EU verbietet Auslandskonten? Die neue Bankenrichtlinie und dein Konto in Dubai ab 2027

Experte Eugen Zimbelmann erklärt die Richtlinien für ein Konto in Dubai.

Eugen Zimbelmann: Investor, DLD-Immobiliengutachter & Finanzierungsprofi

Kurz-Antwort: Nein – ein pauschales Verbot von Auslandskonten gibt es nicht. Die EU-Richtlinie 2024/1619 („CRD VI“) verpflichtet ab dem 11. Januar 2027 Banken aus Nicht-EU-Staaten zu einer EU-Zweigstelle, wenn sie EU-Kunden aktiv bedienen. Adressat ist immer die Bank, nie du als Kunde.

Verträge von vor dem 11. Juli 2026 genießen Bestandsschutz, und die Eigeninitiative-Ausnahme bleibt offen. Eugen Zimbelmann von Dubai Finanz erklärt dir, was wirklich gilt – und wie ein Konto in Dubai weiterhin funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Kundenverbot: Die Richtlinie (EU) 2024/1619 richtet sich ausschließlich an Banken – strafbewehrt ist unerlaubtes Bankgeschäft des Instituts (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, § 54 KWG), nie das Konto des Kunden (EUR-Lex; KWG).
  • Ab dem 11.01.2027 brauchen Drittstaatenbanken für aktiv angebotene Kernbankdienste (Einlagen, Kredite, Garantien) an EU-Ansässige eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen EU-Land (Art. 21c CRD VI).
  • Bestandsschutz: Alle vor dem 11.07.2026 geschlossenen Verträge laufen ausdrücklich weiter (Art. 21c Abs. 5) – dieser Stichtag ist bereits verstrichen.
  • Eigeninitiative-Ausnahme („Reverse Solicitation“): Geht die Initiative vom Kunden aus – auch über einen in seinem Auftrag handelnden Dienstleister wie Dubai Finanz, der die Kontoeröffnung bei der Bank anstößt –, braucht es keine Zweigstelle: Die Bank wendet sich dadurch nicht an den Kunden, einschließlich der Fortführung der Dienstleistungen (Art. 21c Abs. 2; Erwägungsgrund 6).
  • Deutschland hat mit dem BRUBEG umgesetzt: verkündet am 30.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 81), neue §§ 53c ff. KWG ab 11.01.2027 – nachdem die EU-Kommission am 27.03.2026 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 21 weitere Staaten eröffnet hatte.
  • Hohe Zweigstellen-Hürden: Dotationskapital von 2,5 % der Verbindlichkeiten (mind. 10 Mio. €) bzw. 0,5 % (mind. 5 Mio. €), kein EU-Passporting, ab 40 Mrd. € EU-Aktiva droht die Prüfung einer Zwangsumwandlung in eine Tochtergesellschaft (CRD VI; §§ 53c ff. KWG).

Was steht wirklich in der neuen EU-Richtlinie CRD VI?

Der Kern ist der neue Artikel 21c: Banken aus Nicht-EU-Staaten brauchen ab dem 11. Januar 2027 eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen EU-Land, wenn sie „Kernbankdienstleistungen“ für Kunden erbringen, die in der EU ansässig sind. Erfasst sind Einlagengeschäft (Konten), Kreditgeschäft und Garantien (Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31.05.2024).

Wichtig ist die Formulierung: Erfasst ist die „Aufnahme oder Fortführung“ dieser Dienstleistungen – also grundsätzlich auch Bestandsgeschäft, nicht nur Neukunden. Genau deshalb schlagen die Schlagzeilen gerade so hoch: Wer nur den Grundsatz liest, kommt schnell zu „EU verbietet Auslandskonten“. Die entscheidenden Ausnahmen – Bestandsschutz und Eigeninitiative – stehen aber im selben Artikel; sie fehlen in den meisten Schlagzeilen und folgen unten im Detail.

In Deutschland setzen die neuen §§ 53c ff. KWG die Regelung um. Für dich heißt das zunächst nur: Es gibt eine neue Pflicht – aber sie trifft die Bank, und nur in bestimmten Konstellationen.

Sind Auslandskonten außerhalb der EU jetzt verboten?

Finanzexperte erklärt, wie ein Konto in Dubai weiterhin möglich ist.

