Was zahlt eine D&O-Versicherung? Leistungen, Ausschlüsse & Beispiele
Was zahlt eine D&O-Versicherung ?
Was zahlt eine D&O-Versicherung eigentlich, wenn ein Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen wird?
Diese Frage ist besonders wichtig, denn eine D&O-Versicherung übernimmt nicht automatisch jeden Schaden. Entscheidend sind immer die konkrete Pflichtverletzung, der geltend gemachte Vermögensschaden und die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Wann zahlt eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung kann grundsätzlich greifen, wenn einem Geschäftsführer oder einer anderen versicherten Person eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird und dadurch ein finanzieller Schaden entstanden sein soll.
Dabei erfüllt die D&O typischerweise zwei Aufgaben.
Zunächst wird geprüft, ob der Schadenersatzanspruch überhaupt berechtigt ist.
Ist der Anspruch unbegründet, wird er abgewehrt. Ist er dagegen berechtigt und versichert, kann die Versicherung den Geschäftsführer innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme von der Forderung freistellen.
Sind Anwalts- und Gerichtskosten versichert?
In guten D&O-Konzepten können auch Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
Das ist besonders wichtig, da schon die Verteidigung gegen einen hohen Haftungsanspruch erhebliche Kosten verursachen kann.
Deshalb sollte bei einem Vergleich nicht ausschließlich auf die Versicherungssumme geschaut werden.

Ein möglicher Haftungsfall beginnt oft mit der Prüfung von Verträgen, Entscheidungen und Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers.
Typische D&O-Schadenfälle bei Geschäftsführern
1. Ein Geschäftsführer übersieht eine wichtige Frist
Durch die versäumte Frist entsteht der GmbH ein finanzieller Schaden. Die Gesellschaft prüft, ob der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt hat.
2. Mitarbeiter werden nicht ausreichend kontrolliert
Ein Mitarbeiter verursacht einen erheblichen finanziellen Schaden. Anschließend wird dem Geschäftsführer vorgeworfen, seine Organisations- oder Überwachungspflichten verletzt zu haben.
3. Eine Investition verursacht einen hohen Verlust
Eine größere Investitionsentscheidung entwickelt sich deutlich schlechter als erwartet. Gesellschafter prüfen, ob die Entscheidung auf ausreichender Informationsgrundlage getroffen wurde.
4. Interne Kompetenzen werden überschritten
Ein Geschäftsführer schließt einen Vertrag ab, obwohl laut Geschäftsordnung oder Gesellschafterbeschluss eine vorherige Zustimmung erforderlich gewesen wäre.
5. Steuern oder Abgaben werden nicht rechtzeitig berücksichtigt
Unter bestimmten Voraussetzungen können daraus persönliche Haftungsfragen entstehen.
6. Ein Gläubiger macht Ansprüche geltend
In einer Unternehmenskrise versucht ein Gläubiger, neben dem Unternehmen auch den Geschäftsführer persönlich verantwortlich zu machen.
7. Kontrollpflichten zwischen mehreren Geschäftsführern werden verletzt
Auch bei einer Ressortverteilung können bestimmte Überwachungs- und Kontrollpflichten bestehen.
Zahlt die D&O bei grober Fahrlässigkeit?
Das kann vom jeweiligen Bedingungswerk abhängen.
Deshalb sollte eine D&O-Versicherung nicht nur anhand des Preises ausgewählt werden. Entscheidend ist, wie Pflichtverletzungen definiert werden und welche Ausschlüsse vereinbart sind.
Zahlt die D&O bei Vorsatz?
Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind grundsätzlich ein kritischer Punkt und regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bei einem zunächst nur behaupteten Vorsatz kann die Frage der Anspruchsabwehr jedoch eine wichtige Rolle spielen.
Gerade deshalb sind die konkreten Bedingungen entscheidend.
Was passiert bei bekannten Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn?
Auch hier ist Vorsicht notwendig.
Sind einem Geschäftsführer bereits vor Abschluss der Versicherung Umstände oder Pflichtverletzungen bekannt, aus denen später ein Anspruch entstehen könnte, kann dies den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
Eine D&O sollte daher idealerweise abgeschlossen und regelmäßig überprüft werden, bevor ein konkreter Konflikt entsteht.

Die D&O-Versicherung kann Geschäftsführer bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und bei versicherten Schadenersatzforderungen unterstützen.
Was bedeutet Claims-made-Prinzip?
Viele D&O-Versicherungen arbeiten nach dem sogenannten Claims-made-Prinzip. Vereinfacht gesagt spielt eine wichtige Rolle, wann ein Anspruch gegen den Geschäftsführer geltend gemacht wird.
Deshalb sind insbesondere zwei Vertragsbestandteile wichtig: Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist. Sie können darüber entscheiden, ob auch ältere Pflichtverletzungen oder später erhobene Ansprüche noch vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Welche Punkte sollten Geschäftsführer prüfen?
Vor Abschluss oder Wechsel einer D&O sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Versicherungssumme
- Abwehrkosten
- Selbstbehalt
- Rückwärtsdeckung
- Nachmeldefrist
- Ausschlüsse
- versicherte Personen
- Claims-made-Regelung
- Insolvenzrisiken
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Autor: Thomas Schäfer – Versicherungsmakler und Spezialist für Geschäftsführer- und Unternehmensabsicherung bei Schäfer & Soiné Advisory GmbH in Mainz.