D&O-Versicherung bei Insolvenz: Schutz, Haftung & wichtige Klauseln

D&O-Versicherung bei Insolvenz: Wichtige Klauseln und Schutz für Geschäftsführer.

D&O- Versicherung bei Insolvenz

Eine Unternehmensinsolvenz gehört zu den Situationen, in denen das persönliche Haftungsrisiko eines Geschäftsführers besonders relevant werden kann.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Phasen werden Entscheidungen der Geschäftsführung häufig besonders genau geprüft.

Deshalb sollte ein D&O-Vertrag bereits vor einer Unternehmenskrise darauf untersucht werden, wie Insolvenzrisiken versichert sind.

Besteht eine D&O-Versicherung auch bei Insolvenz?

Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch, dass eine bestehende D&O-Versicherung keinen Schutz mehr bietet.

Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.

Gerade deshalb sollten Geschäftsführer prüfen, ob der Vertrag spezielle Insolvenzausschlüsse oder Einschränkungen enthält.

Ein D&O-Tarif, der auf den ersten Blick günstig erscheint, kann bei einer Unternehmenskrise erhebliche Unterschiede gegenüber einem umfassenderen Vertrag zeigen.

Geschäftsführer betrachtet D&O-Versicherung bei Insolvenz im Büro.

D&O-Versicherung auch bei Insolvenz?

Wer kann bei einer Insolvenz Ansprüche gegen Geschäftsführer geltend machen?

Eine besonders wichtige Rolle kann der Insolvenzverwalter spielen.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens können frühere Entscheidungen und Zahlungen der Geschäftsführung geprüft werden. Daneben können abhängig vom konkreten Sachverhalt weitere Anspruchsteller relevant werden.

Das persönliche Haftungsrisiko eines Geschäftsführers endet daher nicht automatisch mit der Insolvenz des Unternehmens.

Welche Pflichten sind in einer Unternehmenskrise besonders relevant?

Gerät eine GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten, steigen die Anforderungen an die Geschäftsführung.

Besonders sensibel können unter anderem sein:

  • Überwachung der Liquidität
  • Dokumentation von Entscheidungen
  • Umgang mit Zahlungen in der Krise
  • rechtzeitige reaktion azf finanzielle Probleme
  • Abstimmung zwischen mehreren Geschäftsführern
  • Einhaltung Insolvenzrechtlicher Pflichten

Gerade in solchen Situationen können spätere Haftungsansprüche entstehen.

Was bedeutet das Claims-made-Prinzip?

Viele D&O-Versicherungen funktionieren nach dem sogenannten Claims-made-Prinzip.

Dabei spielt nicht ausschließlich der Zeitpunkt eine Rolle, zu dem eine mögliche Pflichtverletzung begangen wurde.                                          Relevant ist insbesondere, wann ein Anspruch gegen die versicherte Person geltend gemacht wird.

Deshalb sind zwei Vertragsbestandteile besonders wichtig: Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist.

Warum ist die Rückwärtsdeckung wichtig?

Stellen wir uns folgendes Beispiel vor:

Ein Geschäftsführer trifft im Jahr 2024 eine Entscheidung.                            Erst im Jahr 2027 wird daraus ein Schadenersatzanspruch gegen ihn abgeleitet.

Eine gute Rückwärtsdeckung kann deshalb entscheidend sein, wenn die behauptete Pflichtverletzung bereits vor dem aktuellen Versicherungsvertrag stattgefunden hat.                                                  Dabei müssen jedoch die konkreten Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sein.

Insbesondere bereits bekannte Pflichtverletzungen oder bekannte Konflikte können problematisch sein.

Was bedeutet Nachmeldefrist bei einer D&O?

Auch nach Beendigung eines D&O-Vertrags können später noch Ansprüche gegen einen ehemaligen Geschäftsführer entstehen.

Eine Nachmeldefrist kann deshalb sicherstellen, dass bestimmte Ansprüche wegen früherer Pflichtverletzungen noch gemeldet werden können.

Wie lang diese Frist ist und welche Voraussetzungen gelten, sollte vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Was passiert, wenn ein Geschäftsführer ausscheidet?

Auch nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen können später noch Haftungsansprüche aus der früheren Tätigkeit entstehen.

Deshalb sollte beim Ausscheiden eines Geschäftsführers geprüft werden, ob ausreichender Versicherungsschutz für mögliche spätere Ansprüche besteht.

In bestimmten Situationen kann eine sogenannte Run-off-Deckung relevant sein.

Mann arbeitet konzentriert am Laptop zur D&O-Versicherung bei Insolvenz.

D&O und insolvenz

Die 7 wichtigsten D&O-Klauseln bei Insolvenzrisiken

Geschäftsführer sollten vor Vertragsabschluss insbesondere folgende Punkte prüfen:

1. Insolvenzausschlüsse Gibt es Einschränkungen, sobald das Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommt?

2. Claims-made-Prinzip Wann gilt ein Anspruch als Versicherungsfall?

3. Rückwärtsdeckung Sind Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn mitversichert?

4. Nachmeldefrist Wie lange können nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden?

5. Bekannte Pflichtverletzungen Wie behandelt der Vertrag bereits bekannte Umstände?

6. Abwehrkosten Werden Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten übernommen?

7. Versicherungssumme Ist die Deckungssumme auch für komplexe Haftungsverfahren ausreichend?

Sollte man eine D&O erst abschließen, wenn die Unternehmenskrise beginnt?

Das kann deutlich zu spät sein.

Eine D&O-Versicherung sollte idealerweise geprüft werden, solange das Unternehmen wirtschaftlich stabil ist und noch keine konkreten Haftungsansprüche oder bekannten Pflichtverletzungen bestehen.

Gerade bei schnell wachsenden Unternehmen sollte der Versicherungsschutz außerdem regelmäßig angepasst werden.

Schäfer & Soiné unterstützt Geschäftsführer und Unternehmen in Mainz, im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit bei der Prüfung von D&O-Verträgen auf Insolvenzausschlüsse, Versicherungssumme, Nachmeldefrist, Rückwärtsdeckung und weitere relevante Vertragsklauseln.

D&O-Versicherung auf Insolvenzrisiken prüfen lassen

Autor: Thomas Schäfer – Versicherungsmakler und Spezialist für Geschäftsführer- und Unternehmensabsicherung bei Schäfer & Soiné Advisory GmbH in Mainz.

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