bKV-Tarif im Test: R+V Gesundheitsbudget PROFIL
bKV-Tarif im Test: R+V Gesundheitsbudget PROFIL
Analyse | Betriebliche Krankenversicherung | Stand: 03/2026
R+V Gesundheitsbudget PROFIL – bKV-Tarif im Test
1. Das Budget und seine Sublimits: Was wirklich zur Verfügung steht
Der Tarif R+V Gesundheitsbudget PROFIL bietet ein kalenderjährliches Gesamtbudget für ambulante Gesundheitsleistungen. Das Budget gilt je versicherter Person und steht auch bei unterjährigem Versicherungsbeginn in voller Höhe zur Verfügung. Daraus erstattet R+V 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Die konkreten Sublimits laut AVB:
Das Budget teilt sich nicht auf feste Unterkategorien auf – es handelt sich um ein einheitliches Gesamtbudget, das für alle versicherten Leistungsbereiche gemeinsam gilt:
- Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung (inkl. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose, Aufbissbehelfe)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Veneers)
- Unfallbedingte Kieferorthopädie
- Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (inkl. Reiseimpfungen)
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Sonnenbrillen mit Sehstärke) und refraktive Chirurgie
- Hilfsmittel (ohne Sehhilfen), ärztlich verordnet
- Arznei-, Verband- und Heilmittel (inkl. Osteopathie)
- Gesetzliche Zuzahlungen zu GKV-Leistungen
- Ambulante Naturheilverfahren (Ärzte nach Hufeland-Verzeichnis, Heilpraktiker nach GebüH)
Nicht versichert:
- Stationäre Behandlungsmaßnahmen (ausdrücklich ausgeschlossen)
- GKV- oder PKV-vereinbarte Selbstbehalte (nicht erstattungsfähig)
- Eigenanteile nach § 29 Abs. 2 SGB V bei Kieferorthopädie
- Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
- Kieferorthopädie ohne Unfallanlass (reguläre KfO ist nicht versichert)
Die relevanten Einschränkungen im Überblick:
- GKV- und PKV-Vorleistungen werden angerechnet – R+V erstattet nur den verbleibenden Rest
- Naturheilverfahren durch Heilpraktiker sind auf die Höchstsätze des GebüH begrenzt
- Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet und im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein
- Arznei- und Heilmittel setzen eine Verordnung voraus (außer bei ärztlicher oder heilpraktischer Eigenerbringung)
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Beispielbudget von 600 EUR lässt sich im März eine professionelle Zahnreinigung erstatten (80 EUR), kauft neue Gleitsichtgläser (240 EUR) und erhält im Oktober ein Rezept über Physiotherapie (120 EUR nach GKV-Vorleistung). Macht zusammen 440 EUR – das Budget scheint komfortabel und birgt keine Überraschungen.
2. Tarifstruktur und Funktionsweise
R+V bietet den Tarif in fünf Budgetstufen an: 300, 600, 900, 1.200 und 1.500 EUR. Arbeitgeber wählen eine Stufe für ihre Belegschaft; innerhalb der Stufe gilt für alle versicherten Personen der gleiche einheitliche Beitrag, unabhängig vom Alter.
Der Tarif ist als Gruppenversicherungsvertrag konzipiert und ergänzt ausschließlich die Leistungen der deutschen GKV oder einer PKV-Vollversicherung. Vorleistungen beider Systeme werden angerechnet – R+V zahlt nur den Differenzbetrag bis zur Budgetgrenze. Das macht den Tarif kalkulierbar für den Versicherer, aber schwerer planbar für den Mitarbeiter: Wer wenig GKV-Vorleistung erhält, schöpft das Budget schneller aus als erwartet.
Der Tarif gilt in Verbindung mit den AVB/RVP – den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Gruppenverträge ohne Alterungsrückstellungen. Es werden keine Wartezeiten für Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn angewandt, sofern die Behandlung selbst nach Versicherungsbeginn stattfindet.

