Steuerberaterprüfung 2025: Themen & Einschätzung von ESH Examensvorbereitung
Steuerberaterprüfung 2025: Themen & Einschätzung von ESH Examensvorbereitung
Die Steuerberaterprüfung 2025 ist Geschichte. Drei Tage voller dichter Sachverhalte, komplexer Rechtsanwendungen und nervlicher Belastung liegen hinter den Prüflingen. Wer durchgehalten hat, darf jetzt erstmal durchatmen – denn leicht war es definitiv nicht. Doch wie schwer war die Prüfung tatsächlich? Welche Themen kamen dran, und wo lauerten die größten Stolperfallen? Wir haben die Rückmeldungen zahlreicher ESH Teilnehmer ausgewertet und zeigen dir, was dich in den drei Prüfungstagen erwartete – und worauf es wirklich ankam.
Tag 1: Fair, aber massiv überladen
Der Auftakt in die Prüfung begann mit der klassischen gemischten Klausur – und die hatte es in sich. Nicht wegen besonders exotischer Themen, sondern schlicht wegen der schieren Menge. Insgesamt 100 Punkte verteilten sich auf drei Bereiche: Abgabenordnung, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer mit Bewertungsrecht. Fachlich fair, zeitlich brutal – so lässt sich der erste Tag zusammenfassen.
Abgabenordnung: Formalien als Stolperfalle
Die AO-Aufgabe brachte 35 Punkte und drehte sich um die Zulässigkeit und Begründetheit eines Einspruchs gegen einen geänderten Einkommensteuerbescheid. Das klingt erstmal überschaubar, doch der Teufel steckte im Detail: Der Steuerberater hatte die Vollmacht widerrufen, der Mandant legte später selbst Einspruch ein – und dann kamen Fragen zur Fristberechnung, zur Bekanntgabe und zur Wiedereinsetzung und Hinzuziehung der Ehefrau auf dich zu.
Zudem ging es um erhebungsrechtliche Aspekte: Wann wird die Einkommensteuer fällig? Wie werden Nebenleistungen behandelt? Haftet die Ehefrau bei gemeinsamer Veranlagung mit? Besonders ärgerlich: Der Sachverhalt enthielt zwei fehlerhafte Angaben, die viele Prüflinge verunsicherten und kostbare Zeit kosteten.
Umsatzsteuer: Drei Fälle, gefühlt zehn Probleme
Mit ebenfalls 35 Punkten war die Umsatzsteuer der zweite große Block – und einer der anspruchsvollsten des Tages. Der Sachverhalt gliederte sich in drei Hauptfälle mit zahlreichen Unterpunkten:
1. Innergemeinschaftlicher Erwerb aus Österreich
Hier musstest du den Vorsteuerabzug anteilig berechnen, weil eine steuerfreie Vermietung geplant war. Später kam es zu einer Nutzungsänderung – Stichwort: 15a-Berichtigung. Auch unentgeltliche Wertabgaben, etwa die private Nutzung von Kaminholz, waren zu prüfen.
2. Vermietung und Verkauf eines Grundstücks
Die Vermietung erfolgte teils an eine Kinderärztin (unternehmerisch, aber ohne Option zur Steuerpflicht), teils an eine Privatperson. Beim späteren Verkauf stellte sich die Frage: Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor? Die Antwort: teilweise ja, weil unterschiedliche Nutzungen vorlagen. Das wirkte sich direkt auf die Umsatzsteuerpflicht aus.
3. Parkhaus mit gemischter Vermietung
Ein Parkhaus wurde an verschiedene Parteien vermietet – an den Kinderarzt, privat und an Dritte. Die zentrale Frage: Handelt es sich um unselbständige Nebenleistungen zur steuerfreien Hauptleistung? Und welche Folgen hat der Verkauf?
Insgesamt war dieser Teil extrem detailreich, aber ohne Exoten – wer strukturiert arbeitete und die Basics beherrschte, konnte hier punkten.
Erbschaftsteuer und Bewertung: Klassisch, aber anspruchsvoll
Die restlichen 30 Punkte verteilten sich auf Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht. Hier war Vielseitigkeit gefragt:
- Berechnung des Versorgungsfreibetrags
- Bewertung eines gemischt genutzten Grundstücks mit Ertragswertverfahren
- Bewertung eines 20%-Anteils an einer GmbH (keine Steuerbefreiung wie bei 25%!), Substanzwert war zu ermitteln
- Bewertung eines nicht gelieferten PKW mit Anzahlung, Konzertkarten und eines verzinslichen Darlehens an den Erben
- Rentenzahlungen im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen
Klassische Themen, aber in der Masse fordernd und zeitintensiv.

