47 % Reichensteuer ab 2027: Was GmbH-Geschäftsführer und Selbstständige wissen müssen
47 % Reichensteuer ab 2027: Was GmbH-Geschäftsführer und Selbstständige wissen müssen
Am 1. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket geeinigt, das für dich als Unternehmer zwei Nachrichten bereithält. Die schlechte: Ab 2027 soll die Reichensteuer auf 47 Prozent steigen und schon bei niedrigeren Einkommen greifen als bisher.
Die gute: Wer seine Struktur kennt, kann gegensteuern. Denn während deine persönlichen Steuersätze steigen, sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 Jahr für Jahr. Diese Schere ist die wichtigste steuerliche Entwicklung für Unternehmer seit Jahren.
In diesem Artikel erfährst du, wer von der neuen Reichensteuer betroffen ist, wie groß die Schere wirklich wird und welche drei Hebel du jetzt prüfen solltest.
Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat
Das 34-Punkte-Reformpaket enthält deutlich mehr als nur die Reichensteuer, aber genau dieser Punkt betrifft dich als Unternehmer am direktesten. Kern ist eine Einkommensteuerreform, die zum 1. Januar 2027 greifen soll. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
| Regelung | Wert |
|---|---|
| Reichensteuer 45 Prozent | künftig ab 250.000 Euro zvE (bisher ab 277.826 Euro) |
| Neue Stufe 47 Prozent | ab 280.000 Euro zvE |
| Zusammenveranlagung | 500.000 Euro (45 Prozent) und 560.000 Euro (47 Prozent) |
| Spitzensteuersatz 42 Prozent | unverändert, künftig ab 70.600 Euro |
| Geplantes Inkrafttreten | 1. Januar 2027 |

Die neue Reichensteuer ab 2027
Wichtig für deine Kalkulation: Der Solidaritätszuschlag ist im Beschluss unerwähnt. Bleibt er bestehen, liegt deine reale Spitzenbelastung bei rund 49,6 Prozent. Fair muss man auch sagen: Für kleine und mittlere Einkommen sind Entlastungen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen - die Reform hat also nicht nur eine Verschärfungsseite.
Wen die 47 Prozent wirklich treffen
Selbstständige und Einzelunternehmer
Wenn du als Einzelunternehmer arbeitest, trifft dich die Reform am härtesten. Der Grund: Du versteuerst deinen gesamten Gewinn persönlich, auch den Teil, den du gar nicht entnimmst, sondern im Betrieb lässt.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Lässt ein Einzelunternehmer mit Spitzeneinkommen 100.000 Euro im Betrieb, zahlt er darauf künftig bis zu 47.000 Euro Einkommensteuer zuzüglich Soli - obwohl das Geld im Unternehmen bleibt und nicht privat verfügbar ist. Eine GmbH zahlt auf denselben thesaurierten Gewinn heute rund 30.000 Euro, ab 2032 nur noch rund 25.000 Euro.

Rechenbeispiel: 100.000 € Gewinn bleiben im Betrieb
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Als Gesellschafter-Geschäftsführer betrifft dich die Reform über dein Gehalt und über sonstige persönliche Einkünfte oberhalb der neuen Schwellen. Auch hier lohnt sich eine konkrete Rechnung.
Jeder Gehalts-Euro oberhalb von 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kostet ab 2027 47 Cent Einkommensteuer, mit Soli rund 49,6 Cent. Eine Gewinnausschüttung dagegen kostet konstant 26,375 Prozent - allerdings erst nach der Vorbelastung des Gewinns in der GmbH mit rund 30 Prozent. Welche Mischung aus Gehalt und Ausschüttung für dich optimal ist, verschiebt sich durch die Reform spürbar.
Wer nicht betroffen ist
Liegst du unter 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, ändert sich durch die Verschärfung nichts für dich. Viele in diesem Bereich profitieren sogar von den geplanten Entlastungen.
Die Steuer-Schere: Einkommensteuer rauf, Körperschaftsteuer runter
Zwei gegenläufige Entwicklungen treffen gerade aufeinander. Deine persönlichen Spitzensteuersätze steigen ab 2027 auf bis zu 47 Prozent zuzüglich Soli. Gleichzeitig sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent bis 2032 - das ist bereits gesetzlich beschlossen, kein Reformvorhaben.
Daraus ergibt sich ein einfacher, aber wirkungsvoller Effekt: Jeder Euro, der klug in der Unternehmensstruktur bleibt, wird künftig doppelt begünstigt. Er entgeht dem steigenden persönlichen Satz und profitiert gleichzeitig vom sinkenden Unternehmenssatz. Diese Schere öffnet sich von 2027 bis 2032 Jahr für Jahr weiter.

