was heute vergessen wird, lässt sich in zehn Jahren nicht mehr nachholen.
Ein Punkt, der oft falsch eingeschätzt wird
Das meiste in diesem Artikel gilt für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, also für Leute, denen ihre GmbH mehrheitlich gehört.
Für das Finanzamt zählt, ob dir mehr als die Hälfte der Stimmen gehören. Für die Sozialversicherung zählt, ob du dir selbst Anweisungen verbieten kannst und beim gesetzlichen Insolvenzschutz für Betriebsrenten bist du schon ab genau 50 Prozent nicht mehr dabei.
Die praktische Folge: Du kannst gleichzeitig für das Finanzamt Chef und für die Sozialversicherung Angestellter sein. Bei genau 50 Prozent oder bei einer Sperrminorität lohnt es sich, den Status offiziell klären zu lassen, bevor eine Zusage aufgesetzt wird.
Der zweite Punkt hat Folgen: Als beherrschender Geschäftsführer bist du beim gesetzlichen Insolvenzschutz (PSVaG) nicht abgesichert. Geht deine GmbH pleite, springt für deine Betriebsrente niemand ein. Deshalb wird in der Praxis die Rückdeckungsversicherung an dich persönlich verpfändet. Insbesondere bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung ist diese insolvenzfeste Absicherung essenziell, um steuerliche Nachteile oder den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.
In fünf Schritten zu deiner Zusage
- Status klären. Wie hoch ist deine Beteiligung, und was folgt daraus in Steuerrecht, Sozialversicherung und Insolvenzschutz? Bei 50 Prozent oder einer Sperrminorität gehört eine offizielle Statusfeststellung an den Anfang.
- Bestand aufnehmen. Was hast du schon? Gesetzliche Rente, alte Direktversicherungen, Verträge aus früheren Jobs. Ohne diese Zahlen lässt sich die 75-Prozent-Rechnung nicht aufstellen.
- Weg wählen. Pensionszusage oder Unterstützungskasse? Die eine gibt dir den größten Spielraum, taucht aber in der Bilanz auf. Die andere ist bilanzneutral. Was besser passt, hängt davon ab, ob du deine GmbH irgendwann verkaufen willst.
- Zusage und Geschäftsführervertrag zusammen aufsetzen. Höhe, Rentenalter, Fristen, Gesellschafterbeschluss und Absicherung gehören in ein Paket, nicht in fünf einzelne Vorgänge.
- Regelmäßig nachziehen. Ändert sich dein Gehalt, deine Beteiligung oder dein Plan für die Firma, muss die Zusage mitwandern.

Welcher Durchführungsweg passt, hängt an Bilanzstruktur, Verkaufsabsicht und Zeithorizont.
Fazit: Die 676 Euro sind der Einstieg, nicht die Grenze
Wenn dir deine GmbH gehört, ist die 676-Euro-Grenze für dich keine Obergrenze, sondern nur die Regel für drei bestimmte Produkte. Über eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse kannst du deutlich mehr aufbauen, weil das Gesetz dort gar keinen Betrag nennt.
Die Grenze verschwindet damit nicht, sie wechselt nur die Form. Statt einer Zahl im Gesetz gelten Fristen, Altersgrenzen und die 75-Prozent-Regel. Ob deine Zusage zwanzig Jahre trägt oder in der Betriebsprüfung kassiert wird, entscheidet sich daran, wie sauber sie aufgesetzt ist.
„Eine Pensionszusage ist kein Produkt, das man abschließt, sondern eine Konstruktion, die drei Rechtsbereiche gleichzeitig aushalten muss. Deshalb rechnet man sie einmal richtig, anstatt sie später mühselig zu reparieren.“
Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH
Bei der Vetter Consulting GmbH beraten wir ausschließlich Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbstständige.
Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert durch den TÜV Rheinland und beraten derzeit über 1.600 Mandanten. Auf den gängigen Bewertungsplattformen sind wir mit 4,9 von 5,0 Sternen aus aktuell 293 unabhängigen Bewertungen bewertet. Als Versicherungsmakler schauen wir uns deine Gesamtstruktur aus Gehalt, Vorsorge und Absicherung an und arbeiten dabei eng mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.

Die Vetter Consulting GmbH ist ISO 9001:2015 zertifiziert durch den TÜV Rheinland und berät derzeit über 1.600 Mandanten.
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir aus, wie viel bei dir ohne Deckelung möglich ist, welcher Weg dazu passt und ob eine bestehende Zusage die Anforderungen des Finanzamts erfüllt:
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Häufige Fragen zum Thema
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag für die betriebliche Altersvorsorge 2026?
676 Euro im Monat oder 8.112 Euro im Jahr. Das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, die 2026 bei 8.450 Euro monatlich liegt. 2025 waren es 644 Euro im Monat.
Gilt die 676-Euro-Grenze für alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge?
Nein. Sie gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für die Pensionszusage und die Unterstützungskasse nennt das Gesetz keinen Euro-Betrag.
Kann ein GmbH-Geschäftsführer mehr als 676 Euro im Monat steuerfrei einzahlen?