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3. Was ist versichert – Überblick
Der R+V Gesundheitsbudget PROFIL deckt ein breites Spektrum ambulanter Leistungen ab:
- Zahnprophylaxe, konservierende Zahnbehandlung (inkl. Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Wurzelkanalbehandlung)
- Zahnersatz in vollem Umfang: Kronen, Brücken, Implantate, Veneers, Inlays, Onlays – inkl. Knochenaufbau, CT/DVT bei Implantatversorgung
- Unfallbedingte Kieferorthopädie
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (inkl. Reise- und Berufsimpfungen nach STIKO)
- Sehhilfen jeder Art (inkl. Bildschirmarbeitsbrillen, Sonnenbrillen mit Sehstärke, Kontaktlinsen) sowie refraktive Chirurgie (Lasik, Multifokallinsen bei Katarakt-OP)
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel (inkl. gesetzliche Zuzahlungen)
- Arznei-, Verband- und Heilmittel (inkl. Osteopathie) nach Verordnung
- Gesetzliche Zuzahlungen zu GKV-Leistungen (§ 61 SGB V)
- Ambulante Naturheilverfahren: Ärzte nach Hufeland-Verzeichnis, Heilpraktiker nach GebüH
Nicht versichert:
- Stationäre Behandlung jeglicher Art
- Eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung (Auslandsbehandlungen nur im Rahmen des ambulanten Budgets, nicht als separater Schutz)
- Reguläre Kieferorthopädie ohne Unfallanlass
- Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
- Selbstbehalte aus GKV- oder PKV-Wahltarifen
4. Kein Leistungsfreiheitsbonus: Was passiert, wenn das Budget nicht genutzt wird?
Der Tarif kennt keinen klassischen Leistungsfreiheitsbonus – also keine Bonuszahlung oder Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nicht genutztes Jahresbudget verfällt zum Jahresende und wird nicht übertragen.
Das ist aus Arbeitgeberperspektive ein relevanter Punkt: Wer monatlich Beiträge für Mitarbeiter zahlt, die das Budget nicht ausschöpfen, erhält keinen finanziellen Gegenwert. Es gibt keine Mechanik, die gesunde oder wenig-nutzende Mitarbeiter belohnt oder dem Arbeitgeber eine Entlastung bietet.
Praxisbeispiel: Bei einem Beispielbudget von 600 EUR und einem Mitarbeiter, der das ganze Jahr keine Leistungen einreicht, zahlt der Arbeitgeber den Monatsbeitrag zwölf Mal – ohne eine einzige Erstattung. Kein Bonus, keine Rückerstattung, kein Übertrag ins Folgejahr. Der Beitrag ist schlicht verbraucht.
Alternativkonzepte am Markt sehen hier Bonusmodelle vor, die entweder das Budget für Folgejahre erhöhen oder Beitragsrückerstattungen gewähren – ein Ansatz, der die Arbeitgeberbindung deutlich stärken kann.

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5. Stationäre Absicherung: Nicht enthalten
Der Tarif R+V Gesundheitsbudget PROFIL ist ausschließlich auf ambulante Leistungen ausgerichtet. Stationäre Behandlungsmaßnahmen sind in den AVB ausdrücklich als nicht erstattungsfähig ausgewiesen. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder stationäre Zusatzleistungen – all das ist nicht Teil dieses Tarifs.
Wer stationäre Absicherung für seine Belegschaft möchte, muss den separaten Tarif R+V Klinik 1 PROFIL zusätzlich abschließen. Dieser deckt Wahlleistungen wie Einzel- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung ab. Als Kombilösung ergibt sich dann ein Gesamtpaket – aber zu entsprechend höheren Gesamtbeiträgen.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Beispielbudget von 600 EUR muss ungeplant ins Krankenhaus und wählt ein Einzelzimmer. Die Mehrkosten: eigengetragen. Das ambulante Budget hilft hier nicht weiter – es deckt stationäre Aufwendungen grundsätzlich nicht ab.
Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern ein wirklich spürbares Benefit anbieten möchten, ist fehlende stationäre Absicherung eine strukturelle Lücke. Ein Krankenhausaufenthalt ist für die meisten Menschen das einschneidendste Gesundheitsereignis des Jahres – und genau hier greift dieser Tarif nicht.
6. Auslandsschutz: Keine eigenständige Reiseversicherung
Der R+V Gesundheitsbudget PROFIL enthält keinen separaten Auslandsreiseschutz. Behandlungen im Ausland werden grundsätzlich aus dem laufenden ambulanten Jahresbudget erstattet – zu den am Aufenthaltsort ortsüblichen Kosten, soweit Ärzte im Ausland nach den Abrechnungsregeln des Tarifs abrechnen.
Das bedeutet: Wer im Urlaub erkrankt und behandelt wird, schmälert damit sein inländisches Jahresbudget. Eine eigenständige Reisekrankenversicherung mit separatem Schutzumfang, Rücktransportleistungen oder 24h-Notfallassistenz ist nicht Bestandteil dieses Tarifs.
