Versorgungsausgleich bei Scheidung: So sichern Väter ihre Rentenanwartschaften
Versorgungsausgleich bei Scheidung: So sichern Väter ihre Rentenanwartschaften
129.300 Scheidungen gab es 2024 allein in Deutschland, 2025 waren es bereits rund 130.100. Bei mehr als der Hälfte davon waren minderjährige Kinder betroffen. Für die Väter endet dabei nicht nur eine Familie, es greift auch das Familiengericht in ihre Altersvorsorge ein, und zwar von Amts wegen: über den Versorgungsausgleich.
Zwischen Unterhaltszahlungen, Umgangsregelungen und emotionalem Ausnahmezustand bleibt selten Raum, sich mit Rentenanwartschaften zu beschäftigen. Teuer wird genau das. Dieser Artikel zeigt dir, wie der Versorgungsausgleich rechnet, was er teilt und was er ausdrücklich nicht teilt, und mit welchen vier Schritten du deine Altersvorsorge trotz der Teilung sicherst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften nach dem Halbteilungsgrundsatz zwischen den Ehegatten.
- Bei einer Ehedauer bis drei Jahren findet der Ausgleich nur auf Antrag statt, nicht automatisch.
- Geteilt wird nur, was auf eine Rente gerichtet ist. ETF-Depots, Aktien und Sparguthaben fallen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich.
- Sehr kleine Anwartschaften unterhalb von 39,55 Euro monatlich beziehungsweise 4.746 Euro Kapitalwert kann das Gericht von der Teilung ausnehmen.
- Ob ausgeglichen wird, steht im Gesetz. Welche Anrechte in welcher Form geteilt werden, könnt ihr nach Paragraf 6 VersAusglG vereinbaren, notariell beurkundet oder im Scheidungstermin protokolliert.
- Das Verfahren zwingt dich ohnehin dazu, jeden Vorsorgevertrag offenzulegen. Nutze diesen Moment, um renditeschwache Altverträge auszusortieren und deine guten Verträge zu schützen.
- Das Zeitfenster für all das endet mit der gerichtlichen Entscheidung über den Wertausgleich. Danach steht die Teilung fest.
Versorgungsausgleich in Zahlen: Was das Gesetz vorschreibt
Der Versorgungsausgleich basiert auf einem einfachen Prinzip: Was du und deine Partnerin oder dein Partner während der Ehezeit an Rentenanrechten aufgebaut habt, wird grundsätzlich hälftig geteilt. Das regelt Paragraf 1 Absatz 1 VersAusglG, der Halbteilungsgrundsatz. Maßgeblich ist die Ehezeit: Sie beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. Alles davor und danach bleibt unberührt.
| Kennzahl | Wert | Bedeutung für dich |
|---|---|---|
| Halbteilungsgrundsatz | Paragraf 1 Absatz 1 VersAusglG | Ehezeitanteile werden grundsätzlich zur Hälfte geteilt |
| Ehezeit | Beginn Eheschließung bis Zustellung Scheidungsantrag | Nur dieser Zeitraum zählt für die Teilung |
| Automatischer Ausgleich | ab 3 Jahren Ehedauer | Kürzere Ehen nur auf Antrag |
| Bagatellgrenze laufend | 39,55 Euro/Monat (2026) | Kleinere Anwartschaften bleiben oft unberührt |
| Bagatellgrenze Kapital | 4.746 Euro (2026) | Gilt für kapitalisierte Anrechte |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 Euro pro Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026) | Basis zur Berechnung des Rentenverlusts |
Wen der Versorgungsausgleich wirklich trifft
Väter mit gesteigerter Unterhaltspflicht und eigener Altersvorsorge
Besonders betroffen bist du, wenn du während der Ehe kontinuierlich in die gesetzliche Rentenversicherung, eine Betriebsrente oder einen Riester- beziehungsweise Rürup-Vertrag eingezahlt hast und gleichzeitig Barunterhalt für minderjährige Kinder leistest. Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Beträgt der Unterschied zwischen den Ehezeitanteilen beider Partner 5 Entgeltpunkte, werden davon 2,5 Punkte übertragen.
Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro entsprechen 2,5 Entgeltpunkte rund 106 Euro Rente im Monat. Übertragen wird dabei keine Zahlung, sondern das Anrecht selbst: Die Punkte fehlen dauerhaft in deinem Rentenkonto und stehen ab Rentenbeginn deinem Ex-Partner zu, dynamisch mit jeder Rentenanpassung. Mit deinem laufenden Kindesunterhalt hat das nichts zu tun, beide Verpflichtungen bestehen nebeneinander und werden nicht gegeneinander verrechnet.
Wer nicht betroffen ist
War deine Ehe kürzer als drei Jahre, greift der Ausgleich nur auf Antrag. Und wenn du keine nennenswerte zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut hast, lohnt sich der Aufwand einer Optimierung meist nicht, dann reicht die reguläre Prüfung durch das Familiengericht völlig aus.

Väter prüfen frühzeitig ihre Rentenanwartschaften vor der Scheidung
Nicht alles wird geteilt: Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich
Eine Verwechslung kostet in der Praxis viel Geld. Der Versorgungsausgleich erfasst ausschließlich Anrechte, die auf eine Rente gerichtet sind: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Versorgungswerk, Beamtenversorgung, Rürup, Riester und private Rentenversicherungen. Dein Aktien- oder ETF-Depot gehört nicht dazu, denn dahinter steht keine Rentenzusage. Solche Werte laufen über den Zugewinnausgleich. Paragraf 2 Absatz 4 VersAusglG stellt ausdrücklich klar, dass dieselben Anrechte nicht zusätzlich im Zugewinn abgerechnet werden.
| Kriterium | Versorgungsausgleich | Zugewinnausgleich |
|---|---|---|
| Was fällt hinein | Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Versorgungswerk, Beamtenversorgung, Rürup, Riester, private Rentenversicherung | ETF- und Aktiendepot, Sparguthaben, Immobilien, Kapitallebensversicherung mit Kapitalwahlrecht |
| Wie wird ausgeglichen | Das Anrecht selbst wird geteilt, in der Regel intern beim selben Versorgungsträger | Geldforderung auf die Hälfte des Zugewinn-Überschusses |
| Was das für dich heißt | Du verlierst dauerhaft Rentenanwartschaften | Der Vermögenswert bleibt dir, du zahlst einen Betrag aus |
| Rechtsgrundlage | Paragrafen 1 und 2 VersAusglG | Paragrafen 1373 ff. BGB |
Praktisch heißt das: Die Rentenanrechte sind weg, das Depot bleibt dir. Eine Zugewinnforderung kannst du auch aus anderem Vermögen bedienen, verlorene Rentenanwartschaften bekommst du dagegen nicht zurück.
So sicherst du deine Rentenanwartschaften: vier Schritte
Der Versorgungsausgleich zwingt dich zu etwas, das die meisten sonst nie tun: Deine komplette Altersvorsorge liegt bewertet und beziffert auf dem Tisch. Diese vier Schritte entscheiden darüber, ob du dabei nur verlierst.
1. Nutze das Verfahren als vollständige Vorsorge-Inventur
Das Familiengericht fragt jeden Versorgungsträger einzeln ab. Am Ende liegt dir eine Aufstellung vor mit jedem Vertrag, jedem Ehezeitanteil und jedem Ausgleichswert. Geh sie Zeile für Zeile durch, statt sie nur abzuzeichnen. Vergessene Betriebsrenten aus früheren Anstellungen oder falsch abgegrenzte Ehezeiten fallen sonst niemandem auf, und nach dem Beschluss korrigiert sie kaum noch jemand.
