So hoch sollte das Geschäftsführergehalt bei der GmbH als Unternehmer sein
Was ist das ideale Gehalt als Unternehmer?
Du bist GmbH-Geschäftsführer und fragst dich, wie viel Gehalt du dir eigentlich auszahlen solltest? Null Euro, ein Maximalgehalt oder irgendwas dazwischen? Diese Frage beschäftigt nahezu jeden GmbH-Gesellschafter – und die Antwort hat massive Auswirkungen auf deine Steuerlast. Denn zwischen einer klugen und einer unüberlegten Gehaltsstrategie können schnell mehrere Tausend Euro Unterschied liegen. Lass uns gemeinsam durchrechnen, wie du dein Geschäftsführergehalt optimal gestaltest.
Die zwei Extreme: Kein Gehalt vs. Maximalgehalt
Stell dir vor, deine GmbH erwirtschaftet einen Gewinn von 200.000 Euro. Jetzt hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Du zahlst dir kein Geschäftsführergehalt oder du schöpfst das Maximum aus. Schauen wir uns beide Szenarien genauer an.
Szenario 1: Null Euro Gehalt – die Ausschüttungsfalle
Ohne Geschäftsführergehalt versteuert deine GmbH den kompletten Gewinn mit rund 30 Prozent Körperschaftsteuer. Von deinen 200.000 Euro bleiben also 140.000 Euro übrig. Soweit, so gut. Doch hier kommt der Haken: Wenn du dir diese 140.000 Euro als Gewinnausschüttung auszahlst, fallen nochmal 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Kirchensteuer plus Solidaritätszuschlag an – das macht bis zu weitere 39.000 Euro.
Unterm Strich bleiben dir nur 101.000 Euro netto. Das ist eine Gesamtsteuerbelastung von nahezu 50 Prozent!
Szenario 2: Vollständiges Geschäftsführergehalt
Jetzt drehen wir den Spieß um: Du zahlst dir die kompletten 200.000 Euro als Geschäftsführergehalt aus. Die GmbH hat damit null Euro zu versteuern. Aber natürlich musst du das Gehalt persönlich versteuern.
Bei einem Einkommen von 200.000 Euro liegt dein durchschnittlicher Steuersatz bei etwa 39 Prozent (nicht zu verwechseln mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent!). Das bedeutet: Du zahlst rund 78.000 Euro Steuern und behältst 122.000 Euro netto – deutlich mehr als bei der reinen Ausschüttungsvariante.
Die goldene Mitte: Warum 75.000 Euro oft ideal sind

Die Mitte zwischen Ausschüttung und Gehaltszahlung.
Jetzt könnte man denken: "Super, dann zahle ich mir einfach immer alles als Gehalt aus!" Doch halt – so einfach ist es nicht. Der Schlüssel liegt im progressiven Einkommensteuertarif.
Der Steuertarif als dein bester Freund
Der deutsche Einkommensteuertarif startet bei null Prozent (Grundfreibetrag um 12.000 Euro) und steigt dann kontinuierlich an:
- Eingangssteuersatz: 14 Prozent
- Ab ca. 69.000 Euro: 42 Prozent (Spitzensteuersatz)
- Darüber hinaus: konstant 42 Prozent
Hier wird es interessant: Alles, was du über 69.000 Euro verdienst, wird mit 42 Prozent besteuert. Addierst du Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, landest du bei knapp 50 Prozent – und damit exakt bei der Steuerbelastung einer GmbH-Gewinnausschüttung.
Die Expertenstrategie: Niedrige Sätze nutzen, hohe vermeiden
Die clevere Lösung lautet daher: Zahle dir ein Geschäftsführergehalt von etwa 75.000 Euro aus (bei Singles) bzw. 150.000 Euro bei Zusammenveranlagung mit deinem Partner. Warum?
- Du nutzt die niedrigen Steuersätze optimal aus – von 0 bis 42 Prozent zahlst du im Durchschnitt deutlich weniger als 50 Prozent
- Alles darüber hinaus bleibt in der GmbH – und wird dort zunächst nur mit 30 Prozent versteuert
- Du behältst dir Flexibilität – die thesaurierten Gewinne kannst du später ausschütten, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist (z.B. im Ruhestand)
Konkrete Empfehlungen:
- Singles: ca. 75.000 Euro Geschäftsführergehalt
- Verheiratete (Zusammenveranlagung): ca. 150.000 Euro gemeinsames zu versteuerndes Einkommen
- Nach Abzug von Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. solltest du auf 60.000-70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen kommen
Die Thesaurierungsstrategie: Gewinne clever parken

Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, können in der GmbH Erträge erwirtschaften.
Was passiert mit den Gewinnen, die über dein Geschäftsführergehalt hinausgehen? Diese versteuert die GmbH mit 30 Prozent – es bleiben 70 Prozent netto. Dieses Geld kannst du in der GmbH investieren, für Rücklagen nutzen oder einfach ansparen.
Der Clou: Du musst es nicht sofort ausschütten. Warte lieber auf einen günstigeren Zeitpunkt:
- Im Ruhestand, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist
- In Jahren mit geringeren Einkünften
- Oder du nutzt das Kapital für Investitionen der GmbH
Selbst wenn du die Gewinne später doch noch ausschüttest, hast du zwischenzeitlich mit dem Kapital arbeiten können. Und im besten Fall sparst du durch den niedrigeren Steuersatz im Alter richtig Geld.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Sofortige Liquidität durch das Geschäftsführergehalt für deinen Lebensunterhalt
- Niedrige Durchschnittsbesteuerung durch optimale Nutzung des Steuertarifs
- Flexibilität bei der Ausschüttung thesaurierter Gewinne
- Altersvorsorge-Effekt durch spätere Ausschüttung zu niedrigeren Steuersätzen
Fazit: Strategie schlägt Bauchgefühl
Die optimale Höhe deines Geschäftsführergehalts ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung. Die Faustformel lautet: Nutze die niedrigen Steuersätze bis etwa 75.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei Zusammenveranlagung) optimal aus. Alles darüber hinaus lässt du zunächst in der GmbH und holst es dir zu einem späteren, steuerlich günstigeren Zeitpunkt.
So zahlst du nicht mehr Steuern als nötig, behältst maximale Flexibilität und baust gleichzeitig Vermögen in deiner GmbH auf. Wichtig: Jeder Fall ist individuell – Faktoren wie Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und persönliche Lebensumstände spielen ebenfalls eine Rolle. Im Zweifel lohnt sich immer ein Gespräch mit einem spezialisierten Steuerberater oder Finanzplaner, der deine konkrete Situation durchrechnet.
Probier doch mal aus, dein aktuelles Gehalt mit dieser Strategie zu vergleichen – du wirst überrascht sein, wie viel Optimierungspotenzial oft noch drinsteckt!