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Beispielbudget von 600 EUR erkrankt auf einer Dienstreise im Ausland. Die Arztrechnung vor Ort: 350 EUR. Nach Einreichung sind noch 250 EUR Restbudget für den Rest des Jahres übrig – obwohl kein einziger Inlandstermin stattgefunden hat.
Am Markt gibt es bKV-Konzepte, die eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport und Assistance-Leistungen direkt integrieren – ohne das ambulante Budget zu belasten. Für Unternehmen mit reisenden Mitarbeitern ist dieser Unterschied relevant.

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7. Vertragsende und Weiterführung
Der Tarif endet mit dem Ausscheiden der versicherten Person aus dem im Gruppenversicherungsvertrag definierten Personenkreis – typischerweise bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine individuelle Weiterführung als Einzelversicherung ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch eine fristgerechte Anzeige innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsende voraus.
Für beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung – etwa bei Elternzeit, Pflegezeit, Krankheit oder Sabbatical – besteht ein Anspruch auf Beitragsfreistellung für bis zu 36 Monate. Während dieser Zeit bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten. Das ist ein arbeitnehmerfreundliches Detail, das in der Praxis jedoch oft übersehen wird.
Bei Kündigung des Gruppenvertrags endet die Versicherung für alle betroffenen Mitarbeiter. Eine gesonderte Übergangsregelung für laufende Behandlungen ist nicht explizit vorgesehen – der Schutz endet mit dem Vertragsende.
8. Servicekomponenten: Reines Erstattungsmodell
Der R+V Gesundheitsbudget PROFIL arbeitet als klassisches Kostenerstattungsmodell: Mitarbeiter bezahlen Rechnungen selbst vor, reichen sie beim Versicherer ein und erhalten den erstattungsfähigen Betrag – abzüglich Vorleistungen der GKV oder PKV – zurück.
Digitale Einreichungstools oder eine App-gestützte Abwicklung sind aus den AVB nicht erkennbar; die Einreichung läuft über den üblichen Reisekostenweg. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie sind Belege wie die gesonderte Laborrechnung, ein GKV-Festzuschussnachweis und ggf. ein genehmigter Behandlungsplan beizufügen.
Direktabrechnungen zwischen Arzt und Versicherer sind in diesem Tarif nicht vorgesehen. Für Mitarbeiter, die Rechnungen vergessen oder nicht nachverfolgen, bleibt ein Teil des Budgets ungenutzt – ohne finanziellen Ausgleich.

Georg Soller findet das Konzept, das wirklich passt – nicht das, das sich am besten verkauft.
9. Einordnung: Stärken, Lücken und was Arbeitgeber abwägen sollten
Der R+V Gesundheitsbudget PROFIL ist ein solide aufgestellter ambulanter Budgettarif mit einem breiten Leistungskatalog. Die Stärken liegen in der Leistungstiefe im Zahnbereich, der Flexibilität durch fünf Budgetstufen und der Beitragsfreistellung für entgeltfreie Zeiten. Wer ein unkompliziertes ambulantes Budget für seine Belegschaft sucht, findet hier ein konzeptionell klares Angebot.
Die Lücken sind jedoch struktureller Natur:
- Kein stationärer Schutz im Grundtarif – für den wichtigsten Gesundheitsfall zahlt dieser Tarif allein nichts
- Kein eigenständiger Auslandsreiseschutz – das ambulante Budget wird durch Auslandsbehandlungen belastet
- Kein Leistungsfreiheitsbonus – Arbeitgeberbeiträge ohne Gegenwert bei geringer Inanspruchnahme
- Kein Übertrag nicht genutzter Budgets – das Jahresbudget verfällt, nicht genutztes Potenzial geht verloren
- Anrechnung von Vorleistungen – GKV-Versicherte mit hohen Kassenleistungen profitieren weniger als erwartet
Für Arbeitgeber, die ein wirklich differenziertes bKV-Konzept aufbauen wollen, lohnt der Vergleich mit Tarifen, die stationäre Bausteine integrieren, einen Bonus für Leistungsfreiheit vorsehen oder Auslandsleistungen separat abbilden. Der Markt bietet solche Kombinationen – oft zu ähnlichen Gesamtbeiträgen.
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Die Georg Soller Unternehmensgruppe – Ihr Partner für betriebliche Absicherung. Gegründet 1951.