bKV-Tarif im Test: SDK Tarif ABO

bKV-Tarif im Test: SDK Tarif ABO

bKV-Tarif im Test: SDK Tarif ABO

Analyse | Betriebliche Krankenversicherung | Stand: 03/2025

SDK Tarif ABO (AB1O / AB2O / AB3O) der SDK Süddeutsche Krankenversicherung im bKV-Test: Ambulantes Budget ohne Stationär und ohne Bonus

1. Das Budget und seine Sublimits: Was wirklich zur Verfügung steht

Der SDK Tarif ABO stellt je nach gewählter Stufe ein Jahresbudget für ambulante Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Das klingt auf dem Papier unkompliziert – und das Grundprinzip ist es auch: Ein Gesamtbudget, keine starren Einzellimits pro Leistungsbereich. Einzige Ausnahme: Sehhilfen sind auf 200 EUR innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren gedeckelt.

Diese Sehhilfen-Deckelung ist der erste Moment, an dem Mitarbeiter enttäuscht werden. Wer eine Gleitsichtbrille oder Kontaktlinsen kauft, trifft hier schnell an die Grenze – obwohl der Eindruck entstand, das Jahresbudget stehe vollumfänglich für alle Leistungen bereit.

Die konkreten Sublimits laut AVB:

  • Sehhilfen (Brillengläser, Brillengestell, Kontaktlinsen, Reparaturen): max. 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
  • Alle übrigen Leistungsbereiche: aus dem Gesamtbudget, ohne weitere Einzellimits

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR kauft im Frühjahr eine neue Brille. Nach dem ersten Einreichen der Rechnung stellt er fest, dass er nur 200 EUR erstattet bekommt – die verbleibenden Kosten trägt er selbst. Das restliche Budget steht für andere Leistungen noch zur Verfügung, aber die Enttäuschung über die Sehhilfen-Deckelung sitzt.

Wichtig: Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar, reduziert sich das Jahresbudget anteilig um je 1/12 pro nicht versichertem Monat. Wer im Juli einsteigt, startet mit einem halben Jahresbudget.

2. Tarifstruktur und Funktionsweise

Der SDK Tarif ABO ist ein reines Erstattungsmodell – arbeitgeberfinanziert, ohne Gesundheitsprüfung bei Aufnahme in den Gruppenvertrag. Die Tarifstruktur sieht drei Stufen vor (AB1O, AB2O, AB3O), die sich ausschließlich durch die Höhe des Jahreshöchstbetrags unterscheiden.

Kalkuliert wird nach Art der Schadenversicherung: Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, keine Überschussbeteiligung. Das bedeutet konkret: Der Beitrag kann sich mit zunehmendem Versicherungsalter des Kollektivs verändern – jährliche Überprüfung ist vorgesehen, Anpassungen erfolgen bei Abweichungen von mehr als 5 % der kalkulierten Leistungen.

Die Beitragsberechnung richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person; es gilt eine einheitliche Beitragsgruppe für die Altersspanne 16 bis 70 Jahre.

Praxisbeispiel: Ein Arbeitgeber mit Beispielbudget von 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr kalkuliert seine bKV-Kosten verlässlich. Durch die Schadenversicherungskalkulation gibt es keine Garantie auf langfristige Beitragsstabilität – steigt die Inanspruchnahme im Kollektiv, kann der Beitrag angepasst werden.

Georg Soller – Ihr Spezialist für betriebliche Krankenversicherung. Unabhängig. Persönlich. Seit 1951.

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3. Was ist versichert – Überblick

Der Tarif ABO deckt ein breites Spektrum ambulanter Gesundheitsleistungen ab:

  • Sehhilfen (Brillengläser, -gestelle, Kontaktlinsen, Reparaturen) – max. 200 EUR / 2 Kalenderjahre
  • Refraktive Chirurgie (z. B. Lasik / Augenlasern)
  • Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung
  • Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Sportmedizinische Untersuchungen
  • Schutzimpfungen (STIKO-Empfehlungen, Grippe, FSME)
  • Präventionskurse nach § 20 SGB V (zertifiziert)
  • Naturheilverfahren bei Ärzten und Heilpraktikern (nach Hufelandverzeichnis / GebüH)
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel (ärztlich verordnet)
  • Hilfsmittel (ärztlich verordnet, medizinisch notwendig)
  • Gesetzliche Zuzahlungen zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

Nicht versichert:

  • Pflege und Reinigung von Sehhilfen oder Hilfsmitteln
  • Betriebskosten für Hilfsmittel (Strom, Batterien, Akkus)
  • Fitness-, Wellness- und Entspannungsgeräte (Ergometer, Heimtrainer)
  • Allgemeine Lebensführungsgeräte (Fieberthermometer, Waagen, Wärmelampen)
  • Psychotherapie durch Heilpraktiker
  • Reiseschutzimpfungen
  • Dienstlich bedingte Untersuchungen (z. B. Flugtauglichkeit)
  • Gendiagnostische Untersuchungen
  • Pflichtimpfungen des Arbeitgebers

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR lässt sich von einer Heilpraktikerin psychotherapeutisch behandeln. Die Rechnung wird eingereicht – und abgelehnt. Psychotherapie durch Heilpraktiker ist explizit ausgeschlossen. Der Mitarbeiter ist überrascht, denn Naturheilverfahren sind grundsätzlich versichert.