Prüflinge der ESH Examensvorbereitung
Tag 2: Der härteste Brocken
Wer gehofft hatte, nach Tag 1 sei das Schlimmste überstanden, wurde am zweiten Tag eines Besseren belehrt. Zwar waren es „nur" vier Aufgabenteile, doch die hatten es in sich: Einkommenssteuer bei Personengesellschaften, internationales Steuerrecht, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Die Komplexität war enorm.
Einkommenssteuer Personengesellschaft: §15a im Fokus
25 Punkte gab es für eine KG-Aufgabe mit 100%-Beteiligung eines Kommanditisten, der im laufenden Jahr ausgetreten war. Themen:
- Laufende und verrechenbare Verluste
- Darlehen des Kommanditisten an die KG mit Zinseinnahmen
- Überlassung eines PKW mit 1%-Regelung
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben für Fahrten Wohnung bis zur Betriebsstätte
- Bürgschaft: Der Kommanditist wurde in Anspruch genommen und zahlte – Behandlung als Kapitaleinlage, Auswirkungen auf das Kapitalkonto und Verlustverrechnung nach §15a EStG
- Insolvenz der Gesellschaft: Aktivierung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen und Teilwertberücksichtigung
Ein dichter Fall, der vor allem §15a-Kenntnisse voraussetzte.
Internationales Steuerrecht: DBA Polen als Hauptdarsteller
Mit 35 Punkten war dies der gewichtigste Teil des Tages – und für viele Prüflinge der schwierigste. Im Mittelpunkt stand das Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen. Zu prüfen waren:
- Renten
- Online- und Präsenzunterricht (Musikunterricht Ukulele – ja, wirklich!)
- Beteiligung an GmbH mit 20%
- Gewinnabhängige Zahlungen
- Zinserträge
- Veräußerung von Anteilen
- Vermietung in Polen
Dazu kamen Fragen zur Anwendung von §1 Abs. 3 EStG bei nicht unbeschränkter Steuerpflicht, zur Berücksichtigung von Grundfreibeträgen sowie zu Sonderausgaben wie Krankenversicherungen und politischen Spenden.
Die Mehrfachbetrachtung unterschiedlicher Einkünfte und die komplexe Sachverhaltsdurchdringung machten diesen Teil zur Königsdisziplin.
Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer: Umfang trifft Tiefe
Gewerbesteuer (16 Punkte):
Eine natürliche Person mit 70%- und 30%-Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft (oHG), plus Beteiligung an einer GmbH und Betriebsstätte in Polen. Zurechnungen, Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG, Steuersatzkürzung für Schachtelbeteiligungen und Verlustvortrag waren zu beachten.
Körperschaftsteuer (24 Punkte):
Drei Teilaufgaben, u.a.:
- Umwandlungssteuer bei optierter Mitunternehmerschaft mit Grundstücksbeteiligungen: Ist das UmwStG anwendbar? Funktional wesentliche Betriebsgrundlage? Realisierung stiller Reserven?
- Steuerliches Einlagekonto der KG mit Ausschüttungsfolgen
- Klassisches Körperschaftsteuerrecht bei einer GmbH mit zwei 100%-Tochtergesellschaften: Nutzungsvorteile, verdeckte Einlagen, Darlehensverzicht, Fiktions- und Verbrauchstheorien, nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerungen
Ein Marathon, der fundiertes Wissen und eine strukturierte Arbeitsweise erforderte.

Live mit der ESH Examensvorbereitung
Bilanzierung und Umwandlung: Tag 3 forderte nochmal alles
Der letzte Tag war inhaltlich stark und thematisch breit aufgestellt. Wer hier noch Kraft hatte, konnte nochmal Punkte holen.
Grundstücksbewertung und Abschreibung (50 Punkte)
Fünf Einzelsachverhalte warteten auf dich:
- Grundstück mit Tonvorkommen: Eigenständige Bewertung, Abschreibungen wegen Substanzverringerung, zu hohe Schätzung führte zu Entschädigungszahlung – Einfluss auf Anschaffungskosten?
- Rückstellungen für Rekultivierung des Tonabbaus, Kippgebühren als Wertberichtigungsposten
- Grundstück mit eingestürztem Gebäude: Abbruchabsicht, Aufteilung und Neubewertung der Anschaffungskosten
- Neue Halle mit Schallwand und Tonofen: Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und Gebäudeteil, Eigenleistungen (Ziegel aus Umlaufvermögen) umbuchen und bewerten
- Vorratsbewertung mittels Betriebsabrechnungsbogen zur Herstellungskostenbestimmung
Umwandlungssteuer und Personengesellschaften
Umwandlungssteuer (31 Punkte):
Doppelter Umwandlungsteil mit §§ 20 und 21 UmwStG. Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Grundstücksbeteiligungen, Aufdeckung stiller Reserven – alles dabei.
Personengesellschaften, Sonderbetriebsvermögen (19 Punkte):
Beteiligungen an Personengesellschaften und deren Sonderbetriebsvermögen sowie umfangreiche Umstrukturierungen nach §§ 6 Abs. 3 und 6 Abs. 5 EStG waren zu erfassen.

Gary Voorbraak & Marlo Steinecke Gründer von der ESH Examensvorbereitung
Fazit: Anspruchsvoll, aber fair
Die Steuerberaterprüfung 2025 war kein Spaziergang – das war sie aber auch nie. Was sie auszeichnete: Sie war anspruchsvoll, aber fair. Es gab keine großartigen exotischen Themen, die völlig aus der Luft gegriffen waren. Wer breit aufgestellt war und sich vor allem auf die "großen Themen" wie Umwandlung, Umstrukturierung und IntStR vorberietet hat, hatte eine echte Chance.
Besonders wichtig waren in diesem Jahr:
- Die Besteuerung der Personengesellschaften und §15a EStG
- Internationales Steuerrecht (DBA)
- Umwandlungssteuer
- Betriebliche Umstrukturierung
Die größten Stolperfallen waren nicht die Themen selbst, sondern die Menge und die Detailtiefe. Wer unter Zeitdruck den Überblick behielt und sich nicht in Details verlor, konnte punkten.
An alle, die teilgenommen haben: Ihr habt drei intensive Tage gemeistert. Egal, wie es ausgegangen ist – allein das Durchhalten verdient Respekt. Und wer beim nächsten Mal dabei ist: Bereite dich breit vor, übe das strukturierte Arbeiten und behalte auch unter Druck einen kühlen Kopf. Dann ist die Prüfung machbar.
Wenn du in Zukunft Steuerberater werden willst, dann melde dich zum Erstgespräch bei der ESH Examensvorbereitung.