Die Steuer-Schere
„Die spannendste Zahl der Reform ist nicht die 47. Es ist die Schere: persönliche Steuersätze rauf, Körperschaftsteuer runter. Wer jetzt noch alles über das eigene Einkommen laufen lässt, zahlt in fünf Jahren fast das Doppelte von dem, was mit sauberer Struktur nötig wäre.“
Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH
Hebel 1: Gehalt und Ausschüttung neu ausbalancieren
Wenn du bisher eine feste Balance zwischen Gehalt und Ausschüttung gefahren hast, solltest du diese Rechnung für 2027 neu aufstellen. Was heute optimal war, muss es unter den neuen Schwellen nicht mehr sein. Als dritte Komponente lohnt sich zusätzlich ein Blick auf steuerfreie Gehaltsbausteine, die deine Gesamtbelastung senken können, ohne dass du am Gehalt selbst schrauben musst.
Hebel 2: Gewinne in der Struktur arbeiten lassen
Thesaurierung und Reinvestition in der GmbH oder Holding werden durch die Schere zunehmend attraktiver. Der sinkende Körperschaftsteuersatz macht es günstiger, Gewinne im Unternehmen zu belassen und dort weiterarbeiten zu lassen, statt sie sofort zu entnehmen.
Ganz ehrlich muss man aber auch sagen: Das lohnt sich nur, wenn du das Geld nicht kurzfristig privat brauchst. Wer regelmäßig hohe Entnahmen für seinen Lebensunterhalt benötigt, kann die Vorteile der Thesaurierung ohnehin nur begrenzt nutzen.
Hebel 3: Rechtsform auf den Prüfstand
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter kann die wachsende Schere durchaus ein Argument für den Wechsel in eine GmbH-Struktur sein. Eine pauschale Antwort gibt es dabei aber nicht - entscheidend sind deine Gewinnhöhe, dein Entnahmebedarf und deine Reinvestitionsquote.
Eine Umwandlung ist kein Schnellschuss, sondern ein Projekt, das du gemeinsam mit Steuerberater und Anwalt durchrechnen solltest.
Zeitplan: Wann du handeln solltest
- Herbst/Winter 2026: Das Gesetzgebungsverfahren zur Einkommensteuerreform wird erwartet.
- Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten der neuen Reichensteuer-Stufen.
- Ab 2028: Die Körperschaftsteuer sinkt schrittweise, die Schere öffnet sich.
Wer seine Struktur bereits 2026 prüft, geht vorbereitet ins neue Recht, statt erst nach Inkrafttreten hektisch zu reagieren.

Zeitplan
Fazit: Struktur schlägt Steuersatz
Die Reichensteuer trifft dein persönliches Einkommen, nicht die kluge Struktur dahinter. Wer Gehalt, Ausschüttung und Thesaurierung aufeinander abstimmt, nimmt der Reform den Schrecken und profitiert ab 2028 sogar von der sinkenden Körperschaftsteuer.
„Über Steuererhöhungen ärgern kann sich jeder. Die Unternehmer, die ich kenne, rechnen lieber: Gehalt, Ausschüttung, Thesaurierung - wer diese drei Stellschrauben einmal sauber justiert, nimmt der Reichensteuer den Schrecken.“
Tobias Vetter, Geschäftsführer der Vetter Consulting GmbH
Bei der Vetter Consulting GmbH beraten wir ausschließlich Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbstständige.
Wir sind ISO 9001:2015 zertifiziert durch den TÜV Rheinland und beraten derzeit über 1.600 Mandanten. Auf den gängigen Bewertungsplattformen sind wir mit 4,9 von 5,0 Sternen aus aktuell 293 unabhängigen Bewertungen bewertet.
Als Versicherungsmakler analysieren wir deine Gesamtstruktur aus Gehalt, Vorsorge und Absicherung und arbeiten eng mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.
Wenn du wissen willst, wie sich die Reichensteuer auf deine Situation auswirkt und ob deine Struktur für die Schere richtig aufgestellt ist, klären wir das im kostenlosen Erstgespräch, egal ob du eine GmbH führst oder selbstständig bist:
https://www.vetter-consulting.de
Häufige Fragen zum Thema
Ab welchem Einkommen gilt die 47-Prozent-Reichensteuer?
Geplant ist der Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung ab 560.000 Euro. Bereits ab 250.000 Euro sollen 45 Prozent gelten. Vorgesehen ist die Umsetzung zum 1. Januar 2027, vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens.
Ist die Reichensteuer-Erhöhung schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich um eine Einigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz erst noch beschließen, Details können sich im Verfahren noch ändern.
Betrifft die Reichensteuer auch Gewinne, die im Unternehmen bleiben?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ja, denn der gesamte Gewinn wird dir persönlich zugerechnet - auch der reinvestierte Teil. Bei der GmbH nein: Ihre Gewinne werden zunächst auf Gesellschaftsebene mit rund 30 Prozent besteuert, ab 2028 sinkend.
Was ändert sich für GmbH-Geschäftsführer konkret?
Gehaltsbestandteile und sonstige persönliche Einkünfte oberhalb der neuen Schwellen werden teurer. Die Balance aus Gehalt, Gewinnausschüttung und steuerfreien Gehaltsbausteinen solltest du deshalb für 2027 neu durchrechnen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Vetter Consulting GmbH ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO und bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Aussagen zur Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen und zu Steuerfolgen sind praxisbezogene Beispiele und keine Garantie. Die Beurteilung hängt immer vom Einzelfall ab und sollte gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt erfolgen. Vetter Consulting arbeitet hierfür mit Partner-Steuerberatern und Partneranwälten zusammen.