4. Kein Leistungsfreiheitsbonus: Was passiert, wenn das Budget nicht genutzt wird?

Der SDK Tarif ABO kennt keinen Leistungsfreiheitsbonus. Mitarbeiter, die das Jahresbudget nicht oder nur teilweise ausschöpfen, erhalten keine Rückvergütung, keine Beitragsreduzierung und keinen sonstigen Gegenwert für das nicht genutzte Budget.

Das ist aus Arbeitgeberperspektive ein strukturelles Problem: Der Beitrag fließt unabhängig davon, ob Leistungen beansprucht werden oder nicht. Wer als Arbeitgeber darauf hofft, dass gesunde Mitarbeiter durch Bonusmechanismen zur Schonung des Kollektivbudgets angehalten werden, findet diesen Anreiz hier nicht.

Am Markt gibt es bKV-Konzepte, die einen Leistungsfreiheitsbonus explizit vorsehen – etwa in Form von Prämienrückzahlungen oder der Übertragung nicht genutzter Budgetanteile ins Folgejahr. Diese Mechanismen erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit und erzeugen einen spürbaren Unterschied zur reinen Budgeterstattung.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR ist das ganze Jahr gesund und reicht keine einzige Rechnung ein. Am Jahresende: keine Rückzahlung, kein Bonus, kein Vorteil. Der Arbeitgeber hat die Prämie bezahlt – ohne jeden Gegenwert für diesen Mitarbeiter.

Erfahrung seit 1951 – und ein klarer Fokus: die beste bKV-Lösung für Ihre Belegschaft.

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5. Stationäre Absicherung: Nicht enthalten

Der Tarif ABO ist ein reiner Ambulanztarif. Stationäre Leistungen – also Krankenhausaufenthalte, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer – sind nicht Gegenstand dieses Tarifs.

Das ist keine Kleinigkeit: Gerade der stationäre Bereich ist für Mitarbeiter oft die erste Berührung mit dem Thema Zusatzversicherung. Wer einen Krankenhausaufenthalt erlebt und auf Mehrleistungen hofft, wird mit dem ABO-Tarif nicht bedient.

Arbeitgeber, die ein vollwertiges bKV-Paket anbieten möchten, müssen den stationären Bereich über einen eigenständigen Zusatztarif abbilden – oder auf Kombinations-Konzepte zurückgreifen, die Ambulant und Stationär unter einem Dach vereinen. Solche Angebote existieren am Markt und erlauben es, beide Bereiche in einem Arbeitgeberbeitrag zu bündeln.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR muss ins Krankenhaus. Er hat den ABO-Tarif – und stellt fest, dass er im Mehrbettzimmer liegt und weder Chefarzt noch Einzelzimmer durch die bKV abgedeckt sind. Die Enttäuschung ist groß, die Wertschätzung gegenüber dem Arbeitgeber sinkt.

6. Auslandsschutz: Keine eigenständige Reiseversicherung

Der SDK Tarif ABO erstattet Behandlungskosten im Ausland in ortsüblicher Höhe – soweit im jeweiligen Land eine Taxe für die Kostenberechnung gilt, gilt diese als Obergrenze. Die Abrechnung erfolgt zum Eurokurs des Eingangstages der Belege.

Was fehlt: Eine eigenständige Auslandskrankenversicherung mit weltweitem Notfallschutz, Rücktransportkosten oder Soforthilfe. Reiseschutzimpfungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auslandsschutz im ABO-Tarif ist lediglich ein ergänzendes Erstattungsmerkmal für Behandlungskosten – kein vollwertiger Reisekrankenschutz.

Mitarbeitende, die häufig geschäftlich oder privat reisen, sind mit diesem Tarif im Ausland strukturell unterversorgt. Am Markt gibt es bKV-Konzepte, die einen integrierten Auslandskrankenschutz mit globaler Deckung und Rücktransport beinhalten.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR erkrankt auf einer Dienstreise im Ausland schwer und benötigt einen medizinischen Rücktransport. Die Kosten: mehrere tausend Euro. Der ABO-Tarif erstattet die ambulante Behandlung vor Ort in ortsüblicher Höhe – aber für den Rücktransport ist keine Deckung vorgesehen.

Als unabhängiger Dienstleister arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse. Echte Beratung.

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7. Vertragsende und Weiterführung

Die Versicherung endet in folgenden Situationen, jeweils zum Ablauf des betreffenden Monats:

  • Ausscheiden der versicherten Person aus dem Unternehmen
  • Ende des Gruppenvertrags mit dem Arbeitgeber
  • Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. Elternzeit, Freiwilligendienst)
  • Bezug von Altersrente

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Versicherer innerhalb von zwei Monaten über den Beendigungsgrund zu informieren. Erfolgt die Information später, endet die Versicherung erst mit dem Monat der Mitteilung – was zu ungewollten Beitragsfortzahlungen führen kann.

