BEG-Förderung: So holst du dir bis zu 70 % Zuschuss für deine Haussanierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude, jetzt genau lesen!

Bundesförderung für effiziente Gebäude, jetzt genau lesen!

Wer sein Haus energetisch sanieren will, steht oft vor einer großen Hürde: Die Kosten sind enorm. Neue Fenster, Dämmung, moderne Heizung – schnell kommen fünfstellige Summen zusammen. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt dich dabei mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Und zwar nicht zu knapp: Bis zu 70 Prozent deiner Investition kannst du als Zuschuss zurückbekommen. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist es aber nicht. Wir zeigen dir, wie die Förderung funktioniert, wer sie bekommt und worauf du achten musst.

Was wird gefördert – und wie viel Geld gibt es?

Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) richtet sich an alle, die ihr bestehendes Gebäude Schritt für Schritt klimafreundlicher machen wollen – ohne gleich eine Komplettsanierung anzugehen. Das Programm deckt eine breite Palette an Maßnahmen ab:

Maßnahmen an der Gebäudehülle

Hier geht es um alles, was dein Haus besser dämmt und Energie spart:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken oder Bodenflächen
  • Neue Fenster, Außentüren oder Tore, die Wärmeverluste minimieren
  • Sonnenschutz von außen, der im Sommer für angenehme Temperaturen sorgt, ohne dass du ständig die Klimaanlage laufen lassen musst

Für diese Maßnahmen erhältst du 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.

Moderne Anlagentechnik (ohne Heizung)

Auch technische Optimierungen werden belohnt:

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die für frische Luft sorgen, ohne dass Energie verpufft
  • Smart-Home-Systeme zur Steuerung von Heizung, Lüftung und Verbrauch – besonders spannend für alle, die ihr Zuhause digital vernetzen wollen
  • Bei Gewerbeimmobilien: intelligente Gebäudeautomation, effiziente Kältetechnik und moderne Innenbeleuchtung

Auch hier liegt der Fördersatz bei 15 Prozent.

Der große Brocken: Heizungstechnik

Hier wird es richtig interessant – und auch richtig lukrativ. Wer auf erneuerbare Energien umsteigt, wird vom Staat kräftig unterstützt:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erdreich)
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen (Pellets, Holz)
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Anschluss an Wärmenetze oder Gebäudenetze

Der Grundfördersatz beträgt satte 30 Prozent. Doch damit nicht genug: Durch verschiedene Boni kannst du die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigern.

Die Boni im Überblick

Klimageschwindigkeits-Bonus (bis zu 20 Prozentpunkte extra):
Wenn du eine alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung austauschst, gibt's einen Extrabonus – je nachdem, wie alt die Heizung ist und wie schnell du handelst. Der Staat will damit einen Anreiz schaffen, möglichst rasch von fossilen Brennstoffen wegzukommen.

Einkommens-Bonus (30 Prozentpunkte extra):
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 30 Prozentpunkten. Das ist die soziale Komponente der Förderung – damit auch Menschen mit kleinerem Budget auf klimafreundliche Heiztechnik umsteigen können.

iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte extra):
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lässt und dann die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt, bekommt nochmal 5 Prozentpunkte obendrauf. Der iSFP zeigt dir auf, welche Schritte für dein Gebäude am sinnvollsten sind – eine Art Routenplaner für deine Sanierung.

Wärmepumpen-Bonus (5 Prozentpunkte extra):
Setzt du eine Wärmepumpe ein, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt – oder ein natürliches Kältemittel verwendet –, gibt's noch einen Technik-Bonus von 5 Prozentpunkten.

Emissionsminderungs-Zuschlag:
Bei besonders sauberen Biomasseanlagen (Staubemissionen unter 2,5 mg/m³) zahlt der Staat zusätzlich 2.500 Euro.

Heizungsoptimierung und Fachplanung

Auch kleinere Maßnahmen werden gefördert:

  • Heizungsoptimierung (zum Beispiel hydraulischer Abgleich, neue Pumpen, bessere Steuerung) wird mit 15 Prozent bezuschusst – es sei denn, es geht um Emissionsminderung bei Biomasseheizungen, dann sind es 50 Prozent.
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten wird ebenfalls mit 50 Prozent gefördert – und das ist Gold wert, denn Fehler bei der Planung können teuer werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die BEG EM steht grundsätzlich allen offen, die in Deutschland in Bestandsgebäude investieren wollen:

  • Hauseigentümer und Wohnungseigentümer
  • Unternehmen (vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern)
  • Kommunen und gemeinnützige Organisationen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Contractoren (Dienstleister, die Energieeffizienzmaßnahmen in fremden Gebäuden umsetzen)

Wichtig: Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein – das heißt, der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten fallen nicht unter diese Förderung.