Ja. Über eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse gibt es keine gesetzliche Obergrenze in Euro. Wie viel im Einzelfall möglich ist, ergibt sich aus dem Gehalt und den bereits bestehenden Anwartschaften.
Warum gibt es bei der Pensionszusage keine Obergrenze?
Weil für diese Wege nicht die starre Grenze des § 3 Nr. 63 EStG gilt. Die Obergrenze ergibt sich hier nicht aus einem Paragrafen, sondern dynamisch aus dem Gehalt, den bisherigen Anwartschaften und der 75-Prozent-Regel.
Was ist die 75-Prozent-Regel?
Deine gesamte Altersversorgung (gesetzliche Rente und arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten zusammen) darf in der Regel höchstens 75 Prozent deines letzten Gehalts betragen. Versorgungsansprüche aus eigener Entgeltumwandlung zählen bei dieser Überversorgungsgrenze steuerlich nicht mit.
Welche Fristen gelten für die Anerkennung einer Pensionszusage?
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage müssen in der Regel noch mindestens 5 Jahre bis zum Rentenbeginn verbleiben. Handelt es sich um eine reine Entgeltumwandlung aus angemessenem Gehalt, gilt diese Erdienbarkeitsfrist nach BFH-Rechtsprechung nicht. Die Zusage muss in beiden Fällen vor dem 60. Lebensjahr erteilt werden.
Ist die Betriebsrente später steuerfrei?
Nein. Steuerfrei ist das Einzahlen, nicht das Auszahlen. Im Alter wird die Betriebsrente nachgelagert wie ein Gehalt versteuert – in der Regel aber zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als in den besten Erwerbsjahren.
Zahle ich auf die Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge?
Das hängt von deiner Krankenversicherung im Alter ab. Privat Versicherte zahlen auf die Betriebsrente keine Beiträge. Gesetzlich Pflichtversicherte zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wobei für die Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag gilt (2026: 197,75 Euro).
Was passiert, wenn das Finanzamt die Zusage nicht anerkennt?
Dann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Deine GmbH verliert den Betriebsausgabenabzug und zahlt Steuern nach, und der Betrag wird bei dir zusätzlich als Gewinnausschüttung versteuert.
Was kostet ein Erstgespräch bei Vetter Consulting?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin wird ausgerechnet, welcher Betrag in deiner Situation möglich ist und welcher Durchführungsweg zu deiner GmbH passt.
Rechtsgrundlagen und Quellen im Überblick
Für alle, die es genau wissen wollen oder mit dem Steuerberater weiterarbeiten möchten, hier die Fundstellen zu den Aussagen in diesem Artikel. In der mobilen Ansicht bitte bei der nachfolgenden Tabelle nach rechts scrollen, um alles sehen zu können:
| Thema | Fundstelle |
|---|---|
| Steuerfreier Höchstbetrag von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze | § 3 Nr. 63 EStG |
| Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 € im Monat | Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 |
| Beitragsfreie 4 Prozent in der Sozialversicherung (338 € im Monat – gilt nur für sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer) | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV |
| Pensionsrückstellung, Formvorschriften, Rechnungszins 6 Prozent | § 6a EStG; BVerfG vom 28.07.2023, 2 BvL 22/17 |
| Zuwendungen an eine Unterstützungskasse, voller Abzug bei Rückdeckung | § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG |
| Kein Rechtsanspruch gegen die Unterstützungskasse | § 1b Abs. 4 BetrAVG |
| Verdeckte Gewinnausschüttung und die Prüfkriterien | § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; H 8.7 KStH |
| Erdienungsdauer (mind. 5 Jahre bei arbeitgeberfinanzierter Zusage; entfällt i. d. R. bei Entgeltumwandlung), Zusage vor dem 60. Lebensjahr | BFH I R 98/93; BFH I R 138/93; BMF-Schreiben zur GGF-Versorgung |
| Mindestpensionsalter 62 Jahre, Wartezeit nach Neugründung | BMF vom 09.12.2016; BMF vom 14.12.2012 |
| 75-Prozent-Überversorgungsgrenze | BFH I R 62/03; BFH I R 56/11 |
| Besteuerung der Betriebsrente im Alter | § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Versorgungsfreibetrag 2026: 12,8 Prozent, höchstens 960 € plus 288 € | § 19 Abs. 2 EStG |
| Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge, Freibetrag 197,75 € | § 229 SGB V; § 226 Abs. 2 SGB V |
| Selbständigkeit des Geschäftsführers, Statusfeststellung | § 7 SGB IV; § 7a SGB IV; BSG vom 20.02.2024, B 12 KR 1/22 R |
| Kein gesetzlicher Insolvenzschutz ab 50 Prozent Beteiligung | § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG; BGH vom 01.10.2019, II ZR 386/17 |
| Entgeltumwandlung und verdeckte Gewinnausschüttung | BFH-Urteil (I R 50/22) zur bilanziellen und steuerlichen Anerkennung bei GGF-Zusagen |
Rechtlicher Hinweis:
Die Vetter Consulting GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO und bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Aussagen zur Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen und zu Steuerfolgen sind praxisbezogene Beispiele und keine Garantie. Die Beurteilung hängt immer vom Einzelfall ab und sollte gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt erfolgen. Vetter Consulting arbeitet hierfür mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.