GmbH-Geschäftsführer: Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

GmbH-Geschäftsführer: Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

GmbH-Geschäftsführer: Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Du hast eine GmbH gegründet, weil du dachtest, dadurch ist dein Privatvermögen geschützt.

Die „beschränkte Haftung“ steht schließlich im Namen.

Doch als Geschäftsführer haftest du in bestimmten Situationen persönlich und zwar mit allem, was du hast: Haus, Rücklagen, Depot;

Das wissen die wenigsten. Und genau das macht es so gefährlich.

Die trügerische Sicherheit der GmbH-Struktur

Die meisten Geschäftsführer verlassen sich auf drei Dinge: Ihren Steuerberater, ihre GmbH-Struktur und das Gefühl, dass „schon nichts passieren wird“.

Nichts davon schützt dich im Haftungsfall.

Dein Steuerberater macht Steuern, aber er prüft nicht deine Haftungsrisiken als Organ der Gesellschaft.

Deine GmbH begrenzt die Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern, allerdings nicht deine persönliche Haftung als Geschäftsführer. 

Aus über 5.000 Beratungsgesprächen zeigt sich immer wieder das gleiche Bild:

Geschäftsführer, die seit Jahren Verträge unterschreiben, Mitarbeiter beschäftigen, Gewinne ausschütten und all das ohne zu wissen, dass sie dabei mit ihrem Privatvermögen haften. 

Wenn du als GmbH-Geschäftsführer deine Absicherung nicht aktiv geprüft hast, fährst du ohne Sicherheitsgurt.

Tobias Vetter, Geschäftsführer und Inhaber der Vetter-Consulting GmbH

Die fünf größten Haftungsfallen im Überblick

Es gibt konkrete Situationen, in denen die beschränkte Haftung der GmbH nicht mehr greift und du plötzlich persönlich in der Pflicht stehst.

Diese fünf Fallen solltest du unbedingt kennen:

1. Der verschlafene Insolvenzantrag

Sobald deine GmbH zahlungsunfähig ist, hast du maximal drei Wochen Zeit für den Insolvenzantrag. Bei Überschuldung sind es sechs Wochen und beides sind Höchstfristen.

Verpasst du die Frist, haftest du persönlich gegenüber Gläubigern.

Und nicht nur das: Insolvenzverschleppung ist sogar strafbar.

Vielleicht denkst du dir gerade, das klingt nach Fiktion oder dem absoluten Schreckensszenario, das ohnehin nie eintrifft, doch laut Bundesjustizamt werden jedes Jahr tausende Verfahren deswegen eröffnet.

2. Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Du bist persönlich dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgeführt werden.

Passiert das nicht, auch wenn die Liquidität knapp war, haftest du mit deinem Privatvermögen. § 266a StGB macht das zusätzlich zur Straftat und die Krankenkassen setzen das konsequent durch.

3. Gewinnausschüttungen, die zu weit gehen

Schüttest du Gewinne aus, die das Stammkapital deiner GmbH angreifen, haftest du persönlich auf Rückerstattung.

Das passiert häufiger als du denkst, besonders bei schnell wachsenden GmbHs, die ihre Liquiditätslage falsch einschätzen.

4. Das überhöhte Geschäftsführergehalt

Das Finanzamt prüft, ob dein Gehalt „angemessen“ ist.

Liegt es über dem, was ein Fremdgeschäftsführer in vergleichbarer Position verdienen würde, wird der Differenzbetrag als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, was unweigerlich zu einer Doppelbesteuerung führt.

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt besonders genau und bei jeder dritten Betriebsprüfung wird die Gehaltshöhe beanstandet.

Du willst wissen, wie du dein Geschäftsführer-Gehalt so strukturierst, dass du weniger Steuern zahlst und mehr Netto behältst? In unserem kostenlosen Geschäftsführer-Gehalts-Guide erfährst du, welche 4 Kriterien dein Gehalt erfüllen muss und wie andere GmbH-Geschäftsführer in deiner Branche aufgestellt sind.

