Elektrofachkraft ist nicht gleich Elektrofachkraft – was Sie jetzt wissen müssen
Elektrofachkraft ist nicht gleich Elektrofachkraft – was Sie jetzt wissen müssen
Sie haben einen gelernten Elektriker im Team, Ihr Hausmeister kennt sich aus, und die Instandhaltung läuft seit Jahren problemlos. Doch hier kommt die unbequeme Wahrheit: Im Ernstfall könnte genau das zu einem massiven Haftungsrisiko werden. Denn die DGUV Information 203-002 zeigt eindeutig, dass eine elektrotechnische Ausbildung allein noch lange nicht ausreicht, um elektrotechnische Arbeiten durchführen zu dürfen. Für Sie als Geschäftsführer oder Betreiber ist diese Vorschrift kritisch – denn die organisatorische Verantwortung liegt bei Ihnen.
Warum Elektrosicherheit Chefsache ist
Viele sehen Elektrosicherheit als rein technisches Thema. Die DGUV Information 203-002 stellt jedoch klar: Elektrosicherheit ist vor allem Organisationsverantwortung. Als Unternehmer tragen Sie die oberste Verantwortung dafür, wer eingesetzt wird, welche Qualifikation vorhanden ist und welche Arbeiten durchgeführt werden dürfen. Sie müssen sicherstellen, dass Unterweisungen stattfinden, geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden und die gesamte Organisation rechtssicher aufgebaut ist.
Die Vorschrift betrifft Sie unmittelbar – ganz gleich, ob Sie Geschäftsführer, Werksleiter, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter sind. Denn wenn etwas schiefgeht, werden genau drei Fragen gestellt: Wer durfte die Arbeit durchführen? Welche Arbeiten waren dieser Person erlaubt? Und wer trägt die Verantwortung?
Das gefährliche Missverständnis
In vielen Unternehmen herrscht die Annahme: "Der Mitarbeiter ist Elektriker, also darf er alles." Oder: "Wir haben doch eine Elektrofachkraft." Genau hier liegt das Problem. Die DGUV 203-002 macht unmissverständlich klar: Eine Ausbildung allein macht jemanden nicht automatisch zur Elektrofachkraft für jede Tätigkeit.
Der Begriff "Elektrofachkraft" ist keine Berufsbezeichnung. Eine Elektrofachkraft ist vielmehr eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und der Kenntnis einschlägiger Bestimmungen in der Lage ist, übertragene Arbeiten zu beurteilen, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Qualifikation ist arbeitsbereichsspezifisch
Ein gelernter Elektriker kann durchaus keine ausreichende Qualifikation für bestimmte Arbeiten besitzen. Die Qualifikation gilt immer nur für den jeweiligen Arbeitsbereich. Arbeiten an Mittelspannung, Schaltanlagen, unter Spannung, Prüftätigkeiten, Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen oder an PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur – all das sind Spezialbereiche, die jeweils eigene Qualifikationen erfordern.
Die DGUV nutzt dafür das Modell der "Elektrofachkraft-Qualle": Fachwissen, Arbeitsbereiche, Erfahrung, Technologien und Normen verändern sich ständig. Eine Person kann früher Elektrofachkraft gewesen sein, heute aber nicht mehr ausreichend qualifiziert sein – etwa weil sie keine aktuelle Praxiserfahrung hat, neue Normen nicht kennt, jahrelang fachfremd tätig war oder keine Weiterbildungen besucht hat.
Wer darf was? Die fünf Qualifikationsstufen

Die fünf Qualifikationsstufen in der Elektroorganisation.
1. Laien
Personen ohne elektrotechnische Qualifikation dürfen keinerlei elektrotechnische Arbeiten durchführen. Das betrifft typischerweise Hausmeister, Produktionsmitarbeiter, Facility-Mitarbeiter oder Bedienpersonal. Sie dürfen keine Anlagen öffnen, keine Reparaturen durchführen und keine Prüfungen vornehmen.
2. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person wurde durch eine Elektrofachkraft unterwiesen, über Gefahren belehrt und für bestimmte Aufgaben eingewiesen. Wichtig: EuPs dürfen nicht eigenverantwortlich arbeiten. Sie dürfen nur festgelegte Tätigkeiten nach Unterweisung und unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.
3. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Diese Qualifikation wird häufig missverstanden. Personen mit dieser Qualifikation dürfen nur gleichartige, sich wiederholende und klar definierte Tätigkeiten durchführen. Voraussetzung sind eine spezielle theoretische und praktische Ausbildung sowie eine klare Arbeitsanweisung und ein definierter Tätigkeitsbereich. Diese Personen sind nicht automatisch vollwertige Elektrofachkräfte.
