Heizungsgesetz 2026: Was sich für Hausbesitzer jetzt wirklich ändert
Heizungsgesetz 2026: Was sich ändert
Stell dir vor, du müsstest dich jahrelang auf eine bestimmte Heiztechnik festlegen, nur um kurz darauf zu erfahren, dass die Regeln komplett umgeschrieben wurden. Genau das ist vielen Eigentümerinnen und Eigentümern in den letzten Jahren passiert. Kaum ein Gesetz hat für so viel Verunsicherung gesorgt wie das ehemalige Heizungsgesetz. Seit Juli 2026 gibt es nun einen frischen Anlauf: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG), und damit ändert sich einiges - vor allem zugunsten der Wahlfreiheit.
Wenn du gerade überlegst, ob und wann du deine Heizung austauschen solltest, oder wenn du einfach wissen willst, welche Förderungen dir zustehen, dann bist du hier genau richtig. Denn auch wenn sich der Name des Gesetzes geändert hat, das Ziel bleibt bestehen: Ab 2045 soll in Deutschland nur noch klimaneutral geheizt werden. Der Weg dorthin sieht jetzt aber deutlich entspannter aus als noch vor wenigen Jahren gedacht. Schauen wir uns an, was das konkret für dich bedeutet.
Freie Heizungswahl statt starrer Vorgaben
Die wohl größte Neuerung betrifft deine Entscheidungsfreiheit. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen sofort zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist Geschichte. Stattdessen gilt wieder das Prinzip der Technologieoffenheit, wie es die Merz-Regierung im Koalitionsvertrag versprochen hatte.
Das bedeutet für dich: Du kannst frei entscheiden, welches Heizsystem in dein Haus einzieht. Zur Auswahl stehen unter anderem:
- Elektrische Wärmepumpen (Luft, Erdreich oder Grundwasser)
- Biomasseheizungen wie Pellet- oder Hackschnitzelanlagen
- Gasheizungen, die die neuen Vorgaben zu erneuerbaren Brennstoffen erfüllen
- Wärmepumpen-Hybridheizungen
- "H2-ready"-Gasheizungen für einen späteren Wasserstoffbetrieb
- Solarthermie-Hybridheizungen
- Stromdirektheizungen in gut gedämmten Gebäuden
- Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
Auch die verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung entfällt. Du triffst deine Entscheidung künftig eigenverantwortlich. Trotzdem lohnt sich eine freiwillige Beratung: Sie wird finanziell belohnt und ist oft Voraussetzung, um überhaupt Fördergeld zu bekommen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) belohnt auch weiterhin den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Die Biotreppe: Herzstück des neuen Gesetzes
Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, kommt an einem Begriff nicht vorbei: der Biotreppe. Sie sorgt dafür, dass fossiles Erdgas schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen wie Biomethan, synthetisches Gas oder Wasserstoff ersetzt wird. Die Mindestanteile erneuerbarer Gase steigen dabei in klar definierten Stufen:
| Jahr | Mindestanteil erneuerbarer Gase |
|---|---|
| ab 2029 | 10 % |
| ab 2030 | 15 % |
| ab 2035 | 30 % |
| ab 2040 | 60 % |
Damit diese Mengen auch tatsächlich am Markt verfügbar sind, gibt es zusätzlich eine Grüngasquote. Sie verpflichtet Gas- und Öllieferanten, schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe einzuspeisen. Los geht es 2028 mit einem Prozent, bis 2045 soll die Quote auf hundert Prozent klimaneutrale Brennstoffe anwachsen.
Für Notfälle gibt es Übergangsfristen: Musst du deine Heizung wegen eines irreparablen Defekts zwischen 2026 und Ende 2028 austauschen, beginnt die Pflicht zur Einhaltung der Biotreppe erst zwölf Monate nach dem Einbau.
Darf ich meine alte Heizung einfach weiterlaufen lassen?
Hier kommt die vielleicht beruhigendste Nachricht: Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darfst du grundsätzlich weiter betreiben. Die frühere altersabhängige Austauschpflicht für viele ältere Heizkessel ist komplett entfallen. Einen generellen gesetzlichen Zwang zum Heizungstausch gibt es also nicht mehr.
Trotzdem solltest du die langfristige Entwicklung nicht aus den Augen verlieren. Steigende CO₂-Kosten, höhere Netzentgelte und der wachsende Anteil klimafreundlicher Brennstoffe können die Betriebskosten deiner alten Anlage über die Jahre spürbar beeinflussen.
Ist deine Heizung defekt, darfst du sie reparieren lassen, ganz normal. Erst wenn eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt, wird ein Austausch nötig. Auch dann greift die freie Heizungswahl, allerdings musst du bei einer neuen Gasheizung die Vorgaben der Biotreppe berücksichtigen.
So viel Förderung bekommst du vom Staat

Quelle: Umweltbundesamt
Wer umrüstet, wird weiterhin belohnt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zum 21. Juli 2026 angepasst und setzt jetzt noch stärker auf den Faktor Zeit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer setzt sich die Förderung aus mehreren Bausteinen zusammen:
| Förderbestandteil | Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | inkl. 15 % EU-Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | wird ab Februar 2027 schrittweise reduziert |
| Einkommensbonus | variabel | richtet sich nach Haushaltseinkommen und Familiensituation |
| Effizienzbonus für Wärmepumpen | entfällt | keine separate Förderung mehr |
Wichtig zu wissen: Die förderfähige Kostenobergrenze sinkt halbjährlich, erstmals im zweiten Halbjahr 2027. Wer plant, sollte also nicht zu lange zögern, um von den aktuell noch großzügigeren Bedingungen zu profitieren.
Auch für Vermieterinnen und Vermieter ändert sich etwas: Modernisierungskosten können weiterhin anteilig auf die Jahresmiete umgelegt werden. Bei neu installierten Öl- und Gasheizungen werden die CO₂-Kosten künftig jeweils zur Hälfte zwischen Mieter- und Vermieterseite aufgeteilt.
Fazit: Mehr Freiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt dir viel vom Druck, den das alte Heizungsgesetz erzeugt hat. Du musst nicht sofort handeln, wenn deine Heizung noch funktioniert, und du entscheidest selbst, welche Technik zu deinem Zuhause passt. Gleichzeitig lohnt es sich, die Biotreppe und die Förderbedingungen im Blick zu behalten, denn wer clever plant, kann bares Geld sparen und gleichzeitig zukunftssicher heizen.
Schau dir am besten noch heute an, wie alt deine aktuelle Heizungsanlage ist und ob sich ein Wechsel schon jetzt lohnen würde. Ein Beratungsgespräch kostet dich wenig Zeit, bringt dir aber Klarheit und im besten Fall zusätzliche Fördergelder.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf weiter betrieben werden, eine gesetzliche Austauschpflicht gibt es nicht mehr.
Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht?
Dann darfst du sie zunächst reparieren lassen. Erst wenn das technisch oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, brauchst du eine neue Anlage, wobei du frei wählen kannst.
Was ist die Biotreppe genau?
Die Biotreppe legt fest, welchen Mindestanteil erneuerbarer Gase neue Gasheizungen ab bestimmten Jahren nutzen müssen, beginnend mit 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040.
Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung?
Aktuell können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden, was bei der aktuellen Kostenobergrenze von 28.000 Euro bis zu 22.400 Euro Zuschuss bedeutet.
Brauche ich vor dem Heizungstausch eine Energieberatung?
Eine Beratung ist nicht mehr verpflichtend, wird aber finanziell belohnt und ist oft Voraussetzung für bestimmte Förderungen.