Der 676 €-Trick für GmbH-Geschäftsführer: Steuerfrei in ETFs investieren

Präsentation über den 676 €-Trick für GmbH-Geschäftsführer, steuerfrei in ETFs investieren.

Der 676 €-Trick für GmbH-Geschäftsführer: Steuerfrei in ETFs investieren

Es gibt einen legalen Hebel, mit dem du als GmbH-Geschäftsführer monatlich 676 € steuer- und sozialversicherungsfrei in ETFs investieren kannst.

Direkt aus deiner GmbH und ohne dass das Geld vorher durch deine Privatentnahme läuft. Ohne Abgeltungsteuer auf laufende Erträge.

Mit einem beachtlichen Ergebnis: Aus rund 324.000 € eingezahltem Kapital werden über 40 Jahre rund eine Million Euro auf deinem Privatkonto.

Das Finanzamt hasst diesen Trick. Viele Steuerberater kennen die optimale Variante nicht. In diesem Artikel zeige ich dir, wie er funktioniert, welcher Paragraph dahintersteckt und für wen er sich lohnt.

Hinweis: Der 676 €-Trick ist nur einer von 11 steueroptimierten Gehaltsbausteinen, die GmbH-Geschäftsführer kennen sollten. Den kompletten Geschäftsführer-Vertrag mit allen 11 Bausteinen haben wir gemeinsam mit Fachanwalt Dipl.-Jur. Julian Akich entwickelt: 

Hier geht’s zum Download.

Der Paragraph, der den Trick möglich macht

Das Ganze basiert auf § 3 Nr. 63 EStG. Dieser Paragraph regelt die Steuerfreiheit für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Konkret: Du darfst 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in einen Altersvorsorgevertrag investieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 8.450 € monatlich (einheitlich für ganz Deutschland). 8 % davon sind 676 € pro Monat, das entspricht 8.112 € im Jahr. Dieser Betrag fließt komplett steuerfrei in deinen Vertrag.

Hand hält verschiedene Geldscheine, wichtig für ETFs steuerfrei investieren.

676 € pro Monat fließen steuer- und sozialversicherungsfrei aus deiner GmbH in dein ETF-Portfolio.

Bei normalen Arbeitnehmern sind zusätzlich nur 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (338 €) sozialversicherungsfrei. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer hast du hier einen entscheidenden Vorteil: Du bist in der Regel ohnehin nicht sozialversicherungspflichtig. Damit sind bei dir die vollen 676 € sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.

Wichtig: § 3 Nr. 63 EStG ist nur einer von vielen steuerfreien Hebeln, die Geschäftsführer nutzen können, aber einer der wirkungsvollsten für langfristigen Vermögensaufbau.

Warum die meisten Gesellschafter-Geschäftsführer diesen Hebel falsch nutzen

Die meisten machen Entgeltumwandlung. Das heißt: Sie verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts und stecken das in die betriebliche Altersversorgung. Das ist nicht verkehrt, aber auch nicht optimal.

Klug ist die arbeitgeberfinanzierte Zusage. Hier kommt das Geld direkt aus der GmbH, ohne Umweg über dein Gehalt. Die GmbH zahlt die 676 € als Betriebsausgabe, spart damit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und du bekommst den vollen Betrag steuerfrei.

GmbH-Geschäftsführer nutzt den 676 €-Trick mit Smartphone.

Die meisten Geschäftsführer nutzen den falschen Weg: Entgeltumwandlung statt arbeitgeberfinanzierter Zusage.

Das zweite Problem: Die meisten lassen sich von Standard-Verträgen abspeisen, bei denen hohe Garantien die Rendite auffressen. Da für dich als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer das Arbeitsrecht (BetrAVG) nicht gilt, bist du nicht an die strengen Mindestgarantien klassischer Arbeitnehmer-Policen gebunden.

Du kannst daher moderne, fondsgebundene Versicherungstarife wählen, die eine reduzierte Beitragsgarantie (z. B. 10 % oder sogar 0 % je nach Anbieter) vorsehen. Damit fließen bis zu 100 % deiner Beiträge direkt in die ETFs – und genau da entsteht die Rendite.

Der 676 €-Trick in 5 Schritten: So funktioniert's

Damit du verstehst, wie der Geldfluss aus der GmbH in dein ETF-Portfolio läuft, hier die fünf Schritte:

  1. Die GmbH macht eine arbeitgeberfinanzierte Zusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers. Das ist eine betriebliche Altersversorgung, die die GmbH aus eigenen Mitteln finanziert.
  2. 676 € monatlich gehen direkt in den Vertrag. Nicht über dein Gehalt, sondern als eigenständige Betriebsausgabe der GmbH.
  3. Die GmbH spart Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, weil die 676 € als Betriebsausgabe den Gewinn mindern.
  4. Das Geld wird in ETFs investiert – typischerweise in ein Welt-Portfolio wie den MSCI World. Während der Laufzeit fallen keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer und keine laufenden Steuern an.
  5. Die Auszahlung kann jederzeit mit einer Kündigung im laufenden Arbeitsverhältnis vorgenommen werden. Dann zahlst du einmalig Einkommensteuer auf den ausgezahlten Betrag, oder du lässt dir eine monatliche Rente auszahlen.

