D&O-Versicherung: Warum die Standard-Police bei Innenhaftung oft nicht zahlt
D&O-Versicherung: Warum die Standard-Police bei Innenhaftung oft nicht zahlt
Stell dir zwei Geschäftsführer vor. Beide führen eine GmbH, beide haben dieselbe D&O-Police mit 5 Millionen Euro Deckungssumme, beiden wirft die eigene Gesellschaft eine Pflichtverletzung mit 400.000 Euro Schaden vor. Der eine bekommt die vollen 400.000 Euro ersetzt. Der andere bekommt 200.000 Euro und zahlt den Rest aus seinem Privatvermögen.
Der Unterschied liegt nicht in der Police und nicht in der Deckungssumme. Er liegt darin, dass der zweite 50 Prozent der Anteile an seiner eigenen GmbH hält. Genau dafür steht in den meisten Standardbedingungen eine Klausel, die kaum jemand liest, bevor er unterschreibt.
Dieser Artikel zeigt dir, warum Innenhaftung in der D&O der Regelfall und trotzdem für Gesellschafter-Geschäftsführer die größte Lücke ist, wie der sogenannte Eigenschadenabzug deine Leistung rechnerisch kürzt, welche zweite Falle im Claims-made-Prinzip steckt und welche fünf Punkte du in deiner Police prüfen solltest, bevor ein Schadenfall die Lücken sichtbar macht.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach § 43 GmbHG haftest du der eigenen Gesellschaft gegenüber unbegrenzt mit deinem Privatvermögen, wenn du die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verletzt.
- Innenhaftung ist in deutschen D&O-Policen der Regelfall und grundsätzlich gedeckt. Das eigentliche Problem für Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein anderes.
- Der Eigenschadenabzug kürzt die Leistung in Höhe deiner Beteiligungsquote: 50 Prozent Anteile bedeuten im Standardfall 50 Prozent weniger Geld.
- 2024 zählten die Versicherer 2.500 D&O-Schäden, knapp 12 Prozent mehr als im Vorjahr, bei einem Durchschnittsschaden von über 115.000 Euro (GDV).
- Der Abzug ist verhandelbar. Viele Versicherer verzichten bis zu einer Beteiligung von 15 bis 25 Prozent darauf, einige inzwischen vollständig.
- Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH, zeigt dir im folgenden Artikel, worauf es bei der Prüfung ankommt.
Innenhaftung ist der Regelfall, nicht die Ausnahme
Als GmbH-Geschäftsführer schuldest du deiner Gesellschaft nach § 43 Abs. 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Verletzt du sie, haftest du ihr nach § 43 Abs. 2 GmbHG auf Schadenersatz, persönlich und unbegrenzt mit deinem gesamten Privatvermögen. Über die Geltendmachung entscheidet die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 8 GmbHG), und der Anspruch verjährt erst nach fünf Jahren.
Genau deshalb ist die Innenhaftung, also der Anspruch der eigenen Gesellschaft gegen ihr Organ, der weit überwiegende Teil aller D&O-Fälle in Deutschland. Sie ist in den Bedingungen auch ausdrücklich mitversichert. Wer glaubt, eine deutsche D&O schließe Innenhaftung pauschal aus, liegt falsch.
Wie ernst die Lage ist, zeigt die Schadenstatistik. 2024 zählten die Versicherer 2.500 Schäden in der Managerhaftpflicht, knapp 12 Prozent mehr als im Vorjahr und das dritte Jahr in Folge mit steigender Tendenz. Der Durchschnittsschaden lag bei über 115.000 Euro, ein Plus von fast 14 Prozent. Der gesamte Schadenaufwand stieg auf 285 Millionen Euro, die Schadenquote kletterte auf 57 Prozent (GDV). Für dich heißt das zweierlei: Das Risiko steigt, und die Versicherer werden bei den Bedingungen genauer hinsehen.
| Haftungsart | Anspruchsteller | Typischer Auslöser | Deckung in der Praxis |
|---|---|---|---|
| Innenhaftung | Die eigene GmbH, vertreten durch die Gesellschafterversammlung | Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG | Grundsätzlich gedeckt, aber Kürzung über den Eigenschadenabzug |
| Außenhaftung | Dritte wie Kunden, Gläubiger, Behörden | Vertragsverletzung, Deliktshaftung | Regelmäßig umfassend gedeckt |
Der Denkfehler: Die Lücke sitzt nicht bei der Innenhaftung, sondern bei deinen Anteilen
Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Ratgeber und leider auch viele Angebote ungenau werden. Nicht die Innenhaftung als solche ist das Problem, sondern der Eigenschadenabzug, auch Eigenschadenklausel genannt.
Die Logik dahinter ist aus Sicht des Versicherers nachvollziehbar: Wenn deine GmbH einen Schaden erleidet und dir gehört die Hälfte der GmbH, dann trägst du wirtschaftlich schon die Hälfte dieses Schadens selbst. Würde der Versicherer den vollen Betrag zahlen, stündest du am Ende besser da als vorher. Deshalb kürzen Standardbedingungen die Leistung genau um deine Beteiligungsquote.