Fortführungsmöglichkeiten:

  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen (GKV-Versicherte): Fortsetzung im Tarif AP (AB1O → AP5; AB2O / AB3O → AP7) – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Bei Vertragsende, Elternzeit oder Rentenantritt: Fortsetzung im Tarif ABF in gleicher Stufe – ohne Gesundheitsprüfung
  • Antragsfrist: 2 Monate nach Beendigung
  • Ab dem Jahr nach dem 70. Geburtstag: automatische Umstufung von ABO in ABF (bei GKV-Versicherten); bei PKV-Versicherten endet ABO mit Ablauf des Geburtsjahres

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR verlässt das Unternehmen nach fünf Jahren. Er stellt innerhalb von 6 Wochen einen Antrag auf Fortführung im Tarif AP – ohne neue Gesundheitsprüfung. Das ist ein echter Mehrwert gegenüber dem Neuabschluss am freien Markt.

8. Servicekomponenten: Reines Erstattungsmodell

Der SDK Tarif ABO ist ein klassisches Erstattungsmodell: Leistung wird erbracht, Rechnung wird eingereicht, Erstattung erfolgt – soweit im tariflichen Rahmen. Direkte Servicekomponenten wie Telemedizin, digitale Arztterminbuchung, integrierte Gesundheits-Apps oder präventive Coaching-Angebote sind in den AVB nicht vorgesehen.

Heilmittel werden nach GOÄ-Sätzen erstattet; Massagen und Krankengymnastik bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, ohne gesonderte Begründung. Ist ein Heilmittel nicht in der GOÄ erfasst, gilt der beihilfefähige Höchstsatz als Erstattungsgrenze.

Wartezeiten bestehen keine – ein klarer Pluspunkt für den Einsatz in bKV-Modellen, bei denen Mitarbeitende unmittelbar nach Vertragsabschluss Leistungen beanspruchen möchten.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit Beispielbudget von 600 EUR sucht via bKV Zugang zu einem Online-Arzt für eine schnelle Diagnose. Der ABO-Tarif bietet hierfür keine Plattform – der Mitarbeiter ist auf eigene Initiative angewiesen. Am Markt gibt es Tarife, die genau solche digitalen Zugangswege integriert haben.

Georg Soller findet das Konzept, das wirklich passt – nicht das, das sich am besten verkauft.

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9. Einordnung: Stärken, Lücken und was Arbeitgeber abwägen sollten

Der SDK Tarif ABO bietet einen soliden, klar strukturierten Einstieg in die ambulante betriebliche Krankenversicherung. Die Leistungsbreite ist angemessen, das Gesamtbudget ohne komplexe Einzellimits übersichtlich – sieht man von der Sehhilfen-Deckelung ab. Der Verzicht auf Wartezeiten ist ein echter Pluspunkt.

Die relevanten Einschränkungen im Überblick:

  • Sehhilfen auf 200 EUR / 2 Jahre gedeckelt – erste Enttäuschungsquelle im Alltag
  • Kein Leistungsfreiheitsbonus – Arbeitgeberbeitrag ohne Rückkopplungsmechanismus für nicht genutzte Budgets
  • Kein stationärer Schutz – strukturelle Lücke, die im Krankenfall sichtbar wird
  • Kein eigenständiger Auslandskrankenschutz – Rücktransport und Notfallversorgung weltweit nicht abgedeckt
  • Kein digitaler Servicezugang – reines Erstattungsmodell ohne Mehrwertkomponenten
  • Schadenversicherungskalkulation – keine Beitragsstabilität durch Alterungsrückstellungen
  • Psychotherapie durch Heilpraktiker ausgeschlossen

Für Arbeitgeber, die eine schlanke, günstige Einstiegslösung suchen und den stationären und digitalen Bereich separat oder gar nicht abbilden wollen, ist der ABO-Tarif eine valide Option. Wer jedoch ein vollständiges bKV-Konzept mit stationärer Absicherung, Bonusmechanismen und digitalen Mehrwerten anstrebt, wird hier nicht vollständig bedient.

Am Markt existieren Tarife, die Ambulant und Stationär kombinieren, Leistungsfreiheitsprämien vorsehen und digitale Gesundheitsservices integrieren – ohne die Beitragsstruktur grundsätzlich zu sprengen. Diese Alternativen sollten bei der Konzeptentscheidung auf dem Tisch liegen.

Ihr unabhängiger bKV-Partner: betriebskranken.de

Die betriebliche Krankenversicherung ist kein Standardprodukt – sie ist ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität. Welcher Tarif wirklich zu Ihrer Belegschaft passt, hängt von Ihrer Unternehmensstruktur, Ihren Anforderungen und dem Budget ab, das Sie einsetzen möchten.

Auf betriebskranken.de finden Sie unabhängige Analysen, Tarifvergleiche und die Möglichkeit zur direkten Beratung. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse eines Versicherers.

Wir betreuen knapp 2.000 Arbeitgeber mit über 40.000 versicherten Mitarbeitern.

Die Georg Soller Unternehmensgruppe – Ihr Partner für betriebliche Absicherung. Gegründet 1951.

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