2. Sortiere renditeschwache Altverträge aus
In fast jeder Aufstellung stecken alte Lebens- und Rentenversicherungen, die seit Jahren kaum noch etwas erwirtschaften. Für den Ausgleich zählen sie trotzdem in voller Höhe. Prüfe bei jedem Vertrag, was nach Kosten real übrig bleibt. Ein Vertrag, den du ohnehin loswerden würdest, ist genau der Vertrag, den du im Ausgleich abgibst.
3. Verhandle, welches Anrecht geteilt wird
Das Gesetz schreibt vor, dass ausgeglichen wird. Es schreibt nicht vor, dass jedes einzelne Anrecht halbiert werden muss und genau dieser Unterschied wird selten genutzt. Nach Paragraf 6 VersAusglG könnt ihr den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, einzelne Anrechte herausnehmen oder ihn in die Regelung eurer Vermögensverhältnisse einbeziehen. In der Praxis heißt das: Dein Ex-Partner erhält ein Anrecht vollständig, etwa den Anteil aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Altvertrag und im Gegenzug bleiben deine renditestarken Verträge ungeteilt. Unterm Strich muss das Ergebnis für beide Seiten stimmen, sonst hält die Vereinbarung der gerichtlichen Prüfung nicht stand.
4. Halte die Form ein, denn das Gericht prüft mit
Eine Vereinbarung muss notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert werden, das regelt Paragraf 7 VersAusglG. Formlose Absprachen am Küchentisch sind wirkungslos. Genauso wichtig ist der Zeitpunkt: Vereinbaren könnt ihr nur, solange das Gericht über den Wertausgleich noch nicht entschieden hat. Ist der Beschluss rechtskräftig, steht die Teilung fest. Das Gericht ist an eure Vereinbarung gebunden, prüft sie aber nach Paragraf 8 VersAusglG darauf, ob keine Seite unangemessen benachteiligt wird.

Rechtliche Beratung klärt Ansprüche beim Versorgungsausgleich nach Scheidung
Der zweite Hebel: dein Unterhaltseinkommen sauber bereinigen
Der zweite Ansatzpunkt liegt außerhalb des Ausgleichs, beim Unterhalt. Baust du als Vater zusätzliche Altersvorsorge nachweisbar und korrekt strukturiert auf, senkt das dein unterhaltsrechtliches Einkommen und damit den Unterhaltsanspruch, ohne dass du gegen geltendes Recht verstößt. Anders als die einmalige Teilung wirkt dieser Hebel jeden Monat, solange du zahlst.
Damit stößt die klassische Rechtsberatung an eine Grenze. Anwälte erklären dir den Versorgungsausgleich und setzen einen Ehevertrag auf, rechnen dir aber nicht aus, welche Vorsorgeform unterhaltsrechtlich anerkannt wird und was sie dir langfristig bringt.
Entscheidend ist die Wahl des Vorsorgeinstruments. Ein reines ETF-Depot wird unterhaltsrechtlich nicht ohne Weiteres als Altersvorsorge anerkannt, weil ihm die Zweckbindung fehlt.
„Die meisten Väter denken, ihr Geld muss bis 67 gebunden sein, damit es als Altersvorsorge zählt. Genau das Gegenteil ist bei einer privaten Rentenversicherung mit ETF-Baustein der Fall, sie zählt unterhaltsrechtlich als Vorsorge und bleibt trotzdem jederzeit verfügbar.“
Rolf Prost, Geschäftsführer, Prost Consulting GmbH
Rürup- und Riester-Verträge helfen beim Unterhalt trotz Steuervorteil oft nicht weiter, weil die Steuerrückerstattung wieder als Einkommen angerechnet wird. Anerkannt werden nach den Unterhaltsleitlinien NRW, Stand 01.01.2026, die primäre Altersvorsorge bis zur Beitragsbemessungsgrenze, bei Nicht-Pflichtversicherten 20 Prozent des Bruttoeinkommens, und zusätzlich 4 Prozent des Bruttoeinkommens für die sekundäre Altersvorsorge.