In Zahlen sieht das so aus:
| Deine Beteiligung an der GmbH | Innenhaftungsschaden | Leistung im Standardfall | Das trägst du privat |
|---|---|---|---|
| 0 Prozent (Fremdgeschäftsführer) | 400.000 € | 400.000 € | 0 € |
| 25 Prozent | 400.000 € | 300.000 € | 100.000 € |
| 50 Prozent | 400.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
| 100 Prozent (Alleingesellschafter) | 400.000 € | 0 € | 400.000 € |
Je mehr dir von deiner eigenen Firma gehört, desto weniger nützt dir die Police genau dort, wo dein Risiko am größten ist. Und das ist der Fall, in dem die Deckungssumme auf dem Papier völlig unverändert bei 5 Millionen Euro steht.

Persönliche Haftung: Geschäftsführer tragen bei Pflichtverletzung volles Risiko
Wen die Lücke wirklich trifft
Gesellschafter-Geschäftsführer mit hoher Beteiligung
Wenn dir 50 Prozent oder mehr deiner GmbH gehören, ist der Eigenschadenabzug für dich der teuerste Satz im ganzen Vertrag. Beim Alleingesellschafter läuft die Innenhaftungsdeckung im Standardfall komplett leer. Ausgerechnet die Konstellation, die unter Mandanten am häufigsten vorkommt, ist damit am schlechtesten geschützt.
Geschäftsführer mit Mitgesellschaftern im Streit
Kommt es zum Zerwürfnis, etwa weil dir ein Mitgesellschafter eine Fehlentscheidung oder einen Compliance-Verstoß vorwirft, beschließt die Gesellschafterversammlung die Geltendmachung, und der Anspruch steht im Raum. Hier kommt ein zweiter Effekt dazu: Schon die Abwehr kostet Geld. Anwalts- und Gutachterkosten entstehen auch dann, wenn sich der Vorwurf am Ende als unbegründet erweist. Ob diese Abwehrkosten voll übernommen werden oder ebenfalls gekürzt, steht in denselben Bedingungen.
Der zweite Haken: das Claims-made-Prinzip
D&O-Policen sind claims-made versichert. Nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung entscheidet über den Schutz, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch gegen dich erhoben wird. Weil Innenhaftungsansprüche nach § 43 GmbHG erst nach fünf Jahren verjähren, klaffen hier regelmäßig Lücken.
Zwei Bausteine schließen sie. Die Rückwärtsdeckung erfasst Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn passiert sind, aber erst später bekannt werden. Die Nachmeldefrist sorgt dafür, dass Ansprüche noch versichert sind, wenn sie nach Vertragsende erhoben werden. Fehlt eines von beidem, entsteht beim Versichererwechsel oder beim Ausscheiden aus der Geschäftsführung genau die Lücke, die du vermeiden wolltest.
Eine hohe Deckungssumme ändert daran nichts. Marktüblich liegen D&O-Policen zwischen 1 und 15 Millionen Euro, bei größeren Gesellschaften auch darüber. Diese Zahl ist die einzige, die im Angebot groß gedruckt wird, und die einzige, die über die entscheidenden Fragen nichts aussagt.
„Viele Geschäftsführer schauen zuerst auf die Deckungssumme. Dabei entscheidet bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine einzige Zeile über die Beteiligungsquote darüber, wie viel von dieser Summe am Ende überhaupt bei ihm ankommt.“
Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH

Kleingedrucktes entscheidet: Ausschlüsse in der D&O-Police genau prüfen
Was du konkret prüfen solltest
Fünf Punkte entscheiden darüber, ob deine Police im Ernstfall trägt. Du findest sie alle in den Versicherungsbedingungen, nicht im Angebot.
- Eigenschadenabzug: Wird die Leistung um deine Beteiligungsquote gekürzt? Gibt es eine Verzichtsgrenze, und liegt deine Beteiligung darunter? Das ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der wichtigste Punkt überhaupt.
- Abwehrkosten: Werden Anwalts- und Gutachterkosten auch dann voll getragen, wenn der Anspruch aus dem Innenverhältnis kommt, oder werden sie ebenfalls anteilig gekürzt?
- Rückwärtsdeckung: Sind Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn mitversichert, und ab welchem Datum?
- Nachmeldefrist: Wie lange können Ansprüche nach Vertragsende noch gemeldet werden? Gemessen an der fünfjährigen Verjährung nach § 43 Abs. 4 GmbHG sind kurze Fristen kritisch.
- Selbstbehalt: Für AG-Vorstände schreibt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG einen Pflichtselbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens vor, begrenzt auf das Eineinhalbfache der festen Jahresvergütung. Für GmbH-Geschäftsführer ist er freiwillig, wird aber von vielen Versicherern verlangt.

