Stiftungs-Hype bei Wohlhabenden
Stiftungs-Hype bei Wohlhabenden
895 neue Stiftungen in einem einzigen Jahr – so viele wie nie zuvor. Und erstmals entfielen dabei mehr Gründungen auf steuerpflichtige Familienstiftungen als auf gemeinnützige Zwecke. Was lange als exklusives Prestige-Projekt für Milliardäre galt, ist im gehobenen Mittelstand angekommen.
Die Treiber: drohende Erbschaftsteuer, politische Unsicherheit und die Angst, dass das Lebenswerk beim Generationenwechsel zerfällt. Die Antwort vieler Wohlhabender lautet immer öfter gleich – die eigene Stiftung als Schutzschild für das Vermögen.
Dieser Artikel zeigt, was hinter dem Boom steckt, welche steuerlichen Hebel ihn befeuern und ab welcher Summe sich eine Familienstiftung auch für kleinere Unternehmer rechnet.
895 Gründungen: die Zahlen hinter dem Rekord

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Die Dimension des Wachstums erschließt sich erst im Rückblick. 2022 verzeichnete der Bundesverband 693 Neugründungen, 2023 waren es 637, 2024 dann 711. Mit 895 errichteten Stiftungen markiert das Jahr 2025 einen Sprung von rund einem Viertel gegenüber dem Vorjahr – und damit das stärkste Gründungsjahr seit Langem.
Der Gesamtbestand rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts wuchs dadurch um 2,8 Prozent auf 27.082. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 zählte die Statistik gerade einmal 9.754 solcher Stiftungen, 2010 waren es gut 18.000. Innerhalb einer Generation hat sich ihre Zahl also annähernd verdreifacht – ein Wachstum, das selbst in der ansonsten trägen Welt des Vermögensrechts seinesgleichen sucht.
Auch in der Fläche ist die Stiftung längst verankert. Mit gut 5.260 rechtsfähigen Stiftungen ist Nordrhein-Westfalen das stiftungsreichste Bundesland, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg. Rechnerisch kommen heute auf je 100.000 Einwohner mehr als dreißig Stiftungen – ein im europäischen Vergleich hoher Dichtewert. Die Beliebtheit des Stiftens, so formuliert es der Bundesverband, ist seit den 2000er-Jahren ungebrochen. Was sich geändert hat, ist allein die Frage, wer stiftet und zu welchem Zweck.
Doch die eigentliche Geschichte erzählt nicht der Bestand, sondern die Zusammensetzung der Neugründungen. Von den 895 im Jahr 2025 errichteten Stiftungen verfolgten 436 gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke – die übrigen 459 waren steuerpflichtig. Damit lag der Anteil der gemeinnützigen Gründungen erstmals unter der Hälfte. Bei den steuerpflichtigen Stiftungen handelt es sich nach Einordnung des Bundesverbands ganz überwiegend um Familienstiftungen, also um Konstruktionen, die nicht dem Gemeinwohl, sondern der Versorgung und dem Zusammenhalt einer bestimmten Familie dienen.
Noch 2023 hatte das Verhältnis bei 55 zu 45 Prozent zugunsten der gemeinnützigen Stiftungen gelegen, 2024 bei 53 zu 47 Prozent. 2025 ist die Linie überschritten – und das, obwohl die Zahl der gemeinnützigen Gründungen mit 436 sogar den höchsten Wert seit 2021 erreichte. Der Befund lautet also nicht, dass weniger gemeinnützig gestiftet würde, sondern dass die Familienstiftung noch schneller wächst.
In der Beratungspraxis ist diese Trendwende längst spürbar, bevor sie die Statistik abbildet. Wo Unternehmern die Familienstiftung vor zehn Jahren noch grundlegend erklärt werden musste, kommen viele heute bereits mit der konkreten Frage, ob sie für ihren Fall die richtige Lösung ist.
Hinzu kommt ein methodischer Punkt, der das tatsächliche Ausmaß des Booms eher unterzeichnet als übertreibt: Die Zahlen des Bundesverbands erfassen ausschließlich rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Treuhandstiftungen, Stiftungsfonds und andere Formen organisierten Vermögens bleiben außen vor – obwohl gerade sie zuletzt an Bedeutung gewonnen haben. Die wahre Dynamik im Stiftungssektor ist also noch größer, als es die ohnehin bemerkenswerten 895 Neugründungen vermuten lassen.
