Erfahrungen mit Diagonal Inkasso GmbH
Bewertungen (1.240)
Relativ schnell zu einem Ergebnis gekommen.
Freundliches Personal.
Super Service.
Hi Fabienne König,
vielen Dank für Ihre Bewertung! Dass Sie unseren Service als „super“ bezeichnen, freut uns riesig. Wir geben täglich unser Bestes, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Schön, dass dies bei Ihnen gelungen ist! Sollten Sie zukünftig nochmals Unterstützung brauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Beste Grüße, Hannah
Eine sehr höfliche und zuvorkommenende Mitarbeiterin, die sehr kompetent ist und den Kunden professionel vermittelt. Die 5 Sterne hat sie echt verdient!
Guten Tag Herr Schroeter,
es freut uns sehr, dass Sie die Beratung durch unsere Kollegin so positiv erlebt haben und ihre Kompetenz sowie Freundlichkeit hervorheben. 😊 Die Zufriedenheit unserer Kunden steht bei uns an erster Stelle, und wir freuen uns, dass dies bei Ihnen spürbar war. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die 5 Sterne! Sollte es noch Fragen geben, sind wir jederzeit gerne für Sie da.
Herzliche Grüße,
Hannah
Eine absolute Abzocke in Sachen Inkassokosten und Gebühren. Halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben gem. §§ 280,286 BGB = 0,5% Gebühr des Gegenstandswertes. Alles in allen verlangen sie 50% auf die Grundforderung des Gegenstandswertes.
Kein anderes Unternehmen berechnet so unverschämt.
Die Anzahl, Zeiträume und durchweg positiven Bewertungen machen stark den Eindruck nach Betrug oder gekauften Bewertungen. Würde mich nicht wundern.
Guten Tag Marcel Krieger,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre detaillierte Schilderung. Zu den von Ihnen genannten Paragraphen: Die §§ 280 und 286 BGB betreffen allgemeine Schadensersatzansprüche und Verzug, beziehen sich jedoch nicht direkt auf die Höhe von Inkassogebühren.
§ 280 BGB regelt Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen, ist aber nicht maßgebend für die Berechnung von Inkassokosten.
§ 286 BGB beschreibt, wann ein Schuldner in Verzug gerät, etwa nach einer Mahnung oder Frist. Dies erlaubt Verzugszinsen und Schadensersatz, jedoch keine pauschalen Gebühren in Höhe eines festen Prozentsatzes auf die Forderungshöhe.
Unsere Gebühren sind stets transparent und folgen den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das vergleichbare Standards für Inkassodienstleister und Anwälte setzt. Eine pauschale Begrenzung auf 0,5 % des Gegenstandswerts ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Zu den Bewertungen möchten wir betonen: Alle unsere Bewertungen sind von echten Personen und nicht gekauft oder gefälscht. Uns ist es wichtig, authentisches Feedback zu erhalten, und wir sind besonders stolz auf das Vertrauen, das unsere Kunden in uns setzen.
Noch ein Hinweis: Auf dem hochgeladenen Bild ist ein Aktenzeichen sichtbar. Aus Gründen des Datenschutzes empfehlen wir, solche Informationen nicht öffentlich zu teilen.
Falls Sie weitere Fragen zur Kostenstruktur haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Martin
Hallo Hasan-kaan Kaan,
es freut uns sehr zu hören, dass Sie schnell zu einem Ergebnis gekommen sind und unser Team als freundlich wahrgenommen haben. Eine reibungslose und positive Zusammenarbeit liegt uns besonders am Herzen! Falls Sie künftig weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre tolle Rückmeldung!
Herzliche Grüße, Martin