Eugen Zimbelmann: Investor, DLD-zertifizierter Gutachter & Finanzspezialist

Investor Eugen Zimbelmann: DLD-Sachverständiger & Finanzexperte

Nein. Adressat der Richtlinie ist die Bank, nicht der Kunde. Du verstößt als Kontoinhaber gegen keine Vorschrift, musst nichts kündigen und nichts abgeben. Sanktioniert wird allein unerlaubtes Bankgeschäft des Instituts – in Deutschland mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe für die Verantwortlichen der Bank (§ 54 KWG).

„Diese Richtlinie ist ein Bankenproblem, kein Kundenproblem. Als Kunde verstößt du gegen nichts – die eigentliche Frage ist, welche Bank dich künftig auf welchem Weg bedienen darf“, sagt Eugen Zimbelmann, Gründer von Dubai Finanz, der deutschsprachige Anleger seit Jahren auch bei der Kontoeröffnung in Dubai begleitet.

Neu ist der Grundgedanke übrigens nicht: Dass ausländische Banken den deutschen Markt nicht ohne Erlaubnis aktiv bearbeiten dürfen, ist seit Jahrzehnten deutsche Rechtslage – der Europäische Gerichtshof bestätigte den Zugriff der BaFin auf Drittstaaten-Anbieter bereits 2006 (Rs. C-452/04, Fidium Finanz). Ebenso alt ist die Gegenregel: Nach der passiven Dienstleistungsfreiheit dürfen Inländer aus eigener Initiative ausländische Banken nutzen (BaFin-Merkblatt zum grenzüberschreitenden Bankgeschäft, 2005). CRD VI hebt diese Logik auf die EU-Ebene – sie erfindet sie nicht neu.

Welche Stichtage musst du jetzt kennen?

Fünf Daten entscheiden über deine Ausgangslage – und der wichtigste Stichtag ist bereits verstrichen: Wer seinen Vertrag vor dem 11. Juli 2026 geschlossen hat, steht unter ausdrücklichem Bestandsschutz. Ab dem 11. Januar 2027 gilt die Zweigstellenpflicht dann EU-weit.

DatumWas passiert
31.05.2024Richtlinie (EU) 2024/1619 („CRD VI“) erlassen – neuer Art. 21c für Drittstaatenbanken
10.01.2026Umsetzungsfrist für die EU-Staaten – von Deutschland zunächst verpasst
27.03.2026EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 21 weitere Staaten
30.03.2026Deutsches Umsetzungsgesetz BRUBEG im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 81) – neue §§ 53c ff. KWG
11.07.2026Stichtag Bestandsschutz: Vorher geschlossene Verträge sind ausdrücklich geschützt (Art. 21c Abs. 5)
11.01.2027Zweigstellenpflicht gilt EU-weit

Quellen: EUR-Lex; Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 81; EU-Kommission (27.03.2026). Stand: August 2026.

Gerade jetzt – Pflicht beschlossen, aber noch nicht anwendbar – sortieren Banken weltweit, welche EU-Kunden sie ab 2027 auf welcher Grundlage weiter bedienen. Genau in dieser Phase erreichen erste Briefe ihre EU-Kunden.

Warum ziehen sich viele Auslandsbanken aus der EU zurück, statt Zweigstellen zu eröffnen?

Mann im Anzug telefoniert fröhlich im Abendlicht mit Blick auf Dubai.

Investor, zertifizierter DLD-Gutachter und Finanzierungsexperte: Eugen Zimbelmann

Eugen Zimbelmann – Investor, DLD-zertifizierter Gutachter & Finanzprofi

Weil die Zweigstelle teuer und unattraktiv ist: Sie erfordert Dotationskapital von 2,5 % der Verbindlichkeiten (mindestens 10 Mio. €) bzw. in der günstigeren Klasse 0,5 % (mindestens 5 Mio. €) – und sie darf nur das eigene Land bedienen, denn ein EU-Passporting gibt es für Drittstaaten-Zweigstellen nicht. Ab 40 Mrd. € EU-Aktiva droht zusätzlich die Prüfung einer Zwangsumwandlung in eine Tochtergesellschaft.

Wer EU-Kunden in 27 Staaten aktiv bedienen wollte, bräuchte bis zu 27 Zweigstellen mit jeweils eigenem Kapital und eigener Zulassung – für die meisten Institute wirtschaftlich sinnlos. Die naheliegende Reaktion ist der Rückzug aus dem aktiven EU-Geschäft. Erste Institute aus Großbritannien und von den Kanalinseln schreiben deshalb bereits Briefe an ihre EU-Kunden; ein Guernsey-Institut kündigte Einschränkungen bei Sparkonten und Hypotheken für EU-Ansässige an (The Connexion, 2026).

