Verwalterwechsel: So übergibst du Strom- und Gasverträge ohne Lücke

Ein Mann erklärt, wie man Energieverträge sauber übergibt beim Verwalterwechsel.

Welche Schritte sind dafür entscheiden?

Zum 1. Januar kommt ein neuer Verwalter, und alle denken an Schlüssel, Konten und Eigentümerversammlung. Die Energieverträge fallen dabei gern hinten runter. Dabei stecken genau hier die teuren Stolperfallen: eine verpasste Kündigungsfrist, Rechnungen, die beim alten Verwalter landen, oder ein Versorger, der nicht weiß, wer jetzt zuständig ist.

Die gute Nachricht: Der Vertrag selbst ist nicht in Gefahr. Gefährlich ist die Übergabe. In diesem Artikel erfährst du, wem die Verträge gehören, was beim Wechsel weiterläuft, welche Unterlagen du einfordern kannst und wie du Strom und Gas ohne Lücke übergibst.

Wem gehören die Energieverträge - und was läuft weiter?

Der Vertragspartner ist die Gemeinschaft

Nach § 9a WEG ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig. Sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Vertragspartner des Energieversorgers ist deshalb die Gemeinschaft, nicht der Verwalter.

Was beim Wechsel weiterläuft und was nicht

Weiter laufen die Lieferverträge mit ihren Laufzeiten, Preisen und Kündigungsfristen. Das gilt auch dann, wenn der alte Verwalter nicht mehr im Amt ist. Neu geregelt werden muss dagegen alles, was an der Person des Verwalters hängt:

  • die Rechnungsanschrift,
  • der Ansprechpartner,
  • die Vollmacht gegenüber dem Versorger,
  • die Zahlungsabwicklung.

Zur Einordnung der Zeiträume: Die Bestellung eines Verwalters gilt nach § 26 Abs. 2 WEG höchstens 5 Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung der Gemeinschaft höchstens 3 Jahre. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann er jederzeit abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Plane die Übergabe also nicht erst auf den letzten Drücker.

Diese Unterlagen muss der alte Verwalter herausgeben

Die Gemeinschaft hat einen Anspruch darauf, dass die Verwaltungsunterlagen an den neuen Verwalter gehen. Gestützt wird das auf § 667 BGB, zum Beispiel in einer Entscheidung des AG Berlin-Mitte vom 14.05.2020 (29 C 5022/19 WEG). Für die Energieverträge sind vor allem diese Unterlagen wichtig:

  1. die Vertragsunterlagen mit Laufzeit und Kündigungsfrist,
  2. aktuelle und frühere Abrechnungen,
  3. Zählernummern und Zählerstände,
  4. der Schriftverkehr mit dem Versorger,
  5. Angaben zu Abschlägen und Zahlungen.

Fordere die Unterlagen schriftlich und mit einer klaren Frist an. Das spart Diskussionen.

So gelingt die Übergabe ohne Lücke

Was beim Versorger umgestellt werden muss

Der neue Verwalter muss sich gegenüber dem Versorger legitimieren. Als Nachweis dient das Protokoll des Bestellungsbeschlusses (vgl. § 26 Abs. 4 WEG). Aus der Praxis hat sich bewährt, diese Punkte zu aktualisieren.

Checkliste zum Verwalterwechsel: Unterlagen sichern, Versorger umstellen und Fristen prüfen für Energieverträge.

Das musst du im Hinterkopf behalten

Was ändern?Warum es wichtig ist
RechnungsanschriftRechnungen und Mahnungen landen sonst beim Vorgänger
AnsprechpartnerRückfragen und Störungen laufen beim richtigen Kontakt auf
Vollmacht des neuen VerwaltersDer Versorger darf nur mit Nachweis Auskunft geben und Änderungen vornehmen
Bankverbindung bzw. SEPA-Mandat der WEGAbschläge werden vom richtigen Konto eingezogen

Die größte Falle: verpasste Kündigungsfristen

Wenn die Verträge beim alten Verwalter lagen, kennt der neue oft keine Fristen. Läuft ein Vertrag aus und niemand kündigt oder verhandelt, kann das teuer werden. Erfasse deshalb sofort, wann welcher Vertrag endet und bis wann gekündigt werden muss.

Übergabe-Checkliste

Lege vor der Übergabe eine Liste aller Lieferstellen an, mit Zählernummer, Laufzeit und Kündigungsfrist. Dann gehst du so vor:

  1. Liste aller Lieferstellen mit Zählernummer, Laufzeit und Kündigungsfrist erstellen.
  2. Unterlagen beim bisherigen Verwalter schriftlich anfordern.
  3. Beschlussprotokoll der Bestellung bereithalten.
  4. Versorger informieren und Anschrift, Ansprechpartner, Vollmacht und Bankdaten umstellen.
  5. Kündigungsfristen im Kalender eintragen.
  6. Erste Rechnungen nach dem Wechsel kontrollieren.

Fazit

Die Energieverträge bleiben bei der Gemeinschaft. Das nimmt dem Verwalterwechsel die größte Sorge. Entscheidend ist eine saubere Übergabe: Unterlagen einfordern, Versorger informieren, Fristen im Blick behalten. Starte noch vor dem 1. Januar mit deiner Liste der Lieferstellen. Sie ist das wichtigste Werkzeug, damit nichts durchrutscht.

Gehen Energieverträge automatisch auf den neuen Verwalter über?

Nein. Vertragspartner ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a WEG). Der neue Verwalter handelt für sie, die Verträge bleiben bei der WEG.

Wie weise ich gegenüber dem Versorger nach, dass ich neuer Verwalter bin?

In der Regel mit dem Protokoll des Bestellungsbeschlusses (vgl. § 26 Abs. 4 WEG). Halte es bei der Meldung an den Versorger bereit.

Muss der alte Verwalter die Unterlagen herausgeben?

Ein Herausgabeanspruch der Gemeinschaft wird auf § 667 BGB gestützt, etwa vom AG Berlin-Mitte (14.05.2020, 29 C 5022/19 WEG). Fordere die Unterlagen schriftlich an.

Was sollte ich vor der Übergabe vorbereiten?

Eine Liste aller Lieferstellen mit Zählernummer, Laufzeit und Kündigungsfrist. Sie gibt dem neuen Verwalter sofort den Überblick.

10 Merkmale eines guten Energiepartners Kostenlose Ressource von Energiehelden24 Mehr erfahren
Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.