Ist Meteorit-Einschlag bei der Gebäudeversicherung versichert?
Georg Soller, Gründer und Geschäftsführer der Homekasko GmbH
Ein greller Feuerschweif am Nachthimmel, ein ohrenbetäubender Knall – und plötzlich klafft ein Loch im Dach. Was wie eine Szene aus einem Science-Fiction-Film klingt, wurde kürzlich in Koblenz zur Realität: Ein Meteorit schlug in ein Wohnhaus ein. Die kosmische Gefahr mag unwahrscheinlich sein, doch wenn sie eintritt, wird es schnell sehr konkret. Die wichtigste Frage für Betroffene: Wer zahlt eigentlich für den Schaden?
Dass ausgerechnet dein Haus von einem Gesteinsbrocken aus dem All getroffen wird, ist statistisch gesehen extrem selten. Aber unmöglich ist es nicht – der Fall in Rheinland-Pfalz beweist es. Und genau deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen. Denn nicht jede Police deckt Schäden ab, die buchstäblich vom Himmel fallen.
Wohngebäudeversicherung: Der erste Ansprechpartner
Wenn ein Meteorit Ihr Haus beschädigt, ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig. Doch hier beginnt bereits das Problem: In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Meteoriteneinschlag nicht explizit als versicherte Gefahr aufgeführt. Der Bund der Versicherten (BdV) bestätigt, dass klassische Policen in der Regel nur die üblichen Gefahren abdecken – Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und manchmal auch Elementar (die leider immer noch bei über 50% der aktuellen Verträge fehlt!).
Ein rein mechanischer Einschlag durch einen Himmelskörper fällt nicht darunter. Anders sieht es bei unbemannten Flugkörpern aus: Schäden durch Drohnen oder Weltraumschrott sind in manchen Verträgen tatsächlich eingeschlossen. Ein natürlicher Meteorit hingegen ist nicht abgedeckt – zumindest bei herkömmlichen Tarifen.
Homekasko-Deckung: Die Rundum-sorglos-Variante
Wer eine Homekasko-Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann sich entspannt zurücklehnen. Bei den Homekasko-Tarifen sind grundsätzlich alle Gefahren mitversichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden - das nennt man AllRisk-Deckung. Da Meteoriteneinschläge nicht zu den Ausschlusskriterien gehören, erhalten Sie im Schadensfall Ihre Entschädigung und bleiben somit nicht auf den Kosten für ein neues Dach sitzen.
So eine Allgefahrendeckung ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften gar nicht erhältlich, bietet aber genau für solche außergewöhnlichen Ereignisse den entscheidenden Vorteil: Sie müssen nicht nachweisen, dass der Schadenfall explizit mitversichert ist (wie bei herkömmlichen Versicherungstarifen) – im Gegenteil: Der Versicherer muss belegen, dass dieser Schaden nicht ausgeschlossen ist. Diese Beweislastumkehr sorgt für eine erheblich höhere Sicherheit im Schadensfall.

Eine Gebäudeversicherung von Homekasko bietet immer AllRisk-Deckung!
Kleine Entwarnung: Folgeschäden durch Meteoriten-Einschlag
Selbst wenn der direkte Einschlag bei den meisten Gebäudeversicherungen nicht versichert ist, gibt es noch eine Hintertür: Löst der Meteorit einen Brand aus oder führt er zu einer Explosion, greift die Wohngebäudeversicherung für diese Folgeschäden – und zwar unabhängig davon, was sie ausgelöst hat. Die Ursache spielt dann keine Rolle mehr, entscheidend ist nur das versicherte Ereignis selbst.
Wenn also der Gesteinsbrocken aus dem All Ihr Dach durchschlägt, dabei die Gasleitung beschädigt und ein Feuer entfacht, sind Sie über die Feuerversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn durch den Einschlag eine Explosion entsteht.
Hausrat: Auch hier lohnt der Blick in die Police
Nicht nur das Gebäude kann betroffen sein. Trifft der Meteorit Möbel, Elektrogeräte, Tresor oder andere Einrichtungsgegenstände, ist Ihre Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Hier gelten die selben Regeln wie bei der Gebäudeversicherung: Die meisten am Markt verfügbaren Tarife decken meist nur bestimmte Gefahren ab, während eine Allgefahrendeckung wie bei Homekasko umfassender schützt.

Gefahr aus dem All - Für Homekasko-Kunden kein Problem!
Homekasko: Meteoriten ausdrücklich versichert
Ein positives Beispiel liefern die Tarife von Homekasko. Hier ist der Meteoriteneinschlag über die AllRisk-Deckung versichert. Diese Klausel greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Ereignis wirkt unmittelbar von außen ein
- Es ist unvorhergesehen
- Es führt zu einer Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache
- Es fällt unter keinen expliziten Ausschluss wie z.B. Vorsatz oder Baupfusch
Was tun im Ernstfall?
Bei jedem Schaden sollten Sie sofort Kontakt mit Ihrem Versicherer oder Makler aufnehmen. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, sichern Sie wenn möglich den Meteoriten als Beweisstück und reichen Sie alle Unterlagen zeitnah ein.
Selbst wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Police greift: Ein Anruf kostet nichts und kann im besten Fall eine teure Reparatur auf eigene Kosten ersparen. Aber: Keine Versicherung wird mehr bezahlen als im Vertrag steht, deshalb sollten Sie unbedingt regelmäßig Ihren Versicherungsschutz von einem Experten prüfen lassen.
Fazit: Selten, aber nicht unmöglich – und nicht immer versichert
Ein Meteoriteneinschlag gehört zu den exotischsten Schadensursachen, die es gibt. Doch der Fall in Koblenz zeigt: Was unwahrscheinlich ist, kann trotzdem passieren. Ob Ihre Versicherung zahlt, hängt stark von Ihrem Tarif ab. Die am Markt üblichen Verträge decken den reinen mechanischen Einschlag meistens nicht ab, Allgefahrendeckungen wie die von Homekasko hingegen schon. Aber wenigstens Folgeschäden wie Brände sind in der Regel versichert – unabhängig davon, was sie ausgelöst hat.
Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen und prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Gebäude-Police eine Allgefahrendeckung beinhaltet.
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