Und die wirklich Betroffenen sitzen näher an Deutschland, als viele denken: Schweizer Banken verlieren ihre deutsche Sonderfreistellung nach § 2 Abs. 5 KWG für das Einlagen- und Kreditgeschäft – bestehende Freistellungen werden widerrufen. Sie durften den deutschen Markt bisher als einzige Drittstaaten-Gruppe aktiv bedienen; damit ist Schluss. Banken in Dubai dagegen durften deutsche Kunden nach deutschem Recht noch nie aktiv in Deutschland bewerben – für sie ändert sich strukturell deutlich weniger als für die Schweiz. Manche große Drittstaaten-Gruppen besitzen zudem längst EU-Tochterbanken als regulierte Brücke. Wie Banken in Dubai grundsätzlich arbeiten, liest du übrigens in meinem Artikel „Bankkredite in Dubai ohne Zinsen? Sind Zinsen in Dubai verboten?“.

Mit welchen Ausnahmen bleibt dein Konto in Dubai weiter möglich?

Mann in Anzug lächelt in Dubai vor moderner Wohnbebauung und Straßen.

Eugen Zimbelmann | Investor, DLD-Gutachter & Finanzierungsspezialist

Drei gesetzlich verankerte Wege bleiben offen: der Bestandsschutz für Verträge von vor dem 11.07.2026, die Eigeninitiative-Ausnahme für neue Konten – und die Inanspruchnahme der Bankleistung vor Ort außerhalb der EU, die die Richtlinie ausdrücklich unberührt lässt (Art. 21c Abs. 2 und Abs. 5; Erwägungsgrund 6). Alle drei Wege lassen sich professionell begleiten – ohne dass die Bank dabei auf dich zugeht.

KonstellationVon CRD VI betroffen?Grundlage
Du als Kunde mit Konto außerhalb der EUNein – Adressat ist die Bank, nie der KundeArt. 21c CRD VI
Vertrag geschlossen vor dem 11.07.2026Nein – ausdrücklicher BestandsschutzArt. 21c Abs. 5
Kontoeröffnung auf deine eigene InitiativeNein – „Reverse Solicitation“-Ausnahme, inkl. FortführungArt. 21c Abs. 2; Erwägungsgrund 6
Nutzung der Bankleistung vor Ort außerhalb der EUNein – bleibt ausdrücklich unberührtErwägungsgrund 6; passive Dienstleistungsfreiheit (BaFin, 2005)
Drittstaatenbank wirbt aktiv EU-Kunden anJa – Zweigstellenpflicht ab 11.01.2027Art. 21c Abs. 1; §§ 53c ff. KWG
Schweizer Banken mit deutscher FreistellungJa – Freistellungen werden widerrufen§ 2 Abs. 5 KWG

Die Eigeninitiative-Ausnahme ist dabei das Herzstück: Wendet sich der Kunde „auf ausschließlich eigene Veranlassung“ an die Bank, braucht es keine Zweigstelle – und Erwägungsgrund 6 stellt klar, dass das die Fortführung der Dienstleistungen einschließt. Die Grenze: Die Bank darf dir danach nicht aktiv neue Produktkategorien verkaufen; zulässig bleibt, was zum bestehenden Vertrag „notwendig oder eng verbunden“ ist.

Wichtig für die Praxis: Eigeninitiative heißt nicht, dass du alles allein machen musst. Beauftragst du einen unabhängigen Dienstleister wie Dubai Finanz damit, die Kontoeröffnung für dich bei der Bank anzustoßen, wendet sich die Bank dadurch nicht an dich – die Initiative bleibt auf deiner Seite, und die Eröffnung bleibt nach geltender Rechtslage legal (Art. 21c Abs. 2; passive Dienstleistungsfreiheit, BaFin 2005). Entscheidend ist zweierlei: Der Dienstleister handelt in deinem Auftrag, nicht als Vertriebsarm der Bank – und deine Eigeninitiative ist von Anfang an sauber dokumentiert.