Vergleichsrechnung: Privatentnahme + Depot vs. § 3 Nr. 63 EStG-Lösung

Schauen wir uns an, was passiert, wenn du die 676 € privat investieren würdest:

  • Deine GmbH macht Gewinn → Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer (zusammen ca. 30 %)
  • Du schüttest den Restbetrag aus → 26,375 % Abgeltungsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag)
  • Der Restbetrag geht ins Depot → laufende Vorabpauschale auf ETF-Erträge
  • Bei Verkauf zahlst du wieder Abgeltungsteuer

Du wirst also mehrfach besteuert. Über § 3 Nr. 63 EStG läuft es anders:

  • Die GmbH zahlt 676 € direkt in den Vertrag (Betriebsausgabe)
  • Das Geld fließt steuerfrei in ETFs
  • Während der Laufzeit: keine Zwischenbesteuerung
  • Bei Auszahlung: einmalige Einkommensteuer – und die lässt sich optimieren (dazu gleich mehr)

Beispielrechnung über 40 Jahre:

  • Eingezahltes Kapital: 324.480 € (676 € × 12 Monate × 40 Jahre)
  • Endkapital bei 6–9 % Rendite über die Laufzeit: rund 1 Million €
  • Reine GmbH-Investition: 324.480 €
  • Privatkonto am Ende: rund 1.000.000 €

„Hier fängt das Ganze dann an Spaß zu machen. Wir investieren rund ein Drittel aus der GmbH und holen durch den Zinseszinseffekt eine Million Euro auf das Privatkonto.“

Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH

Wenn du wissen willst, ob du diesen Trick in deiner GmbH nutzen kannst, kannst du das gerne im kostenlosen Erstgespräch bei uns klären:

https://www.vetter-consulting.de

Sonderstellung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Warum ist die 50 %-Beteiligungsgrenze so entscheidend?

Weil du als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig bist. Das heißt: Die vollen 676 € sind sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Bei normalen Arbeitnehmern oder nicht beherrschenden Geschäftsführern sind nur 338 € (4 % der Beitragsbemessungsgrenze) sozialversicherungsfrei.

Zweiter Vorteil: Da für dich als beherrschender GGG das Arbeitsrecht (BetrAVG) nicht gilt, bist du nicht an die strengen Mindestgarantien klassischer Arbeitnehmer-Policen gebunden. Du kannst moderne, fondsgebundene Versicherungstarife wählen, die eine reduzierte Beitragsgarantie (z. B. 10 % oder sogar 0 % je nach Anbieter) vorsehen. Damit fließen bis zu 100 % deiner Beiträge direkt in die ETFs. Das ist der Hebel, den die meisten nicht kennen.

Steuerliche Spielregeln: Die vGA-Falle vermeiden

Weil das Finanzamt bei beherrschenden GmbH-Geschäftsführern besonders genau hinschaut, muss die arbeitgeberfinanzierte Zusage zwei Kriterien erfüllen, um nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingestuft zu werden:

  • Erdienbarkeit: Zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem voraussichtlichen Renteneintritt müssen in der Regel noch mindestens 10 Jahre liegen.
  • Angemessenheit: Die 676 € müssen im Rahmen deines Gesamteinkommens (Gehalt, Tantiemen, PKW-Nutzung etc.) angemessen sein und dürfen die GmbH finanziell nicht überfordern.

Wo viele falsch beraten werden

Standard-Vermittler verkaufen dir oft 50/50-Verträge: 50 % Garantie, 50 % ETFs. Das ist suboptimal, weil die Garantie die Rendite frisst.

Viele Steuerberater behandeln den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wie einen normalen Arbeitnehmer und übersehen den vollen 676 €-Hebel sowie die Befreiung vom Betriebsrentengesetz. „Klassische“ Altersvorsorge-Verträge mit hohen Garantien sind für langfristige ETF-Investments nicht die richtige Wahl. Wer Investment verstanden hat, verzichtet auf teure Beitragsgarantien.

GmbH-Geschäftsführer arbeitet am Schreibtisch mit Unterlagen zum 676 €-Trick.

Viele Steuerberater behandeln den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wie einen normalen Arbeitnehmer und übersehen den 676 €-Hebel.

Der Auszahlungs-Hack: Wie du die Einkommensteuer im Auszahlungsjahr klein hältst

Die Auszahlung wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das klingt erstmal teuer, lässt sich aber mit den richtigen Hebeln strategisch optimieren.