Genaue Berechnung sichert faire Aufteilung der Altersvorsorge
Fazit: Der Ausgleich ist Pflicht, die Ausgestaltung nicht
Der Versorgungsausgleich selbst lässt sich nicht wegdiskutieren. Er ist gesetzlich verankert und wird bei Ehen ab drei Jahren von Amts wegen durchgeführt. Gestaltbar ist aber fast alles darum herum: welche Anrechte tatsächlich geteilt werden, welche Altverträge du bei dieser Gelegenheit loswirst, was stattdessen in den Zugewinnausgleich fällt und wie du dein unterhaltsrelevantes Einkommen bereinigst. Zusammen genommen entscheiden diese Punkte darüber, wie viel Altersvorsorge dir nach der Scheidung bleibt. Sie brauchen nur eine Entscheidung von dir, bevor das Gericht seine trifft.
Die Prost Consulting GmbH ist der einzige Finanzberater in Deutschland, der sich auf die Unterhaltsoptimierung bei Trennung und Scheidung spezialisiert hat. Dazu gehört die Berechnung genauso wie die passende Altersvorsorge und der Vermögensaufbau danach.
Deine Scheidung läuft und du willst wissen, was der Versorgungsausgleich dich am Ende wirklich kostet?
Dann vereinbare jetzt dein kostenloses Erstgespräch. Wir gehen deine Anrechte durch, zeigen dir, welcher Tausch sich für dich lohnt und prüfen, welche Vorsorgeaufwendungen dein Unterhaltseinkommen tatsächlich senken. Solange der Beschluss nicht da ist, hast du Gestaltungsspielraum.
Jetzt kostenloses Erstgespräch buchen.
Häufige Fragen zum Thema
Wie hoch ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
Die Höhe richtet sich nach dem Halbteilungsgrundsatz: Der Unterschied der während der Ehezeit erworbenen Anrechte wird ermittelt und zur Hälfte zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Für die gesetzliche Rente rechnest du mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro pro Entgeltpunkt, gültig seit dem 1. Juli 2026. 2,5 übertragene Entgeltpunkte entsprechen damit rund 106 Euro Rente im Monat.
Wie lange ist der Versorgungsausgleich zu zahlen?
Der Versorgungsausgleich ist keine laufende Zahlung, sondern eine einmalige Übertragung von Rentenanwartschaften. Diese wirkt sich lebenslang und dynamisch auf die spätere Rente beider Ex-Partner aus, sobald der Rentenanspruch entsteht.
Ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung Pflicht?
Bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren prüft das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch von Amts wegen. Bei kürzeren Ehen erfolgt er nur, wenn ein Antrag gestellt wird und ein Verzicht per Ehevertrag ist grundsätzlich möglich, auch während des laufenden Verfahrens.
Fällt mein ETF-Depot in den Versorgungsausgleich?
Nein. Der Versorgungsausgleich erfasst nur Anrechte, die auf eine Rente gerichtet sind. Ein ETF- oder Aktiendepot gehört nicht dazu, es wird über den Zugewinnausgleich nach den Paragrafen 1373 ff. BGB abgerechnet. Paragraf 2 Absatz 4 VersAusglG stellt klar, dass dieselben Anrechte nicht zusätzlich im Zugewinn auftauchen.
Kann ich vereinbaren, welche Anrechte geteilt werden?
Ja. Nach Paragraf 6 VersAusglG könnt ihr den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder anders regeln, etwa indem ein Anrecht vollständig übertragen wird und andere ungeteilt bleiben. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet oder im Scheidungstermin protokolliert werden und wird vom Gericht nach Paragraf 8 VersAusglG auf inhaltliche Tragfähigkeit geprüft. Möglich ist das nur, solange das Gericht über den Wertausgleich noch nicht entschieden hat.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Alle genannten Zahlen und Werte entsprechen dem Stand der Recherche und können sich ändern. Ob und in welcher Höhe sich dein Unterhalt reduzieren lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem spezialisierten Fachberater sowie gegebenenfalls einem Rechtsanwalt geklärt werden.