4. Elektrofachkraft (EFK)
Eine Elektrofachkraft darf eigenverantwortlich arbeiten, Gefahren beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und elektrotechnische Arbeiten durchführen – aber nur in den Bereichen, für die sie tatsächlich qualifiziert ist.
5. Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich Organisations-, Aufsichts- und Führungsverantwortung. Sie plant, projektiert, wählt geeignete Mitarbeiter aus, legt Arbeitsverfahren fest, organisiert Schulungen und kontrolliert Arbeitsabläufe. Besonders wichtig: Die VEFK muss schriftlich bestellt werden.
Welche Arbeiten sind Elektrofachkräften vorbehalten?
Nur Elektrofachkräfte dürfen elektrische Anlagen errichten, ändern und instand halten. Auch Prüfungen, Fehlersuche, Inbetriebnahmen, Arbeiten an Verteilungen und Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind ihnen vorbehalten. Besonders kritisch sind Arbeiten unter Spannung. Diese dürfen nur von speziell qualifizierten Personen mit besonderen Schutzmaßnahmen, geeigneter PSA, isolierten Werkzeugen und unter klaren organisatorischen Vorgaben durchgeführt werden.

Die fünf Sicherheitsregeln sind die Lebensversicherung in der Elektrotechnik.
Die fünf lebenswichtigen Sicherheitsregeln
Vor Arbeiten an elektrischen Anlagen müssen die fünf Sicherheitsregeln umgesetzt werden:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und kurzschließen
- Benachbarte Teile abdecken oder abschranken
Die DGUV bezeichnet diese Regeln ausdrücklich als "lebenswichtig".
Die größte Haftungsfalle für Sie als Geschäftsführer
Viele Unternehmen können im Ernstfall nicht nachweisen, wer welche Qualifikation besitzt, wer welche Arbeiten durchführen darf, wer unterwiesen wurde, wer verantwortlich ist und ob die Fachkunde aktuell ist. Genau hier entstehen Organisationsverschulden, Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden.
Stellen Sie sich diese kritischen Fragen
Haben Sie überhaupt geprüft:
- Wer ist Elektrofachkraft?
- Für welchen Bereich?
- Mit welcher aktuellen Fachkunde?
- Mit welcher praktischen Erfahrung?
- Mit welchen Nachweisen?
Können Sie nachweisen:
- Unterweisungen?
- Beauftragungen?
- Arbeitsanweisungen?
- Verantwortlichkeiten?
- Prüfungen?
- Aufsicht?
- Freigaben?
Typische Risikobereiche in Unternehmen
Besonders häufig problematisch sind Situationen, in denen Hausmeister Elektroarbeiten durchführen, elektrotechnisch unterwiesene Personen eigenständig arbeiten oder schriftliche Beauftragungen fehlen. Auch wenn keine VEFK bestellt wurde, obwohl komplexe Anlagen vorhanden sind, wenn die Rollenverteilung unklar ist oder Fremdfirmen ohne Kontrolle arbeiten, besteht erhebliches Risiko. Veraltete Fachkunde, fehlende Unterweisungen, keine klare Arbeitsfreigabe oder Arbeiten unter Spannung ohne organisatorische Regelung sind weitere typische Schwachstellen.
Fazit: Organisation schlägt Einzelmaßnahme
Die DGUV Information 203-002 zeigt eindeutig: Elektrosicherheit entsteht nicht durch einzelne Elektrofachkräfte, sondern durch eine funktionierende Organisation. Diese Organisation muss Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Prozesse, Arbeitsfreigaben, Unterweisungen, Dokumentation, Aufsicht und Kontrolle systematisch miteinander verbinden.
Die entscheidende Frage lautet nicht: "Haben wir Elektriker?" Sondern: "Können wir nachweisen, dass die richtigen Personen die richtigen Arbeiten unter den richtigen organisatorischen Bedingungen durchführen?" Denn genau das wird im Audit, nach einem Unfall, bei Personenschäden, durch Versicherer, Behörden, Berufsgenossenschaften und Staatsanwaltschaften geprüft.
Prüfen Sie Ihre Organisation jetzt. Dokumentieren Sie Qualifikationen, Beauftragungen und Verantwortlichkeiten schriftlich. Stellen Sie sicher, dass Unterweisungen regelmäßig stattfinden und Ihre Elektrofachkräfte tatsächlich für die übertragenen Arbeiten qualifiziert sind. Denn im Ernstfall trennt sich die technische Einzelmaßnahme von der belastbaren Elektroorganisation – und genau die schützt Sie vor persönlicher Haftung.