Hier ein paar Strategien, die du im Auszahlungsjahr prüfen kannst:

  • Vorauszahlung der privaten Krankenversicherungsbeiträge: Du kannst Beiträge zur PKV für bis zu drei Jahre im Voraus zahlen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Dies mindert das zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr spürbar.
  • Nutzung der Fünftelregelung: Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung kann oft die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) angewendet werden, um die Progression der Einkommensteuer zu glätten.

Hinweis: Eine Reduzierung der Steuerlast „auf fast nichts“ ist bei siebenstelligen Summen unrealistisch, aber eine erhebliche Senkung des Durchschnittssteuersatzes ist durch geschicktes Timing machbar.

Flexibilität: Was passiert, wenn du das Geld früher brauchst

Ein großer Vorteil dieses Konzepts: Das Kapital ist insolvenzsicher. Es liegt separat vom GmbH-Vermögen und ist geschützt, falls die GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Wichtig: Da es sich um eine Altersvorsorge handelt, ist das Geld grundsätzlich bis zum 62. Lebensjahr gebunden. Eine vorzeitige, willkürliche Auflösung („Abfindung“) ist steuerlich riskant, kann rückwirkend die Steuerfreiheit gefährden und sollte niemals ohne Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen.

Für wen sich der 676 € Trick besonders lohnt

Das Konzept ist nicht für jeden Geschäftsführer sinnvoll. Es lohnt sich besonders für:

  • Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % Anteilen an der GmbH
  • Privat Krankenversicherte, die ihre PKV-Beiträge im Alter aus dem Kapital bezahlen wollen
  • Unternehmer mit langfristigem Horizont (20–40 Jahre Laufzeit)
  • Wer Investment verstanden hat und seine GmbH für privaten Vermögensaufbau nutzen will

Wenn du in mindestens drei dieser Kategorien bist, solltest du dir das Konzept genauer ansehen.

„Einkommensteuer ist teuer, aber Einkommensteuer kann durch die richtigen steuerlichen Wahlrechte am Tag der Auszahlung aktiv gestaltet werden. Wer die Hebel kennt, senkt seine persönliche Steuerlast erheblich.“

Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH

Bei der Vetter Consulting GmbH beraten wir ausschließlich Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer. Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert durch den TÜV Rheinland und beraten derzeit über 1.600 Mandanten.

Auf den gängigen Bewertungsplattformen bewerten unsere Kunden uns mit 4,9 von 5,0 Sternen (aus aktuell 291 unabhängigen und verifizierten Bewertungen). Als Versicherungsmakler analysieren wir deine Gesamtstruktur und arbeiten eng mit Steuerberater und Anwalt zusammen, damit dein Konzept rechtssicher aufgesetzt ist.

Fazit: Der Hebel, den du kennen solltest

Mit § 3 Nr. 63 EStG hast du als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einen legalen Hebel, um 676 € monatlich steuerfrei in ETFs zu investieren. Direkt aus der GmbH. Ohne Zwischenbesteuerung. Mit der Option, am Ende die Einkommensteuer massiv zu optimieren.

Aus rund 324.000 € eingezahltem Kapital wird bei langfristiger Rendite von 6–9 % rund eine Million Euro. Die GmbH spart Steuern, du baust steueroptimiert Vermögen auf, und das Kapital ist insolvenzsicher.

GmbH Geschäftsführer beim Video-Call zum 676 €-Trick für ETF-Investitionen.

1 Million Euro auf dem Privatkonto: Das Ergebnis von 40 Jahren konsequent genutztem 676 €-Hebel.

Der Unterschied zwischen einem Standard-Vertrag und der optimierten Lösung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer liegt bei mehreren hunderttausend Euro. Es lohnt sich, das Konzept genau zu prüfen.

Wenn du tiefer einsteigen willst, empfehlen wir dir folgende zwei Optionen:

1. Den Geschäftsführer-Vertrag mit 11 steueroptimierten Bausteinen sichern

Wir haben gemeinsam mit Fachanwalt Dipl. jur. Julian Akich einen kompletten Geschäftsführer-Vertrag entwickelt, der 11 steueroptimierte Gehaltsbausteine enthält – inklusive 676 €-Hebel, Kindergartenzuschuss, Essenszuschuss, Internetpauschale und weiteren Strategien. Mit Ausfüllhilfe und Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Hier geht’s zum Download.

2. Ein kostenloses Erstgespräch bei uns buchen

Du willst direkt prüfen, wie der 676 €-Hebel sich in deiner Situation nutzen lässt und welche weiteren Hebel für dich Sinn machen? Vereinbare ein unverbindliches Gespräch mit uns:

https://www.vetter-consulting.de

Rechtlicher Hinweis:

Die Vetter Consulting GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO und bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Aussagen zu Steuerersparnissen in diesem Artikel sind praxisbezogene Beispiele und keine Garantie. Die steueroptimale Gestaltung einer betrieblichen Altersversorgung hängt vom Einzelfall ab und sollte gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt erfolgen. Vetter Consulting arbeitet hierfür mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.