Teil-Krankschreibung und Zweitmeinungspflicht - Änderungen durch die GKV-Reform
Report KW43/2026
Wer länger krank ist, war bisher entweder ganz arbeitsunfähig oder gar nicht. Das ändert sich:
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt ab 2028 die teilweise Arbeitsunfähigkeit samt Teil-Krankengeld. Schon 2027 müssen Versicherte vor bestimmten Operationen eine Zweitmeinung einholen, und das Hautkrebs-Screening soll künftig stärker auf Risikogruppen zugeschnitten werden. Für Unternehmen rückt damit die Frage in den Mittelpunkt, wie sie Gesundheit und Rückkehr ihrer Mitarbeitenden aktiv begleiten.
Was sich 2027 und 2028 ändert
Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Ab 2028 können Ärztinnen und Ärzte bei einer Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtlich länger als vier Wochen dauert, eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen. Stimmen Beschäftigte und Arbeitgeber zu, erhalten Mitarbeitende für die geleistete Arbeit ihr Gehalt und für den verbleibenden Teil anteiliges Krankengeld.
Bereits ab 2027 wird vor bestimmten Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung verpflichtend. Welche Eingriffe betroffen sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss noch fest. Das Hautkrebs-Screening wird bis Ende 2027 überprüft und soll ab 2028 stärker auf Menschen mit erhöhtem Risiko ausgerichtet werden. Bis zu einer Entscheidung bleibt der bisherige Anspruch bestehen.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin fällt nach einem Bandscheibenvorfall voraussichtlich zwei Monate aus. Künftig kann sie nach einigen Wochen zu 50 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden und stundenweise zurückkehren, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Steht eine Operation im Raum, braucht sie je nach Eingriff zunächst eine Zweitmeinung, und die Suche nach einem passenden Facharzt kann den Ablauf deutlich verzögern.

Hunderte Unternehmer vertrauen auf die Expertise von Georg Soller
Warum das eine Frage der Mitarbeiterbindung wird
Die Teil-Arbeitsunfähigkeit verschiebt Verantwortung in den Betrieb. Arbeitgeber müssen künftig entscheiden, ob und wie sie eine stufenweise Rückkehr ermöglichen, und damit sichtbar Stellung beziehen. „Wie ein Unternehmen mit Mitarbeitern umgeht, die krank sind, merken sich alle im Team. Wer die Rückkehr gut begleitet, gewinnt Vertrauen weit über den Einzelfall hinaus“, sagt Georg Soller, der mit seinem Team knapp 2.000 Arbeitgeber und über 45.000 versicherte Mitarbeitende betreut.
Gleichzeitig werden gesetzliche Vorsorgeangebote gezielter und damit für einen Teil der Versicherten schmaler. Wer nicht zur Risikogruppe zählt, könnte beim Hautkrebs-Screening künftig leer ausgehen. Für Arbeitgeber entsteht hier die Chance, Vorsorge unabhängig von gesetzlichen Kriterien anzubieten.
Wie easyBKV die entstehende Lücke schließt
Mit easyBKV können Unternehmen Gesundheit früher und schneller unterstützen, ohne dass Beschäftigte ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Vorsorgebausteine übernehmen je nach Tarif erweiterte Untersuchungen, etwa zur Hautkrebsvorsorge, unabhängig von einer Risikoeinstufung. Viele Tarife enthalten zudem Service-Leistungen wie Facharzt-Terminvermittlung oder ärztliche Zweitmeinungen, die Wartezeiten verkürzen und Entscheidungen vor einer Operation erleichtern.
„Je schneller ein Mitarbeiter Klarheit über seine Diagnose und Behandlung hat, desto schneller ist er wieder da, ganz oder teilweise. Davon profitieren beide Seiten.“
Georg Soller
Für Unternehmen kommt hinzu, dass entsprechende Beiträge unter den geltenden Voraussetzungen als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug gestaltet werden können und für den Arbeitgeber grundsätzlich als Betriebsausgabe gelten.

Georg Soller - Gründer von Betriebskranken.de
Jetzt vorbereiten, bevor die neuen Regeln greifen
Die Zweitmeinungspflicht startet 2027, Teil-Krankengeld und neues Screening folgen 2028. Unternehmen haben damit Zeit, ihre Prozesse für Wiedereingliederung und Gesundheitsmanagement anzupassen und Führungskräfte vorzubereiten. Wer die bKV jetzt als Teil dieser Strategie einführt, schafft die Grundlage für schnellere Diagnosen und eine planbare Rückkehr.
Fazit: Aus neuen Pflichten wird ein aktives Gesundheitsmanagement
Teil-Arbeitsunfähigkeit, Zweitmeinungspflicht und gezieltere Vorsorge verändern, wie Krankheit im Arbeitsalltag abläuft. Für Unternehmen sind sie ein Anlass, Gesundheit nicht erst im Krankheitsfall zum Thema zu machen. „Die Reform macht den Arbeitgeber zum Mitspieler im Krankheitsfall. Die Frage ist nur, ob er vorbereitet ist“, so Georg Soller abschließend.
Unternehmen, die ihr Gesundheitsmanagement rechtzeitig auf die neuen Regeln ausrichten möchten, können sich bei Georg Soller und seinem Team von Betriebskranken.de melden und ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.