Tobias Vetter, Geschäftsführer und Inhaber der Vetter-Consulting GmbH

5. Die falsche oder fehlende D&O-Versicherung

In über 60 % aller D&O-Schadensfälle kommen die Forderungen nicht von außen, sondern vom eigenen Unternehmen.

Zum Beispiel durch einen Insolvenzverwalter, der jede Entscheidung der letzten Jahre unter die Lupe nimmt.

Trotzdem haben erschreckend viele Geschäftsführer entweder keine D&O-Versicherung oder eine, die im Ernstfall nicht zahlt, weil die Klauseln falsch strukturiert sind.

Warum die klassische Beratung diese Lücken übersieht

Die meisten Versicherungsberater verkaufen dir eine Betriebshaftpflicht und haken das Thema ab.

Den Gesamtblick auf deine Situation als Geschäftsführer: Vergütungsstruktur, Haftungsrisiken, D&O, Sozialversicherungsstatus, Holding-Struktur, macht fast niemand.

Dein Steuerberater darf keine Versicherungsberatung leisten und dein Versicherungsvertreter kennt deine Steuersituation nicht und beide schauen sich deinen Geschäftsführervertrag nicht an.

Das Ergebnis: Du hast fünf verschiedene Berater für fünf verschiedene Themen.

Und trotzdem immer noch niemanden, der die Gesamtsituation überblickt und die Lücken sieht, die dazwischen entstehen.

Das häufigste Problem ist nicht schlechte Beratung, sondern dass kein ganzheitlicher Ansatz abgebildet wird.

Das häufigste Problem ist nicht schlechte Beratung, sondern dass kein ganzheitlicher Ansatz abgebildet wird.

Was ein ganzheitlicher Blick aufdeckt

In fast jedem Erstgespräch taucht mindestens eine Lücke auf, die vorher niemand gesehen hat:

  • Die D&O-Versicherung fehlt oder hat unzureichende Deckungssumme
  • Der Geschäftsführervertrag ist steuerlich nicht optimal strukturiert
  • Der Sozialversicherungsstatus als beherrschender GGF ist nicht korrekt geklärt
  • Die Betriebshaftpflicht deckt die tatsächliche Tätigkeit gar nicht ab
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat die falsche Berufsgruppe

Genau deshalb ist der ganzheitliche Ansatz der Beratung der richtige Weg, denn sobald wichtige Informationen fehlen, entsteht für dich als Geschäftsführer ein unnötiges Risiko, das unangenehm werden kann.

Fazit: Die GmbH schützt nicht automatisch dein Privatvermögen

Als GmbH-Geschäftsführer trägst du mehr Verantwortung, als dir vielleicht bewusst ist.

Die beschränkte Haftung der GmbH gilt nur für die Gesellschaft, nicht für dich persönlich in deiner Rolle als Organ.

Vom verschlafenen Insolvenzantrag über nicht abgeführte Sozialversicherungs-beiträge bis hin zur falschen D&O-Versicherung: Die Haftungsfallen sind da und können existenzbedrohend werden.

Das Kernproblem: Die meisten Geschäftsführer haben zwar einzelne Berater für Steuern, Versicherungen oder Recht, doch niemanden, der die Gesamtsituation im Blick hat. 

Dein nächster Schritt: Lass deine Absicherung als Geschäftsführer ganzheitlich prüfen, nicht einzelne Policen, sondern deine komplette Situation: Haftungsrisiken, Vergütungsstruktur, Versicherungsschutz und steuerliche Optimierung.

Nur so weißt du wirklich, ob du im Ernstfall geschützt bist oder trotz GmbH mit deinem Privatvermögen haftest.

Wir bei der Vetter-Consulting GmbH beraten dich gerne kostenlos und analysieren deine aktuelle Situation.

Das Team der Vetter-Consulting GmbH

Das Team der Vetter-Consulting GmbH

Über den Button unter diesem Artikel kannst du uns für eine unverbindliche und kostenlose Analyse anfragen oder direkt auf unserer Website eine unverbindliche Beratung buchen. 

Hier geht’s direkt zu unserer Website.

Hier kannst du dir unseren kostenlosen interaktiven Gehalts-Guide, den jeder GmbH-Geschäftsführer haben sollte, sichern!

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.