So gehst du jetzt konkret vor – in 5 Schritten:

  1. Bestandsstatus klären: Prüfe, ob dein Konto- oder Kreditvertrag vor dem 11.07.2026 geschlossen wurde – dann greift der ausdrückliche Bestandsschutz.
  2. Unterlagen sichern: Vertragsdatum, Eröffnungsunterlagen und Korrespondenz gehören sauber archiviert – sie belegen deinen Status.
  3. Keine Alleingänge starten: Unkoordinierte Anfragen bei Banken enden für Nicht-Residenten oft in Ablehnungen – und ohne saubere Dokumentation deiner Eigeninitiative fehlt später der Nachweis.
  4. Anfrage über www.dubaikonto.de stellen: Wir sichten deine Unterlagen, prüfen deine Konstellation und stellen die richtige Dokumentation der Eigeninitiative sicher.
  5. Eröffnung begleitet durchführen: Mit vollständigem, compliance-konform vorbereitetem Dossier wird die Eröffnung planbar – den Ablauf klären wir im kostenfreien Erstgespräch.

„Der Stichtag ist verstrichen, die Ausnahmen stehen im Gesetz: Bestandsschutz für alte Verträge, Eigeninitiative für neue. Wer diese zwei Begriffe versteht, versteht seine Optionen“, sagt Eugen Zimbelmann, Gründer von Dubai Finanz und vom Dubai Land Department akkreditierter, vereidigter Immobiliengutachter.

Welche Fehler und Risiken solltest du ehrlich einplanen?

Mann in Anzug spaziert vor modernen Gebäuden in Dubai, während er sein Konto in Dubai erörtert.

Dubai-Investor Eugen Zimbelmann: DLD-Gutachter & Immobilienfinanzierer

Eugen Zimbelmann | Investor, DLD-Gutachter & Finanzierungsspezialist

Die fünf teuersten Fehler: ein bestandsgeschütztes Konto aus Panik kündigen, auf aktiv werbende Anbieter hereinfallen, den Bestandsschutz mit einem Freibrief für beliebige neue Produkte verwechseln, „legal“ mit „steuerfrei“ verwechseln – und die Kontoeröffnung auf eigene Faust unterschätzen.

Im Einzelnen: Erstens tauscht, wer ein bestandsgeschütztes Konto hektisch kündigt und später neu eröffnet, eine ausdrücklich geschützte Position gegen eine, die neu dokumentiert werden muss. Zweitens: Ein Anbieter, der dich ab 2027 ohne EU-Zweigstelle aktiv mit Konto- oder Kreditangeboten bewirbt, bewegt sich womöglich genau in der verbotenen Zone – seriöse Prozesse bauen auf deiner Initiative auf und dokumentieren das. Drittens deckt der Bestandsschutz die bestehenden Verträge, nicht jede künftige Produkterweiterung – hier entscheiden Feinheiten („notwendig oder eng verbunden“), die zur jungen Aufsichtspraxis gehören. Viertens bleibt ein Auslandskonto steuerlich ein Auslandskonto: Kapitalerträge gehören in deine deutsche Steuererklärung, und die VAE nehmen am internationalen CRS-Datenaustausch teil – ein Konto in Dubai ist ein Baustein für Diversifikation, kein Versteck. Und fünftens scheitern Alleingänge in der Praxis häufig: Banken in Dubai prüfen Nicht-Residenten streng (KYC, Mittelherkunft, Referenzen) – unvollständige Anträge enden in Ablehnungen, und jede Ablehnung erschwert den nächsten Versuch. Dazu kommt das Nachweisproblem: Wer seine Eigeninitiative nicht von Anfang an dokumentiert, kann sie später kaum belegen.

Zur vollen Ehrlichkeit gehört auch: Die Aufsichtspraxis zu Art. 21c ist jung, Auslegungsfragen setzen sich erst – und jede Bank entscheidet ihre EU-Kunden-Politik selbst. Ein gesetzlich offener Weg nützt nur, wenn die konkrete Bank ihn geht; genau hier setzt Beratung an.

FAQ: Auslandskonto, CRD VI und Konto in Dubai

Eugen Zimbelmann erklärt, wie ein Konto in Dubai funktioniert.

Eugen Zimbelmann: Investor, DLD-Sachverständiger & Immobilienfinanzierer

Ja. Es gab und gibt kein Verbot, als deutscher Staatsbürger oder EU-Ansässiger ein Konto außerhalb der EU zu führen. Die neue Richtlinie reguliert, wie Banken EU-Kunden aktiv ansprechen dürfen – nicht, wo du dein Geld halten darfst. Steuerliche Pflichten (Erträge erklären) bestehen unabhängig davon weiter.

Kann ich auch nach dem 11. Januar 2027 noch ein neues Konto in Dubai eröffnen?