Vom Instrument der Dynastien zum Werkzeug des Mittelstands

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Wer an Unternehmensstiftungen denkt, hat zunächst die großen Namen der deutschen Wirtschaftsgeschichte vor Augen. Die Carl-Zeiss-Stiftung, bereits 1889 errichtet, gilt als Mutter aller deutschen Unternehmensträgerstiftungen. Robert Bosch, Reinhold Würth, die Industriellenfamilie Diehl – sie alle haben ihre Unternehmen ganz oder teilweise in Stiftungen überführt, um sie der Logik des Erbgangs zu entziehen und über Generationen zusammenzuhalten.
Lange Zeit prägte dieses Bild die öffentliche Wahrnehmung: Die Stiftung galt als Angelegenheit der Industriedynastien, als Vehikel für Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe und darüber.
Genau dieses Bild gerät nun ins Wanken. Die 459 steuerpflichtigen Neugründungen des Jahres 2025 wurden nicht von einer Handvoll Milliardärsfamilien errichtet, sondern überwiegend vom gehobenen Mittelstand – von Inhabern mittelständischer Betriebe, von Ärzten und Freiberuflern, von Immobilieneigentümern und Unternehmern, deren Vermögen sich im einstelligen Millionenbereich oder sogar darunter bewegt. Die regionale Verteilung unterstreicht diesen Befund: Die meisten Errichtungen entfielen 2025 auf Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz – wirtschaftsstarke Flächenländer mit dichtem Mittelstandsbesatz, nicht etwa die wenigen Standorte konzentrierten Großkapitals.
Der Begriff vom „Hype bei den Wohlhabenden" trifft die Entwicklung deshalb nur halb. Treibende Kraft ist nicht das oberste Promille der Vermögenspyramide, das ohnehin längst gestiftet hat, sondern die breite Schicht darunter: Familien mit einem Betrieb, einigen Immobilien und einem Depot, die zwar wohlhabend, aber keineswegs superreich sind. Für sie war die Stiftung lange ein abstraktes Konstrukt aus den Wirtschaftsteilen der Zeitungen. Dass sie heute zum konkreten Planungsinstrument wird, ist die eigentliche Nachricht hinter den Zahlen des Bundesverbands.
Dass die Familienstiftung diesen Weg in die Breite überhaupt gehen konnte, hat mehrere Gründe. Das Wissen über sie ist verfügbarer geworden, die Beratungslandschaft professioneller, die Gründungsverfahren routinierter und damit kalkulierbarer. Vor allem aber hat sich die wirtschaftliche Rechnung verschoben – und zwar zugunsten der Stiftung.
Der steuerliche Hebel: 15 statt 45 Prozent
Im Kern beruht der steuerliche Reiz der Familienstiftung auf einer schlichten Differenz. Erträge, die im Privatvermögen anfallen – Zinsen, Dividenden, Mieten –, unterliegen je nach Einkunftsart und Höhe der Einkommensteuer mit einem Spitzensatz von 42 Prozent, oberhalb bestimmter Schwellen sogar 45 Prozent, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Eine Familienstiftung dagegen wird wie eine Körperschaft besteuert. Auf ihre laufenden Erträge zahlt sie lediglich Körperschaftsteuer – und die liegt mit derzeit 15 Prozent deutlich niedriger. Verwaltet die Stiftung ausschließlich eigenes Vermögen und tritt sie nicht gewerblich am Markt auf, fällt überdies keine Gewerbesteuer an.
Dieser ohnehin bestehende Vorteil wächst gerade weiter. Mit dem im Juli 2025 verkündeten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm – im politischen Sprachgebrauch „Wachstumsbooster" genannt – hat der Gesetzgeber beschlossen, den Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise abzusenken: in fünf Jahresstufen von derzeit 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Für Kapitalgesellschaften und damit auch für die wie eine Körperschaft besteuerte Familienstiftung bedeutet das eine spürbare Entlastung der laufenden Erträge. Während die persönliche Einkommensteuer auf hohe Einkommen unverändert bei 42 bis 45 Prozent verharrt, sinkt die Belastung innerhalb der Stiftung weiter.
Warum der Boom gerade jetzt kommt

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Ein einzelner Auslöser erklärt einen Rekord nur selten. Der gegenwärtige Stiftungsboom ist vielmehr das Ergebnis mehrerer Entwicklungen, die zeitlich zusammenfallen und sich gegenseitig verstärken.
Da ist zum einen die Demografie. Deutschland steht mitten im größten Vermögensübergang seiner Geschichte: Die geburtenstarke Unternehmergeneration der Nachkriegsjahrzehnte erreicht das Rentenalter und gibt Betriebe und Vermögen an die nächste Generation weiter. Forscher des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung schätzen das jährlich vererbte und verschenkte Vermögen in Deutschland auf eine Größenordnung von mehreren Hundert Milliarden Euro.