Jetzt kannst du eine Förderung beantragen!

Jetzt kannst du eine Förderung beantragen!

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer, deren Einrichtungen und politische Parteien. Außerdem können Privatpersonen, die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, keine Förderung für Heizungstechnik beantragen (Ausnahme: Gebäudenetze).

Förderhöchstgrenzen: Wie viel ist maximal drin?

Die Förderung ist gedeckelt – aber die Obergrenzen sind großzügig:

Für Heizungstechnik:

  • Wohngebäude: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
  • Nichtwohngebäude: gestaffelt nach Nettogrundfläche, bis zu mehreren hunderttausend Euro bei großen Gebäuden

Für Heizungsoptimierung:

  • Wohngebäude: bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Nichtwohngebäude: bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche

Für Fachplanung und Baubegleitung:

  • Maximal 20.000 Euro pro Projekt
  • Bei Mehrfamilienhäusern: bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit
  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern: bis zu 5.000 Euro
  • Bei Nichtwohngebäuden: bis zu 5 Euro pro Quadratmeter

Ergänzungskredit: Noch mehr Unterstützung für kleinere Einkommen

Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro hat, kann zusätzlich zum Zuschuss einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW aufnehmen. Dieser deckt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab und kann die Finanzierung deutlich erleichtern.

Die Kredithöchstgrenzen liegen bei:

  • 120.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden
  • Bis zu 5 Millionen Euro bei Nichtwohngebäuden (maximal 500 Euro pro Quadratmeter)

So läuft die Antragstellung ab

Ganz wichtig: Du musst den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planst du also, im Frühjahr eine neue Heizung einbauen zu lassen, stelle den Antrag, bevor du den Vertrag mit dem Installateur unterschreibst.

Zwei Anlaufstellen

Je nach Maßnahme wendest du dich an unterschiedliche Stellen:

Beim BAFA beantragst du:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Gebäudenetze
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei der KfW beantragst du:

  • Heizungstechnik (außer Gebäudenetze)
  • Den Ergänzungskredit (über deine Hausbank)

Das Verfahren ist zweistufig: Nach der Antragstellung erhältst du zunächst eine Zusage oder einen Zuwendungsbescheid. Erst dann kannst du mit der Umsetzung beginnen. Nach Abschluss der Maßnahme reichst du den Verwendungsnachweis ein – fertig.

Energieeffizienz-Experten sind Pflicht

Bei vielen Maßnahmen – insbesondere bei komplexeren Vorhaben – musst du einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten hinzuziehen. Diese Fachleute sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet. Sie helfen dir nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der fachgerechten Planung und Umsetzung. Ihre Kosten werden ja auch zu 50 Prozent gefördert – eine Investition, die sich lohnt.

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Die BEG-Förderung ist eines der attraktivsten Programme, um dein Zuhause oder Gewerbegebäude klimafit zu machen – und dabei noch richtig Geld zu sparen. Mit Fördersätzen von bis zu 70 Prozent und zusätzlichen Kreditmöglichkeiten wird die energetische Sanierung plötzlich bezahlbar.

Unser Tipp: Lass dich von einem Energieeffizienz-Experten beraten, erstelle einen individuellen Sanierungsfahrplan und gehe die Sanierung strategisch an. So holst du das Maximum aus der Förderung heraus – und tust gleichzeitig etwas Gutes fürs Klima und deinen Geldbeutel.

Denn eins ist klar: Die Energiepreise werden nicht sinken, und die Anforderungen an Gebäude werden strenger. Wer jetzt handelt, profitiert von großzügiger Förderung und niedrigeren Heizkosten – und steigert nebenbei den Wert seiner Immobilie. Also: Worauf wartest du noch?

Achim und Paul Schmidt, Geschäftsführer der Bedachungen Schmidt GmbH

Achim und Paul Schmidt, Geschäftsführer der Bedachungen Schmidt GmbH

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