Verwalterwechsel: So übergibst du Strom- und Gasverträge ohne Lücke
Welche Schritte sind dafür entscheiden?
Zum 1. Januar kommt ein neuer Verwalter, und alle denken an Schlüssel, Konten und Eigentümerversammlung. Die Energieverträge fallen dabei gern hinten runter. Dabei stecken genau hier die teuren Stolperfallen: eine verpasste Kündigungsfrist, Rechnungen, die beim alten Verwalter landen, oder ein Versorger, der nicht weiß, wer jetzt zuständig ist.
Die gute Nachricht: Der Vertrag selbst ist nicht in Gefahr. Gefährlich ist die Übergabe. In diesem Artikel erfährst du, wem die Verträge gehören, was beim Wechsel weiterläuft, welche Unterlagen du einfordern kannst und wie du Strom und Gas ohne Lücke übergibst.
Wem gehören die Energieverträge - und was läuft weiter?
Der Vertragspartner ist die Gemeinschaft
Nach § 9a WEG ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig. Sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Vertragspartner des Energieversorgers ist deshalb die Gemeinschaft, nicht der Verwalter.
Was beim Wechsel weiterläuft und was nicht
Weiter laufen die Lieferverträge mit ihren Laufzeiten, Preisen und Kündigungsfristen. Das gilt auch dann, wenn der alte Verwalter nicht mehr im Amt ist. Neu geregelt werden muss dagegen alles, was an der Person des Verwalters hängt:
- die Rechnungsanschrift,
- der Ansprechpartner,
- die Vollmacht gegenüber dem Versorger,
- die Zahlungsabwicklung.
Zur Einordnung der Zeiträume: Die Bestellung eines Verwalters gilt nach § 26 Abs. 2 WEG höchstens 5 Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung der Gemeinschaft höchstens 3 Jahre. Nach § 26 Abs. 3 WEG kann er jederzeit abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Plane die Übergabe also nicht erst auf den letzten Drücker.
Diese Unterlagen muss der alte Verwalter herausgeben
Die Gemeinschaft hat einen Anspruch darauf, dass die Verwaltungsunterlagen an den neuen Verwalter gehen. Gestützt wird das auf § 667 BGB, zum Beispiel in einer Entscheidung des AG Berlin-Mitte vom 14.05.2020 (29 C 5022/19 WEG). Für die Energieverträge sind vor allem diese Unterlagen wichtig:
- die Vertragsunterlagen mit Laufzeit und Kündigungsfrist,
- aktuelle und frühere Abrechnungen,
- Zählernummern und Zählerstände,
- der Schriftverkehr mit dem Versorger,
- Angaben zu Abschlägen und Zahlungen.
Fordere die Unterlagen schriftlich und mit einer klaren Frist an. Das spart Diskussionen.
So gelingt die Übergabe ohne Lücke
Was beim Versorger umgestellt werden muss
Der neue Verwalter muss sich gegenüber dem Versorger legitimieren. Als Nachweis dient das Protokoll des Bestellungsbeschlusses (vgl. § 26 Abs. 4 WEG). Aus der Praxis hat sich bewährt, diese Punkte zu aktualisieren.

Das musst du im Hinterkopf behalten
| Was ändern? | Warum es wichtig ist |
|---|---|
| Rechnungsanschrift | Rechnungen und Mahnungen landen sonst beim Vorgänger |
| Ansprechpartner | Rückfragen und Störungen laufen beim richtigen Kontakt auf |
| Vollmacht des neuen Verwalters | Der Versorger darf nur mit Nachweis Auskunft geben und Änderungen vornehmen |
| Bankverbindung bzw. SEPA-Mandat der WEG | Abschläge werden vom richtigen Konto eingezogen |
Die größte Falle: verpasste Kündigungsfristen
Wenn die Verträge beim alten Verwalter lagen, kennt der neue oft keine Fristen. Läuft ein Vertrag aus und niemand kündigt oder verhandelt, kann das teuer werden. Erfasse deshalb sofort, wann welcher Vertrag endet und bis wann gekündigt werden muss.
Übergabe-Checkliste
Lege vor der Übergabe eine Liste aller Lieferstellen an, mit Zählernummer, Laufzeit und Kündigungsfrist. Dann gehst du so vor:
- Liste aller Lieferstellen mit Zählernummer, Laufzeit und Kündigungsfrist erstellen.
- Unterlagen beim bisherigen Verwalter schriftlich anfordern.
- Beschlussprotokoll der Bestellung bereithalten.
- Versorger informieren und Anschrift, Ansprechpartner, Vollmacht und Bankdaten umstellen.
- Kündigungsfristen im Kalender eintragen.
- Erste Rechnungen nach dem Wechsel kontrollieren.
Fazit
Die Energieverträge bleiben bei der Gemeinschaft. Das nimmt dem Verwalterwechsel die größte Sorge. Entscheidend ist eine saubere Übergabe: Unterlagen einfordern, Versorger informieren, Fristen im Blick behalten. Starte noch vor dem 1. Januar mit deiner Liste der Lieferstellen. Sie ist das wichtigste Werkzeug, damit nichts durchrutscht.
Gehen Energieverträge automatisch auf den neuen Verwalter über?
Nein. Vertragspartner ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 9a WEG). Der neue Verwalter handelt für sie, die Verträge bleiben bei der WEG.
Wie weise ich gegenüber dem Versorger nach, dass ich neuer Verwalter bin?
In der Regel mit dem Protokoll des Bestellungsbeschlusses (vgl. § 26 Abs. 4 WEG). Halte es bei der Meldung an den Versorger bereit.
Muss der alte Verwalter die Unterlagen herausgeben?
Ein Herausgabeanspruch der Gemeinschaft wird auf § 667 BGB gestützt, etwa vom AG Berlin-Mitte (14.05.2020, 29 C 5022/19 WEG). Fordere die Unterlagen schriftlich an.
Was sollte ich vor der Übergabe vorbereiten?
Eine Liste aller Lieferstellen mit Zählernummer, Laufzeit und Kündigungsfrist. Sie gibt dem neuen Verwalter sofort den Überblick.