Wirtschaftsplan 2027: So kalkulierst du Energiekosten mit dem richtigen Puffer

Experte erklärt, wie man Energiekosten für 2027 richtig einplant.

Wie planst du richtig!

Der Wirtschaftsplan für 2027 muss beschlossen werden, bevor feststeht, was Energie im nächsten Jahr wirklich kostet. Das ist kein Ausnahmefall, aber diesmal sind ungewöhnlich viele Stellschrauben offen: Netzentgelte, ein möglicher Bundeszuschuss, der CO₂-Preis. Wer jetzt Zahlen aus dem Vorjahr einfach fortschreibt, riskiert Nachschüsse und hitzige Diskussionen in der nächsten Eigentümerversammlung.

Die gute Nachricht: Du musst nicht hellsehen können. Du musst Unsicherheiten nur offen benennen und sinnvoll einplanen. In diesem Artikel erfährst du, was § 28 WEG verlangt, welche Kostenblöcke noch wackeln, wie du den Puffer nach Vertragsart staffelst und was passiert, wenn das Geld am Ende doch nicht reicht.

Rechtlicher Rahmen und offene Kostenblöcke

Was § 28 WEG vorschreibt

Der Verwalter stellt für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan mit geschätzten Einnahmen und Ausgaben auf. Das Wort „geschätzt“ ist entscheidend: Das Gesetz erwartet keine Punktlandung. Die Eigentümer beschließen anschließend über die Vorschüsse. Nach Jahresende entscheiden sie auf Basis der Jahresabrechnung über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse.

Damit ist der Weg klar: Du schätzt sorgfältig, die Eigentümer beschließen, und die Abrechnung korrigiert später die Abweichungen. Je besser deine Schätzung samt Begründung, desto weniger Streit entsteht bei der Korrektur.

Netzentgelte: Übertragungs- und Verteilnetz

Beim Übertragungsnetzentgelt (bundesweiter Durchschnitt der Übertragungsnetzbetreiber) liegt der Wert 2026 bei 2,86 ct/kWh. Für 2027 ist er vorläufig mit 3,54 ct/kWh angesetzt, und zwar mit einem geplanten Bundeszuschuss von 5,525 Mrd. €. Ohne diesen Zuschuss wären es 6,52 ct/kWh.

JahrÜbertragungsnetzentgelt
20262,86 ct/kWh
2027 (vorläufig, mit Zuschuss)3,54 ct/kWh
2027 (ohne Zuschuss)6,52 ct/kWh

Gibt es bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit für den Zuschuss, können die endgültigen Werte steigen. Die Verteilnetzbetreiber mussten ihre vorläufigen Netzentgelte 2027 bis zum 15.10.2026 veröffentlichen (§ 20 EnWG). Die endgültigen Preisblätter folgen im Januar 2027 - also nach deinem Beschluss.

CO₂-Preis

Im nationalen Handel gilt 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t. Der Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/7869 vom 07.09.2026) sieht für 2027 denselben Korridor vor. Wichtig: Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Plane den Korridor als wahrscheinlichen, aber nicht gesicherten Rahmen ein.

Puffer richtig ansetzen

Die drei offenen Kostenblöcke für die Energiekosten 2027 sind Netzentgelte, Bundeszuschuss und CO₂-Preis.

Bitte nicht vergessen

Der Vertrag entscheidet

Nicht jede Liegenschaft ist gleich betroffen. Wer einen Festpreisvertrag mit vollständiger Preisgarantie hat, spürt die genannten Änderungen weniger. Wer variabel bezieht oder in der Grundversorgung ist, ist voll betroffen. Genau daran orientierst du deinen Puffer.

VertragsartBetroffenheitPuffer
Festpreis mit vollständiger Preisgarantiegeringereher klein
Variabler Vertragvolleher größer
Grundversorgungvolleher größer

Eine pauschale Prozentzahl als Regel gibt es bewusst nicht. Staffle den Puffer nach Vertragsart und lege ihn für jede Liegenschaft nachvollziehbar fest.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen die Vorschüsse nicht, wird nach Jahresende über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse beschlossen, und zwar auf Basis der Jahresabrechnung. In der Praxis ist oft von einer Sonderumlage die Rede. Das ist ein üblicher Weg, aber kein Begriff aus § 28 WEG. Gerade deshalb lohnt sich ein ehrlicher Puffer: Er erspart den Eigentümern unangenehme Überraschungen.

Checkliste für deinen Wirtschaftsplan

  1. Vertragsart je Liegenschaft prüfen: Festpreis mit vollständiger Preisgarantie, variabel oder Grundversorgung.
  2. Vorläufige Netzentgelte 2027 des Verteilnetzbetreibers einsehen.
  3. Den Stand des Bundeszuschusses für die Übertragungsnetzentgelte beobachten (Stichtag 7. Dezember 2026).
  4. CO₂-Korridor von 55 bis 65 €/t einplanen und den Entwurfsstatus kennzeichnen.
  5. Puffer nach Vertragsart staffeln und die Annahmen schriftlich begründen.
  6. Im Januar 2027 die endgültigen Preisblätter prüfen und bei Abweichungen frühzeitig informieren.

Fazit

Du kannst die Energiekosten 2027 nicht exakt vorhersagen, musst du aber auch nicht. Entscheidend ist, dass du Unsicherheiten sichtbar machst und den Puffer an der Vertragsart ausrichtest: kleiner bei vollständiger Preisgarantie, größer bei variablen Verträgen. Prüfe noch heute die Verträge deiner Liegenschaften, und du gehst mit einer belastbaren Begründung in die Versammlung.

Muss der Wirtschaftsplan exakte Energiekosten enthalten?

Nein, § 28 WEG verlangt geschätzte Einnahmen und Ausgaben. Die Abweichungen werden nach Jahresende über die Jahresabrechnung ausgeglichen.

Wie hoch sollte der Puffer sein?

Eine pauschale Prozentzahl gibt es nicht. Staffle ihn nach Vertragsart: kleiner bei Festpreis mit vollständiger Preisgarantie, größer bei variablen Verträgen oder Grundversorgung.

Wann stehen die endgültigen Netzentgelte fest?

Die vorläufigen Entgelte der Verteilnetzbetreiber lagen bis zum 15.10.2026 vor, die endgültigen Preisblätter kommen im Januar 2027. Beim Übertragungsnetz ist der 7. Dezember 2026 für die Rechtssicherheit zum Bundeszuschuss wichtig.

Ist der CO₂-Preis für 2027 schon beschlossen?

Nein. Der Regierungsentwurf sieht für 2027 denselben Korridor von 55 bis 65 €/t vor, er ist aber noch nicht beschlossen.

Checkliste Eigentümerwechsel Strom & Gas Kostenlose Ressource von Energiehelden24 Mehr erfahren
Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.