Viele Filialen, ein Stromvertrag: So stoppst du das Kostenchaos

Infografik zeigt viele Filialen, ein Energiewertvertrag und die Überschrift gebündelt.

Wie gehst du voran?

Zehn Filialen, zehn Verträge, zehn verschiedene Laufzeiten - und irgendwo dazwischen ein Standort, der still und leise in der Grundversorgung gelandet ist. Klingt übertrieben? Für viele Unternehmen mit mehreren kleinen Standorten ist genau das Alltag. Das Problem fällt kaum auf, weil jede einzelne Rechnung überschaubar wirkt. Zusammengerechnet kostet es aber bares Geld.

Die Kernbotschaft vorweg: Unterschiedliche Laufzeiten, vergessene Kündigungsfristen und Standorte in der Grundversorgung sind die großen Kostentreiber bei Mehrstandort-Unternehmen. Ein Rahmenvertrag bündelt alles an einer Stelle. In diesem Artikel erfährst du, wo die Stolperfallen liegen, wie du sie vermeidest und worauf du bei Messung und Stromsteuer achten musst.

Das Chaos erkennen und beseitigen

Das typische Chaos bei Mehrstandort-Unternehmen

Wer über Jahre wächst, sammelt Stromverträge wie andere Leute Schlüssel. Jeder Standort wurde einzeln abgeschlossen, oft vom jeweiligen Filialleiter oder beim Einzug. Die Folge:

  • Jeder Vertrag läuft zu einem anderen Zeitpunkt aus.
  • Kündigungsfristen werden übersehen, der Vertrag verlängert sich automatisch.
  • Niemand hat den Gesamtüberblick über Preise und Konditionen.
  • Eine gemeinsame Ausschreibung ist unmöglich, weil die Laufzeiten nicht zusammenpassen.

Gerade der letzte Punkt ist tückisch: Du kannst dein Gesamtvolumen nicht gebündelt am Markt anbieten, solange die Enddaten über das ganze Jahr oder sogar über mehrere Jahre verstreut sind.

Neueröffnung und Schließung: Wo Grundversorgung droht

Besonders heikel sind Standortwechsel. Eröffnest du eine neue Filiale und hast dafür keinen Vertrag, landest du automatisch in der Grundversorgung. Das ist meist die teurere Variante, und es passiert oft unbemerkt, weil im Trubel der Eröffnung niemand an den Strom denkt.

Auch bei Schließungen lohnt der Blick: Läuft der Vertrag weiter, zahlst du für einen Standort, den es nicht mehr gibt. Plane deshalb Energie von Anfang an in deine Eröffnungs- und Schließungs-Checklisten ein.

Bündeln: ein Rahmenvertrag, viele Zählpunkte

Die Lösung heißt Rahmenvertrag. Statt vieler Einzelverträge schließt du eine übergeordnete Vereinbarung ab, unter der alle Zählpunkte laufen. Das bringt dir:

  1. Ein Laufzeitende für alle Standorte - du schreibst gebündelt aus.
  2. Mehr Verhandlungsmacht durch das größere Gesamtvolumen.
  3. Weniger Verwaltungsaufwand, weil du nur einen Ansprechpartner hast.
  4. Sichere Neueröffnungen: Neue Standorte lässt du direkt in den Rahmenvertrag aufnehmen und vermeidest so die Grundversorgung.

Messung und Stromsteuer richtig einordnen

RLM oder Standardlastprofil: Was gilt für welchen Standort?

Nicht jede Filiale wird gleich gemessen. Entscheidend ist der Jahresverbrauch. Liegt er bei über 100.000 kWh pro Jahr, wird per Zählerstandsgang oder, soweit erforderlich, per viertelstündlicher Leistungsmessung (RLM) gemessen. So regelt es § 55 Abs. 1 MsbG. Kleinere Standorte laufen dagegen typischerweise im Standardlastprofil.

In einem Filialnetz mischen sich oft beide Welten: der große Markt mit RLM, die kleine Filiale mit Standardlastprofil. Ein guter Rahmenvertrag bildet beides ab. Bei Gas waren die Messgrenzen bisher in § 24 GasNZV geregelt.

MerkmalStandardlastprofilRLM / Zählerstandsgang
Typischer Verbrauchbis 100.000 kWh/Jahrüber 100.000 kWh/Jahr
MessungProfil bzw. JahresablesungZählerstandsgang oder viertelstündlich, soweit erforderlich
Typischer Standortkleine Filiale, Ladengroße Märkte, Logistik
Grafik, die zeigt, wie ein Rahmenvertrag für Mehrstandort-Unternehmen das Vertragschaos löst.

Zentrale Energieverwaltung durch Bündelung

Stromsteuer: Wer entlastet wird und wer nicht

Seit dem 01.01.2026 gilt dauerhaft ein reduzierter Satz von 0,05 ct/kWh für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft (§ 9b StromStG). Wichtig: Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, prüfe sie genau.

Hast du gemischte Standorte, etwa Produktion und Verkauf unter einem Dach des Unternehmens, lohnt sich eine saubere Zuordnung pro Zählpunkt.

Fazit

Bei vielen Standorten verlierst du Geld nicht durch einen großen Fehler, sondern durch viele kleine: verstreute Laufzeiten, verpasste Fristen, ungeplante Grundversorgung. Ein Rahmenvertrag räumt damit auf. Starte noch heute mit der Standortliste und notiere alle Laufzeitenden. Dann weißt du, wann du bündeln kannst.

Was ist ein Rahmenvertrag für Strom?

Ein Rahmenvertrag fasst mehrere Standorte und Zählpunkte unter einheitlichen Konditionen und einer gemeinsamen Laufzeit zusammen.

Wie vermeide ich die Grundversorgung bei Neueröffnungen?

Sorge dafür, dass neue Standorte vor Eröffnung in deinen Rahmenvertrag aufgenommen werden. Ob das möglich ist, hängt vom Versorger ab.

Ab wann wird per RLM gemessen?

Bei einem Verbrauch von über 100.000 kWh pro Jahr wird per Zählerstandsgang oder, soweit erforderlich, viertelstündlicher Leistungsmessung gemessen (§ 55 Abs. 1 MsbG).

Zahlt der Handel weniger Stromsteuer?

Nein. Der reduzierte Satz von 0,05 ct/kWh gilt für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Handel, Dienstleistung und Logistik zahlen weiter 2,05 ct/kWh.

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