Unabhängige Beratung schließt Deckungslücken in der D&O-Versicherung
Fazit: Erst die Beteiligung klären, dann die Deckungssumme
Innenhaftung ist in der deutschen D&O mitversichert. Für dich als Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidet aber nicht die Deckungssumme, sondern wie deine Anteile in den Bedingungen behandelt werden. Genau dort, wo dein Risiko am größten ist, kürzt der Eigenschadenabzug im Standardfall am stärksten. Die gute Nachricht: Er ist verhandelbar, und wer das vor dem Abschluss weiß, verhandelt aus einer anderen Position.
Welche Verzichtsgrenze für dich erreichbar ist und wie Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist zu deiner Historie passen müssen, hängt an deiner Beteiligung, deiner Branche und deiner bestehenden Police. Das gehört ins persönliche Gespräch, nicht in eine pauschale Checkliste.
Bei der Vetter Consulting GmbH beraten wir ausschließlich Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbstständige.
Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert durch den TÜV Rheinland und beraten derzeit über 1.600 Mandanten. Auf den gängigen Bewertungsplattformen sind wir mit 4,9 von 5,0 Sternen aus aktuell 296 unabhängigen Bewertungen bewertet. Als Versicherungsmakler schauen wir uns deine Gesamtstruktur aus Gehalt, Vorsorge und Absicherung an und arbeiten dabei eng mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deine bestehende D&O-Police auf den Eigenschadenabzug, die Abwehrkosten, Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist und rechnen dir aus, was bei deiner Beteiligungsquote im Schadenfall tatsächlich ankommt.
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Häufige Fragen zum Thema
Was bedeutet Innenhaftung bei der D&O-Versicherung?
Innenhaftung sind Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Über die Geltendmachung entscheidet die Gesellschafterversammlung. In Deutschland ist die Innenhaftung der weit überwiegende Teil aller D&O-Schadenfälle.
Deckt jede D&O-Versicherung Ansprüche der eigenen Gesellschaft ab?
Dem Grunde nach ja, deutsche D&O-Policen versichern die Innenhaftung ausdrücklich mit. Entscheidend ist aber die Höhe: Hältst du selbst Anteile an der GmbH, kürzt der Eigenschadenabzug die Leistung im Standardfall um deine Beteiligungsquote.
Was ist der Eigenschadenabzug?
Eine Klausel, die die Versicherungsleistung um den Anteil kürzt, den du selbst an der geschädigten Gesellschaft hältst. Begründung: Als Gesellschafter trägst du den Schaden wirtschaftlich anteilig ohnehin mit. Bei 50 Prozent Beteiligung und 400.000 Euro Schaden bleiben so 200.000 Euro Leistung.
Bekommt ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer bei Innenhaftung gar nichts?
Im Standardfall mit vollem Eigenschadenabzug läuft die Innenhaftungsdeckung bei 100 Prozent Beteiligung rechnerisch leer. Deshalb ist für Alleingesellschafter ein ausdrücklicher Verzicht auf den Abzug der zentrale Verhandlungspunkt beim Abschluss.
Lässt sich der Eigenschadenabzug verhandeln?
Ja. Viele Versicherer verzichten bis zu einer Beteiligung von 15 bis 25 Prozent darauf, einzelne Anbieter haben ihn ganz gestrichen. Welcher Verzicht erreichbar ist, hängt vom Versicherer, der Unternehmensgröße und dem Risikoprofil ab.
Was bedeutet das Claims-made-Prinzip?
Versichert ist nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch gegen dich erhoben wird. Deshalb sind Rückwärtsdeckung für zurückliegende Pflichtverletzungen und eine ausreichende Nachmeldefrist nach Vertragsende entscheidend.
Wie hoch sollte die Deckungssumme einer D&O-Versicherung sein?
Marktüblich liegen die Summen zwischen 1 und 15 Millionen Euro, je nach Bilanzsumme und Risikoprofil. Die Höhe allein sagt wenig aus. Eine hohe Summe nützt nichts, wenn der Eigenschadenabzug greift oder die Nachmeldefrist zu kurz ist.
Gilt für GmbH-Geschäftsführer ein Pflichtselbstbehalt?
Nein. § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG schreibt einen Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens, begrenzt auf das Eineinhalbfache der festen Jahresvergütung, nur für AG-Vorstände vor. Für GmbH-Geschäftsführer ist er freiwillig, viele Versicherer machen ihn aber zur Bedingung.
Rechtlicher Hinweis:
Die Vetter Consulting GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO und bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Die Angaben zu Klauseln, Deckungssummen und Marktüblichkeiten sind praxisbezogene Beispiele und keine Garantie. Maßgeblich sind allein die Bedingungen deines konkreten Vertrags. Die Beurteilung hängt immer vom Einzelfall ab und sollte gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt erfolgen. Vetter Consulting arbeitet hierfür mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.