Executive Outplacement Mannheim: Geschäftsführer nach 143 Tagen neu platziert
Ein Geschäftsführer eines Industrieunternehmens in Mannheim wurde nach strategischer Neuausrichtung diskret begleitet und nach 143 Tagen in eine neue Geschäftsführerposition vermittelt. Erstes belastbares Angebot nach 115 Tagen, ohne Kündigungsschutzklage.
Ergebnisse in Zahlen
Neuplatzierung auf C‑Level in 143 Tagen, erstes Angebot nach 115 Tagen. Keine Kündigungsschutzklage. Selektive, diskrete Ansprache statt breiter Streuung – mit klar messbarem Outcome.
Ein gesellschaftergeführtes Industrieunternehmen aus Mannheim trennte sich im Zuge einer strategischen Neuausrichtung einvernehmlich von seinem Geschäftsführer. Der 52‑Jährige verantwortete einen zweistelligen Millionenumsatz und war im Markt sichtbar – die Personalie war entsprechend sensibel.
Gesellschafter und Beirat wollten vermeiden, dass der Wechsel als Zerwürfnis wahrgenommen wird. Gleichzeitig sollte der Geschäftsführer nach langjähriger Zusammenarbeit nicht mit einem Aufhebungsvertrag allein gelassen werden. Für den Betroffenen ging es um mehr als einen Jobwechsel: Status, Verantwortung und ein Teil der beruflichen Identität standen auf dem Spiel.
Auf Executive-Ebene ist der relevante Arbeitsmarkt kleiner, viele passende Rollen werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine breite Marktbearbeitung hätte ungewollte Aufmerksamkeit erzeugt – genau das sollte verhindert werden. Benötigt war eine diskrete, selektive Vorgehensweise mit klarer Positionierung und kontrollierter Kommunikation gegenüber allen Stakeholdern.
Ziel war eine zügige Neuplatzierung als Geschäftsführer auf Augenhöhe zur bisherigen Verantwortung – ohne öffentliche Aufmerksamkeit.
Konkret bedeutete das:
- Diskrete, selektive Marktbearbeitung statt breiter Streuung
- Vermeidung von Spekulationen im regionalen Netzwerk
- Keine arbeitsrechtliche Eskalation
- Entlastung von Gesellschaftern und Beirat von operativer Vermittlungsarbeit
- Transparenz über Fortschritt durch abgestimmtes Reporting
Erfolg war erreicht, wenn ein konkretes Angebot für eine passende Geschäftsführerrolle vorliegt, der Übergang geordnet erfolgt und keine Kündigungsschutzklage entsteht.
Der Geschäftsführer erhielt nach rund 115 Tagen das erste belastbare Angebot und wechselte nach rund 143 Tagen in eine neue Geschäftsführerposition bei einem anderen Unternehmen. Aus der Trennung entstand keine Kündigungsschutzklage.
Ermöglicht wurde das durch eine bewusst selektive Marktbearbeitung: ein fester, auf Executive-Rollen spezialisierter Consultant schärfte Positionierung und Zielrolle, adressierte einen eng ausgewählten Kreis passender Unternehmen, band relevante Beiräte und Executive-Personalberatungen ein, bereitete vertrauliche Gespräche vor und begleitete bis in die Vertragsverhandlung.
Qualitativ gewann das Unternehmen Kontrolle über eine sensible Personalie, vermied Spekulationen und musste weder Gesellschafter noch Beirat operativ in die Neuplatzierung einbinden – bei gleichzeitigem, transparentem Reporting des Fortschritts.
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