Eine Fallstudie von Nexus Bridge Capital

Wie eine vorausschauende Vertragsklausel unseren Kunden vor finanziellem Schaden bewahrte

4 Min. Lesezeit
vom 14.09.2026

Das Bankgutachten fiel rund 6 Prozent niedriger aus als der Kaufpreis. Dank einer von uns verhandelten Schutzklausel trat der Kunde ohne finanziellen Verlust vom Kaufvertrag zurück, statt rund AED 50.700 zusätzliches Eigenkapital aufzubringen.

Wie eine vorausschauende Vertragsklausel unseren Kunden vor finanziellem Schaden bewahrte
Finanzierung
Non-Resident
Kaufbegleitung
Bankgutachten

Das Ergebnis in Zahlen

Kaufpreis AED 1.300.000, Bankgutachten rund AED 1.222.000. Ohne unsere 5-Prozent-Klausel wären rund AED 50.700 zusätzliches Eigenkapital fällig geworden. Mit der Klausel endete der Vertrag ohne Verlust der Anzahlung.

Vermiedene Zusatzkosten
0 AED
Dezember 2025
50.700 AED
Januar 2026
Zurückerstattete Anzahlung
0 %
Dezember 2025
100 %
Januar 2026
Bankbewertung gegen Kaufpreis
6%
1,30 Mio. AED
Dezember 2025
1,22 Mio. AED
Januar 2026
Rücktrittsschwelle im Vertrag
50%
10 %
Dezember 2025
5 %
Januar 2026
Ausgangssituation 1

Bei jedem Immobilienkauf mit Finanzierung in Dubai läuft der Prozess in klaren Schritten ab: Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags erhält der Käufer eine Pre-Approval der Bank. Erst nach Unterschrift des Kaufvertrags beauftragt die Bank ein eigenes Gutachten der Immobilie, dessen Ergebnis die tatsächliche Finanzierungssumme bestimmt, unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis. Erst danach folgt das finale Kreditangebot zur Unterschrift.

Genau in diesem Zwischenschritt liegt ein oft unterschätztes Risiko. Fällt das Bankgutachten niedriger aus als der Kaufpreis, muss der Käufer die Differenz zusätzlich aus Eigenkapital stemmen oder riskiert bei einem Rücktritt seine Anzahlung zu verlieren. Der Käufer ist zu diesem Zeitpunkt bereits gebunden, die Bank ist es noch nicht.

Ziel 2

In diesem konkreten Fall hatte sich der Kunde bereits für eine Ein-Zimmer-Einheit im Wert von AED 1.300.000 entschieden, mit einer Pre-Approval über 65 Prozent Finanzierungssumme. Unsere vorherige Marktanalyse zeigte, dass der Preis sehr nah am Marktwert lag, mit dem Risiko, dass ein Bankgutachten niedriger ausfallen könnte. Wir machten den Kunden transparent auf dieses Risiko aufmerksam und boten an, alternative Einheiten zu prüfen. Er entschied sich bewusst, an dieser Einheit festzuhalten.

Aus genau diesem Grund verhandeln wir bei jedem Kaufvertrag eine Schutzklausel, die über den Marktstandard hinausgeht. Während marktüblich erst ab 10 Prozent Differenz zwischen Kaufpreis und Bankgutachten ein Rücktrittsrecht ohne Verlust der Anzahlung besteht, setzen wir als festen Standard eine Schwelle von nur 5 Prozent durch. Der Grund ist einfach: Auf das Ergebnis des Gutachtens haben wir keinen Einfluss, und 10 Prozent Risiko halten wir für zu hoch.

Verkäufer bestreiten das in der Verhandlung regelmäßig hart. Durchsetzbar ist es trotzdem in nahezu allen Fällen, weil die Klausel den Verkäufer nichts kostet, solange der Preis realistisch ist.

Lösung 3

Wie befürchtet fiel das Bankgutachten rund 6 Prozent niedriger aus. Der Gutachterwert lag bei etwa AED 1.222.000 statt der vereinbarten AED 1.300.000.

