Remote als Setter oder Closer arbeiten: Was gilt STEUERLICH beim Auswandern?

Steuern beim Auswandern für Setter und Closer: Mann am Laptop vor einer Weltkarte, mit Reisepass und Flugzeug

Wie stell ich mich steuerlich rechtlich sauber auf?

Du arbeitest online, verdienst dein Geld mit Sales und möchtest endlich dort leben, wo andere Urlaub machen? Zypern, Dubai oder ein anderer Standort im Ausland klingt verlockend. 

Doch bevor du deinen Laptop packst, solltest du eine wichtige Frage klären:  Was passiert mit deiner Steuerpflicht?

Viele Setter und Closer arbeiten als Freelancer für Coaches, Agenturen oder internationale Unternehmen. Sie telefonieren mit Interessenten, vereinbaren Termine oder schließen hochpreisige Angebote ab – und können ihre Arbeit oft von überall aus erledigen.

Doch nur weil dein Arbeitgeber oder Auftraggeber im Ausland sitzt, bist du nicht automatisch dort steuerpflichtig. Entscheidend sind unter anderem dein steuerlicher Wohnsitz, dein tatsächlicher Aufenthalt und die Art, wie du deine Tätigkeit ausübst.

Auch eine Abmeldung in Deutschland oder Österreich allein garantiert nicht, dass sämtliche steuerlichen Pflichten enden. 
- Hast du trotz Abmeldung noch deinen Lebensmittelpunkt in DE / AT?
- Verfügst du noch über eine Schlüsselgewalt im DACH Raum?
- Lässt du minderjährige Kinder im DACH Raum zurück?
- Hält sich dein Ehepartner noch im DACH Raum auf?  

Freelancer oder eigene Firma – welche Struktur passt zu dir?

Wenn du als Setter oder Closer selbstständig arbeitest, stellt sich früher oder später die Frage nach der passenden Unternehmensstruktur.

Mögliche Optionen hängen unter anderem von deinem Einkommen, deinen Auftraggebern, deinem Wohnsitz und deinem Geschäftsmodell ab. Eine ausländische Gesellschaft, beispielsweise eine LLC oder eine Offshore Gesellschaft, ist dabei keine automatische Lösung für Steuerfreiheit für jeden. 

Wichtig ist, dass deine persönliche steuerliche Situation und deine Unternehmensstruktur zusammenpassen – und du alle geltenden Melde- und Erklärungspflichten erfüllst.

Erst planen, dann auswandern

Bevor du deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst, solltest du diese drei Fragen klären:

  • Wo werde ich nach meinem Umzug steuerlich ansässig sein? Möchte ich mich wo niederlassen oder als Digitaler Nomade weiter leben? (Persönlicher Wohnsitz , tatsächlicher Aufenthaltsort)
  • Welche Unternehmensstruktur passt zu meiner Tätigkeit als Setter oder Closer? Wie viel Umsatz mache ich derzeit und welche Kosten kann ich absetzen?
  • Welche steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Pflichten muss ich beachten? Aber auch bin ich vom Mindset soweit mal über den deutschen Tellerrand zu blicken?

Wer diese Fragen frühzeitig klärt, kann seine Auswanderung besser planen und unangenehme Überraschungen vermeiden. 

Du willst als Setter oder Closer ortsunabhängig durchstarten?

Die EKSS Consulting Group unterstützt dich dabei, deine Auswanderung und Unternehmensstruktur strategisch zu planen – abgestimmt auf deine persönliche Ausgangssituation und deine unternehmerischen Ziele.

Vereinbare deine kostenlose Steuer-Analyse und finde heraus, welche nächsten Schritte für dich sinnvoll sind.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.