Grenzlotsen
Vom Zollaudit zur Einsparung: HKR Automotive reduziert Importabgaben dauerhaft
Bei einem Zollaudit entdeckten wir bei HKR Automotive eine fehlerhafte Zolltarifnummer, die jahrelang zu hohen Abgaben führte. Durch Gutachten und vZTA wurde die korrekte Einreihung bestätigt: 4,3 % weniger Zoll pro Import und die Möglichkeit, zu viel gezahlte Zölle zurückzufordern.
Seit 1992 entwickelt die HKR Automotive GmbH Steuergeräte für Verbraucher mit hoher elektrischer Leistung. Die innovative Kühler-Lüfter-Regler-Technologie verbindet eine extrem geringe elektromagnetische Störabstrahlung (EMV) mit hoher Effizienz – und das über einen weiten Temperaturbereich hinweg. Weltweit arbeitet HKR eng mit Kunden in der Automobilindustrie zusammen.
Versteckte Kosten aufgrund fehlerhafter Zolltarifnummer
Bei einem Zollaudit für die HKR Automotive GmbH haben wir die bestehenden Zollprozesse analysiert und dabei eine fehlerhafte Zolltarifnummer identifiziert. Die importierten Kühlkörper wurden über Jahre hinweg als „Waren aus Aluminium“ mit einem Zollsatz von 6% deklariert – eine Einstufung, die zu unnötig hohen Zöllen führte.
Fehlklassifizierung erkannt – Zölle gesenkt und Rückerstattung gesichert
- Prüfung der bestehenden Einreihung: Bei der Sichtung des Materialstamms fiel auf, dass die Kühlkörper möglicherweise in eine falsche Zolltarifnummer eingereiht wurden. Wir analysierten die technischen Spezifikationen und prüften, ob die Waren eine spezifische Form und Verarbeitung aufweisen. Zudem wurde überprüft, ob eine allgemeine Verwendung ausgeschlossen ist, was für die richtige tarifliche Einordnung entscheidend war.
- Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer: Auf Basis dieser Erkenntnisse erstellten wir ein Gutachten, das verschiedene Einreihungsmöglichkeiten gegenüberstellte. Dabei wurde klar, dass die Kühlkörper nicht als „andere Waren aus Aluminium“, sondern als „Teil eines Gerätes der Pos. 8536“ eingestuft werden sollten. Diese neue Einreihung führte zu einem deutlich reduzierten Zollsatz von nur 1,7% statt 6%.
- Erfolgreicher vZTA-Antrag (vZTA): Um die neue Einreihung rechtsverbindlich abzusichern, stellten wir einen Antrag auf eine vZTA bei der Generalzolldirektion. Wir übernahmen die komplette Kommunikation mit den Zollbehörden und führten die erforderlichen Abstimmungen durch. Nach mehreren Rückfragen wurde der Antrag zu unseren Gunsten entschieden und die neue Zolltarifnummer bestätigt.
- Rückerstattung der zu viel gezahlten Zölle: Neben der künftigen Einsparung der Zollkosten unterstützten wir den Kunden auch bei der rückwirkenden Erstattung der zu viel gezahlten Zölle. Durch den Antrag beim Hauptzollamt konnten Abgaben für bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden – eine direkte finanzielle Entlastung für das Unternehmen.
4,3% Zolleinsparung bei jedem Import
Nach intensiven Prüfungen, Gesprächen und Rückfragen seitens der Generalzolldirektion wurde der vZTA-Antrag zu unseren Gunsten entschieden und die Einreihung offiziell bestätigt. Diese vZTA ist ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre rechtlich bindend und muss bei jeder Zollanmeldung angegeben werden.
Durch die korrekte Einreihung spart der Kunde nun 4,3% Zölle pro Import. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine rückwirkende Erstattung der zu viel gezahlten Zölle zu beantragen. Dafür kann innerhalb von drei Jahren rückwirkend ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden, um die zu hoch entrichteten Abgaben zurückzuerhalten.
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