Zahnersatz wird ab 2027 teurer
Report KW40/2026
Warum die GKV-Reform für Arbeitgeber jetzt zum Argument für die bKV wird:
Kronen, Brücken, Implantate: Zahnersatz zählt für viele Beschäftigte zu den teuersten medizinischen Behandlungen im Leben und wird ab dem kommenden Jahr noch teurer. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen spürbar. Für Unternehmen entsteht daraus ein handfestes Argument, Zahnersatz als festen Bestandteil ihrer betrieblichen Krankenversicherung mitzudenken.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2027 werden die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte abgesenkt und damit wieder auf das Niveau vor Oktober 2020 zurückgeführt. Konkret bedeutet das: Wer bislang ohne nachgewiesene Vorsorge einen Zuschuss von 60 Prozent der Regelversorgungskosten erhielt, bekommt künftig nur noch 50 Prozent. Bei fünf Jahren lückenloser Vorsorge sinkt der Zuschuss von 70 auf 60 Prozent, bei zehn Jahren von 75 auf 65 Prozent. Für Härtefälle mit geringem Einkommen ändert sich nichts, für die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten aber steigt der Eigenanteil spürbar. iww
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt sich schnell an einem Beispiel: Bei einer hochwertigeren Versorgung wie einem Implantat orientiert sich der Zuschuss weiterhin nur an den Kosten der einfachsten Regelversorgung, etwa einer Brücke. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt der Patient bereits heute weitgehend selbst. Sinkt der Zuschuss ab 2027 zusätzlich um zehn Prozentpunkte, wächst genau diese Lücke weiter. Wer eine größere Behandlung plant, kann sie idealerweise noch 2026 genehmigen lassen, um vom aktuell höheren Zuschuss zu profitieren.

Georg Soller - kennt die wichtigen Punkte in Sachen bKV wie kein anderer
Warum das eine Frage der Mitarbeiterbindung wird
Zahnersatz ist kein Randthema. Viele Beschäftigte schieben notwendige Behandlungen über Jahre auf, weil der Eigenanteil vierstellige Summen erreichen kann. Steigt dieser Eigenanteil ab 2027 weiter, dürfte sich dieses Verhalten eher verstärken als abschwächen, mit der Folge, dass Probleme erst spät und dann oft aufwendiger behandelt werden. „Viele Mitarbeiter entscheiden sich gegen eine sinnvolle Behandlung, weil die Kosten selbst zu tragen sind. Das ist genau der Punkt, an dem ein Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung spürbar helfen kann“, sagt Georg Soller, der mit seinem Team knapp 2.000 Arbeitgeber und über 45.000 versicherte Mitarbeitende betreut.
Für Unternehmen verschiebt sich damit auch die Gewichtung innerhalb ihrer Benefit-Strategie. Während viele klassische Zusatzleistungen im Alltag kaum noch auffallen, wird ein Zuschuss zum Zahnersatz in dem Moment sichtbar, in dem er wirklich gebraucht wird. Gerade weil die gesetzliche Regelversorgung ab 2027 weniger abdeckt, wächst der Unterschied zwischen einem Arbeitgeber, der hier zusätzlich unterstützt, und einem, der es nicht tut.
Wie easyBKV die entstehende Lücke schließt
Mit easyBKV können Unternehmen genau an diesem Punkt ansetzen, ohne dass Beschäftigte ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Je nach Tarif übernehmen entsprechende Bausteine einen erheblichen Teil der Kosten für Zahnersatz zusätzlich zum gesetzlichen Zuschuss, oft ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit ab dem ersten Tag der Anmeldung. Das betrifft nicht nur neue Behandlungen, sondern kann je nach Tarifgestaltung auch bereits laufende Fälle einschließen.
„Die gesetzliche Reform sinkt die Zuschüsse, nicht den tatsächlichen Bedarf an guter Versorgung. Genau diese Differenz kann ein Arbeitgeber ausgleichen und macht sich damit für seine Mitarbeiter greifbar wichtig, nicht nur auf dem Papier“, erklärt Soller weiter. Für Unternehmen kommt hinzu, dass entsprechende Beiträge unter den geltenden Voraussetzungen als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug gestaltet werden können und für den Arbeitgeber grundsätzlich als Betriebsausgabe gelten.

Georg Soller Unternehmensgruppe - Expertise für Mitarbeiter-Beneftis
Jetzt handeln, bevor die neue Regelung greift
Weil die niedrigeren Festzuschüsse erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, verbleibt Unternehmen noch ein gewisses Zeitfenster, um ihre Mitarbeitenden rechtzeitig zu informieren und ergänzende Leistungen einzuführen. Wer eine bKV mit Zahnersatz-Baustein bereits jetzt anbietet, kann Beschäftigten helfen, anstehende Behandlungen noch zu den aktuell günstigeren Konditionen abzuschließen und positioniert sich gleichzeitig als Arbeitgeber, der auf gesetzliche Veränderungen aktiv reagiert, statt sie einfach an die Belegschaft durchzureichen.
Fazit: Aus einer Gesetzesänderung wird ein Wettbewerbsvorteil
Die sinkenden Festzuschüsse für Zahnersatz sind zunächst eine Belastung für gesetzlich Versicherte. Für Unternehmen können sie jedoch zum Anlass werden, ihre Gesundheitsbenefits neu zu bewerten. Ein gut gestalteter bKV-Tarif schließt genau die Lücke, die der Gesetzgeber ab 2027 größer werden lässt und macht aus einer reinen Kostenfrage einen Baustein echter Mitarbeiterbindung. „Ein Arbeitgeber kann eine Gesetzesänderung nicht verhindern. Er kann aber entscheiden, ob seine Mitarbeiter die Folgen allein tragen“, so Georg Soller abschließend.
Unternehmen, die ihre Belegschaft rechtzeitig vor der Reform absichern möchten, können sich bei Georg Soller und seinem Team von Betriebskranken.de melden und ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.