Stromanbieterwechsel beim Mieterwechsel: Was Hausverwaltungen unbedingt beachten sollten
Stromanbieterwechsel beim Mieterwechsel | Tipps für Hausverwaltungen
Kartons packen, Möbel schleppen, Adresse ummelden – und den Stromvertrag? Ach ja, den kann ich doch auch noch nach dem Einzug regeln. Falls du beim Umzug bisher so gedacht hast, solltest du jetzt aufhorchen: Ab dem 6. Juni 2025 ist damit Schluss. Eine Gesetzesänderung macht rückwirkende Anmeldungen unmöglich – und wer die neuen Fristen verpasst, landet automatisch in der teuren Grundversorgung. Was genau sich ändert und wie du dich schützt, erfährst du hier.
Schluss mit rückwirkend: Das ändert sich jetzt konkret
Das Energiewirtschaftsgesetz zieht die Zügel an: Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen Geschichte. Die neue Regel betrifft jeden, der umzieht, die Wohnung wechselt oder eine Immobilie verlässt. Die zentrale Frist: mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin musst du deinen Stromvertrag an- oder abmelden.
Diese Regelung greift in allen Situationen, in denen ein Mieter-, Eigentümer- oder Verwalterwechsel stattfindet und die Zählernummer bereits zugeordnet ist. Der Gesetzgeber will damit für einen reibungslosen Übergang sorgen und sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt läuft. Klingt vernünftig – hat aber einen Haken: Wer die Frist versäumt, muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Frist verpasst? Willkommen in der Grundversorgung
Was passiert, wenn du es nicht rechtzeitig schaffst? Ganz einfach: Du rutschst automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Energieversorgers. Das mag erst mal praktisch klingen – schließlich steht dann nicht plötzlich der Strom ab. Doch die Grundversorgung hat ihren Preis, und der liegt meist deutlich über den Konditionen individueller Tarife.
Du zahlst also drauf, nur weil du die Anmeldung verschwitzt hast. Noch problematischer: Rückwirkende Korrekturen oder nachträgliche Änderungen sind ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Was einmal gemeldet ist, bleibt so. Eine Kulanzlösung oder ein "Ach, das regeln wir schon irgendwie" gibt es nicht mehr.
Deine Umzugs-Checkliste für den Stromvertrag
Damit du nicht in die Grundversorgungsfalle tappst und unnötig Geld verbrennst, solltest du systematisch vorgehen. Diese Schritte helfen dir dabei:
Frühzeitig planen: Sobald dein Umzugstermin feststeht, sollte der Stromvertrag auf deiner Prioritätenliste stehen – spätestens zwei Wochen vorher musst du aktiv werden.
Alten Vertrag kündigen: Melde deinen bisherigen Stromvertrag rechtzeitig ab. Prüfe vorher die Kündigungsfristen deines aktuellen Anbieters, um keine Doppelzahlungen zu riskieren.
Neuen Vertrag anmelden: Schließe für deine neue Wohnung rechtzeitig einen Stromvertrag ab oder melde deinen bestehenden Vertrag um. Vergleiche dabei ruhig verschiedene Anbieter – das kann richtig Geld sparen.
Zählernummer bereithalten: Die Zählernummer ist der Schlüssel für die Anmeldung. Notiere sie dir beim Einzug oder frage beim Vermieter nach, falls du sie nicht gleich findest.
Bestätigung einholen: Lass dir die An- oder Abmeldung vom Energieversorger unbedingt schriftlich bestätigen. So hast du einen Nachweis, falls es später doch zu Unstimmigkeiten kommt.
Was Vermieter und Verwalter jetzt wissen müssen

Ein Übergabeprotokoll spart Ihnen als Vermieter und Verwalter Kopfschmerzen, Nerven und Zeit
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Mieter – auch Vermieter und Immobilienverwalter sollten sich vorbereiten. Wer Mietwohnungen verwaltet, tut gut daran, seine Mieter beim Ein- oder Auszug aktiv auf die Gesetzesänderung hinzuweisen.
Informationspflicht schützt alle Beteiligten
Am besten informierst du deine Mieter schriftlich über folgende Punkte:
- Die Pflicht zur Anmeldung mindestens zwei Wochen vor dem Einzug
- Die Konsequenzen einer verspäteten Anmeldung (automatische Grundversorgung zu höheren Kosten)
- Die Zählernummer der Wohnung, damit die Anmeldung reibungslos klappt
- Kontaktdaten des örtlichen Grundversorgers für den Notfall
So vermeidest du nicht nur Ärger mit deinen Mietern, sondern stellst auch sicher, dass die Stromversorgung nahtlos übergeht und keine Abrechnungsprobleme entstehen. Ein kurzes Infoblatt bei der Wohnungsübergabe kann hier schon viel bewirken.
Unser Fazit: Zwei Wochen vorher – nicht zwei Tage später
Die neue Regelung mag auf den ersten Blick nach zusätzlicher Bürokratie aussehen, doch sie sorgt letztlich für mehr Klarheit und Verbindlichkeit im Strommarkt. Die wichtigste Erkenntnis für dich: Ab dem 6. Juni 2025 musst du deinen Stromvertrag mindestens zwei Wochen vor dem Umzug an- oder abmelden – rückwirkend geht nichts mehr.
Unser Tipp: Plane deinen Umzug von Anfang an mit dem Stromvertrag im Hinterkopf. Setze dir eine Erinnerung, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und erledige die Anmeldung sofort. So sparst du dir teure Überraschungen und startest entspannt und kostengünstig in dein neues Zuhause. Denn eines ist sicher: Ein paar Minuten Aufwand heute können dir in Zukunft mehrere hundert Euro Mehrkosten ersparen.