Untersuchungen der KfW zeichnen ein verwandtes Bild: Hunderttausende mittelständische Unternehmen stehen in den kommenden Jahren vor der Übergabe, und für einen wachsenden Teil von ihnen findet sich kein Nachfolger in der eigenen Familie. Wo so viel Vermögen den Eigentümer wechselt und zugleich die klassische Nachfolge ins Stocken gerät, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Struktur des Übergangs – und für viele ist die Stiftung die Antwort, weil sie den Übergang ein für alle Mal ordnet, statt ihn alle paar Jahrzehnte neu organisieren zu müssen.
Hinzu kommt ein Klima politischer Unsicherheit. Über eine Reform der Erbschaftsteuer wird in Berlin ebenso diskutiert wie über die mögliche Wiederbelebung einer Vermögensteuer. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen steht aus. Für die Beratungspraxis ist dabei weniger die konkrete Reform entscheidend als die Unsicherheit selbst. Wer nicht weiß, welche Regeln in fünf Jahren gelten, neigt dazu, gar nicht zu handeln – dabei ist gerade das Abwarten das größte Risiko.
Die Familienstiftung bietet hier einen doppelten Reiz: Ihre nicht-steuerlichen Vorteile – Schutz vor Zersplitterung, vor Gläubigern, vor Erbstreit – folgen aus der Rechtsform selbst und sind damit von jeder künftigen Steuerreform unabhängig. Wer sein Lebenswerk strukturiert absichert, macht sich damit ein Stück weit unabhängig von der Tagespolitik – ein Motiv, das in den Beratungsgesprächen derzeit so häufig genannt wird wie selten zuvor.
Schließlich professionalisiert sich das Umfeld. Die Stiftungsrechtsreform von 2023 hat bundeseinheitliche Regeln geschaffen und die Rechtssicherheit erhöht. Ein zentrales Stiftungsregister soll die Transparenz weiter verbessern. Sein Start wurde zwar zuletzt auf das Jahr 2028 verschoben, doch die Richtung ist eindeutig: Die Stiftung wird als Rechtsform nicht zurückgedrängt, sondern modernisiert und gestärkt. Das nimmt potenziellen Stiftern Berührungsängste, die noch vor wenigen Jahren verbreitet waren.
Keine dieser Kräfte für sich genommen würde einen Rekord erklären. Erst ihr Zusammentreffen erzeugt jenen Sog, den die Statistik nun abbildet. Anders als frühere, oft von Einzelereignissen ausgelöste Wellen ruht der gegenwärtige Boom damit auf einem breiteren Fundament.
Fazit: Eine Verschiebung mit Ansage

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Der Rekord des Jahres 2025 ist kein statistischer Ausreißer, sondern der sichtbare Ausdruck einer Entwicklung, die sich über Jahre aufgebaut hat. Die Familienstiftung hat sich von einem exklusiven Instrument der Industriedynastien zu einem etablierten Werkzeug des gehobenen Mittelstands gewandelt.
Getragen wird dieser Wandel von einem seltenen Zusammentreffen mehrerer Kräfte: dem größten Vermögensübergang der deutschen Geschichte, einer Steuerpolitik, die den Vorteil der Körperschaftsbesteuerung mit der Senkung des Steuersatzes bis 2032 sogar noch vergrößert, einem Klima politischer Unsicherheit, das strukturierte Lösungen attraktiv macht, und einem rechtlichen Rahmen, der die Stiftung Schritt für Schritt modernisiert. Dass dabei erstmals mehr Familienstiftungen als gemeinnützige Stiftungen gegründet wurden, ist die nüchterne Bilanz einer leisen, aber tiefgreifenden Verschiebung.
Für vermögende Familien und Unternehmer bedeutet das vor allem eines: Die Stiftung ist keine Sonderlösung für eine kleine Elite mehr, sondern eine ernsthafte Option für jeden, der ein Lebenswerk über die eigene Lebenszeit hinaus erhalten möchte. Entscheidend bleibt die richtige Umsetzung.
Die Stiftung ist längst kein Geheimwissen der Superreichen mehr – sie steht heute jedem offen, der bereit ist, vorausschauend zu planen. Sicherheit entsteht dabei aus der Struktur, nicht aus dem Abwarten: Wer sein Vermögen ordnen will, wartet vergeblich auf den Tag, an dem alle Spielregeln endgültig feststehen. Diesen Tag wird es nicht geben.