Ja – über die gesetzlich verankerte Eigeninitiative-Ausnahme (Art. 21c Abs. 2) oder durch Eröffnung vor Ort, denn die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen außerhalb der EU bleibt ausdrücklich unberührt (Erwägungsgrund 6). Entscheidend ist, dass die Initiative nachweisbar von dir ausgeht – genau diese Dokumentation stellen wir bei einer begleiteten Eröffnung über dubaikonto.de sicher.

Muss ich mein bestehendes Dubai-Konto jetzt kündigen oder irgendwo melden?

Nein. Verträge von vor dem 11.07.2026 stehen unter ausdrücklichem Bestandsschutz (Art. 21c Abs. 5), und eine allgemeine Meldepflicht für private Auslandskonten gibt es in Deutschland nicht. Was bleibt: Kapitalerträge gehören in die Steuererklärung, und deine Vertragsunterlagen solltest du als Nachweis des Eröffnungsdatums aufbewahren.

Was bedeutet „Reverse Solicitation“ beim Bankkonto genau?

Reverse Solicitation heißt: Die Initiative geht ausschließlich vom Kunden aus – nicht von der Bank. Das gilt auch, wenn ein von dir beauftragter Dienstleister die Eröffnung für dich anstößt: Die Bank wendet sich dadurch nicht an dich. Die Grenze: Danach darf dir die Bank keine neuen Produktkategorien aktiv verkaufen, die über das Notwendige und eng Verbundene hinausgehen.

Gilt die neue Regelung auch für Schweizer Konten?

Ja, und zwar besonders hart: Schweizer Banken verlieren ihre deutschen Sonderfreistellungen nach § 2 Abs. 5 KWG für Einlagen- und Kreditgeschäft – bestehende Freistellungen werden widerrufen. Die Schweiz durfte den deutschen Markt bisher aktiv bedienen und verliert damit ein Privileg, das Banken in Dubai nie hatten.

Kann meine Bank mir wegen der neuen Regeln von sich aus kündigen?

Möglich ist das – die Richtlinie zwingt keine Bank, EU-Kunden zu behalten, und erste britische und Kanalinsel-Institute schränken Leistungen für EU-Ansässige bereits ein. Genau deshalb lohnt der Blick auf Banken und Wege, die auf die gesetzlichen Ausnahmen ausgelegt sind – bevor ein solcher Brief kommt.

Über den Autor: Eugen Zimbelmann ist Gründer von Dubai Finanz (Welldomo Mortgage Broker LLC & Welldomo Valuation Real Estate LLC, Downtown Dubai) und vom Dubai Land Department akkreditierter, vereidigter Immobiliengutachter – der erste deutsche akkreditierte Gutachter in Dubai. Er investiert seit über zehn Jahren selbst in Immobilien (über 60 Wohneinheiten in Deutschland und Dubai) und begleitet deutschsprachige Anleger bei Kauf, Finanzierung, Bewertung und Verwaltung von Dubai-Immobilien. Website: dubai-finanz.de · YouTube: Dubai Finanz

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Rechtslage und Marktdaten können sich ändern (Stand: August 2026). Besprich konkrete Schritte immer mit deinem Steuerberater bzw. einem qualifizierten Experten.

Quellen (Stand: August 2026):

  • EUR-Lex – Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31.05.2024 („CRD VI“), insb. Art. 21c und Erwägungsgrund 6: eur-lex.europa.eu
  • Bundesgesetzblatt – Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) vom 30.03.2026, BGBl. 2026 I Nr. 81; neue §§ 53c ff. KWG: recht.bund.de
  • EU-Kommission, Vertretung in Deutschland – Vertragsverletzungsverfahren vom 27.03.2026 gegen Deutschland und 21 weitere Mitgliedstaaten zur CRD-VI-Umsetzung: germany.representation.ec.europa.eu
  • CMS Deutschland – „CRD VI-Umsetzung: neue Anforderungen für Drittstaatenzweigstellen in Deutschland“ (Februar 2026): cms.law
  • BaFin – Merkblatt zum grenzüberschreitenden Betreiben von Bankgeschäften (April 2005), passive Dienstleistungsfreiheit: bafin.de
  • EuGH – Urteil vom 03.10.2006, Rs. C-452/04 (Fidium Finanz): curia.europa.eu
  • The Connexion – „Foreign banks contact clients in France over new rules limiting services to EU residents“ (2026): connexionfrance.com
  • Gesetze im Internet – § 54 KWG (Strafvorschrift), § 2 Abs. 5 KWG (Freistellungen): gesetze-im-internet.de

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→ Alle Informationen und Kontakt: https://www.dubaikonto.de

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