Stromanbieterwechsel beim Mieterwechsel: Was Hausverwaltungen unbedingt beachten sollten

Stromanbieterwechsel beim Mieterwechsel | Tipps für Hausverwaltungen  Meta-Description

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Wer umzieht oder aus einer Wohnung auszieht, hat bisher oft erst nach dem Einzug an den Stromvertrag gedacht. Rückwirkende Anmeldungen? Kein Problem – zumindest bis jetzt. Doch damit ist bald Schluss. Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue, strengere Regeln für die An-, Ab- und Ummeldung von Stromlieferverträgen. Was sich genau ändert und worauf du jetzt achten musst, erfährst du hier.

Was ändert sich ab Juni 2025?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) macht Ernst: Rückwirkende Anmeldungen oder Abmeldungen von Stromverträgen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig. Das bedeutet konkret: Wenn du umziehst, die Wohnung wechselst oder aus einer Immobilie ausziehst, musst du deinen Stromvertrag rechtzeitig – und zwar mindestens zwei Wochen vor dem Wechseltermin – an- oder abmelden.

Diese Regelung gilt für alle Situationen, in denen ein Mieter-, Eigentümer- oder Verwalterwechsel stattfindet und die Zählernummer bereits zugeordnet wurde. Die Gesetzesänderung soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und eine korrekte Abrechnung sicherstellen. Wer die Frist verpasst, muss mit Konsequenzen rechnen.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Versäumst du es, deinen Stromvertrag rechtzeitig anzumelden, landest du automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Energieversorgungsunternehmens. Das klingt zunächst harmlos, kann aber teuer werden: Die Grundversorgung ist in der Regel deutlich kostspieliger als individuell gewählte Tarife. Du zahlst also womöglich drauf, nur weil die Anmeldung zu spät erfolgt ist.

Auch rückwirkende Korrekturen oder Änderungen sind künftig nicht mehr möglich. Was einmal gemeldet ist, bleibt so – eine Kulanzlösung gibt es nicht mehr.

Checkliste: So gehst du bei einem Umzug vor

Damit du nicht in die Grundversorgungsfalle tappst, solltest du folgende Schritte beachten:

  • Frühzeitig planen: Sobald dein Umzugstermin feststeht, kümmere dich um deinen Stromvertrag – spätestens zwei Wochen vorher.
  • Alten Vertrag kündigen: Melde deinen bisherigen Stromvertrag rechtzeitig ab. Achte dabei auf die Kündigungsfristen deines Anbieters.
  • Neuen Vertrag anmelden: Schließe für die neue Wohnung rechtzeitig einen Stromvertrag ab oder melde deinen bestehenden Vertrag um.
  • Zählernummer bereithalten: Die Zählernummer ist entscheidend für die Anmeldung. Notiere sie dir beim Einzug oder frage beim Vermieter nach.
  • Bestätigung einholen: Lass dir die An- oder Abmeldung vom Energieversorger schriftlich bestätigen.

Was bedeutet das für Vermieter und Verwalter?

Ein Übergabeprotokoll spart Ihnen als Vermieter und Verwalter Kopfschmerzen, Nerven und Zeit

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Auch für Vermieter und Immobilienverwalter ergeben sich neue Pflichten. Wer Mietwohnungen verwaltet, sollte Mieter beim Einzug oder Auszug aktiv auf die neuen Regelungen hinweisen. Informiere deine Mieter schriftlich über:

  • Die Notwendigkeit, den Stromvertrag mindestens zwei Wochen vor dem Einzug anzumelden
  • Die Konsequenzen einer verspäteten Anmeldung (Grundversorgung)
  • Die Zählernummer der Wohnung
  • Kontaktdaten des örtlichen Grundversorgers

So vermeidest du nicht nur Ärger mit deinen Mietern, sondern stellst auch sicher, dass die Stromversorgung nahtlos übergeht und keine Abrechnungsprobleme entstehen.

Fazit: Frühzeitig handeln lohnt sich

Die neue Regelung mag auf den ersten Blick wie bürokratischer Mehraufwand wirken, doch sie sorgt letztlich für mehr Klarheit und Verbindlichkeit. Die wichtigste Erkenntnis: Wer umzieht, muss seinen Stromvertrag mindestens zwei Wochen im Voraus an- oder abmelden – rückwirkend geht ab Juni 2025 nichts mehr.

Unser Tipp: Plane deinen Umzug von Anfang an mit dem Stromvertrag im Hinterkopf. Setze dir eine Erinnerung, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, und erledige die Anmeldung sofort. So sparst du dir teure Überraschungen und startest entspannt in dein neues Zuhause.

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