Was das ohne die Klausel bedeutet hätte. Der nötige Eigenkapitalanteil des Kunden wäre von ursprünglich 35 Prozent, also AED 455.000, auf rund 39 Prozent oder AED 505.700 gestiegen. Das sind rund AED 50.700 zusätzlich aus eigener Tasche, und zwar kurzfristig, zwischen Gutachten und Auszahlungstermin. Was auf den ersten Blick nach wenigen Prozentpunkten klingt, wird schnell zu einer erheblichen Summe. Bei Kaufpreisen im zweistelligen Millionenbereich fällt die absolute Differenz entsprechend größer aus.

Dank der im Vorfeld verhandelten 5-Prozent-Klausel konnte der Kunde stattdessen problemlos und ohne jeglichen finanziellen Verlust vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Anzahlung floss vollständig zurück.

Was wir daraus mitnehmen. Eine Schutzklausel ist kein Papier für den Ausnahmefall, sondern der einzige Punkt im Ablauf, an dem sich ein niedrigeres Gutachten noch folgenlos auffangen lässt. Sie muss vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag verhandelt sein, danach ist sie nicht mehr zu bekommen. Und sie ersetzt keine Marktanalyse: Wir haben den Kunden vorher auf das Risiko hingewiesen, die Entscheidung für diese Einheit lag bei ihm.

Zur Einordnung, weil die Frage regelmäßig kommt: Unser Honorar wird vom Kunden bezahlt, nicht vom Produktvertrieb. Wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern, und wir begleiten Sie zur Bank, wir arbeiten nicht für die Bank.

Verfasst hat diese Fallstudie Denise Tanrikul, Managing Partner bei Nexus Bridge Capital. Fachlich geprüft wurde sie von Martin Krygier, Manager bei Nexus Bridge Capital und selbst privater Immobilieninvestor in Deutschland und Dubai. Alle Beträge stammen aus den Unterlagen des Mandats, anonymisiert und mit Einverständnis des Klienten veröffentlicht. Stand: 13. September 2026.

Bereit für Ihre eigene Erfolgsgeschichte?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrer Immobilienfinanzierung in Dubai.

Jetzt anfragen
Bereit für Ihre eigene Erfolgsgeschichte?

Weitere Fallstudien von Nexus Bridge Capital

Finde heraus, wie Nexus Bridge Capital weiteren Kunden geholfen hat, ihre Ziele zu erreichen.

Wie ein unter Marktwert erworbenes Investment jetzt zusätzliches Kapital freisetzt
Wie ein unter Marktwert erworbenes Investment jetzt zusätzliches Kapital freisetzt

Durch gezielte Verhandlung erwarb ein von mir betreuter Kunde ein Studio in der Dubai Marina rund 11% unter dem verifizierten Marktwert. Die seitherig…

Marktanalyse
Investment
+2
Bereit für den nächsten Schritt?

Möchtest du mit Nexus Bridge Capital deine Ziele erreichen und erfahren, wie die Zusammenarbeit aussehen kann? Fülle jetzt das Kontaktformular aus, um den nächsten Schritt zu gehen.

Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Cookies helfen uns, die Webseite mit Analysen zu verbessern. Mit einem Klick auf „Zustimmen“, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ändern, indem Sie unter "Optionen verwalten" Ihre getroffenen Einstellungen selbst rückgängig machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten von dir (z.B. IP-Adresse), um z.B. Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Medien von Drittanbietern einzubinden oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Die Datenverarbeitung kann auch erst in Folge gesetzter Cookies stattfinden. Wir teilen diese Daten mit Dritten, die wir in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Indem du der Nutzung dieser Services zustimmst, erklärst du dich auch mit der Verarbeitung deiner Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO einverstanden. Die USA werden vom EuGH als ein Land mit einem unzureichenden Datenschutzniveau nach EU-Standards angesehen. Insbesondere besteht das Risiko, dass deine Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken verarbeitet werden, unter Umständen ohne die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs.

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen. Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.


Ihre Einstellungen für Einwilligungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch Cookies zu erteilen oder zu widerrufen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.